Speisinger Straße 7-23

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Speising, 26.5.2011

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7734E im 13. Bezirk, Katastralgemeinde Speising

für das Gebiet zwischen Speisinger Straße, Linienzug 1-2, Hofwiesengasse und Feldkellergasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Das Plangebiet zählt zum alten Ortskern von Speising und weist in der Speisinger Straße noch zahlreiche, für den Ortskern strukturtypische eingeschoßige Straßentrakte auf. Da es sich auch um den historisch gewachsenen Ortskern von Speising handelt, wird in diesem Bereich – auch im Hinblick auf eine anzustrebende, künftige Schutzzonenwidmung auf der gegenüberliegenden Seite der Speisinger Straße – für die Häuser Speisinger Straße Nr. 7 bis 31 sowie für den “Speisinger Hof” in der Hofwiesengasse 38 bis 44 (Wohnhausanlage, erbaut 1913, bestehend aus zwei großen, 3geschoßigen Baukörpern mit secessionistisch-geometrisierendem Dekor) eine Schutzzone vorgeschlagen. Weiters wird vorgeschlagen für die beabsichtigte Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Mit der vorliegenden, beabsichtigten Abänderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes wird gemäß Erläuterungsbericht (S. 4) richtigerweise das Ziel “Bedachtnahme auf das Stadtbild und Vorsorge für die Erhaltung von historisch gewachsenen Strukturen” verfolgt. Dieses Ziel wird offenbar nur für den historisch viel unbedeutenderen und mit vielen Neubauten durchsetzten Bereich der Hofwiesengasse angestrebt (Erläuterungsbericht S. 4, “Anpassung an den Bestand, um die heterogene Siedlungsstruktur zu erhalten”). Wohingegen für den alten Ortskern von Speising, (im Bereich der Speisinger Straße) offenkundig das Gegenteil der Erhaltung angestrebt wird (S. 4, “Aufgrund der Inhomogenität der Höhenentwicklung (…) soll nun eine Überarbeitung in Teilbereichen erfolgen, um im Neubaufall[!] die Ausbildung von zu abrupten Höhensprüngen innerhalb von Gebäuden zu vermeiden”).

Für den Bereich Speisinger Straße wird offensichtlich eine „Anlasswidmung“ (für eine konkrete Planungsabsicht) vorbereitet. Dafür spricht, dass das derzeit gültige Plandokument 7734 erst 2006 beschlossen wurde, sowie aus dem Text des Erläuterungsberichtes enthaltene Hinweise (insbesondere betreffend Speisinger Straße 25-27). Die Speisinger Straße zwischen Verbindungsbahn und Feldkellergasse bildet das Zentrum des alten Dorfes. Teile des alten Milchmeier- und Gemüsebauerndorfes sind noch heute vom Straßenraum aus erkennbar (im Plangebiet insbes. die Nr. 13 und 15, sowie 19 bis 25): Auf ca. 17 m bis 18 m breiten Parzellen ebenerdige, traufenständige Straßentrakte mit Giebeldächern und in der Regel fünf Fensterachsen sowie einer Einfahrt. (Trakttiefen von ca. 8 bis 11 m). Charakteristisch für die alte dörfliche Struktur sind auch die noch an den seitlichen Grundstücksgrenzen vorhandenen Flügelbauten – gleichfalls ebenerdig, mit Pultdächern. Diese (hofseitigen) Baustrukturen sind jedoch von der Straße aus nicht erkennbar. Das derzeit gültige Plandokument entspricht bei den Straßentrakten Nr. 19 bis 25 dem Bestand (W I 4,5 m), während für den übrigen Teil der Straße eine höhere Bebauung (in der Regel 7,5 m) zulässig ist. Für die Hoftrakte entsprechen die derzeit gültigen Regelungen im Wesentlichen dem Bestand (W I 4,5 m, Firsthöhe max. 6,0m über Niveau). Demgegenüber vereinheitlicht der Entwurf 7734E die Flächenwidmung. Straßenseitig ist im Wesentlichen eine einheitliche Gebäudehöhe von 7,5 m vorgesehen, bei Bauten im Hof soll zwar die Form von Flügelbauten beibehalten werden, doch soll nun deren maximale Höhe (= oberster Punkt des Gebäudes) 6 m betragen dürfen. Es wird auch die mit Hofgebäuden bebaubare Fläche vergrößert. :

Auswirkungen

Der vorliegende Entwurf ermöglicht eine wesentliche Verdichtung der Bebauung. Dies durch die Höherzonung von Straßentrakten, durch die nun durchgehend eine zweigeschoßige Bebauung (zuzüglich eines eingeschoßigen Dachbodenausbaus) ermöglicht wird sowie durch die nun gegebene Möglichkeit Hoftrakte mit zwei Vollgeschoßen zu errichten. Die vorhandene Bausubstanz – sowohl Straßen- wie Hoftrakte – eignen sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht für Aus- und Zubauten wie Aufstockungen etc. Eine Ausnutzung der durch den Entwurf vorgegebenen Bebauungsmöglichkeiten bedeutet somit Abbruch der vorhandenen Bebauung. Damit verbunden wäre die Zerstörung des überkommenen Ortsbildes, das an die ehemalige dörfliche Struktur von Speising erinnert.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Landerer und Claus Süss
(im Namen des Vorstandes)
Verein Initiative Denkmalschutz
Streichergasse 5/12, 1030 Wien (ZVR-Nr.: 049832110)
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: 0699 1024 4216

Beilagen:
Foto 1: Hofwiesengasse 38-44 (Speisinger Hof)
Foto 2: Speisinger Straße 7-23
Foto 3: Speisinger Straße 23

 


An die

Magistratsabteilung 21 A
Rathausstraße 14-16
1010 Wien

ergeht in Kopie an:

  • die Bezirksvorstehung Hietzing
  • an die Mitglieder des Bauausschusses bzw. an die politischen Parteien im 13. Bezirk