Fasanviertel (Wien): Vorläufige (unvollständige!) Stellungnahme Planentwurf 8254
Initiative Denkmalschutz
Vorläufige (unvollständige!) Stellungnahme zum Planentwurf 8254 (Fasanviertel), 7.9.2020
Für das Gebiet zwischen Aspangstraße, Josef-Schmid-Platz, Adolf-Blamauer-Gasse, Landstraßer Gürtel, Jacquingasse, Mechelgasse, Magazingasse, Rennweg im 3. Bezirk, Katastralgemeinde Landstraße. Öffentliche Auflage (Alle Unterlagen): https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/8254.html
Grundsätzliches
Unser Verein erachtet es als eine Unsitte der Bezirksvertretung noch während der öffentlichen Auflage [hier bis 1. Oktober] abschließende Beratungen im Bauausschuss zu tätigen, oder womöglich gar die Stellungnahme noch während der öffentlichen Auflage in der Bezirksvertretung zu beschließen. Vgl. unseren Bericht dazu: „Bezirkspolitik in Wien: Kein Interesse an Stellungnahmen der eigenen Bürger!“: https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/bezirkspolitik-in-wien-kein-interesse-an-stellungnahmen-der-eigenen-buerger/. Da auch noch andere Planentwürfe gleichzeitig in öffentlichen Auflage sind, war es uns bis dato in dieser kurzen Zeit nicht möglich einen Lokalaugenschein über das gesamte Plangebiet zu machen.
[Anmerkung: der Bauausschuss tagte heute, 9. September, Beschlussfassung war bereits für die nächste Bezirksvertretungssitzung am 17. September vorgesehen, wurde aber jetzt verschoben, laut heutigem Telefonat einer Bezirksrätin mit unserem Verein]
Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Anmerkung: Wir beziehen uns in dieser Stellungnahme für Schutzzonenerweiterungen primär auf die Außenerscheinung der Gebäude. Im Wissen, dass so manche Objekte eine unscheinbare bzw. im Verlauf von Jahrzehnten stark vereinfachte Fassade haben, im Inneren aber durchaus erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen können, ist immer eine eingehende Untersuchung des Objektes notwendig. Da uns ein solcher Befund mangels Zutritt zu vielen Objekten und aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, empfehlen wir den Verantwortlichen, immer auch die innere Bausubstanz bei Schutzzonenerweiterungen zu berücksichtigen.
Die Stellungnahme im Detail:
Es wird empfohlen die Wohnhausanlage Khunngasse 20 in die Schutzzone aufzunehmen. „Volkswohnhaus 3., Khunngasse 20, städtisches Wohnhaus, erbaut 1928/1929 nach Plänen von Rudolf Scherer (16 Wohnungen). Die äußeren beiden Achsen der Fassade sind durch spitze Erker vorgezogen, was den expressionistischen Einfluss auf den kommunalen Wohnbau der 1920er Jahre unterstreicht. An der Eingangstür ist der zierende Charakter der Schraubenköpfe auffallend.“ (Quelle: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Volkswohnhaus_Khunngasse_20). Weitere ausführliche Beschreibung des Hauses siehe Eintrag „Khunngasse 20“ auf Wiener Wohnen (mit Foto): https://www.wienerwohnen.at/hof/438/Khunngasse-20.html +++ Über den Architekten Rudolf Scherer (im Architektenlexikon): http://www.architektenlexikon.at/de/537.htm
Ebenso wird empfohlen das Gründerzeithaus Mohsgasse 31 mit seiner gut erhaltenen Gründerzeitfassade in die Schutzzone aufzunehmen (Foto anbei)
Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger
Initiative Denkmalschutz