Hitler Geburtshaus, Braunau: Aufhebung des Denkmalschutzes durch Enteignung? 12. Juli 2016

Hitler Geburtshaus: Aufhebung des Denkmalschutzes durch die Hintertür?
>Initiative Denkmalschutz kritisiert Enteignungsgesetz

Für ein würdiges Gedenken an die schreckliche Zeit des Nationalsozialismus ist Abriss weder nötig noch richtig!

Wien (OTS http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160712_OTS0014) – Heute soll im Ministerrat über den Gesetzesentwurf zur Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15 beraten werden. Jetzt stellt sich heraus, dass es bei der geplanten Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau am Inn nicht nur um die Eigentumsübertragung an die Republik geht, sondern auch -verklausuliert formuliert – um die Aufhebung des Denkmalschutzes (§2: “stehen behördliche Anordnungen zur Erhaltung der darauf errichteten Gebäude, die auf bundesgesetzlichen Grundlagen beruhen, nicht entgegen”). Umso erstaunlicher als sich Bundesminister Wolfgang Sobotka zwar “privat” zu einem möglichen Abbruch geäußert hat, “sein” Bundesministerium für Inneres bei der Ankündigung der Begutachtung aber mit keinem Wort die geplante Aufhebung des Denkmalschutzes erwähnt, der einen solchen Abriss erst ermöglicht (OTS, 27.5. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160527_OTS0091).

Zerstörung des Ensembles Salzburger Vorstadt als Ultima Ratio?

Es spricht die Ideenarmut der Bundesregierung die Entmachtung des Bundesdenkmalamtes anzustreben und diesem die Kompetenz zu entziehen. Welche Denkmalschutzaufhebungen werden als nächstes kommen? Die Initiative Denkmalschutz wird eine weitere Durchlöcherung des ohnehin schwachen Denkmalschutzes in Österreich nicht akzeptieren.

Foto: Thomas Ledl, CC-BY-SA 4.0, Wikipedia

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