Wiener Landtagswahlen 2010 – Antworten der Parteien auf unsere Fragen, 4.10.2010

Fragen zum Thema Denkmalschutz und Stadtbildschutz im Zuge der Landtags- und Gemeinderatswahlen am 10. Oktober 2010

Der folgende Fragenkatalog wurde am 11. August 2010 von der Initiative Denkmalschutz an die bei der Wiener Landtagswahl voraussichtlich kandidierenden politischen Parteien geschickt. Antworten: siehe unten (update 08.10.2010: auch die SPÖ hat noch geantwortet)

1/ Schutzzonen

Leider bieten Schutzzonen oftmals keinen ausreichenden Schutz, um schützenswerte Gebäude vor negativen Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes bzw. vor einem Abriss zu bewahren. Insbesondere voluminöse Dachgeschoßausbauten, aufgesetzte Staffelgeschoße und die Veränderung von historischen Dachaufbauten (Giebeln, Kuppeln, etc.) sowie der Fenstertausch von Kasten- in Isolierfenster haben sich in den letzen Jahren sehr negativ auf das historische Stadtbild innerhalb dieser Zonen ausgewirkt. Auch finden vermehrt Abbrüche in Schutzzonen statt, die mit der Begründung der „technischen“ bzw. „wirtschaftlichen Abbruchreife“ seitens der Baupolizei (MA 37) bewilligt werden, obwohl die Behörde den Nachweis des Vorliegens der technischen / wirtschaftlichen Abbruchreife teils völlig unzureichend prüft (z.B. Sigmundsgasse 5). Und auch die Konsequenzen bei illegalen Abbrüchen scheinen eher für den Abbruch förderlich als abschreckend zu sein.

Fragen:

– Welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um Gebäude, die sich in Schutzzonen befinden, besser zu schützen?

– Sind Sie für eine Ausweitung der Schutzzonen, wie sie die Stadt Wien 1996 angedacht, aber bis heute nur in geringem Ausmaß umgesetzt hat?

2/ Weltkulturerbe-Zone

In der Wiener Weltkulturerbe-Zone (Kern- und Pufferzone) ist häufiger als in den reinen Schutzzonen die Bauhöhe des Bestandes als Widmung im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan eingetragen. Außerdem gibt es hier oft Bebauungsbestimmungen, die etwa Staffelgeschoße untersagen. Dennoch können auch in der Weltkulturerbe-Zone z.B. Staffelgeschoße und Aufstockungen (teils unter Berufung auf den § 69 Wiener Bauordnung) genehmigt werden.

Frage:
– Wenn Sie den Auftrag des Wählers erhalten, was würden Sie tun, um solche negativen Veränderungen des Altstadtensembles bzw. der Dachlandschaft in der Weltkulturerbe-Zone in Zukunft zu verhindern?

3/ Öffentlicher Raum und Straßenmöblierung

Der Freiraum in Wien ist allgemein, aber speziell auch in den Schutzzonen und in der Weltkulturerbe-Zone, äußerst lieblos gestaltet. Während in vielen europäischen Metropolen die historische Straßenbeleuchtung erhalten oder rekonstruiert wurde, die Oberflächen gepflastert oder mit Natursteinplatten belegt sind und die Straßenbahn oberleitungsfrei fährt, gibt es in Wien kaum noch historische Straßenmöblierung und fast ausschließlich asphaltierte Flächen. Noch Anfang der 1990er wurde in einem Arbeitskreis der Stadt Wien (MA 19, „Möblierung im städtischen Raum“) ein Leitbild für die Straßen- und Platzgestaltung erarbeitet, das die Erhaltung des historischen Charakters zum Ziel hatte. Von diesem Konzept scheint sich die Stadt Wien gänzlich verabschiedet zu haben.

Fragen:
– Wie würden Sie den öffentlichen Freiraum in Zukunft, insbesondere in den Schutzzonen, gestalten?
– Sind Sie für die Umsetzung des Leitbildes für die Straßen- und Platzgestaltung, welches die Stadt Wien 1991-1993 erarbeitet hat?

4/ Mietrechtsgesetz und Wiener Altstadterhaltungsfonds

Das Mietrechtsgesetz hat sicherlich die positive Wirkung, dass Mietwohnungen in Wien für Mieter im Vergleich günstig angeboten werden. Wohnungen, die nach 1945 errichtet wurden – und somit auch de facto alle Dachgeschoßausbauten – fallen aber nicht unter die Mietzinsberechnung des Mietrechtsgesetzes. Somit wird natürlich lieber in Neubaumieten als in Altbauten investiert (bei Neubauten können Investitionen leichter auf die Mieter übergewälzt werden), sodass allein aus diesem Grund viele stadtbildprägende historische Gebäude abgerissen werden. Der Altstadterhaltungsfonds wiederum ist zu gering dotiert, um alle bei Altbauten zusätzlich entstehenden Kosten decken zu können.

Frage:
– In welcher Weise schlagen Sie eine Veränderung des Mietrechtsgesetzes – wenngleich Bundesmaterie – vor bzw. wie hoch würden sie den Wiener Altstadterhaltungsfonds dotieren, wenn Sie in der nächsten Wiener Stadtregierung vertreten sind?

 


Folgende Parteien haben uns keine Stellungnahme geschickt: KPÖ, LIF, MUT, SLP

 


Im Folgenden die Anworten der Parteien (DEM, ÖVP, Grüne, BZÖ, FPÖ, SPÖ) in der zeitlichen Reihenfolge des Eintreffens. Interessant ist auch, wie direkt die einzelnen Parteien auf unsere konkreten Fragen eingegangen sind.

