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ID-Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Schloss und Schlosspark Gainfarn in Bad Vöslau

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum geplanten Flächenwidmungs- und Bebauungsplan für Schloss und Schlosspark Gainfarn in Bad Vöslau

Flächenwidmungsplan: Plan Nr. 3 (KG Gainfarn) Parz. Nr. 1/1 (T), 2 (T), 323 (T),  3360 (T)
Bebauungsplan: Plan Nr. 4 (KG Gainfarn) Parz. Nr. 1/1 (T), 2 (T), 323 (T), 3360 (T)

Der Verein Initiative Denkmalschutz hat – nach einem am 23. Oktober durch­geführten Lokalaugenschein – folgende Stellungnahme gegenüber dem Bauamt der Stadtgemeinde Bad Vöslau abgegeben:

Im Plangebiet liegt das Schloss Gainfarn samt Schlosspark. Das Schloss wurde 1816 unter Verwendung älterer Bauteile errichtet, 1929 ergänzt und nach 1955 als Schule adaptiert. Der ursprünglich barocke Garten wurde nach 1800 um etwa das drei- bis vierfache erweitert und durchgehend im „englischen Stil“ als Land­schafts­garten mit verästeltem Wegenetz und wei­ten Wiesenflächen mit Ge­hölzen ausge­staltet.

Der Landschaftsgarten hat sich beinahe in seiner gesamten Größe erhalten und ist bis heute im Gelände – trotz Verwahrlosung und Adaptierungen in den Nachkriegs­jahrzehnten (wie bei zahllosen historischen Gärten in Österreich geschehen) – deutlich in der Vegetation spürbar und im Gelände ablesbar. Somit ist die untrenn­bare Einheit Schloss und Schlosspark als Kulturdenkmal Schlossanlage (-ensemble) bis heute im Wesentlichen erhalten geblieben und als Einheit im Sinne der Denkmal- und Ortsbildpflege schützenswert. Gerade in der Gartendenkmalpflege ist es üblich, deutlich sensiblere Maßstäbe als in der Bau­denk­malpflege anzulegen, da die Natur einem ständigen Wandel unterliegt.

SiSchloss_Gainfarn_resized_DSCN2158nnvoll und wünschenswert wäre es, ein umfassendes Parkpflegewerk in Ab­stimmung und mit Unterstützung des Bundesdenkmalamtes zu erstellen, um dann wei­tere Schritte zur Revitalisierung der historisch bedeutenden Gartenanlage zu über­legen. Ziel sollte es sein, den gesamten Park der Bevölkerung als Erholungsort zur Verfügung zu stellen und als historisches Zeugnis der Gar­ten­baukunst zu be­wahren.

Es wird daher vorgeschlagen – im Sinne des öffentlichen Interesses – die  Widmung „Grünland – Park“ auf den gesamten Landschaftsgarten auszudehnen, die Widmung „BS – Fremdenverkehr“ bzw. „BS – A1 – Fremdenverkehr“ zurückzunehmen sowie den gesamten Schlosspark als „Schutzzone mit Objekten unter Denkmalschutz“ (OK 01) auszuweisen.

Literatur:
– Gainfarn Schlosspark, in: Eva Berger, Historische Gärten Österreichs. Garten und Parkanlagen von der Renaissance bis um 1930, Bd. 1: Niederösterreich, Burgenland, Wien-Köln-Weimar 2002, S.201f.
– Alfred R. Benesch, Der Schlosspark Gainfarn. Lehrbeispiel für das „Dornröschengarten-Prinzip“, in: historische gärten, Zeitschrift der Österreichischen Gesellschaft für historische Gärten (ÖGHG), 16. Jg. Heft 1/2010, S.14-20

Kopie ergeht an: Bundesdenkmalamt, Landeskonservatorat für Niederösterreich
z. Hd. Dipl.-Ing. DDr. Patrick Schicht


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(© Luftbild: Land Niederösterreich, NÖ-Atlas)

Bedauerlicherweise wurde vor wenigen Jahren bereits der westliche, außerhalb des Planentwurfs liegende Teil (Schutzzone OK 05 Pufferzone), der teilweise zum historischen Garten gehört hatte, mit mehrgeschoßigen Wohnbauten, die nun unmittelbar an den Schlosspark grenzen, unsensibel bebaut – gut zu sehen ist das im Luftbild oben (die Bauten nordöstlich der Zahl 3337/1 – anklicken zum Vergrößern). Diese Wohnbauten verkleinerten nicht nur die Gartenanlage, sondern beeinträchtigen seitdem auch das Erscheinungsbild des Schlossgartens, die Gesamtwirkung der Anlage und die anschließenden denkmalgeschützten Bereiche der Gainfarner Kirche nachhaltig negativ.

Derartigen Entwicklungen geht oft eine schutzmindernde Umwidmung voraus, wie sie auch der bisherige Entwurf vorsieht.

Ziel dieser Veröffentlichung ist es, die Bevölkerung darauf aufmerksam zu machen, denn die Politik kann – zumindest längerfristig – nur das umsetzen, was die Bevölkerung will. Sie entscheidet, welches (Orts-)Bild ihre Heimatgemeinde in Zukunft bieten wird.

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