Girardihaus (Graz): Trotz Denkmalschutz nicht ‘schützenswert’?

Seit Jahren ist das Geburtshaus von Alexander Girardi im 2. Bezirk St. Leonhard trotz Denkmalschutz vom Abriss bedroht. Heftige Reaktionen löste nun ein Interview mit dem neuen Vorsitzenden der Altstadtsachverständigenkommission (ASVK), Architekt Alfred Bramberger aus. Angesprochen auf seinen Vorgänger, der meinte, man könne das desolate Haus abreißen und auf die Frage, was mit dem Haus passieren solle, antwortete der neue ASVK-Chef: “Ich glaube, ins Haus mit dem früheren Lokal Girardikeller wird sehr viel hinein interpretiert, das es so nicht zu bieten hat. Es wäre besser, Girardi in diesem schönen Altstadthaus am Kai zu würdigen [Anmerkung: Kaiser-Franz-Josef-Kai 50]. Es ist in Privatbesitz. Darin befand sich früher eine Tanzschule und ein Kleinod, das Girardi-Theater. Vielleicht kann man da etwas für die freie Szene machen.” (aus: “Kleine Zeitung”, „Der Girardikeller oder die Würdigung im falschen Haus“, 10.6.2020)

Leserbrief-Reaktion von Peter Laukhardt (SOKO Altstadt)

“Wird das Girardihaus das Waterloo für den Altstadt- und Denkmalschutz?”

Auch wenn Alexander Girardi, der größte Bühnenkünstler, den Österreich je hervorgebracht hat, hier nicht 1850 geboren worden wäre, hätte das Haus seinen Platz unter den Denkmälern Österreichs zu Recht. Im Rahmen der Initiative „Rettet das Girardihaus“ gemachte intensive Recherchen ergaben 2018 eine durchgehende Baugeschichte seit der Renaissance. 1570 erbaut, ist das Girardihaus das ältestes profane Bauwerk im Osten von Graz. Tonnengewölbe mit scharfgratigen Stichkappen aus dem 16./17. Jh. bestätigen das, weitere bauliche Merkmale sind Holzbalkendecken aus dem 17. Jahrhundert, die aktuelle Fassade stammt aus der Mitte des 19. Jahrhunderts.

Gestalt und Lage des Hauses machen die städtebaulichen Veränderungen und Brüche in einer der historisch wichtigsten Ausfallsstraßen von Graz ablesbar. Die ASVK hatte 2015 dem Abbruchantrag mit dem Argument zugestimmt, das Viertel sei durch gründerzeitliche Bauten geprägt, und das Girardihaus somit ein Fremdkörper und nicht schützenswert – eine unglaubliche Fehleinschätzung. Tatsächlich ist die Leonhardstraße noch immer durch eine abwechslungsreiche Bebauung gepräft, die verschiedenen Epochen widerspiegelt; teilweise ist sogar noch die schlichte ein- bis zweigeschossige Vorstadtverbauung mit alten Gasthäusern, Läden und Werkstätten erhalten. Prominente Palais, Kloster- und Kasernbauten ergänzen das Bild. Die Häuser der Gründerzeit überwiegen keinesfalls.

Eine Bausünde der späteren Gründerzeit war der überdimensionierte Neubau des Hauses Nr. 30, der ohne Rücksicht auf die übrige Bebauung auf engstem Eckgrund einen künftigen gründerzeitlichen Häuserblock markieren sollte. Mit einem in diese Gegend nicht passenden überhohen Sockelgeschoß versehen, sprengte der Bau die Dimension aller anderen Objekte an dieser Ecke. Das Nachbarhaus Nr 28 sollte mit einbezogen werden, wie die hässliche Feuermauer beweist. Das gelang aber nicht, weil auch Girardi dagegen auftrat (der Bauherr war der Mann seiner Ziehschwester).

Das denkmalgeschützte Girardihaus dem Verfall preiszugeben, wäre ein Waterloo für den Grazer Altstadt- und den österreichische Denkmalschutz: Dass dem Eigentümer nur verboten wird, das Denkmal zu zerstören, und er nicht verpflichtet werden kann, mehr zu tun, als einzelne Dachziegel oder Fensterscheiben zu ersetzen, ist ein Skandal. Wäre Österreich nicht säumig, die Konvention von Granada von 1985 (sie definiert ein Erhaltungsgebot!) endlich zu ratifizieren, könnte man an eine Enteignung denken.

Dipl. Dolm.
Peter Laukhardt
SOKO Altstadt
www.grazerbe.at

Mehr Infos über das Girardihaus auf Grazerbe.at: https://www.grazerbe.at/Leonhardstra%C3%9Fe_28

Auch der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl hat sich daraufhin zu Wort gemeldet und gesagt: Wir müssen das Gebäude retten und darin ein kleines Museum mit Kaffeehaus einrichten!” Das sei das Ziel seiner Gespräche mit dem Hausbesitzer. (aus: Kleine Zeitung, “Grazer kämpfen um Geburtshaus. Von wegen Bruchbude: Der wahre Wert des Girardi-Hauses”, 11. Juni 2020).

Ältere Medienberichte:

Der Grazer, 29.4.2018: “Girardihaus: Keine Rettung in Sicht!”
“Vieles deutet darauf hin, dass der Eigentümer auf eine Abbruchgenehmigung wartet. Und die kann schneller kommen als die Retter denken.” Hier weiterlesen: https://www.grazer.at/de/olYrnpeO/girardihaus-keine-rettung-in-sicht/

Standard, 27.8.2017: Ein Geburtshaus und Ex-Beisl mit ungewisser Zukunft in Graz
Christian Brugger, Abteilungsleiter der Steiermark im Bundesdenkmalamt: Wir sind ohnehin schon sehr flexibel geworden, weil wir natürlich eine Lösung suchen. Es gab vor Jahren einen Erweiterungsplan des Eigentümers, den wir von uns aus bewilligt hatten”. Auch die Altstadtkommission beteuert, sehr entgegenkommend gewesen zu sein, man habe das Objekt sogar aus der Schutzzone herausgenommen, es also als nicht mehr schützenswert im Altstadtensemble bewertet.
Hier weiterlesen: https://www.derstandard.at/story/2000063170366/ein-geburtshaus-und-ex-beisl-mit-ungewisser-zukunft-in-graz

PS: Ein ausführlicher Artikel von Peter Laukhardt ist auch in unserer Zeitschrift “Denkma[i]l” Nr. 26, November 2019 erschienen (“Girardis Geburtshaus: Abend-Dämmerung für den Denkmalschutz in Graz?”; Seite 20-23)