 


Plattform Direkte Demokratie (DEM) (18.8.2010):
[…]
[über ein gemeinnütziges Renovierungsprojekt]: Aus diesem Grunde [wird das Projekt] auch nicht zu einem Spekulationsobjekt, wie sonst in Wien üblich, dass z.B. Wohnungen von Immobilienfonds, Banken oder Privatpersonen als Anlageform genutzt werden. […]

Erhaltenswerte Gebäude oder Stadtteile gehören natürlich geschützt, wobei immer im Einzelfall beraten und entschieden werden muss, wie und in welcher Form. Dazu muss man die Situation des Denkmalschutzes massiv stärken gegen andere rein wirtschaftliche Interessen, die Ästhetik hat für mich immer Priorität.

Wir leiden in Wien weder an einem Mietwohnungs- noch an einem Büromangel, im Gegenteil, es wird viermal so viel gebaut wie in Berlin, ein völlig unlogischer Zustand, der nur durch die maximale Ausnutzung ALLER FLÄCHEN erklärt werden kann. Als seriöser PlanerIn muss man sich dagegen aussprechen im Sinne der nachfolgenden Generationen und der sozialen Infrastruktur/Nachhaltigkeit – das zu den Schutzzonen.

Beim Mietrecht sollte es meiner Ansicht nach eine vertretbare Kategorie-Miete geben, die auch Ansparung für Renovierungen ermöglicht. Den Altstadterhaltungsfonds würde ich so dotieren, wie es notwendig ist und prioritär behandeln, ich kann Ihnen jetzt leider keine Zahlen nennen, weil ich diese nicht kenne, aber es geht wie immer um die Grundeinstellung, die Umsetzung folgt darauf.


 

Österreichische Volkspartei (ÖVP) (31.8.2010):

[…]
1 / Thema Schutzzonen [zur Frage]
Zusammenfassung: Die Schutzzonen bieten oft keinen ausreichenden Schutz. Es finden vermehrt Abbrüche in Schutzzonen statt, die mit der Begründung der „technischen“ bzw. „wirtschaftlichen Abbruchreife“ seitens der Baupolizei (MA 37) begründet werden. Diese Prüfungen sollen teils unzureichend begründet sein. Angeführtes Beispiel (Siegmundsgasse 5).
Fragen:
Welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um Gebäude, die sich in Schutzzonen befinden, besser zu schützen?
Prinzipiell müssen die Gebäude, die sich in Schutzzonen befinden, umfassend geschützt werden. Um das in Zukunft besser zu erreichen, sollte eine Vorstufe entwickelt werden, die durch eine verbesserte Katalogisierung einen umfassenden Überblick bietet und Informationen über mögliche Warnzustände liefert.
Konkret bedeutet das eine bessere Koordination zwischen Denkmalschutz und Stadt Wien. Hier ist oft ein ungleicher Wissensstand vorhanden. Die Abrissgenehmigungen in Schutzzonen sollen den zuständigen Gemeindratsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Weiters sollen die Bezirke besser in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.
Sind Sie für eine Ausweitung der Schutzzonen, wie sie die Stadt Wien 1996 angedacht, aber bis heute nur in geringem Ausmaße umgesetzt hat?
Die Erhaltung des typischen Wiener architektonischen Flairs erfordert auch, die kleinen Baujuwele und erhaltenswürdigen Ensembles in allen Bezirken zu erhalten. In diesem Sinne macht es durchaus Sinn da und dort Erweiterungen bei den Schutzzonen vorzunehmen. Allerdings sollte man zuerst einmal die Vorbedingungen dafür schaffen, die bestehenden Schutzzonen zu sichern bzw. sollte man die Unterlagen aus dem Jahre 1996 umfassend aktualisieren. Das bedeutet eine Erhebung des derzeitigen Ist-Zustandes als Grundlage für die Ausweitung.

2 / Thema Weltkulturerbe Zonen [zur Frage]
Zusammenfassung: In der Wiener Weltkulturerbe-Zone (Kern- und Pufferzone) ist häufiger als in den reinen Schutzzonen die Bauhöhe des Bestandes als Widmung im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan eingetragen. Bebauungsbestimmungen untersagen etwa Staffelgeschoße, diese werden aber (teils unter der Berufung auf den Paragrafen 69 Wiener Bauordnung) genehmigt.
Frage:
Wenn Sie den Auftrag des Wählers erhalten, was würden Sie tun, um solche negativen Veränderungen der Altstadtensembles bzw. der Dachlandschaft in der Weltkulturerbe Zone in Zukunft zu verhindern?
Die Erklärung zum Weltkulturerbe ist bekanntlich das Ergebnis eines umfassenden und langen internationalen Bewertungsprozesses. Daher ist mit dem Weltkulturerbe besonders vorsichtig umzugehen. Es ist alles zu unternehmen, um die Öffentlichkeit für das Thema zu sensibilisieren und ein Bewusstsein zu schaffen, sodass negative Entwicklungen auf sofortigen und breiten Widerstand der Bürgerinnen und Bürger stoßen.

