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Informationspflicht! VwGH-Erfolg für die Initiative Denkmalschutz, 15.12.2014

Informationspflicht! Verwaltungsgerichtshof “verurteilt” Stadt Wien Großer Erfolg für die Initiative Denkmalschutz und engagierte Bürger

Wien (OTS) – Im dauernden Kampf um ihre Rechte auf Auskunft gegenüber Wiener Behörden erzielte die Initiative Denkmalschutz einen großen Erfolg. Der VwGH erkannte am 18.11. die Rechtswidrigkeit einer Auskunftsverweigerung an. Die simple Frage nach einer zeitlichen Fristsetzung für Bezirksvertretungen in Bezug auf Stellungnahmen zu Flächenwidmungsplanentwürfen wurde nicht “mutwillig” gestellt.

Keine Transparenz: Bürgerpflanz auf Kosten der Steuerzahler

Unglaublich, wie viel Energie und Aufwand die Stadt Wien dafür aufbringt, Bürgern ihre Rechte vorzuenthalten. Anstatt die, in einem bloßen Datum bestehende Auskunft zu erteilen, führte die Behörde und der Berufungssenat seitenlang und – wegen der Prozesskosten – teuer aus, warum eine solche Auskunft dem “Amtsgeheimnis” unterliegt.

Wer Bürgerbeteiligung ernst nimmt, muss Auskunftsrechte garantieren

Wenn die zuständige Stadträtin Maria Vassilakou Bürgerbeteiligung anstrebt, dann ist sie auch dringend aufgefordert die dazu nötigen Auskunftsrechte in den Magistratsabteilungen sicherzustellen. Es ist schon pikant, dass gerade die dem Ressort Vassilakou unterstellte Magistratsabteilung 21 die Auskunft nun nachgewiesenermaßen rechtswidrig verweigert hatte. Daher ist die Initiative Denkmalschutz Mitglied bei Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung, um verstärkt die ihr zustehenden Bürgerrechte und echte Bürgerbeteiligung einzufordern.

Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof vom 18. November 2014 im vollen Wortlaut: hier klicken

Rückfragehinweis:

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes der
Initiative Denkmalschutz
mobil: 0699 1024 4216
email:

Linktipp: Verein Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung: www.aktion21.at