OBERÖSTERREICH – BRAUNAU (Pol Bez.)
Braunau (Stadt). Hitler-Geburtshaus: Höchstgericht lehnt höhere Entschädigung ab. Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs geht es nun um die Frage, wie das Haus künftig genutzt werden soll. Jetzt soll ein Architektenwettbewerb starten (Primärquelle, originale OTS: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190805_OTS0056) +++ Kommentar INITIATIVE DENKMALSCHUTZ: Sehr spannend werden die Vorgaben sein, die den Architekten für ihre Wettbewerbsplanungen gemacht werden, denn mit dem Enteignungsgesetz wurde quasi auch der Denkmalschutz aufgehoben hat (starke Veränderungen in die Bausubstanz bis hin zum Abriss sind jetzt möglich, wenn diese “der dauerhaften Unterbindung der Pflege, Förderung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts oder eines bejahenden Gedenkens an den Nationalsozialismus” dienen (vgl. unsere APA-OTS-Presseaussendung (April 2018): “Hitlers Geburtshaus in Braunau: Initiative Denkmalschutz fordert Erhaltung des Altstadthauses statt tiefgreifende Veränderung. Keine denkmalbehördliche Bewilligung für baulichen Eingriff mehr nötig. Denkmalamt mittels Enteignungsgesetz ausgeschaltet”: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180410_OTS0006 +++ Das Hitler Geburtshaus auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Adolf-Hitler-Geburtshaus. https://www.nachrichten.at/…/hitler-haus-hoechstgericht-leh…
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