1010 Wien

Jagdschloss Magdalenenhof am Bisamberg: Stellungnahme zum Planentwurf 7532E, 7. April 2016

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7532E, Katastralgemeinde Stammersdorf, 21. Bezirk Floridsdorf

Für das Gebiet im Bereich Senderstraße, Oskar-Czeija-Gasse

Bestand, Geschichte und Bedeutung der Bauten im Plangebiet

Im Plangebiet liegt das so genannte, unter Denkmalschutz (§ 2a) stehende und seit Ende 2011 leer stehende Jagdschloss Magdalenenhof (Senderstraße 130), das 1911/12 für den Besitzer der Brauerei Jedlesee, Rudolf Dengler vom Architekten Paul Hoppe erbaut wurde. Südöstlich, schräg gegenüber, befindet sich der Gutshof Magdalenenhof (Senderstraße 125, Senderstraße 127, Oskar-Czeija-Gasse 2), ein wahrscheinlich seit dem Mittelalter bestehender Gutshof aus dem 16. bis 1. Hälfte 18. Jahrhundert, ehemals Besitz des Schottenstifts, seit 1928 im Eigentum der Stadt Wien. Der bestehende Gutshof ist eine großzügige 3seitige Anlage um einen breiten Rechteckhof aus dem Ende des 19. Jahrhunderts, Verwaltungsbau und Wirtschaftstrakte mit Sichtziegelordung.

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Vorschläge für Festsetzungen im Plangebiet ab:

Es wird vorgeschlagen für die oben genannten, historisch erhaltenswerten Bauten eine Schutzzone auszuweisen (auch im Hinblick einer Schutzzonenerweiterung auf die außerhalb des Plangebietes liegende, denkmalgeschützte Sendeanlage am Bisamberg, dessen östlicher Teil in der Oskar-Czeija-Gasse 5 auf Wiener Stadtgebiet liegt). Weiters mögen die Baufluchtlinien (wie auch die Höhenwidmung) exakt dem historischen Bestand angepasst (bzgl. Baufluchtlinien ist dies im aktuell gültigen Plandokument und im Planentwurf nicht der Fall) und die Anzahl der Hauptgeschoße in einer besonderen Bestimmung (“BB”) gemäß dem Bestand festgeschrieben werden. Dadurch wird am ehesten der dauerhafte Bestand gewährleistet und ein Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Zu hinterfragen wäre auch die Sinnhaftigkeit, das Jagschloss Magdalenenhof allein für Wohnzwecke zu widmen (“BB4”: darf “nur für die im § 6 ( 6) der Bauordnung für Wien bezeichneten Zwecke genutzt werden”), was wohl zur Folge hätte, dass das Objekt der interessierten Öffentlichkeit für Besichtigungen weitgehend entzogen werden würde. Die im Erläuterungsbericht (Seite 3) dargelegte Begründung, dass “die bisherige Zielsetzung einer gastronomischen Nutzung der Liegenschaft, wohl auch aufgrund der beschränkten Zufahrtsmöglichkeiten bzw. aus räumlichen Aspekten, langfristig und dauerhaft nicht realisierbar war” entspricht unseres Wissens nach so nicht den Tatsachen, zumal nicht der Pächter den Vertrag aufgekündigt, sondern die Stadt Wien die Kündigung des Pachtvertrages betrieben hat.

Abschließend wird vorgeschlagen für die beabsichtigte Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Literatur:

  • Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996, S. 633
  • Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien 19.-23. Bezirk, St. Pölten und Salzburg 2010. S. 239

Linktipp: “Zur Geschichte der Villa Magdalenenhof” http://www.magdalenenhof.com/magdalenenhof/100_Jahre_Geschichte.html

Foto: Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Markus Landerer und Claus Süss
Verein Initiative Denkmalschutz
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