1230_Wien_Draschestrasse_107-109-Pfarrgasse_2_Ehemalige_Inzersdorfer_Konservenfabrik

Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7900 (Wien-Liesing, Kat. G. Inzersdorf): Stellungnahme ID-Verein

An die
Magistratsabteilung 21 B
Stadtteilplanung und Flächennutzung
Rathausstraße 14-16
1082 Wien

Wien, 17. September 2009

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7900

im 23. Bezirk, Kat. G. Inzersdorf

Draschestraße, Büttnergasse, Kolbegasse, Schwemmingergasse, Beyfusgasse, Pfarrgasse, Linienzug 1-2, Seligmanngasse, Sterngasse, Linienzug 3-7, Pfarrgasse, Linienzug 8-9 und Karl-Krestan-Gasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Es wird vorgeschlagen, die vorgesehene Erweiterung der Schutzzone auszudehnen.

Die Hauptfassade der ehemaligen Inzersdorfer Konservenfabrik zur Draschestraße hin soll in seiner Gesamtheit erhalten werden, somit auch die im Westen gelegenen äußersten Achsen des Haupttraktes (siehe Beilage, dunkelrote Fläche, an Draschestraße gelegen). Ebenso soll nach Süden hin entlang der Pfarrgasse die Schutzzone zusätzlich erweitert werden, da allein das langgestreckte aber schmale Hauptgebäude für das Ortsbild zu wenig Aussagekraft besitzt. Nur eine ausreichende Eckansicht kann der historischen Situation der ehemals bedeutenden Fabrik gerecht werden, zumal die Eckansicht für den Kirchenplatz und damit für das Inzersdorfer Ortszentrum von besonderer Bedeutung ist (siehe Beilage, dunkelrote Fläche, an Pfarrgasse gelegen). Da es hier insbesondere um die Fassadenerhaltung geht, sollte damit kein Schaden für die geplante rückwärtige Verbauung entstehen.

Zu prüfen wäre auch, inwieweit das Eckgebäude (Ecke Sterngasse/Pfarrgasse, siehe Beilage, grün schraffierter Bereich) erhalten werden kann. So bliebe auch die räumliche Erstreckung des großen Areals erleb- und spürbar.

Es wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechts­verbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Die als Schutzzone ausgewiesenen Bereiche sollen bestandsgemäß gewidmet werden, um den Schutz für den historischen Ortscharakter besser zu gewährleisten und keinen Anreiz für Abbruch und Neubau zu geben.

Abschließend muss bemängelt werden, dass die im Erläuterungsbericht mehrfach erwähnte „Beilage 6“ im Rahmen der öffentlichen Auflage nicht publiziert wird. So bleiben wesentliche Motive für die Festsetzung des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes verdeckt (insbesondere der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 bzgl. Schutzzone).

Freundliche Grüße

Verein Initiative Denkmalschutz

Im Namen des Vorstands
Markus Landerer und Claus Süss

Beilage: http://www.idms.at/pdf/ID-FW-Inzersdorf-Stellungnahme_Beilage.pdfpdfreaders.org