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Augartenspitz: Wo bleibt die kollegiale Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft? 6.9.2011

Konzerthalle der Wiener Sängerknaben am Augartenspitz: Wo bleibt die kollegiale Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft?

Schwerwiegende Rechtsmängel des Denkmalamtsbescheides sollen transparent gemacht und mögliche brisante politische Interventionen aufgedeckt werden

Wien (OTS) – Bei der heutigen Kundgebung vor der Volksanwaltschaft übergaben vier Bürgerinitiativen die Forderung nach einer kollegialen Missstandsfeststellung zur rechtswidrig zustande gekommenen Bewilligung des Bundesdenkmalamtes, in einer denkmalgeschützten historischen Gartenanlage bauen zu dürfen. Volksanwältin Stoisits hat bereits im Frühjahr 2010 Missstände festgestellt, wo bleibt die umfassende kollegiale Missstandsfeststellung? Diese müsste die Vorgänge im Denkmalamt offen legen und könnte so mögliche brisante politische Interventionen aufdecken, die zu diesem rechtswidrig zustande gekommenen Bescheid geführt haben. In einem anderen Fall (Seebahnhof Gmunden, 2008) konnten in der dem Nationalrat vorzulegenden kollegialen Missstandsfeststellung solche Interventionen in allen Details aufgezeigt werden.

Hier hatten alle am Verfahren Beteiligte für den rechtswidrig zustande gekommenen Denkmalschutz-Aufhebungsbescheid interveniert. Ist es daher nicht naheliegend, dass ähnliches im Augarten geschehen ist? Haben Bürgermeister Michael Häupl und Bundesministerin Elisabeth Gehrer ebenso interveniert, um Recht zu brechen? Die Bürgerinitiativen verlangen volle Aufklärung durch die Volksanwaltschaft.

Die Bürgerinitiativen fordern Michael Häupl als Wiener Landeshauptmann auf, Einspruch zu erheben!

Noch genau 6 Monate hat der Wiener Landeshauptmann Zeit, als (bewusst?) “übergangene Partei” Einspruch zu erheben, da der Denkmalschutz-Bescheid – trotz Parteistellung – dem Landeshauptmann nicht einmal zugestellt wurde. Wegen der eklatanten Rechtsmängel des Bescheides wäre das seine Amtspflicht. Will er nicht, weil er selbst für die Errichtung der Konzerthalle interveniert hat?

Fragen zum Antragsteller zu Veränderung des Denkmals Augarten noch immer ungeklärt!

Ebenso eigenartig ist, dass das Denkmalamt sich um die Antwort auf die Frage herumdrückt, wer Antragsteller im Denkmalschutzverfahren gewesen ist. Das Bundesdenkmalamt hat bis zum heutigen Tage diese Frage nicht schlüssig beantwortet. Auch diese Fragen möchten die Bürgerinitiativen von der Volksanwaltschaft endlich geklärt wissen.

Rückfragehinweis:
  • Verein Freunde des Augartens, Dr. Monika Roesler, Tel. 0664 505 58 72
  • Josefinisches Erlustigungskomitee, Mag. Raja Schwahn-Reichmann, Tel. 0676 495 31 33
  • Verein Initiative Denkmalschutz, Markus Landerer, Tel. 0699 1024 4216
  • Verein Aktion 21 – Pro Bürgerbeteiligung, Dr. Helmut Hofmann (für Rechtsfragen), Tel. 0699 1076 5675