1190 Wien

Casino Zögernitz: Initiative Denkmalschutz warnt vor Teilzerstörung

Casino Zögernitz: Initiative Denkmalschutz warnt vor Teilzerstörung

Appell an Döblinger Bezirksräte übermorgen klar dagegen Stellung zu beziehen!

Diesen Donnerstag, am 28. Jänner werden die Döblinger Bezirkspolitiker in der Bezirksvertretungssitzung ihre Stellungnahme zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes abgeben, deren wesentliche Änderung in der Umwidmung des Casino Zögernitz liegt (Planentwurf Nr. 8050). Bereits am Tag zuvor am Mittwoch wird der Bauausschuss des 19. Bezirks diese Stellungnahme dazu vorbereiten.

In der Umwidmung ist der Teilabbruch des Casino Zögernitz vorgesehen. Dazu hat die Initiative Denkmalschutz am 14. Jänner – im Rahmen der öffentlichen Auflage – eine kritische Stellungnahme verfasst, die allen Bezirksparteien zur Kenntnis gebracht wurde.

Die vorgesehenen, umstrittenen Teilabbrüche

Im aktuellen Planentwurf ist nämlich der Abbruch des nördlichen, um 1927 angefügten neobarocken Speisesaalanbaues (mit barockisierenden Eckrisaliten und floralen Stuckdekorationen) vorgesehen. Weiters die Zerstörungen des in diesem Bereich erhaltenen historischen Alleeabschnitts sowie der letzten Überreste der ursprünglich 1865 errichteten Endstation der Pferdeeisenbahnlinie im Nordwesteck des Grundstückes (ehem. Fahrkartenschalter). Stattdessen soll im nördlichen Bereich ein größer dimensionierter Wohnbau gewidmet werden.

Wo bleibt der Schutzzonen-Schutz?

Das Denkmalamt hat zwar dem Teilabbruch des neobarocken Saalanbaues des Casinos Zögernitz zugestimmt (Veränderungsbescheid vom 31.3.2015), doch da sich das Gebäude auch in einer Schutzzone der Stadt Wien befindet, ist auch der Ortsbildschutz zu berücksichtigen. So eigenartig es auf den ersten Blick erscheinen mag, ist die Schutzzone der Stadt Wien in konkretem Fall effektiver als der Denkmalschutz. Denn gerade die Schutzzone hat die Aufgabe das “örtliche Stadtbild” und das “äußere Erscheinungsbild erhaltungswürdiger Gebiete” zu schützen (Bauordnung für Wien § 7 Abs. 1), während das Denkmalamt nur (Teil-)Zerstörungen verhindern kann, wenn der “Verlust eine Beeinträchtigung des österreichichen Kulturgutbestandes in seiner Gesamtsicht” bedeuten würde (Denkmalschutzgesetz § 1 Abs. 2).

Unzulängliches Gutachten der Magistratsabteilung 19 der Stadt Wien!

1190 Wien Damit ein Abbruch in der Schutzzone erfolgen kann, muss zuvor ein Gutachten der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) eingeholt werden, in dem die Erhaltenswürdigkeit fachlich beurteilt wird (Bauordnung für Wien § 60 Abs. 1 lit. d). In dem Gutachten der MA 19 vom 26.5.2015, das unserem Verein vorliegt, ist gerade der zum Abbruch vorgesehene Teilbereich fachlich unzulänglich beschrieben. Während der Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes aus 2008 den für den Abbruch vorgesehenen Speisesaal u. a. folgendermaßen beschreibt: “Am nordseitigen Speisesaal ist die Wandgliederung aus dem 1. Viertel [sic] des 20. Jahrhunderts erhalten, mit barockisierenden Eckrisaliten und floralen Stuckdekorationen (schematisierte Ranken mit Glockenblumen)”, auch der Architekt Stefan Fayans wird genannt, zeichnet sich das MA 19 Gutachten durch eine äußerst dürftige fachliche Beurteilung aus, da weder der Architekt genannt wird, noch eine kunsthistorische Beschreibung und Wertung des Speisesaales darin erfolgt, obwohl der Bescheid des Bundesdenkmalamtes der MA 19 bekannt sein müsste. Auch der Kunsthistoriker Univ. Prof. Mario Schwarz spricht vom “Wert des gewachsenen Bauzustandes” im Zusammenhang mit dem angebauten Speisesaal und spricht sich klar für eine “sorgfältige Restaurierung” aus “anstatt einer Zerstörung dieser Bauteile.” (vgl. Zeitschrift Steine Sprechen, Nr. 147/48, Okt. 2014, S. 54f.)

Zukunft der Art-Deco Einzäunung ungewiss?

Das Casino Zögernitz weist im nördlichen Bereich eine Art-Deco Einfriedung samt zweier flankierenden Art-Deco-Eingangsportalen zur Döblinger Hauptstraße hin aus. Deren Zukunft scheint noch völlig ungewiss. Während sich das Bundesdenkmalamt den Erhalt oder Abbruch noch offen gelassen hat (vgl. Veränderungsbescheid), wird wiederum im zitierten MA 19 Gutachten diese Einfriedung mit keinem einzigen Wort erwähnt. Die Initiative Denkmalschutz fordert auch die Erhaltung dieser wertvollen und seltenen Art-Deco-Einfriedung.

Fotos: Erich J. Schimek für die Initiative Denkmalschutz

Rückfragehinweis:

Markus Landerer und Claus Süss
Initiative Denkmalschutz
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: 0699 / 1024 4216 oder 0676 / 740 43 27

Initiative Denkmalschutz
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