Augarten: Projekt Konzerthalle der Wiener Sängerknaben rechtswidrig?

Initiative Denkmalschutz fordert Prüfung des BDA-Bescheides

(OTS) – Am 5. März 2009 hat das Bundesdenkmalamt (BDA) einen Bescheid erlassen, der die Verbauung des Augartenspitzes ermöglicht. Die Gesetzmäßigkeit des Bescheides ist jedoch stark zu bezweifeln: Neben einer in jeder Hinsicht unzulänglichen Interessensabwägung kann wohl auch die von den Wiener Sängerknaben aufgestellte Behauptung, dass der Konzertsaal genau nur an dem angegebenen Ort möglich ist, kaum als erwiesen gelten. Im Bescheid wird diese Behauptung einfach ungeprüft übernommen.

Trotz möglicher Rechtswidrigkeit keine Einspruchsmöglichkeit!

Leider können nur der Landeshauptmann und Bürgermeister (in Wien ident) sowie der Eigentümer respektive Projektwerber den Bescheid anfechten.

Doch diese haben klar Position für die Konzerthalle bezogen. Der Öffentlichkeit, deren Interesse das BDA unzulänglich wahrgenommen hat, steht kein Rechtsmittel zu. Im Klartext heißt das: Ein inhaltlich klar rechtswidriger Bescheid wird trotzdem rechtskräftig. Kann wieder, wie unlängst beim Seebahnhof Gmunden in Oberösterreich, nur die Volksanwaltschaft – und das nur im Nachhinein ohne Rechtsfolgen – die inhaltliche Rechtswidrigkeit feststellen?

Die Initiative Denkmalschutz fordert daher für facheinschlägige Organisationen in Denkmalschutzverfahren – so wie in der Schweiz – Parteistellung. Nur so kann der Verwaltungsgerichtshof zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines BDA-Bescheides angerufen werden.

Rückfragehinweis: Verein Initiative Denkmalschutz, Markus Landerer und Claus Süss,
Tel.: 0699 1024 4216 oder 0676 740 43 27