1230_Wien_Ketzergasse_52-Ketzergasse_54

Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7898 (Wien-Liesing, Kat. G. Siebenhirten): Stellungnahme ID-Verein

An die
Magistratsabteilung 21 B
Stadtteilplanung und Flächennutzung
Rathausstraße 14-16
1082 Wien

Wien, 17. September 2009

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7898

im 23. Bezirk, Kat. G. Siebenhirten

Baslergasse, Josef-Endlweber-Gasse, Ketzergasse, Dr.-Hanswenzel-Gasse, Baslergasse und Linienzug 1-2

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Es wird vorgeschlagen, die Häuser Ketzergasse Nr. 78 und 80 in die Schutzzone aufzu­nehmen. Diese historischen Gebäude grenzen unmittelbar an die Schutzzone an und liegen überdies in einem von der Stadt Wien bezeichnenden Bereich „Schutzwürdigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit“ (vgl. Schutzzonenplan Wien, Grundlage für die flächendeckende Dar­stellung künftiger Untersuchungsgebiete, Stand 1996).

Die als Schutzzone ausgewiesenen Bereiche sollen bestandsgemäß gewidmet werden, um den Schutz für den historischen Ortscharakter besser zu gewährleisten und keinen Anreiz für Abbruch und Neubau zu geben. Insbesondere sind die ebenerdigen Häuser Ketzergasse Nr. 52 und Nr. 60 deutlich zu hoch gewidmet.

Es wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Freundliche Grüße

Verein Initiative Denkmalschutz

Im Namen des Vorstands
Markus Landerer und Claus Süss


An die

Magistratsabteilung 21 B

Stadtteilplanung und Flächennutzung

Rathausstraße 14-16

1082 Wien

Wien, 17. September 2009

 

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7898

 

im 23. Bezirk, Kat. G. Siebenhirten

 

Baslergasse, Josef-Endlweber-Gasse, Ketzergasse, Dr.-Hanswenzel-Gasse, Baslergasse und Linienzug 1-2

 

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

 

Es wird vorgeschlagen, die Häuser Ketzergasse Nr. 78 und 80 in die Schutzzone aufzu­nehmen. Diese historischen Gebäude grenzen unmittelbar an die Schutzzone an und liegen überdies in einem von der Stadt Wien bezeichnenden Bereich „Schutzwürdigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit“ (vgl. Schutzzonenplan Wien, Grundlage für die flächendeckende Dar­stellung künftiger Untersuchungsgebiete, Stand 1996).

 

Die als Schutzzone ausgewiesenen Bereiche sollen bestandsgemäß gewidmet werden, um den Schutz für den historischen Ortscharakter besser zu gewährleisten und keinen Anreiz für Abbruch und Neubau zu geben. Insbesondere sind die ebenerdigen Häuser Ketzergasse Nr. 52 und Nr. 60 deutlich zu hoch gewidmet.

 

Es wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

 

Freundliche Grüße

 

Verein Initiative Denkmalschutz

 

Im Namen des Vorstands