1020-Ausstellungsstraße 44

Alterchenfeld und Schottenfeld, Stellungnahme zu Planentwurf 7944, 21.3.2013

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7944 im 7. Bezirk, Katastralgemeinde Neubau, Bezirksteil Schottenfeld und Altlerchenfeld

Für das Gebiet zwischen Lerchenfelder Straße, Zieglergasse, Neustiftgasse, Schottenfeldgasse, Burggasse, Halbgasse, Neustiftgasse und Kaiserstraße

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Zunächst möchten wir unsere Verwunderung Ausdruck verleihen, dass manche Objekte, die aus unserer Sicht eindeutig erhaltenswert sind, trotz direkter Nachbarschaft zu einer Schutzzone nicht für eine Schutzzonenwidmung vorgesehen sind (insbesondere Badhausgasse 1-3, Kaiserstraße 100, Kaiserstraße 102-104 (secessionistisches Parkgitter), Schottenfeldgasse 89 und Zieglergasse 73). Auch andere erhaltenswerte Gebäude könnten leicht an eine Schutzzone angebunden werden (Halbgasse 22, Neustiftgasse 88), dies ist aber im Planentwurf derzeit leider ebenso wenig vorgesehen. Außerhalb von den im Planentwurf vorgeschlagenen Schutzzonenwidmungen muss einzig und allein das Biedermeierhaus Neustiftgasse 106 aus Denkmalschutzgründen erhalten werden (alle anderen denkmalgeschützten Bauten befinden sich im Planentwurf in Schutzzonenwidmungen).

Allgemeines: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Auf Grund des Fehlens von Daten der Bestandshöhen können wir bei den aus unserer Sicht historisch relevanten Objekten nur die augenfälligen Abweichungen von Bestandshöhe zur geplanten Widmungshöhe aufzeigen.

Badhausgasse 1-3 (= Zieglergasse 83). Der “bemerkenswerte streng gegliederte Bau in der Nachfolge Otto Wagners” wurde 1912 von Alois Schützenberger erbaut (Zitat Dehio) und weist im obersten Geschoß an der Hausecke einen ebenso bemerkenswerten secessionistischen Plattendekor mit Masken auf. Es wird empfohlen das Haus an die benachbarte Schutzzone in der Zieglergasse 81 anzugliedern. (vgl. Dehio S.293, Achleitner S.203)

Halbgasse 22 (+20). Das Haus Halbgasse 22 möge (gemeinsam mit Halbgasse 20) in die Schutzzone aufgenommen werden. Nr. 22 wird im Dehio folgendermaßen ausführlich beschrieben: “Erbaut 1903 von der Allgemeinen Österreichischen Baugesellschaft; bemerkenswerter secessionistischer Fassadendekor, Haustor, Stiegenhausgitter und Ätzglasfenster.” (vgl. Dehio S.298, Achleitner S.205)

Joseph Strauß-Park siehe Kaiserstraße 102-104

Kaiserstraße 100. Dieses frühhistoristische Haus mit seiner gut erhaltenen Fassadengliederung möge Aufnahme in die Schutzzone finden. (vgl. Dehio S.299)

Kaiserstraße 102-104 / Joseph Strauß-Park. 1904 enstand anstelle zweier abgebrochener Häuser der ursprünglich als Neubauer Kinderpark bezeichnete Joseph Strauß-Park. Bemerkenswert ist insbesondere die aus der Zeit der Erstanlage stammende secessionistische, teils schmiedeeiserne Einfassung samt Haupttor entlang der Kaiserstraße. Es wird angeregt den Park als Schutzzone zu widmen. (vgl. Dehio S.299, Berger S.189f.)