3 / Thema öffentlicher Raum und Straßenmöblierung [zur Frage]
Zusammenfassung: Die Historische Straßenbeleuchtung sollte rekonstruiert und erhalten werden. Die Pflasterung mit Steinen der Asphaltierung vorgezogen werden. Das ist im Leitbild der Straßen- und Platzgestaltung (1991 – 1993) festgehalten worden.
Fragen:
Wie würden Sie den öffentlichen Freiraum in Zukunft gestalten?
In einem offenen und partizipatorischen Planungsprozess, der alle Fragen der Stadtmöblierung behandelt und die Umsetzungen öffentlich – mit Reaktions- und Beanstandungsmöglichkeiten – vermittelt.
Sind Sie für die Umsetzung des Leitbildes für Straßen- und Stadtgestaltung, welches die Stadt Wien 1991 – 1993 erarbeitet hat?
Die ÖVP Wien bekennt sich zum historischen Stadtbild Wiens. Alles, was die gewachsenen Bezirksstrukturen, was das Grätzel stärkt, und auch alles, was die architektonische Identität von Wien begründet, wird von uns unterstützt.
Wien ist eine Weltmarke mit Wiedererkennungswert. Ob Kongressgäste oder Touristen – sie gehen lieber am Spittelberg spazieren als am Wienerberg.

4 / Thema Mietrecht [zur Frage]
Das Mietrecht bedarf in mehrfacher Weise eines notwendigen Ausgleichs der Bedürfnisse zwischen Mietern auf der einen und Eigentümern bzw. Vermietern auf der anderen Seite. Obwohl es der Bundesgesetzgebung unterliegt, sieht die ÖVP Wien dennoch wichtige Aufgaben, die durch das Mietrecht geregelt werden.
Mieterinnen und Mieter dürfen auf keinen Fall einer willkürlichen Preisgestaltung im Wohnrecht unterworfen werden. Hier muss das Mietrecht eingreifen und Spielregeln festlegen. Gleichsam bedarf es für die Eigentümerseite für die Objekterhaltung die notwendigen Mittel, die Substanz nicht nur zu erhalten sondern auch für die Mieterinnen und Mieter lebenswert zu machen.
Die Stadt Wien sollte die Erhaltung historischer Bausubstanz stärker fördern, beispielsweise bei der Sockelsanierung. Je nach Alter des Hauses soll es bei der Sanierung mehr Geld geben und man könnte auch gleichzeitig erhaltenswerte Häuser und Ensembles von bestimmten Steuern ausnehmen.
Der mit etwa einer Jahrestranche überschuldete Altstadterhaltungsfonds muss zuerst entschuldet werden. Wir fordern die Anhebung der Dotation des Fonds auf mindestens 8 Millionen pro Jahr. Die Finanzierung des Altstadterhaltungsfonds durch die Landesabgabe auf die ORF Gebühren ist einer der möglichen ÖVP-Vorschläge, um die Mittel dafür zu lukrieren. Die ÖVP Wien verlangt weiters, die Mittel aus der Landesabgabe für einen Medienvielfaltsfonds – Finanzierung von nicht kommerziell elektronischen Medien – zweckzuwidmen.


 

Die Grünen (1.9.2010):

Frage 1) SCHUTZZONEN [zur Frage]
Wir haben dieses Thema im März 2010 mittels Pressekonferenz thematisiert und ich möchte Ihnen unsere damalige Unterlage, die eine Situationsbeschreibung und Analyse, sowie konkrete Forderungen dazu beinhaltet, zur Kenntnis bringen:

Historisches Ensemble Karmeliterviertel in Gefahr!
Grüne Wien fordern Abbruchstopp

Wienweit werden immer mehr historische Wohnhäuser abgerissen, obwohl sie in Schutzzonen oder unter Denkmalschutz stehen. Neubauten sind hier für Investoren lukrativere Immobilien, obwohl sie das Wiener Stadtbild und den Charakter bestimmter Grätzel für immer zerstören. In der Nähe der verlängerten U-Bahnlinie U2 greift die Abbrißbirne derzeit massiv um sich.

Die WienerInnen können uns ab sofort Fälle von bedrohten historischen Häusern melden.
Mail an:
(Wir haben seither zahlreiche Meldungen bekommen und diese an das Stadtratbüro zur Prüfung weitergeleitet)

Was derzeit passiert:

In den siebziger Jahren gab es in Wien ein beginnendes Bewusstsein für historische Ensembles in der Stadtlandschaft. Es wurde beispielsweise der Spittelberg gerettet, der heute als Touristenattraktion gilt. Europaweit wird die Förderung der Altstadterhaltung- und Sanierung der Stadt Wien bewundert und der Erhalt vieler historischer Grätzel gelobt. Auch die Gebietsbetreuungen spielen in diesem Zusammenhang aufgrund ihrer genauen Ortskenntnisse eine wichtige Rolle. Öffentliche Gelder und Mittel aus dem Altstadterhaltungsfonds wurden in die Erhaltung der historischen Bausubstanz investiert.
Seit einiger Zeit steigt der Druck auf dem Immobilienmarkt und Projektentwickler sehen die Qualität der gewachsenen Stadt immer weniger. Der Abbruch und Neubau ist die vordergründig lukrativste Variante, wenn man kurzfristig Geld machen will.
Die drei (!) zuständigen Behörden agieren unkoordiniert und widersprüchlich. Einerseits verordnet die für Flächenwidmungen zuständige Magistratsabteilung MA 21 Schutzzonen, andererseits ermöglicht sie an gleicher Stelle höhere Bauten. Während die für das Stadtbild zuständige MA 19 die Qualität des Ensembles bestätigt, erteilt die Baupolizei MA 37 die Abbruchbewilligung aufgrund der „wirtschaftlichen Abbruchreife“.
Die Folge des Behörden-Chaos: Die Eigentümer lassen ihre Häuser gezielt verfallen, um die technische Abbruchreife zu erwirken. Die Baupolizei schaut diesem Treiben zu und erteilt letztlich die Abbruchbewilligung.
„Die Stadt Wien droht ihren speziellen Charakter zu verlieren, wenn die Behörden nicht koordiniert und mit dem klaren Auftrag der Erhaltung der historischen Substanz in Schutzzonen agieren“, so Sabine Gretner, Planungssprecherin Grüne Wien.
Der aktuelle Anlass: Das Karmeliterviertel Seit Ende 2009 sind nach Häusern in der Rembrandtstraße, der Lilienbrunngasse, der Herminengasse, der Oberen Donaustraße 61 nun in der Großen Sperlgasse 14 und derzeit aktuell in der Karmelitergasse 3 Abbrucharbeiten ( bzw. Teilabbrüche) durchgeführt worden. Letztere beiden Häuser liegen innerhalb von Schutzzonen, die von der MA 19 als „erhaltenswert“ beurteilt wurden. Die MA 19 stellte fest: „Einem Abbruch des Straßentraktes kann keinesfalls zugestimmt werden.“ Das aktuellzerstörte Josephinische Haus aus 1788 wurde im Auftrag der Wohnbauvereinigung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) entfernt und soll durch ein Wohnhaus ersetzt werden. Aufgrund der Ereignisse hat sich eine BürgerInneninitiative „SOS Karmeliterviertel“, die den Erhalt des Charakters des Grätzels zum Ziel hat, gebildet.
„Die Erhaltung des speziellen Charakters des Karmeliterviertels ist uns ein zentrales Anliegen. Wir kämpfen für den Erhalt des einzigartigen Grätzels“, so Uschi Lichtenegger, Klubobfrau der Grünen Leopoldstadt.

