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Historische Schutzzone in der Leopoldstadt in Auflösung begriffen

Zerstörung historischer Bausubstanz in der Leopoldstadt geht weiter.
Nach Abbruch Große Sperlgasse 14 nun auch Karmelitergasse 3 abgerissen.
Wer schützt die Schutzzone? – fragt die Initiative Denkmalschutz

Der Verlust historischer Bausubstanz in der Leopoldstadt nimmt rasant zu. Nach dem Abbruch eines bedeutenden Gründerzeitbaues in der Rembrandtstraße 21 und dem Abriss des stadtbildprägenden frühgründerzeitlichen Hauses in der Oberen Donaustraße 61 (beim Otto-Wagner-Schützenhaus; beide außerhalb von Schutzzonen gelegen), schreiten die Abbrüche – nun innerhalb von historischen Schutzzonen – fort.
Vor kurzem wurde das historisch bedeutende Haus in der Großen Sperlgasse 14 aus der Mitte des 17. Jahrhunderts abgerissen. Jetzt wird der Abbruch des aus dem 18. Jahrhunderts stammenden Hauses in der Karmelitergasse 3 durchgeführt. Beide Häuser hat die Magistratsabteilung 19 – Architektur und Stadtgestaltung (also auch zuständig für Schutzzonen) – für erhaltenswert beurteilt.
Dennoch können Eigentümer (durch von ihnen beigebrachte Gutachten) als Nachweis „technischer bzw. wirtschaftlicher Abbruchreife“ eine Abbruchbewilligung von der Baupolizei erwirken (Wr. Bauordnung § 60 Abs. 1 lit. d).

1020_Grosse_Sperlgasse_14_DSCN3732_a_klInitiative Denkmalschutz fordert mehr Engagement von der Stadt Wien zum Erhalt der historischen Baudenkmäler

Nach § 129 Abs. 2 der Wiener Bauordnung hat der Eigentümer „dafür zu sorgen, dass die Gebäude (…) in gutem (…) Zustand erhalten werden.“ Wie konnte es also geschehen, dass die Gebäude offenbar in einen so schlechten Zustand gelangten, dass nun die technische (Karmelitergasse 3) bzw. wirtschaftliche Abbruchreife (Große Sperlgasse 14) nachgewiesen werden konnte und Abbruchbewilligungen ausgestellt wurden? Hat die Baubehörde auch wirklich die Gutachten vollständig geprüft? Nach dem Zulassen eines fragwürdigen Gutachtens in der Sigmundsgasse 5 in jüngster Zeit darf dies unter Umständen bezweifelt werden (siehe dazu Tätigkeitsbericht des Denkmalbeirates aus 2006, Bundesdenkmalamt).

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Schutzzone Große Sperlgasse vor gänzlicher Auflösung?
Abriss Große Sperlgasse 14 zerstört Stadtbild im Sinne der Schutzzon
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Das im Kern aus dem Jahr 1650 stammende Haus bekam nach Beurteilung der für Schutzzonen zuständigen Magistratsabteilung 19, zusammen mit den im Norden benachbarten Häusern „besondere Ensemblewirkung“ bescheinigt. Es war „das älteste Haus in diesem Straßenabschnitt“ und galt als „eines der wertvollsten“. Die Magistratsabteilung 19 stellte fest, „dass ein Abbruch des Straßentraktes dieses kleine, jedoch sehr prägnante Ensemble stören würde, dass kaum mehr von einem einheitlichen Stadtbild im Sinne der Schutzzone gesprochen werden könnte.“ Einem Abbruch des Straßentraktes konnte daher seitens der MA 19 “keinesfalls zugestimmt werden”. Das Haus wurde nun im November 2009 abgerissen, nachdem die Baubehörde den Abbruch bereits im Juni 2008 bewilligt hatte.

Karmelitergasse 3: Josephinisches Haus mit Plattendekor aus 1788

1020_Karmelitergasse_3_DSCN3668_a_klSeit Februar 2009 liegt eine gültige Abbruchbewilligung für das zweistöckige klassizistische Haus mit Plattendekor vor [am 9.2.2010 wurde mit dem Abbruch begonnen]. Der Bauträger, die GÖD (Wohnbauvereinigung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst – Gemeinnützige GesmbH) plant laut ihrer Homepage im Frühjahr 2010 mit einem Neubau zu beginnen.

Rückfragehinweis:

Verein Initiative Denkmalschutz
Markus Landerer, mobil: 0699 1024 4216
Claus Süss, mobil: 0676 740 43 27

 

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Presseaussendung, 7. Jänner 2010

Fotos: Hannes Melichar, Markus Landerer