1130_Fasangartengasse31-45_Initiative-Denkmalschutz_2009

ID-Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Lainz/Fasangartengasse

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (MA 21 B – Plan Nr. 7899) im 13. Bezirk, Kat. G Lainz

für das Gebiet zwischen Lainzer Straße, Linienzug 1-6, Würzburggasse, Dovskygasse, Geneegasse, Pacassistraße, Preleuthnersteig und Fasangartengasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung eine bestandsbezogene Widmung für die historischen Objekte sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen, inbesondere für Gebäude in Schutzzonen.
Jedoch wird bei einigen Objekten im neuen Entwurf des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes keine entsprechende Rücksicht genommen (so sind z. B. Lainzer Straße 125, 125A bzw. 127, 131, 135 bis 139 zu hoch gewidmet)

Die Heimatstilvilla in der Püttlingengasse 1-3 (erb. 1923/24, vgl. Dehio S. 246) ist überdies hinsichtlich der bebaubaren Fläche viel zu großzügig gewidmet, sodass der Bebauungsplan im Sinn des Schutzes der historischen Bausubstanz klar zuwiderläuft.

Es wird vorgeschlagen für die Häuser in der Fasangartengasse 29 bis 47 eine Schutzzone auszuweisen und bestandsorientiert zu widmen, um einen wirkungsvollen Schutz zu gewährleisten. Diese Häuserzeile bildet ein charakteristisches Ensemble aus ein- bis zweigechoßigen Gebäuden der ursprünglich dörflichen Wohnhausverbauung (vgl. Dehio S. 229), insbesondere Nr.  33, 37 und 41 bis 45 sind erhaltenswert.

Es wird vorgeschlagen zu prüfen, inwieweit manche Einfamilienhäuser und Villen der Zwischenkriegszeit am Hansi-Niese-Weg und in der Konrad-Duden-Gasse (vgl. Dehio, S. 234 u. 239)  als Schutzzone ausgewiesen werden können.

In der Küniglberggasse 55 befindet sich ein bedeutendes Gebäude der Zwischenkriegszeit, das so genannte Haus Weissmann. Um den Erhalt des vom Adolf Loos Schüler Heinrich Kulka entworfenen und 1933 erbauten Hauses (Achleitner: “Das seltene Beispiel eines Hauses, bei dem der Schüler in einer Entwicklungslinie über seinen Lehrer hinausgeht und dessen Prinzipien vollendet”) zu sichern wird eine bestandsorientierte Widmung sowohl in der Höhenentwicklung, insbesondere aber hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen.

Es wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Abschließend muss bemängelt werden, dass die im Erläuterungsbericht mehrfach erwähnte „Beilage 6“ (S. 9, 13) im Rahmen der öffentlichen Auflage nicht publiziert wird. So bleiben wesentliche Motive für die Festsetzung des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes verdeckt (insbesondere der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 bzgl. Schutzzone).

Mit freundlichen Grüßen,
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes

Verein Initiative Denkmalschutz (ZVR-Nr.: 049832110),

Streichergasse 5/12, 1030 Wien
mobil: +43 (0)699 1024 4216,
www.initiative-denkmalschutz.at,
email: