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Stellungnahme Planentwurf 8107, Simmering: Braunhubergasse, Ehamgasse, Herbortgasse, 24. Februar 2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8107, Kat.G. Simmering in Simmering, 1110 Wien

Für das Gebiet zwischen Braunhubergasse, Ehamgasse, Römersthalgasse, Herbortgasse, Grillgasse, Ehamgasse, Dommesgasse und Lorystraße.

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in Bezug auf die Höhenwidmung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Konkret wird vorgeschlagen für die unter Denkmalschutz (§ 2a) stehende Anlage Evangelische Kirche samt Gemeindezentrum (erbaut von Roland Rainer 1962/63) in der Braunhubergasse 22 bestandsgenau zu widmen. Derzeit ist die Widmung mit Bauklasse I für das an die Glaubenskirche anschließende ebenerdige Gemeindezentrum viel zu hoch gewidmet. Ebenso mögen die Baufluchtlinien exakt dem Bestand angepasst werden (derzeit nicht der Fall).

1110 Zu prüfen wäre, inwieweit die Hoerbiger Ventilwerke (1946-49 erbaut von den bekannten Architekten Siegfried Theiss und Hans Jaksch) in der Braunhubergasse 23, Ecke Ehamgasse 40 erhaltenswert sind (vgl. Einträge in den Büchern: Dehio, Achleitner und Theiss & Jaksch) und daher genau dem Bestand angepasst werden sollen, um den Erhalt zu sichern (inklusive besondere Bebauungsbestimmung (BB), in denen die Anzahl der existierenden Hauptgeschoße festgesetzt wird).

1110 Auf jeden Fall erhaltenswert ist das unter Denkmalschutz (§ 2a) stehende “Volkswohnhaus” in der Herbortgasse 43, Ecke Römersthalgasse 12 (Zitat Dehio: “Wohnhausanlage der Gemeinde Wien, erb. 1929 von Heinz Rollig, Eckhaus zur Römersthalgasse mit reich differenzierter Gliederung durch Risalite, Balkonvorbauten in Verbindung mit Wohnraum, Rundstabgitterbalkons; Portale mit Sichtziegelrahmungen und -verdachungen. Durchfahrt mit Sichtziegelpilastern. Hof-Grünanlage.” Zitat Helmut Weihsmann (S.67): “(…) ist das Werk eines der fortschrittlichen und vielseitigen Wiener Architekten der Zwischenkriegszeit”. Mit Verwunderung muss daher festgestellt werden, dass dieser Bau im Erläuterungsbericht in keiner Weise Erwähnung findet (insbesondere auf den Seiten 2-3 auffällig). Zum Schutz wird daher vorgeschlagen – neben der Höhenwidmung, die genau dem Bestand angepasst werden soll (derzeit nicht der Fall) – eine besondere Bebauungsbestimmung (BB) für diesen Gemeindebau auszuweisen, in denen die Anzahl der existierenden Hauptgeschoße festgesetzt wird.

Ein besonders schön erhaltenes und reich dekoriertes Gebäude aus der Gründerzeit stellt das Objekt Ehamgasse 20 dar. Das späthistoristische, 4geschoßige Miethaus, 1898 von Stadtbaumeister Johann Gasteiger erbaut, zeichnet sich durch reichen Neorenaissance-Dekor (Fensterrahmungen und -verdachungen) und dem neobarocker Portalaufsatz aus. Zum Schutz wird daher wieder vorgeschlagen – neben der Höhenwidmung, die genau dem Bestand angepasst werden soll – eine besondere Bebauungsbestimmung (BB) für dieses Gebäude auszuweisen, in denen die Anzahl der existierenden Hauptgeschoße festgesetzt wird.

1110 Abschließend muss kritisiert werden, dass im Vorfeld dieses Planentwurfs ein kooperatives Planungsverfahren stattfand (2013; vgl. Erläuterungsbericht S. 6 und 8), ohne dass zuvor Bürger die Chance hatten informiert und eingebunden zu werden bzw. zuvor eine grundsätzliche Flächenwidmungsänderung erfolgt ist. Bei dieser gewählten Vorgehensweise (in der schon auf Grundlage des aufwändigen Planungsverfahrens nicht nur ein neuer Flächenwidmungsplan, sondern gleich sehr detaillierte Bebauungsbestimmungen ausgearbeitet wurden) müssen der interessierte Bürger und NGOs wohl fast zwangsweise zum Schluss kommen, dass der Magistrat kein wirkliches Interesse hat, die in Folge der öffentlichen Auflage einlangenden Stellungnahmen ernsthaft zu berücksichtigen.

In dieser Stellungnahme erwähnte Objekte alphabetisch aufgezählt: Braunhubergasse 22, Braunhubergasse 23, Ehamgasse 20, Ehamgasse 40, Herbortgasse 43, Römersthalgasse 12

Markus Landerer und Claus Süss
Verein Initiative Denkmalschutz
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Foto: Fotos: Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Quellen:
  • Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996
  • Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/1, Wien 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien 1990
  • Denkmalliste des Bundesdenkmalamtes, Stand: 28.6.2013, siehe: www.bda.at/documents/189037054.pdf
  • Helmut Weihsmann, Das rote Wien, Sozialdemokratische Architektur und Kommunalpolitik 1919-1934, Wien, 2. vollkommen überarb. Auflage 2002
  • Georg Schwalm-Theiss, Theiss & Jaksch – Architekten 1907-1961, Wien 1986, Seite 158
  • Architektenlexikon Architekturzentrum Wien, www.architektenlexikon.at

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