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Flächenwidmungsplan Nr. 7870, Tivoli-Park und Fiat-Gründe: Stellungnahme iD-Verein

Flächenwidmungs- und Bebauungsplan: Stellungnahme einer juristischen Person [Initiative Denkmalschutz] zum Entwurf 7870

Das Planungsgebiet liegt in der Pufferzone und im unmittelbaren Nahbereich des UNESCO-Weltkulturerbes Schloss und Garten Schönbrunn. Aus diesem Grund sollte ein besonders sensibler und behutsamer Umgang gepflegt werden.

Fiat Gründe
(Grünbergstraße – Schönbrunner Straße – Rosasgasse)

Schon der realisierte Baukörper im nördlichen Bereich des Fiat-Areals ist vom Schlosspark Schönbrunn aus deutlich sichtbar und beeinträchtigt nachhaltig das Sichtachsenkonzept der barocken Parkanlage. Umso besorgniserregender scheint nun die vorgesehene Widmung entlang der Grünbergstraße mit derselben Bauklasse V bis 26 Meter Gebäudehöhe), da die gesamte Längsseite  – und nicht nur die Stirnseite wie am verwirklichten nördlichen Baukörper – von der Schlosspark-Seite aus sichtbar sein wird. Nicht bekannt ist, ob Sichtachsenuntersuchungen im Zusammenhang mit dem Erscheinungsbild vom Schlosspark Schönbrunn existieren und ob die Widmung mit ICOMOS Österreich bzw. ICOMOS International, dem Fachbeirat für Weltkulturerbefragen der UNESCO, abgestimmt ist. Es wird daher eine wesentlich niedrigere Bauklassenwidmung vorgeschlagen.

Tivoli-Park, Springer-Schlössl
(Grünbergstraße – Tivoligasse – Schwenkgasse – Hohenbergstraße)

Historische Gärten gehören zur Gattung der besonders gefährdeten Kulturdenkmäler in Österreich. Vor allem in den dicht verbauten Städten sind diese einem großen Verwertungsdruck ausgesetzt.

So werden in Wien immer wieder historische Gärten verbaut, aktuell der Liesinger Schlosspark im 23. Bezirk und der Augarten im 2. Bezirk. Das sich im Plangebiet befindliche so genannte Springer-Schlössl wurde 1889/90 vom bekannten Architektenteam Ferdinand Fellner und Hermann Helmer erbaut.

Die großzügige, in altdeutschen Formen gehaltene Villa wird von einem Landschaftsgarten, der 1890 angelegt und 1902/03 erweitert wurde, umgeben. Bereits in den 1970er Jahren wurden in einem der ältesten Naturschutzgebiete Wiens,dem Springer-Park, nachteilige bauliche Erweiterungen im Park vorgenommen, entgegen den ursprünglichen Intentionen des Naturschutzgebietes. Es wird daher vorgeschlagen eine Bauflächenwidmung weder inmitten der historischen Gartenanlage des Springer-Schlössls noch im benachbarten Park, der so genannten Marillenalm vorzusehen.

In diesem Zusammenhang ist auch der Wunsch der örtlichen Bürgerinitiative „Tivoli-Alarm – Rettet den Springer-Park“, das bestehende Hotel im Springer-Park abzureißen und die landschaftsgestalterische Sanierung des Parkes entsprechend den Ansprüchen der Gartendenkmalpflege vorzunehmen, wünschenswert. Die Bedeutung der Gartenanlage kann auch daran abgelesen werden, dass diese eine der ältesten Wiener Parkschutzgebiete überhaupt darstellt. Besonders schmerzlich und überhaupt nicht nachvollziehbar scheint unter diesem Blickwinkel die Aussage im Erläuterungsbericht, dass es aus „stadtplanerischer Sicht“ eine „unabdingbare Notwendigkeit“ darstellt, das Areal „zu verdichten“ (siehe Seite 10).