Stellungnahme Planentwurf 7735E, Mariahilf: Gumpendorferstraße, Kaunitzgasse, 24.4.2014
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7735E, Kat.G. Mariahilf, 1060 Wien
Für das Gebiet zwischen Gumpendorfer Straße, Kaunitzgasse, Magdalenenstraße und Esterhazygasse
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Es wird vorgeschlagen – ergänzend zur bestehenden Schutzzone – die Schutzzone um folgende Häuser zu erweitern:
- Gumpendorfer Straße 63D
- Kaunitzgasse 10 (Denkmalschutz) 12, 14
- Kopernikusgasse 2, 4, 6, 7, 10, 13 (Schule) und 15 (Häuser zumeist in den späten 1860ern erbaut)
- Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien II. bis IX. und XX. Bezirk (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1993
- Kunsthistorische Arbeitsgruppe “GeVAG”, Wiener Fassaden des 19. Jahrhunderts. Wohnhäuser in Mariahilf (Studien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege), Wien-Köln-Graz 1976
- Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/1, Wien 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien 1990
- Kulturgüterkataster der Stadt Wien, “Wien Kulturgut”, http:// www.wien.gv.at/kulturportal/public
- Architektenlexikon Wien 1770 – 1945, http://www.architektenlexikon.at
Insbesondere wird auf die hohe Bedeutung der Häuser Gumpendorfer Straße 63D sowie Kopernikusgasse 13 hingewiesen, die unbedingt Aufnahme in einer Schutzzone finden sollten.
Zu prüfen wäre auch, ob das Doppelhaus Kopernikusgasse 9-11 sowie manche Häuser in der Gumpendorfer Straße 63A bis 63E in die Schutzzone aufgenommen werden sollten.
Das Haus Kaunitzgasse 10 (E-Werk/Umspannwerk; Batteriegebäude, Werkstätte und Maschinenhalle) wurde kurz nach dem 1. Weltkrieg erbaut und steht unter Denkmalschutz (§ 3, per Bescheid). Die beiden anschließenden Häuser Kaunitzgasse 12 (erbaut 1874) und Kaunitzgasse 14 (erbaut 1873) sind gut erhaltene Gründerzeitbauten. Es wird empfohlen die Widmung Bauklasse III (16 Meter) im Sinne einer weitgehenden Bestandswidmung beizubehalten und nicht um 2 Meter zu erhöhen wie im Planentwurf vorgesehen (auf Bauklasse IV 18 m). (Das Nachbargebäude Kaunitzgasse 16 mit der aktuellen Höhenwidmung “W IV 18 m” kann nicht als Maßstab für die Angleichung herangezogen werden, da im Bestand deutlich höher.)
Das Haus Kopernikusgasse 13 (erbaut 1871, Architekt Adolf Ringer) stellt ein sehr gut erhaltenes und repräsentatives Haus aus der Hochgründerzeit dar, das durch sein reiches Portal mit Karyatidhermen hervorsticht. Es wird empfohlen – neben der Ausweisung einer Schutzzone – für dieses Haus die Bauklasse III Widmung zu belassen (und nicht um 2 Meter auf “W IV 18 m” zu erhöhen). Bei den Häusern in der Kopernikusgasse 4-6 und möge im Sinne der Erhaltung des Altbestandes die Höhenwidmung wie bisher belassen werden (“W III” statt wie geplant “W IV 18 m”).
Das strenghistoristische Zinshaus in der Gumpendorferstraße 63D wurde von Johann Friedl 1867 erbaut und zeichnet sich durch seine reiche und besondere Fassadengliederung aus. Im Buch “Wiener Fassaden des 19. Jahrhunderts” wird es folgendermaßen beschrieben: “Aufwendiges und wichtiges Beispiel der 1860er Jahre. Durchgehend genutete Fassade. Erdgeschoß durch Rustizierung aufgeschichtet. Vertikales und horizontales Zusammenbinden der Hauptgeschosse. Ausbilden einer Beletage durch Dreiecksgiebel. Mittlere Portal-Fenster-Gruppe.” Auf Grund der hohen Bedeutung des Baues soll – neben der Ausweisung einer Schutzzone – für dieses Haus auf jeden Fall die Widmung “W IV 18 m”belassen werden (und nicht 3 Meter höher wie im aktuellen Planentwurf vorgesehen: Bauklasse IV ohne Höhenbeschränkung). Für die Häuser in der Gumpendorfer Straße 63G67 möge ebenso die Bauklasse IV mit Höhenbeschränkung auf 18 m belassen werden. Für das gut erhaltene Gründerzeithaus Esterhazygasse 12 soll keine höhere Bauklassenwidmung ausgewiesen werden. Das per Bescheid (§ 3) denkmalgeschützte Haus Esterhazygasse 10 (erbaut 1813 von Josef Koch, 1884 in Neorenaissanceformen als Bürgerpalais neu fassadiert mit seitl. Erker, Gedenktafel Wohnhaus Clemens Holzmeister), das derzeit die Widmung “W II 10 m” aufweist, möge auf Grund seiner hohen Bedeutung genau auf Bestand gewidmet werden (derzeit augenfällig zu hoch gewidmet).
Weiters wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes
Verein Initiative Denkmalschutz
Fotos: Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
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