Wieso sah die Baubehörde tatenlos zu?
Nach §129 Abs. 2 der Wiener Bauordnung haben Eigentümer dafür zu sorgen, dass die Gebäude in einem guten Zustand erhalten werden. Wieso sah die Baubehörde hier solange zu, bis die technische oder wirtschaftliche Abbruchreife erreicht wurde? Sie hätte den Inhabern schon lange vor den Abbruchbescheiden Bauaufträge zur Erhaltung ihrer Gebäude erteilen müssen.
Die Grünen Wien fordern:
*Klare Haltung der zuständigen Stadträte Schicker und Ludwig und der ihnen unterstellten Abteilungen zum Schutz des Karmeliterviertels
*Klarer Auftrag an die drei Magistratsabteilungen und koordiniertes Vorgehen der Behörden
*Rechtzeitige Erteilung von Bauaufträgen durch die MA 37 in Schutzzonen damit die Eigentümer ihre Häuser nicht gezielt verfallen lassen.
*Stopp der Aufzonung, das heißt Stopp der Ermöglichung höherer Bauten durch Anhebung der Bauklassen bei Umwidmung in Schutzzonen.
*Überprüfung der technischen und wirtschaftlichen Abbruchreife in Schutzzonen unabhängig der Fachgutachten durch die MA 37 vor Ort.
*Strafzahlungen in angemessener Höhe für mutwillige Zerstörung, bzw. „versehentlichen“ Abbruch in Schutzzonen.
*Zusammenarbeit der Magistratsabteilungen mit dem Wiener Altstadterhaltungsfonds

Ergänzend dazu ist eine Ausweitung der Schutzzonen, wie sie 1996 angedacht wurden, durchaus sinnvoll.

ad Frage 2) Weltkulturerbe [zur Frage]
In dieser Frage muss wohl Fall zu Fall entschieden werden. Jedenfalls haben wir uns bei der Reform der Wiener Bauordnung sehr dafür eingesetzt, dass der § 69 verschärft und nicht mehr als reiner Flächenmaximierungs-Paragraf genutzt werden kann. Wir hoffen, dass durch die Novelle wirklich nur noch Qualitätsverbesserungen bewilligt werden, sind uns aber klar darüber, dass es hier erhöhter Aufmerksamkeit und strenger Kontrolle bedarf, bis sich die Bauwerber auf die veränderte Gesetzeslage eingestellt haben.

3) Öffentlicher Raum [zur Frage]

Auch die Gestaltung des öffentlichen Raumes würden wir nicht einheitlich, sondern situationsbedingt gestalten. Es kommt ja sehr auf die NutzerInnen und deren Bedürfnisse und Interessen an. Deswegen sprechen wir uns gerade beim öffentlichen Raum für Beteiligungsprozesse mit den AnrainerInnnen aus, dem ein öffentlicher, transparenter und fairer Gestaltungswettbewerb folgen sollte. Speziell in Schutzzonen ist natürlich das gewachsene Ensemble zu berücksichtigen und zu erhalten, wobei die NutzerInnenfreundlichkeit im Vordergund stehen sollte.

Mir ist das Leitbild 91/93 leider nicht bekannt, vor kurzem wurde der Leitfaden Öffentlicher Raum von Stadtrat Schicker vorgestellt, 2008 erschien ein Werkstattbericht mit dem Titel „Neuinterpretation öffentlicher Raum“, der für die Bezirke konkrete Handlungsanleitungen vorschlägt. Diese Grundlagenpapiere enthalten richtige Ansätze in der Praxis sehe ich aber meist gar nichts davon umgesetzt. Jedenfalls wird nach Ansicht der Grünen der Gestaltung des öffentlichen Raumes zu wenig Bedeutung beigemessen und dementsprechend zu wenig in gute Gestaltung investiert.

