ID-Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Neubau
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (MA 21 A – Plan Nr. 7965) im 7. Bezirk, Kat. G Neubau
für das Gebiet zwischen Schottenfeldgasse, Seidengasse, Zieglergasse und Lindengasse
Grundsätzlich wird im im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung eine bestandsbezogene Widmung für die historischen Objekte sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen, inbesondere für Gebäude in Schutzzonen. Dieses Ziel (“Gewährleistung des Bestandes von Gebieten, die wegen ihres örtlichen Stadtbildes in ihrem äußeren Erscheinungsbild erhaltenswürdig sind”) wird auch im Entwurf selbst definiert und – neben der Festsetzung von Schutzzonen – durch “bestandsorientierte Ausweisungen” erreicht (vgl. Erläuterungsbericht S. 4). In diesem Sinne sind inbesondere die einstöckigen Objekte Lindengasse 62 und Seidengasse 19 viel zu hoch gewidmet (Bauklasse IV 18 Meter), sodass ein wirkungsvoller Schutz nicht gewährleistet werden kann
Es wird vorgeschlagen das Haus Lindengasse 62 (2geschoßiges Fabriksgebäude der Zwischenkriegszeit mit expressionistischen Giebeln über großen Fenstern; vgl. Dehio S. 305) in der Schutzzone zu belassen (aus nicht nachvollziehbaren Gründen attestiert die Magistratsabteilung 19 dem Objekt nun eine “nicht gegebene Schutzwürdigkeit”, vgl. Erläuterungsbericht S.6).
Weiters wird vorgeschlagen das Gründerzeithaus Schottenfeldgasse 28 (insbesondere im Inneren gut erhalten), sowie die Häuser Zieglergasse 19 (Ecke Lindengasse 60; “Zu den 2 grünen Bäumen”, erb. 1833, Fassade verändert (Rastergliederung, Putzfaschen); vgl. Dehio S. 320) in die Schutzzone aufzunehmen. Ebenso die Häuser Seidengasse 19 (eingeschoßiges Haus aus dem Ende 18. Jh./ 1. Hälfte 19. Jh., Fassade aus dem 4. Viertel 19. Jh.; vgl. Dehio S.314) und Seidengasse 15-17 (bzw. Zieglergasse 25). Diese historischen Gebäude grenzen unmittelbar an Schutzzonen an und liegen überdies in einem von der Stadt Wien bezeichnenden Bereich „Schutzwürdigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit“ (vgl. Schutzzonenplan Wien, Grundlage für die flächendeckende Darstellung künftiger Untersuchungsgebiete, Stand 1996).
Es wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
(An die Magistratsabteilung 21 A
Stadtteilplanung und Flächennutzung Innen-West
(Bezirke 1-9 und 14-20)
Rathhausstraße 14-16
1010 Wien)