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Stellungnahme Planentwurf 8075, Liesing: Endresstraße, Maurer Lange Gasse, Haymogasse, 27. Februar 2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8075, Kat.G. Mauer in Liesing, 1230 Wien

Für das Gebiet zwischen Endresstraße, Linienzug 1-3, (1. Wr. Hochquellenwasserleitung), Alma-König-Weg, Binagasse, Haymogasse, Dreiständegasse und Geßlgasse.

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Es wird vorgeschlagen das ebenerdige Haus Endresstraße 113 (erbaut 1867 mit einer Fassadenadaptierung von Adolf Göbl aus 1901; historistische Fassadengliederung mit dekokrativem Zwerchgiebel) bestandsgenau zu widmen (derzeit im Planentwurf mit W I 7,5 m viel zu hoch gewidmet). Zu überprüfen wäre, ob die bebaubare Fläche im Anschluss an die gartenseitige Fassade vom historischen Bau abgerückt werden kann.
Um den Bestand und die Sicht auf die von der Endresstraße zurück gesetzte späthistorische Villa (Endresstraße 101) zu erhalten, wird einerseits empfohlen die Baufluchtlinien dem Bestand exakt anzupassen und andererseits die im Planentwurf vorgesehene bebaubare Fläche östlich des biedermeierlichen Landhauses Endresstraße 103 nicht zu widmen, sodass die Baufluchtlinie mit der östlichen Außenwand des Hauses Endresstraße 103 abschließt.

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Bei den beiden ebenerdigen Villen aus dem Vormärz mit Fassaden aus dem Ende des 19. Jh. (Endresstraße 89 und Endresstraße 91) mögen die Baufluchtlinien exakt dem Bestand angepasst werden, um deren Erhalt abzusichern, inbesondere da das Objekt Endresstraße 89 auch einen erhaltenswerten Hausgarten besitzt, der im Buch von Eva Berger, “Historische Gärten Österreichs” beschrieben wird (Band 3, Seite 523f.).
Unbedingt in die Schutzzone aufgenommen gehört das Haus Endresstraße 73, hier möge die Schutzone von der Maurer Lange-Gasse 6 aus um das genannte Objekt erweitert werden. Das Haus Endresstraße 73 ist eine Villa aus dem Vormärz mit einer reich gegliederten und dekorativen historistischen Schaufassade samt Zwerchgiebel. Um die reich gegliederte, giebelständige Schaufassade (mit u.a. kleinteiligem hölzernen Wandspalier) des um 1890 zu einer Sommerwohnung adaptierten Weinhauerhauses Maurer Lange-Gasse 10 und dessen historischen Bestand sowie den in Grundzügen erhaltenen historischen Zier- und Hausgarten zu erhalten, wird empfohlen die Baufluchtlinie bei diesem Haus exakt dem Bestand anzupassen.
Der dem denkmalgeschützten Herrenhaus (Maurer Lange-Gasse 1) rückwärtig gelegene Garten/Wald (Parkschutzgebiet) ist in wesentlichen Grundzügen enthalten (vgl. Eva Berger, “Österreichische Gärten in Österreich”, Bd. 3, S. 525f.) und möge bis zur historischen Abschlussmauer und dem quadratischen, gemauerten Gartengebäude an der Haymogasse (östlich Nr. 4 gelegen) in die Schutzzone Aufnahme finden.
Das erhaltenswerte 1910 von Hubert Maresch erbaute, 3geschoßige späthistoristisch-secessionistische Miethaus in der Haymogasse 54 mit seichten, von Schweifgiebeln überfangenen Risaliten und Putzdekor, möge bestandsgenau gewidmet werden, inbesondere mögen die Baufluchtlinien exakt dem Bestand angepasst werden. Darüber hinaus soll für das genannte Haus eine besondere Bebauungsbestimmung (BB) ausgewiesen werden, in denen die Anzahl der existierenden Hauptgeschoße festgesetzt wird.

Das Haus Maurer Lange-Gasse 58 möge wieder bestandsgenau gewidmet werden bzgl. Baufluchtlinien aber insbesondere betreffend Höhenwidmung, die im Planentwurf viel zu hoch ausgewiesen ist. Die im Planentwurf vorgesehene Erweiterung der Schutzzone im Gartenteil der Häuser Maurer Lange-Gasse 59 und Maurer Lange-Gasse 61 machen wohl nur Sinn, wenn auch die Gebäude in diesem Bereich bestandsgenau gewidmet werden. Das ebenerdige Haus Maurer Lange-Gasse 54 ist im Planentwurf viel zu hoch gewidmet (W I 6,5 m) und möge daher dem Bestand exakt angepasst werden, ebenso die Baufluchtlinien (das gleiche gilt für die Maurer Lange-Gasse 55). Das ebenerdige Haus Maurer Lange-Gasse 48A ist ebenso zu hoch gewidmet und möge daher dem Bestand angepasst werden. Die Schutzzone Maurer Lange-Gasse möge um die Häuser bis Kunkegasse 6, inklusive Kunkegasse 4, erweitert werden, bei den genannten Häusern mögen wieder die Baufluchtlinien sowie die Höhenwidmung dem Bestand exakt angepasst werden. Das gleiche gilt für die sich in der Schutzzone befindlichen ebenerdigen Häuser Maurer Lange-Gasse 49, Maurer Lange-Gasse 47, Maurer Lange-Gasse 45 sowie Maurer Lange-Gasse 40. Beim einstöckigen Mechitharistenkloster in der Maurer Lange-Gasse 36, ist im neuen Planentwurf aus nicht nachvollziehbaren Gründen beabsichtigt die Baufluchtlinie von der südlichen Außenwand abzurücken, sodass eine kleine, aber doch zusätzliche bebaubare Fläche entstehen würde, wohingegen die anderen 3 Außenwände dem Bestand exakt angepasst sind. Es wird daher empfohlen diese südliche Baufluchtlinie wieder dem Bestand anzupassen, so wie es auch im derzeit gültigen Plandokument 7047 der Fall ist. Die im Planentwurf vorgesehene Höhenwidmung des Hauses ist augenfällig höher als der Bestand, auch hier soll diese exakt dem Bestand angepasst werden.