4) Mietrechtsgesetz [zur Frage]
Aus unserer Sicht sind nachvollziehbare und leicht überprüfbare Mietzinsobergrenzen erforderlich. Es wäre schon ein Schritt in die richtige Richtung, wenn die derzeit an sich geltenden Richtwertmieten über einen weiteren Anwendungsbereich hin auch eine tatsächliche Obergrenze darstellen würden. Ebenso ist uns die Ungleichbehandlung der unterschiedlich alten Bausubstanzen nicht nachvollziehbar.
Aus Grüner Sicht ist nicht einzusehen, warum derzeit 60 Jahre alte Mietwohnungen unter den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsbereich fallen, eine genauso alte vermietete Eigentumswohnung jedoch nicht und eine 55 Jahre alte Mietwohnung auch nicht. Der Erhaltungsbedarf in Mietwohnungen aus den 50er und 60er Jahren ist mittlerweile oftmals viel höher als der in klassischen Altbauten, die irgendwann saniert wurden. Dennoch haben die MieterInnen darin nicht nur keine Begrenzung ihres Mietzinses nach oben sondern sind auch im Hinblick auf Überprüfung der Betriebskosten oder der Durchsetzung von Sanierungen auf Kosten der VermieterInnen deutlich benachteiligt.
In diesem Sinne wäre eine dynamische Neubauregelung, wie beispielsweise, dass als Neubau nur Gebäude bis zu 20 Jahre nach Baubewilligung gelten, nötig. Der Wiener Altstadterhaltungsfonds hat jährlich etwa rund 6 Mio Euro zur Verfügung. Aus meiner Tätigkeit im Alstadterhaltungsfonds weiss ich, dass bisher alle den Förderungskriterien entsprechende Bauten bei der Sanierung unterstützt werden konnten, deshalb scheint der zur Verfügung stehende Betrag derzeit angemessen. Zu berücksichtigen ist hierbei auch, dass es um öffentliche Gelder geht, die zwar zum Schutz denkmalgeschützter und in Schutzzonen befindlicher wertvoller Bauten verwendet werden, direkte monitäre Profiteure aber natürlich private Eigentümer ( oder Institutionen wie etwa die Kirche) sind. Es scheint uns daher wichtiger als lediglich die monetäre Unterstützung, die Rahmenbedingungen (Gesetze, Denkmalschutz, Anreize ) auszubauen um den Erhalt der wertvollen Bausubstanz langfristig zu gewährleisten.


Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ) (14.09.2010):

Zu Frage 1 /1: [zur Frage]
Es ist sicherzustellen, dass die für den Gebäudeerhalt in Schutzzonen zuständige Behörde nicht an der Intention der Schutzbestimmungen und gesetzlichen Auflagen vorbei agiert. Nötigenfalls sind diese Bestimmungen entsprechend zu verschärfen und zu novellieren.

Zu Frage 1 /2:
Ich stehe einer Ausweitung der Schutzzonen prinzipiell positiv gegenüber – es gilt, das kulturhistorisch-bauliche Erbe Wiens ebenso zu erhalten, wie das gewachsene Stadtbild. Sinnvollerweise steht eine solche Schutzzonen-Ausweitung aber nicht im Widerspruch zu den notwendigen Erfordernissen einer modernen Stadtplanung und Stadtentwicklung – wobei mir sehr wohl benusst ist, dass sich hier nicht immer friktionsfrei ein Konsens erzielen lassen wird.

Zu Frage 2/1: [zur Frage]
Insbesondere in der Weltkulturerbe-Zone sollte verstärkt auf die Einhaltung der in weiten Bereichen ohnehin sehr restriktiven Bau- und Bebauungsbestimmungen geachtet werden – wir sind es künftigen Generationen schuldig, dieses Kuturerbe zu erhalten. Auch hier sind daher nötigenfalls entsprechende Novellierungen anzustreben.

Zu Frage 3/1: [zur Frage]
Ich unterstütze die Intention Ihrer Kritik: der öffentliche Freiraum in Wien ist in weiten Bereichen tatsächlich lieb- und geschmacklos
gestaltet. Mein Hauptkritikpunkt dabei ist, dass über die Interessen der betroffenen Wienerinnen und Wiener hinweg geplant und gestaItet wird – mehr Bürgernähe würde meines Erachtens aber auch deutlich mehr Akzeptanz und Lebensqualitätssteigerung bedeuten. Letztlich bleibt die Frage der Finanzierbarkeit – hier wird man sich in Zeiten wie diesen leider nach der Decke strecken müssen…

Zu Frage 3/2:
Ich kenne das genannte Leitbild nicht im Detail und möchte dazu daher inhaltlich Stellung nehmen. Jedoch erscheint mir eine Planung aus den Jahren 1991-1993 heute wohl grundsätzlich nicht mehr zeitgemäß und den Bedürfnissen der Wienerinnen und Wiener entsprechend – sie
sollte daher jedenfalls neu erstellt werden.

Zu Frage 4/1: [zur Frage]
Grundsätzlich denke ich, dass es ein ausgewogenes Mietrecht braucht, welches die Interessen der Mieter ud Vermieter gleichermaßen möglichst fair repräsentiert und berücksichtigt. Dies ist – wie auch die bessere Berücksichtigung der Altbauten in Wien – auch Intention der entsprechenden Bemühungen des BZÖ auf parlamentarischer Ebene im Bund. Zur Dotierung des Altstadterhaltungsfonds: Es wäre, denke ich, hochgradig unseriös, an dieser Stelle leichtfertig Versprechungen abzugeben oder Zahlen zu nennen. Sachlicherweise feststellen möchte ich aber, dass auch diese Frage Verhandlungsgegenstand für die nächste Stadtregierung wird sein müssen.