Lerchenfelder Straße 83. Es wird empfohlen dieses Gründerzeithaus mit seinem historistisch gut erhaltenen Fassadendekor in die Schutzzone aufzunehmen und mit der straßenseitig gegenüberliegenden Schutzzone zu verbinden. (vgl. Dehio S.303)

Neustiftgasse 82 siehe Zieglergasse 73

Neustiftgasse 88. Das Haus aus der Spätbiedermeierzeit möge Aufnahme in die Schutzzone finden durch Angliederung an die Schutzzone in der Bernardgasse 5-7. Das Haus wird im Dehio folgendermaßen beschrieben: “Erbaut 1847; additive Fassadengliederung , Ranken- und Maskendekor, bemerkenswertes Portal mit schmiedeeisernem Schild.” (vgl. Dehio S.311)

Neustiftgasse 94 und 115A bis 121. Diese Gründerzeithäuser (Nr. 117 älter; alle bis auf Nr. 115A im Dehio erwähnt) mögen Aufnahme in die Schutzzone finden (das Biedermeierhaus Nr. 117 im Dehio folgendermaßen beschrieben: “Erbaut 1834; einfache additive Fassadengliederung mit geraden Fensterverdachungen”). (vgl. Dehio S.310f.)

Neustiftgasse 104. Dieses Haus möge (gemeinsam mit Nr. 106) Aufnahme in die Schutzzone finden, im Dehio erwähnt: “Erbaut 1910; Fassade mit flachen Runderkern und Dekor in den Formen der Wiener Werkstätte (z.T. Reduziert), marmorverkleidete Einfahrt und Stiegenhaus mit neoklassizistischen Dekormotiven.”(vgl. Dehio S.311)

Neustiftgasse 106. Dieses Biedermeierhaus ist eines der wenigen unter Denkmalschutz stehenden Häuser im Plangebiet und möge (gemeinsam mit Nr. 104) Aufnahme in die Schutzzone finden. Dehio: “Erb. 1826; bemerkenswerte Biedermeierfassade mit geriefelten Lisenen, Lünettenreliefs und -muscheln.” Weiters wird empfohlen die Höhenwidmung exakt dem Baubestand anzupassen (derzeit ist das 2stöckige Haus mit Bauklasse III (16 Meter) zu hoch gewidmet). (vgl. Dehio S.311)

Schottenfeldgasse 89. Das Haus mit seinem Fassadendekor in Übergangsformen vom Secessionismus zum Art Deco wurde 1912/13 von Karl Haybäck erbaut und hat laut Achleitner “ein sehenswertes Portal und Treppenhaus”. Es wird empfohlen das Haus in die Schutzzone aufzunehmen. (vgl. Dehio S.313, Achleitner S.211)

Schottenfeldgasse 92. Das 1887 erbaute Gründerzeithaus zeichnet sich durch seine, Fassade mit zwiebelbekrönten Erkern und barockisierendem Dekor aus. Die im Planentwurf vorgesehene Reduzierung der Höhenwidmung von “Bauklasse IV” (= 21 Meter) auf “Bauklasse IV beschränkt auf 19 Meter” wird grundsätzlich begrüßt. (vgl. Dehio S.314)

Zieglergasse 73 (= Neustiftgasse 82). Es wird empfohlen dieses Haus aus der Jugendstilepoche in die Schutzzone aufzunehmen und an die benachbarte Schutzzone Zieglergasse 75 anzugliedern. Im Dehio wird dieses Haus ausführlich beschrieben: “Erb. 1904 von August Ribak; Fassade mit reichem frühsecessionistischem Dekor (Masken, Girlanden, Nabelscheiben), stuckiertes Foyer, reiches Stiegenhausgitter).” (vgl. Dehio S. 321)

Zieglergasse 83 siehe Badhausgasse 1-3

Weiters wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Literatur:

  • Dehio Handbuch – Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien II.-IX. und XX. Bezirk. Topographisches Denkmälerinventar, Herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien 1993
  • Denkmalliste der unbeweglichen und archäologischen Denkmal unter Denkmalschutz (Stand: 6. Juni 2012), Bundesdenkmalamt (www.bda.at/downloads/1928/Denkmalliste, abgerufen am 27.01.2013)
  • Eva Berger, Historische Gärten Österreichs, Garten- und Parkanlagen von der Renaissance bis um 1930, Band 3, Wien-Köln-Weimar 2004
  • Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/1, Wien 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien1990

Rückfragehinweis:

Markus Landerer und Claus Süss
Verein Initiative Denkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
www.initiative-denkmalschutz.at

mobil: 0699 / 1024 4216 oder 0676 / 740 43 27

(ZVR-Nr.: 049832110)