Eislaufverein, Welterberichtlinie, 20.3.2013
Wiener Eislaufverein: Initiative Denkmalschutz deckt auf: Stadt Wien verstößt gegen ihre eigene Welterberichtlinie!
Für Stadtrat Schicker Hochhäuser 2008 noch ein “No-Go”!
Wien (OTS) – Noch 2008 hat sich der damalige Stadtrat für Stadtentwicklung Rudi Schicker im Gemeinderat zu einer Umwidmung des Eislaufvereins kritisch geäußert: Das Areal liege “unmittelbar am Rande des Weltkulturerbes, es stehen viele anrainende Liegenschaften in einer Schutzzone, also es wäre undenkbar, an dieser Stelle Hochhäuser zu errichten” (29.2.). Jetzt, nachdem Eislaufverein und das benachbarte Hotel Intercontinental verkauft wurden (und die “Richtigen” daran verdient haben?), sollen plötzlich Hochhauswidmungen kein Problem mehr darstellen? Die Rahmenbedingungen, nämlich die Lage in der sensiblen historischen UNESCO-Welterbe-Kernzone, sind dieselben wie 2008!
Alle Welterbeareale der Stadt sind Hochhausausschlusszonen!
Die Publikation “Wien, Weltkulturerbe – Der Stand der Dinge” (MA 19), die 2006 erschien und seitens der Stadt Wien als “integrierender Bestandteil” des Managementplanes “gemäß den Richtlinien der UNESCO”bezeichnet wird (OTS 6.12.2006), kommt daher ganz richtig zum Schluss: “Alle Welterbeareale in Wien” seien Ausschlusszonen für neue Hochhäuser (S.95)! Bezug genommen wird dabei auf die Hochhausrichtlinie der Stadt aus 2002 (MA 18), in der sensible Sichtachsen und Blickbeziehungen untersucht werden (S.11f., Kriterium A und B). Der nun geplante Turm würde den berühmten Canaletto-Blick vom Belvedere als zentrales Störelement zerschneiden und ist gemäß der genannten MA 19-Welterberichtlinie daher nicht genehmigungsfähig.
Rückfragehinweis:
Markus Landerer und Claus Süss
Verein Initiative Denkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: 0699 / 1024 4216 oder 0676 / 740 43 27