 

Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) (30.09.2010):

zu Punkt 1) – Schutzzonen [zur Frage]
Grundsätzlich gebe ich Ihnen recht, was Ihre Aussagen betreffend Abbruchmöglichkeiten im Bereich von Schutzzonen betreffen. Hier ist sowohl einerseits der politische Wille nicht gegeben, historische Objekte im ausreichender Form zu schützen als auch andererseits das Denkmalschutzgesetz sehr wohl Maßnahmen vorsieht, wenn dagegen verstoßen wird, jedoch sind die Strafen zu gering, um abschreckend zu wirken. Außerdem muss leider immer häufiger festgestellt werden, dass selbst die Vertreter des Denkmalamtes zu oft Kompromisse eingehen, die dem Erhalt des Gebäudes nicht immer förderlich sind.

Um das an einem Beispiel zu dokumentieren darf ich Ihnen ein Objekt in der Zeillergasse, 17. Bezirk, nennen. Diese Wohnhausanlage der Stadt Wien aus den 1920ern, 1930ern wird derzeit – leider viel zu spät – generalsaniert und in diesem Zusammenhang verzichtet das Denkmalamt auf die Wiederherstellung der Sprossenfenster und stimmt auch einem nie vorhanden gewesenen Dachaufbau zu. Zudem wird die Fassade gleich einem Emmentalerkäse mit Lüftungsöffnungen durchlöchert. Von Denkmalschutz, und unter diesem stehen alle diese Gebäude, ist hier nicht mehr viel zu spüren. Vom Stadtratbüro ist nur zu hören, dass dies aus Kostengründen so gehandhabt wird; tatsächlich wurden jedoch jahrzehntelang keinerlei Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, sodass jetzt erhebliche Kosten entstehen.

Ebenso verhält es sich auch mit dem Altstadterhaltungsfonds. Immer wieder wird hier der Wirtschaftlichkeit entsprochen, weil Hausbesitzer lieber einen lukrativen Neubau wollen anstatt teurer Sanierungen. Aber auch hier gilt, dass niemand dazu gezwungen werden kann, den Betrag der Stadt Wien zur Abwendung der Wirtschaftlichkeitsbegründung anzunehmen. Die Stadt hätte jedoch die Möglichkeit, hier durch entsprechende Flächenwidmungsmaßnahmen entgegenzuwirken.

Was die Dachaufbauten betrifft, so waren die Freiheitlichen immer dafür, dass vorhandene Ressourcen genutzt werden. Allerdings ist es selbstverständlich, dass wir hier von ortsbildverträglichen Dachausbauten reden und nicht von Aufpropfungen die der Gewinnmaximierung bzw. Spekulantentum einiger weniger Hausbesitzer oder Unternehmen dienen, jedoch das Stadtbild nicht nur verändern, sondern regelrecht zerstören. Dasselbe gilt aber auch für kulturelle Bauten wie etwa das Flugdach von Hollein auf der Albertina.

Lösung:
Grundsätzlich wäre die Einsetzung eines Gestaltungsbeirates, der durch unabhängige Fachleute (Architekten, Raumplaner, Vertreter des Denkmalschutzes usw.) besetzt wäre, sinnvoll. Es ist jedoch zu befürchten, dass so ein Gremium wieder von politischen Vertretern einiger weniger Parteien beschickt wird und dadurch die Sinnhaftigkeit so eines Beirates zu hinterfragen wäre.

Was die Ausweitung der Schutzzonen betrifft, so glaube ich nicht, dass dies notwendig ist, wenn
a) ein Ortsbildschutzgesetz für Stadtteile geltend gemacht würde, sodass innerhalb dieser jeweiligen Grenzen eindeutig definierte Bebauungsrichtlinien anzuwenden wären und
b) die vorhandene Gesetzgebung durch entsprechende Maßnahmen bei Missachtung ausgedehnt und dann strikt eingehalten würde.

zu Punkt 2 – Weltkulturerbe-Zone [zur Frage]
Im Wesentlichen wurde dieser Punkt bereits in der Stellungnahme zu Pkt. 1 beantwortet. Wichtig ist jedoch, dass das Bewusstsein für den Erhalt von Zonen (Schutzzonen, Weltkulturerbe-Zonen, Denkmalschutzzonen) gefördert wird, sodass man – wie in anderen europäischen Städten bereits üblich – wieder verstärkt Interesse am Verbleib der historischen Substanz hat. Dies hängt allerdings mit der allgemeinen Einstellung zum Stadtbild zusammen. Im Moment haben wir leider den Status, dass moderne, internationale Architekten das Image der Stadt aufbessern sollen, während vorhandene Substanz wie etwa die Werkbundsiedlung dem Verfall preisgegeben werden.

Lösung:
Der Erhaltung schützenswerter Zonen kann nur dann gewährleistet werden, wenn Flächenwidmungspläne über einen langen Zeitraum erstellt und auch eingehalten werden. Wenn – wie am Monte Laa oder Zentralbahnhof – in nur wenigen Jahren die Flächenwidmung geändert wird und Einwände wie etwa Weltkulturerbe Belvedere wenig bis kaum Beachtung finden, dann wird auf Dauer der Erhalt solcher Zonen trotz aller Anstrengungen durch die FPÖ nicht möglich sein. Denn in vielen Fällen war es doch der konsequente Einsatz der Freiheitlichen, dass z.B. die Staaatsanwaltschaft in Sachen Sofiensälen tätig wurde, dass der Kubus beim Museumsquartiert nicht errichtet wurde und mit etwas mehr Sensibilität beim Bahnhof Wien Mitte vorgegangen wurde. Auch der Abbruch einiger schützenswerter Objekte in den Einkaufsstraßen von Wien wurde durch Initiativen der FPÖ verhindert, während die ÖVP (STR Walter) davon spricht, dass viel zu wenig die Abrissbirne zum Einsatz kommt.

zu Punkt 3 – öffentlicher Raum und Straßenmöblierung [zur Frage]
Was Wien all die Jahre versäumt hat – und das hängt ebenso weitgehend mit einer umfassenderen Flächenwidmung, die auch Umgebungsbereiche miteinbezieht – ist die Gestaltung von öffentlichen Räumen. In vielen Neubauvierteln wurde „barocke“Achsialarchitektur verwirklicht, die zudem durch verfehlte Gestaltung, nie die Akzeptanz der Bevölkerung für diese Art des öffentlichen Raums zulassen.

Öffentlicher Raum muss auch die Möglichkeit haben, sich zu entwickeln. Es kann nicht immer politisch vorgegeben werden, welche Art von Möblierung, Beleuchtung, Straßenbelag usw. da ja in den seltensten Fällen diese Räume von den Personen genutzt werden, die die Planung ausarbeiten. Gerade in Städten wie Graz, Salzburg, in den südlichen und westlichen Ländern liegt das Flair im öffentlichen Raum und der Nutzung.

Lösung:
In Wien könnten viele Innenhöfe attraktiviert und der Bevölkerung zugängig gemacht werden. Riesige Parkanlagen, Schanigärten usw. schaffen nie den Charakter eines kleinen Raumes, der dem menschlichen Maß entspricht. Durchhäuser schaffen Atmosphäre und alles zusammen würde auch das Bewusstsein für historische Architektur und deren Vorteile in der Bevölkerung wecken.

Was die Umsetzung des Leitbildes für die Straßen- und Platzgestaltung aus den 1990er Jahren betrifft, so ist das differenziert zu betrachten. Wenn man einerseits zulässt, dass moderne Bauten (wie Peek & Cloppenburg) ohne großen Aufschrei in historische Substanz eingefügt werden, so muss auch eine dementsprechende Platz- und Raumgestaltung angepasst möglich sein. Oftmals wirken moderne, unauffällige Beleuchtungskörper, die modernen Standards auch in Hinblick auf Energieeinsparung entsprechen, besser als pseudoalte.

Grundsätzlich ist jedoch zu sagen, dass – entsprechenden den Punkten vor – der Erhalt von Ensembles in allen Bereichen wie eben auch der Platz- und Raumgestaltung, der Möblierung und der Beleuchtung als Einheit zu sehen ist und nicht in Einzelteile aufgesplittert werden darf.

zu Punkt 4) Mietrechtsgesetz und Wiener Altstadterhaltungsfonds [zur Frage]
Grundsätzlich ist es richtig, dass das Mietrechtsgesetz die Mieten relativ niedrig hält und für den Hauseigentümer daher wenig Gewinn möglich ist. Andererseits werden gerade in renovierte Neubauten, vor allem solche, die in Schutzzonen oder Denkmalschutzgebieten liegen, an Büros (Rechtsanwälte, Ärzte, Notariate usw.) vermietet und liegen die Mieten dann doch relativ hoch. Andererseits wird aber erst durch die kontinuierliche Vermietung auch an weniger finanzkräftige Mieter Leben in der Stadt möglich. Der Altstadterhaltungsfonds spielt hier eine große Rolle, hat aber leider nicht ausreichend Mittel zur Verfügung, um den Anforderungen bzw. Ansuchen aller „Sanierungswilligen“ gerecht zu werden. Das bedeutet, der Fonds müsste einerseits mit mehr Mittel ausgestattet werden, um die Fristen für die Zuteilung wesentlich zu verkürzen (derzeit bis zu 10 Jahren) und andererseits muss hier – wie in den Punkten vor erwähnt – auch der Denkmalschutz die Möglichkeit haben, Hausbesitzer zur Erhaltung ihrer Objekte entsprechend aufzufordern. Wenn keine Flächenwidmungsänderung winkt, die eine wesentlich bessere Ausnützung als bisher ermöglicht und zudem Strafen bei „absichtlichem“ Verfall eingemahnt werden, dann wird auch eine Stadtgestaltung im Sinne von Erhalt schützenswürdiger Bauten möglich und durchsetzbar sein.

 


 

Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) (08.10.2010):

Ihr Anliegen wurde an die Geschäftsgruppe für Stadtentwicklung und Verkehr zur Beantwortung übermittelt. Wir bitten um Verständnis, dass Ihre umfangreiche Anfrage für eine gediegene Antwort einiges an Recherchen erforderte.

Unabhängig von jeglichen Wahlterminen liegt es im Interesse der Stadt Wien, ihre Bürgerinnen und Bürger auch über Themen wie Denkmalschutz und Stadtbildschutz zu informieren:

So haben wir auf www.wien.at den neuen digitalen Kulturgüterkataster der Stadt Wien eingerichtet, ein Web-Portal, das den Zugang zu wesentlichen Identitätsmerkmalen der Stadt ermöglicht. Umfangreiches Kartenmaterial zeigt die kulturgeschichtliche und stadtplanerische Entwicklung Wiens von der Frühzeit bis in die Gegenwart. Detaillierte Informationen über verschiedene Kulturgüter (Gebäude, Denkmäler, archäologische Objekte, Kunstwerke, etc.) können über Suchformulare abgerufen werden. Fünf Themenbereiche werden in der jetzigen ersten Ausbaustufe angeboten. Der Bereich Architektur bietet Kartendarstellungen zu gebietsbezogenen Merkmalen wie Weltkulturerbe, Schutzzonen, etc. sowie von gebäudebezogenen Informationen wie z.B. Baualter, Bautyp. Dabei wurden seit dem Jahr 1997 Daten für rund 60.000 Objekte erhoben, die laufend aktualisiert und detailliert werden. Unter anderem können z. B. Bauperiode bzw. Baujahr, in der bzw. dem das Gebäude errichtet wurde oder der Erhaltungszustand des Objektes abgefragt werden. Darüber hinaus wurden die Gebäude bewertet sowie fotografisch erfasst. In einem weiteren Arbeitsschritt (Basisinventarisierung) werden für die bereits vorhandenen Schutzzonen Daten zur Baugeschichte aus den Bauakten laufend erhoben.

