Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7121E2 (Wien-Liesing, Kat. G. Mauer): Stellungnahme ID-Verein
An die
Magistratsabteilung 21 B
Stadtteilplanung und Flächennutzung
Rathausstraße 14-16
1082 Wien
Wien, 17. September 2009
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7121E2
im 23. Bezirk, Kat. G. Mauer
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
In dem in öffentlicher Auflage befindlichen Gebiet stehen im nördlichen Bereich vereinzelt historisch bedeutende Objekte, die jedoch in Ermangelung einer historischen Nachbarschaft kein größeres erhaltenswürdiges Gebiet bilden können. Wenn jedoch einzelne Häuser als Wohnzonen gewidmet werden können (z.B. Plandokument 7795 vom 17.04.2008), sollten analog dazu auch einzelne historische Gebäude als Schutzobjekt ausgewiesen werden. In diesem Sinne werden die Objekte Schloßgartenstraße 16 und 26 vorgeschlagen (Villen in früh- bis strenghistoristischen Übergangsformen, um 1870/80; Nr. 16: hochaufragend mit Erkern, Holzveranden, Giebel mit Fachwerkauflagen, Klinkerelemente; Nr. 26: 1874, eingeschossig, Seitenrisalite mit Attiken, der 3achsigen Rücklage Balusterfreitreppe vorgelagert, bemerkenswertes Firstgitter; vgl. dazu „Dehio Handbuch – Die Kunstdenkmäler Österreichs“, Hrsg. Bundesdenkmalamt, 1996).
Bezüglich Endresstraße wird vorgeschlagen, die Schutzzone auszuweiten, da sich in diesem Gebiet ortsbildprägende historische Objekte befinden (Endresstraße 108, 116, 122, 125 und
127) und auch die Stadt Wien diesen Bereich als „Schutzwürdigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit“ ausgewiesen hat (vgl. Schutzzonenplan Wien, Grundlage für die flächendeckende Darstellung künftiger Untersuchungsgebiete, Stand 1996).
Die als Schutzzone ausgewiesenen Bereiche sollen bestandsgemäß gewidmet werden, um den Schutz für den historischen Ortscharakter besser zu gewährleisten und keinen Anreiz für Abbruch und Neubau zu geben.
Es wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Freundliche Grüße
Verein Initiative Denkmalschutz
Im Namen des Vorstands
Markus Landerer und Claus Süss