1230 Die spätbiedermeierliche, ebenerdige Villa (um 1850 erbaut) in der Johann Teufel-Gasse 7 mit gut erhaltener Originalsubstanz, original erhaltenen Fenstern, Putzdekor, im Zwerchgiebel gekuppelte Rundfenster, möge unbedingt in die Schutzzone Aufnahme finden. Um den Erhalt auch zu sichern ist wieder die exakte bestandsgenaue Widmung vonnöten (in Bezug auf Baufluchtlinien und Höhenwidmung). Diese Schutzzonenerweiterung ist problemlos umsetzbar, da sowohl im Nordwesten (Johann Teufel-Gasse 8) als auch im Süden (Maurer Lange-Gasse 20 und 22) die Schutzzone unmittelbar angrenzt. Auch bei der benachbarten späthistoristischen Villa in der Johann Teufel-Gasse 8 (ident Jesuitensteig 33; erbaut um 1905, mit Giebel und Kuppelrisaliten, verglaster Stiegenaufgang, barockisierender Dekor) mögen die Baufluchtlinien exakt dem Bestand angepasst werden.

Das wohl aus der 2. Hälfte des 19. Jh. stammende Gründerzeithaus Jesuitensteig 19 mit seiner an der Ostfassade angebrachten dekorativen, geschlossenen Holzveranda möge bestandsgenau in Bezug auf die Baufluchtlinien gewidmet werden. Die am Jesuitensteig 1 endende Schutzzone möge um die Häuser Jesuitensteig 3, 7, 11 sowie Jesuitensteig 4, 6, 8, 12, 14 erweitert werden. Hierbei wird wieder empfohlen die genannten Gebäude sowohl in Bezug auf die Höhenwidmung, als auch im Bezug auf die bebaubare Fläche exakt dem Bestand anzupassen. (Jesuitensteig 3: 1935 erbaut von Arthur Marsch, Zitat Achleitner, S.426: “Ein interessanter ‘Verschnitt’ zwischen ‘Villa’ und ‘Bungalow’, ebenerdig mit ‘Salon’ (…) und Erker, aber eingekleidet in eine versachlichte spätsecessionistische Architektur”; Jesuitensteig 11: erbaut 1930 von Anton Plischke, Zitat Achleitner, S.427: “Dieses Haus ist gewissermaßen ein architekturgeschichtlicher Fund. Es wurde von niemand anderen als dem Vater von Ernst Anton Plischke entworfen, dem (…) großen österreichischen Architekten der Moderne.” Die weiteren für die Schutzzone vorgeschlagenen Bauten stammen aus der Spätgründerzeit und Secession und besitzen zum Teil noch originale Fassadengliederungen).

Begrüßt wird die im Planentwurf vorgesehene Schutzzonenerweiterung im Gartenbereich des Eckhauses Geßlgasse 9-11 und die Reduzierung der Höhenwidmung auf der Fassadenrückseite des Hauses Jesuitensteig 1. Weiters wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

In dieser Stellungnahme erwähnte Objekte alphabetisch aufgezählt: Endresstraße 73, Endresstraße 89, Endresstraße 91, Endresstraße 101, Endresstraße 103, Endresstraße 113, Geßlgasse 9, Geßlgasse 11, Haymogasse 4, Haymogasse 54, Jesuitensteig 1, Jesuitensteig 3, Jesuitensteig 4, Jesuitensteig 6, Jesuitensteig 7, Jesuitensteig 8, Jesuitensteig 11, Jesuitensteig 12, Jesuitensteig 14, Jesuitensteig 19, Jesuitensteig 33, Johann Teufel-Gasse 7, Johann Teufel-Gasse 8, Kunkegasse 4, Kunkegasse 6, Maurer Lange Gasse 1, Maurer Lange Gasse 6, Maurer Lange Gasse 10, Maurer Lange Gasse 20, Maurer Lange Gasse 22, Maurer Lange Gasse 36, Maurer Lange Gasse 40, Maurer Lange Gasse 45, Maurer Lange Gasse 47, Maurer Lange Gasse 48A, Maurer Lange Gasse 49, Maurer Lange Gasse 54, Maurer Lange Gasse 55, Maurer Lange Gasse 58, Maurer Lange Gasse 59, Maurer Lange Gasse 61.

Markus Landerer und Claus Süss
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Foto: Fotos: Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Quellen:
  • Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996
  • Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/3, Wien 19.-23. Bezirk, St. Pölten und Salzburg 2010
  • Eva Berger, Historische Gärten Österreichs, Garten- und Parkanlagen von der Renaissance bis um 1930, Band 3: Wien, Wien-Köln-Weimar 2004
  • Denkmalliste des Bundesdenkmalamtes, Stand: 28.6.2013, siehe: www.bda.at/documents/189037054.pdf
  • Architektenlexikon Architekturzentrum Wien, www.architektenlexikon.at

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