Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Hietzing/Gobergasse
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7198E im 13. Bezirk
An den Bezirksvorsteher von Hietzing,
An die Mitglieder des Bauausschusses der Bezirksvertretung Hietzing
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit letztem Donnerstag, den 10. Februar befindet sich der Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Nr. 7198E) in öffentlicher Auflage (Gebiet zwischen Gobergasse, Sauraugasse, Jagdschloßgasse und Ratmannsdorfgasse). Unser Verein Initiative Denkmalschutz hat nun erfahren, dass bereits morgen Montag, den 14. Februar der Bauausschuss des Bezirks beabsichtigt – nur 4 Tage nach Beginn der öffentlichen Auflage – eine abschließende Beschlussfassung für die Bezirksvertretung vorzunehmen. Für 9. März wäre vorgesehen – noch während der öffentlichen Auflagefrist für die Bürger – die Stellungnahme in der Bezirksvertretungssitzung zu beschließen. Somit wird es für Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine unmöglich eine fundierte Stellungnahme auszuarbeiten und diese rechtzeitig den Bauausschussmitgliedern für ihren Meinungsbildungsprozess zur Kenntnis zu bringen.
Deshalb fordern wir die Mitglieder des Bauausschusses auf, am 14. Februar keine abschließende Beschlussfassung für die Bezirksvertretung vorzunehmen, sondern allenfalls eine vorberatende Behandlung, auch dann, wenn seitens des Magistrats eine Fristerstreckung nicht erfolgen sollte.
Kurzstellungnahme zum aktuellen Planentwurf (Nr. 7198E):
Das Objekt Gobergasse 7, das so genannte Haus Michal wurde 1932-33 erbaut (vgl. Gerhard Weissenbacher, In Hietzing gebaut, Bd. II, 1998, S. 232-235) und steht als einziges Haus in der Gobergasse unter Denkmalschutz (eigener Bescheid des Bundesdenkmalamtes). Um den Bestand des Objekts zu sichern, wird vorgeschlagen die Baufluchtlinien an den Bestand anzupassen. Im aktuellen Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan muss bemängelt werden, dass im Erläuterungsbericht – im Gegensatz zu allen anderen beabsichtigten Änderungen – keine Erklärungen für die vorgesehene Änderung des Bebauungsplanes in diesem Bereich (Gobergasse 7-9) gemacht werden. Somit bleiben wesentliche Motive zur Änderung des Bebauungsplanes für das unter Denkmalschutz stehende Haus Michal verdeckt. Wenn sogar beim historisch nicht wertvollen Haus Gobergasse 19 die Baufluchtlinien an den Bestand angepasst werden sollen, “um den Bestand zu sichern” (Zitat aus dem Erläuterungsbericht S. 4), so sollte dies umso mehr für das unter Denkmalschutz stehende Haus Michal in der Gobergasse 7 gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes
Verein Initiative Denkmalschutz, Tel.: 0699 1024 4216
ergeht in Kopie an:
- Verein Aktion 21 – Pro Bürgerbeteiligung (www.aktion21.at)
- Mitglieder des Gemeinderatsausschusses – Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung