Augarten-Bescheid: schwere Rechtsmängel nun amtlich
Konzerthalle der Wiener Sängerknaben materielle Rechtsgrundlage entzogen
Der darauf beruhenden Baugenehmigung ist damit die materielle Rechtsgrundlage entzogen.
Da ein Einspruch aber nur seitens der am Bau Interessierten möglich war, ist der Bescheid rechtskräftig und kann vom Bundesdenkmalamt nicht mehr aufgehoben werden. Allerdings könnte der Landeshauptmann Dr. Michael Häupl als “übergangene Partei” Einspruch erheben und den Rechtsbruch sanieren – wenn er wollte und sich für das Recht statt für seine persönliche Vorliebe entschiede.
Ein Fall für den Staatsanwalt
Ausführliche Analyse des VA-Bescheids auf www.aktion21.at
Dr. Monika Rösler, Verein Freunde des Augartens, Tel. 0664 505 58 72
Herta Wessely, Verein Aktion 21 – Pro Bürgerbeteiligung, Tel. 0676 303 97 99
Markus Landerer, Verein Initiative Denkmalschutz, Tel. 0699 1024 4216