Zum Schutz von Gebäuden in Schutzzonen werden die Kriterien und Maßstäbe zur technischen Abbruchreife genau überprüft und Umbauten oder Dachausbauprojekte immer öfter dem Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung vorgelegt. Seit dem Jahr 1996 wurden im Zuge der Umsetzung des Schutzzonenmodells 34 Schutzzonen neu geschaffen und zu unzähligen Schutzzonen Erweiterungen durchgeführt. Auch dies ist im Plan Wien Kulturgut ersichtlich.

Die Stadt Wien ist sich bewusst, dass die Wiener Innenstadt Teil eines gemeinsamen Welterbes ist. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass Wien auch zukünftig eine prosperierende, konkurrenzfähige Metropole im Zentrum Europas bleiben muss, in der Platz für neue, innovative Entwicklungen und spannende Architektur ist. Das Bewusstsein und die Verantwortung für das historische Erbe muss in Einklang mit der Rolle Wiens als weltoffene Stadt gebracht werden. Denn Wien ist – so wie ein Großteil der historischen Städte – großem Druck ausgesetzt, der aus vielfältigen Bedürfnissen der Mobilität, der Wirtschaft, des Wohnens und der Dienstleistungsgesellschaft resultiert.

Zu den attraktivsten Möglichkeiten des Wohnens und Arbeitens in der Altstadt zählt der Ausbau der Dachgeschoße. Zweifellos kam es in der Vergangenheit – nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Wunsch nach wirtschaftlicher Optimierung – zu Projekten, die berechtigte Kritik hervorgerufen haben. Die Stadt Wien, hat darauf mit einer Änderung der Bauordnung reagiert, die die Ausbaumöglichkeiten in den Dachzonen drastisch beschränkt. Darüber hinaus wurde ein Strategiepapier entwickelt, das die funktionelle, gestalterische und ökologische Qualität der Bauvorhaben in den Mittelpunkt der planerischen Überlegungen stellt. Viele der in den letzten Jahren entstandenen Dachausbauten zeigen, dass die neue Regelung greift.

Gesetzlich geregelt ist, dass alle für die Stadt wesentlichen Bauprojekte – vom Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung begutachtet werden müssen. Dies ist im Managementplan für das Weltkulturerbe festgehalten. Dieses Gremium soll weiterhin beigezogen werden, um negative Veränderungen des Altstadtensembles zu vermeiden. Übrigens: Die Mitglieder des Fachbeirates agieren ehrenamtlich und ohne politische Beeinflussung.

Der öffentliche Raum ist integrierender Bestandteil der kulturellen Identität einer Stadt. Die historischen Plätze, Parkanlagen und Straßenzüge sind Orte der Erholung, Freizeit, Kultur und Kommunikation. Eine hochwertige Ausgestaltung ist hier sehr wichtig. Deshalb wurde 2009 ein neues Wiener Leitbild für den öffentlichen Raum erarbeitet. Eine der wesentlichen Aussagen ist, dass Straßen, Plätze und Freiräume an die unterschiedlichen “sozialen” Bedürfnisse der Menschen, an die Funktionen, die Interessen der Benutzerinnen und Benutzer anzupassen sind. Dementsprechend ist die Gestaltung des öffentlichen Raumes in Wien ein Schwerpunkt. Aktuelle Beispiele sind die Neugestaltung der Fußgängerzone Kärntner Straße und Graben im Jahr 2009 sowie die Erneuerung der Fußgängerzone Favoritenstraße 2010; erst vor wenigen Tagen wurde das Ergebnis des Wettbewerbes zur Attraktivierung der Fußgängerzone Meidlinger Hauptstraße vorgestellt.

Bei allen Projekten der letzten Jahre wurde besonders auf die Alltagstauglichkeit und Sicherheit des öffentlichen Raumes geachtet: Blindenleitsysteme, Absenkung der Gehsteige, eine bessere Beleuchtung, erleichterte Querungsmöglichkeiten. Um dies erfüllen zu können, sind immer wieder Anpassungen notwendig, die nicht im „alten Stil“ möglich sind, jedoch erheblich zu einer höheren Lebensqualität beitragen.

Das Bild der Stadt wird entscheidend geprägt durch ihre historische Bausubstanz. Diese zu erhalten und zu pflegen ist uns sehr wichtig. Der Wiener Altstadterhaltungsfonds hat deshalb in den vergangenen 7 Jahren ca. EUR 36 Mio. in die Renovierung historischer Bauten in Wien investiert. Diese Förderungen sind als Impulsgeber für Investitionen in die historische Bausubstanz zu sehen. Gesetzliche Basis hierfür ist übrigens das Kulturförderungsbeitragsgesetz. Eventuelle Änderungen im Mietrechtsgesetz sollten demnach von kulturellen Aspekten entkoppelt erarbeitet werden.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Darstellung vermitteln zu können, welche hohe Bedeutung die Stadt Wien den Themen Denkmalschutz und Stadtbildschutz beimisst.