St. Pölten

Traismauer: Denkmalgeschütztes Gasthaus (16. Jh.) plötzlich eingestürzt, 20. Juli 2015

Traismauer: Denkmalgeschütztes Gasthaus aus dem 16. Jh. plötzlich eingestürzt

Initiative Denkmalschutz fordert genaue Untersuchung und ggf. Wiederaufbau

Beim historischen Gasthaus “Zum goldenen Kreuz” (Hauptplatz 11) ist letzten Donnerstag (16. Juli) im Zuge von Abbrucharbeiten auch der denkmalgeschützte Kernbau aus dem 16. Jh. eingestürzt. Nun ist zu befürchten, dass der Denkmalschutz aufgehoben und nichts mehr an dieses Dokument der bedeutenden Wohnkultur aus dem 16. Jh. erinnern wird. Die Initiative Denkmalschutz fordert einen Baustopp und eine genaue Untersuchung des Vorfalls, denn bei einer widerrechtlich erfolgten Zerstörung oder Veränderung kann eine Wiederherstellung angeordnet werden.

Im Zuge des Teilabrisses für das Neubauprojekt “Betreutes Wohnen” am so genannten Loichtl-Areal ist nun das eingetreten, was schon viele Bürger von Traismauer befürchtet haben: Der denkmalgeschützte 2geschoßige Kernbau des Hauses mit dem historischen Gewölbe ist eingestürzt. Der Kernbau wurde 2007 per Bescheid unter Denkmalschutz gestellt. “Auf Grund der im Kernbau weitgehend original erhaltenen Mauersubstanz mit anspruchsvollen Bauteilen ist unter den Oberflächen das Vorhandensein historischer Steinmetzteile oder Wandmalereien nicht auszuschließen.” Das Gebäude stellt ein “bemerkenswertes Zeugnis der Lebensformen wohlhabender Bevölkerungsschichten im 16. Jh. dar, was sich vor allem (…) an den in Stein gehauenen Ausstattungsdetails manifestiert. (…)”, heißt es im Bescheid des Bundesdenkmalamtes, und weiter: “Da vergleichare profane Steinmetzarbeiten des 16. Jh. im Wohnbereich nur in wenigen Beispielen erhalten sind, besteht im gegenständlichen Bauabschnitt ein Kulturgut, das österreichweit betrachtet (…) einen wichtigen Stellenwert einnimmt.”

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Initiative Denkmalschutz fordert sofortigen Baustopp Untersuchung wird zeigen, ob ein Wiederaufbau verfügt werden muss!

Nun muss mit aller Sorgfalt die genaue Ursache des Einsturzes untersucht werden. Bis dahin müssen alle Arbeiten ruhen. Gemäß § 36 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz kann nämlich das Bundesdenkmalamt (per Antrag) die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes vor dem Abriss verfügen. Es ist darauf zu achten, dass ein sorgsamer Umgang mit unseren Baudenkmalen gepflegt wird, umso wichtiger erscheint es daher bei widerrechtlichen Veränderungen einen Wiederaufbau zu verfügen, damit solche unsachgemäßen, unbedachten Vorgehensweisen keine Nachahmer finden.

Erinnerungen an Kilb (NÖ) und Weer (Tirol) werden geweckt

Der Bürgermeister und die Gemeinderäte von Weer (Bez. Schwaz), wurden 2013 mit erheblichen Strafen bedacht, nachdem diesen ein Vorsatz für den Abriss des denkmalgeschützten Widums nachgewiesen werden konnte. Wirklich frappant erinnert jedoch der aktuelle Vorfall an die Ereignisse in Kilb (Bez. Melk) vom März 2003, als ebenso bei Abbrucharbeiten das benachbarte, denkmalgeschützte Gasthaus aus dem 16. Jh. am Marktplatz 4 eingestürzt ist! Netzwerk Denkmalschutz, die Vorgängerorganistation des Vereins Initiative Denkmalschutz hatte damals in einer Presseaussendung diese Denkmalzerstörung scharf kritisiert.
Ob es nun Vorsatz oder schlicht unsachgemäße Vorgangsweise war, in jedem Fall ist die geschichtsträchtige Stadt Traismauer um ein wichtiges historisches Baudokument ärmer!

Markus Landerer und Claus Süss im Namen des Vorstandes Initiative Denkmalschutz Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter

Fotos:

Quellen:

Markus Landerer und Claus Süss
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