Einspruch gegen Bebauungsplan, Wittgenstein-Villa (“Fischer-Villa”) in Oberalm bei Hallein, 05.03.2015
Einspruch gegen Bebauungsplan, Wittgenstein-Villa (“Fischer-Villa”) in Oberalm bei Hallein, 05.03.2015
Einspruch gegen Bebauungsplan „Oberalm Süd und Bogenmühle Teil B“ – “Fischer-Villa”
In der so genannten Fischer-Villa (Fischer-Villa-Straße 6) hat der österreichische Philosoph Ludwig Wittgenstein (1889–1951) im Sommer 1918 – auf Fronturlaub bei seinem Onkel Paul Wittgenstein (1842–1928) – seiner epochalen Schrift „Tractatus logico philosophicus“ die endgültige Fassung verliehen. Die ehem. Sommerfrische-Villa ist nicht denkmalgeschützt, muss aber als erhaltenwürdiges, kulturgeschichtlich außergewöhnliche Gebäude eingestuft werden.
Deshalb erhebt der Verein Initiative Denkmalschutz, der sich für den Erhalt gefährdeter Kulturgüter in Österreich einsetzt, Einspruch gegen den geänderten Bebauungsplan „Oberalm Süd und Bogenmühle Teil B“.
- Die Erweiterung der „Fischer-Villa“ in ein Doppelhaus hätte zur Folge, dass historisch bedeutsame Baustruktur zerstört würde.
- Die Beseitigung alten Baumbestandes würde sich negativ auf die Lebensqualität vor Ort auswirken.
- Die geplanten Maßnahmen würden die solitäre Stellung der Fischer-Villa mit ihrem charakteristischen Kranz mächtiger Bäume vernichten.
Unser Verein fordert daher die Erhaltung und Restaurierung des bestehenden Bestandes im Hinblick auf die Nutzung als „Europäischen Erinnerungsort für lebendige Kultur“.
Foto: Wittgenstein-Villa (“Fischer-Villa”), Stefan Zenzmaier
Markus Landerer und Claus SüssInitiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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