Stellungnahme Planentwurf 8180, Ottakringer Str., Helblingg., Bergsteigg., 09.03.2017
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8180, 17. Bezirk Hernals, Katastralgemeinde Hernals
Für das Gebiet zwischen Ottakringer Straße, Bergsteiggasse, Geblergasse und Helblinggasse
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Konkret wird vorgeschlagen die Gründerzeithäuser Helblinggasse 5-11, Geblergasse 41 (Ecke Bergsteiggasse 20) sowie das Doppelhaus Bergsteiggasse 14-16 als Schutzzone zu widmen. (Auch der Fachbeirat schlägt in seiner Stellungnahme die Erhaltung des Gründerzeithauses Helblinggasse 5 vor (“soll überprüft werden”), nachdem der Abbruch dieses Objekts auf Grund der geplanten Änderungen der Bebauungsbestimmungen zu erwarten ist; vgl. auch Erläuterungsbericht Seite 5.) Ebenso schutzzonenwürdig ist das Gründerzeit-Eckhaus Ottakringer Straße 48 (Ecke Bergsteiggasse 2). Diese Objekte finden alle im Dehio-Handbuch des Bundesdenkmalamtes Erwähnung. Nach den Abbrüchen der ebenso im Dehio-Handbuch (aus 1996) erwähnten Häusern Bergsteiggasse 4, 6, 18 sowie Helblinggasse 13 wäre dies ein notwendiger und moderater Vorschlag einer Schutzzonenausweisung, auch im Sinne des “Schutzzonenplan Wien” des Magistrats (MA 19?; Grundlagen für die flächendeckende Darstellung künftiger Untersuchungsgebiete, Stand 1996), die das gesamte Plangebiet als “Schutzwürdigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit” ausgewiesen hat.
Anmerkung: Der Geblergasse 37-41 gegenüberliegend ist eine Schutzzone ausgewiesen. Zu prüfen wäre daher auch noch die Erhaltungswürdigkeit der Häuser Geblergasse 37 (Ecke Helblinggasse 15) sowie Geblergasse 39, sodass auch diese Objekte gegebenenfalls in eine Schutzzone Aufnahme finden könnten.
Abschließend wird vorgeschlagen bei Festsetzung einer Schutzzone zusätzlich die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Fotos: Initiative Denkmalschutz / Markus LandererFoto 1: Helblinggasse 5-11
Foto 2: Bergsteiggasse 14-16
Foto 3: Bergsteiggasse 2 / Ottakringer Straße 48
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Quelle:
- Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk, Wien 1996