1130_Gloriettegasse-37a

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Hietzing 7119E, 14.6.2012

Stellungnahme zum Planentwurf 7119E: Villa Schratt, Gartenverbauung

für das Gebiet zwischen Gloriettegasse, Maxingstraße, Montecuccoliplatz, Elisabethallee im 13. Bezirk, Katastralgemeinde Hietzing

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Unweit von Schloss und Park Schönbrunn, in der Gloriettegasse 9, Wattmanngasse 37 steht die denkmalgeschützte Villa Schratt, eine spätbiedermeierliche Dreiflügelanlage, die 1893 nach Plänen von Andreas Streit für die Hofschauspielerin Katharina Schratt (bekannt auch als Freundin des Kaisers Franz Joseph I) adaptiert und mit reichem Interieur ausgestattet wurde. Es gab schon früher Pläne die Schratt-Villa samt weitläufigem Garten als Gesamtes unter Denkmalschutz zu stellen. Eine Grundstücksteilung 1997 und die darauf folgende Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes waren jedoch der Beginn der Zerstörung des historischen Parkareals: 2002 wurde eine Villa neu errichtet. Nun soll im ehemaligen Park der Villa Schratt, am Eckgrundstück Wattmanngasse 37A, Weidlichgasse 6-8, wo diese Neubau-Villa steht, die bebaubare Fläche vergrößert werden, “zur Sicherung von Wohnraum dem Baubestand entsprechend bzw. (…) als Vorsorgemaßnahme für die Schaffung von weiterem Wohnraum (…) größer vorgeschlagen werden,” wie es im Erläuterungsbericht auf S. 4 heißt. Gemäß bis vor kurzem gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan steht die Neubau-Villa zu einem beträchtlichen Teil nicht auf einer bebaubaren Fläche. Und soll in diesem aktuellen Planentwurf gar ein illegaler Zustand nachträglich bereinigt werden? Nicht nur das, es ist sogar beabsichtigt eine noch größere bebaubare Fläche auszuweisen, um auf diesem geschichtsträchtigen Areal eine größere Baufläche zu schaffen, mit der Begründung “Vorsorgemaßnahme” für “weiteren Wohnraum”. Diese Begründung für das geschichtsträchtige Areal, inmitten eines Villenviertels gelegen, anzuführen, erachtet die Initiative Denkmalschutz als besonders dreist, zumal es auch als Schutzzone gewidmet ist.

Der Verein Initiative Denkmalschutz lehnt eine solche Widmung im ehemaligen Park der Villa Schratt strikt ab. Umso mehr möge überprüft werden, wie es möglich war vor 10 Jahren eine neue Villa zu errichten, die nicht vollständig auf einer bebaubaren Fläche steht. Bei negativer Prüfung möge ein entsprechender (Teil-)Abriss durchgeführt werden, um den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen. Schon Roland Rainer zeigte sich ob dieser Verbauung damals schockiert (vgl. Der Standard, 7. Juli 2001). Und wie in dieser Schutzzone diese Bebauung erlaubt wurde, obwohl gemäß § 7 Abs. 1a Wiener Bauordnung (Schutzzonenbestimmungen) gerade auch die “Gärten und Gartenanlagen zu berücksichtigen” wären, bleibt gänzlich unverständlich.

Nachtrag / Ergänzung:
Weiters wird vorgeschlagen das Haus “Bergwirt” in der Maxingstraße 76 (in spätsecessionistischen und Heimatstil-Formen 1911 erbaut: kannelierte Lisenen, asymetrisches Giebelfeld mit Madonnenrelief an Front Montecuccoliplatz 13) in die Schutzzone aufzunehmen (durch Angliederung an die straßenseitig gegenüberliegende Schutzzone Hietzinger Friedhof).

Im gesamten Plangebiet ist gemäß Antragsentwurf (Punkt 2.1. und 2.2.) der Wegfall des Verbots bzgl. Staffelgeschoße und Errichtung von maximal einem Dachgeschoß vorgesehen. Die Initiative Denkmalschutz empfiehlt eindringlich diese beiden Verbote, zumindest für die Schutzzonenbereiche, aufrecht zu erhalten, um dem Ausufern von überdimensionierten und maßstabsfremden Dachausbauten Einhalt zu gebieten, zumal es sich im nördlichen Bereich um ein Schutzzonengebiet und im östlichen Bereich um die Pufferzone zum Weltkulturerbe Schloss und Park von Schönbrunn handelt. Die Gründe, die damals zum Verbot geführt haben, haben sicher auch heute noch ihre Berechtigung.

Quellen:
  • Der Standard, 7. Juli 2001, Ute Woltron im Ressort Album
  • Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996
  • Denkmallliste Wien, Bundesdenkmalamt, Stand: Mai 2011

An die

Magistratsabteilung 21 A
Rathausstraße 14-16
1010 Wien

ergeht in Kopie an:

  • die Bezirksvorstehung Hietzing
  • an die Mitglieder des Bauausschusses bzw. an die politischen Parteien im 13. Bezirk