Steffl-Blick bedroht: Neubauprojekt Rathausstraße 1 weiterhin zu hoch, 01.04.2016
Neubauprojekt Rathausstraße 1 weiterhin zu hoch
Trotz Sichtverschlechterung auf “Steffl” beabsichtigt der Bauausschuss des 8. Bezirkes am 4. April seine Zustimmung zu erteilen
Dem Vernehmen nach hat sich seit unserer letzten Presseaussendung vor exakt einem Jahr nichts an den Neubauplänen für das ehem. Rechenzentrum an der 2er-Linie geändert. Trotzdem will am kommenden Montag der Bauausschuss der Josefstadt diese mit einer § 69 Ausnahmegenehmigung bewilligen, damit die Bauhöhe an der entscheidenden Gebäudekante zur Stadiongasse hin um 4,74 Meter (!) überschritten werden darf!
Voraussetzung für Erteilung der § 69 Ausnahmegenehmigung ist nicht gegeben! Der Bauausschuss der Josefstadt darf daher diese nicht erteilen!
Dem Bauausschuss der örtlich zuständigen Bezirksvertretung obliegt als Behörde(!) die Entscheidung über eine solche Abweichung von den Bebauungsbestimmungen (vgl. § 133 Abs. 1 Bauordnung für Wien). Der 1. Bezirk hat vor wenigen Wochen einer solchen Ausnahmegegenehmigung bereits zugestimmt. Die Bestimmung zur Ausnahmegenehmigung besagt, dass eine solche seitens des örtlichen Bauausschusses nur erteilt werden darf, wenn das vom Flächenwidmungs- und Bebauungsplan “beabsichtigte örtliche Stadtbild” nicht störend beeinflusst wird (§ 69 Abs. 1 Zeile 3), als auch – da in Schutzzone gelegen – “das öffentliche Interesse an der besonderen Ausbildung des Baukörpers zur Gestaltung des örtlichen Stadtbildes überwiegt” (§ 69 Abs. 3).
Blickachse Josefstädter Straße für Neubauplanung als besonders bedeutend eingestuft!
Der Blick von der Josefstädter Straße auf den “Steffl”wurde für den geplanten Neubau in Bezug auf das historische Stadtbild als besonders bedeutend eingestuft. Somit trägt der Bauausschuss des 8. Bezirks auch die Hauptverantwortung diese Blickachse bei der Bewilligung einer solchen Ausnahmegenehmigung zu berücksichtigen. Die Initiative Denkmalschutz schließt daraus, dass auf Grund der Bedeutung der Sichtachse auf den Südturm des Stephansdoms (“Steffl-Blick”), der sensiblen Lage des Bauplatzes innerhalb der Ringstraßenzone, der Kernzone des UNESCO-Weltkultuererbe “Historisches Zentrum von Wien” sowie Schutzzone der Stadt Wien, keine der beiden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sodass der Bauausschuss des 8. Bezirkes eine solche Ausnahmegenehmigung für diese Traufkanten-Höhenüberschreitung von 4,74 Metern erst gar nicht erteilen darf! Zwei abschließende Fragen müssen an die verantwortlichen Politiker des 1. und 8. Bezirkes gestellt werden: Worin soll das öffentliche Interesse konkret liegen eine solche Abweichung überhaupt in Erwägung zu ziehen? Und mit welcher Begründung soll den vielen anderen Hauseigentümern in der Umgebung eine solche dann verwehrt bleiben! (ansonsten würde keine Ausnahme(!)-Bewilligung vorliegen). PS: Unsere Presseaussendung vom Vorjahr hier zum Nachlesen:
Foto: Blick von der Josefstädter Straße auf den “Steffl”, Fotograf: Erich J. Schimek
Links:
- Bürgerinitiative “Rettet den Steffl-Blick”: https://stefflblick.wordpress.com
- “Rathausstraße 1: Neue Projektvariante hält Steffl-Blick frei” (WSE Wiener Standortentwicklung GmbH): www.wse.at/Rathausstrasse-1:-Neue-Projektvariante-haelt-Steffl-Blick-frei/1698
- Fotos “Steffl”-Blick Josefstädter Straße (Erich J. Schimek), siehe:https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157641053074084/
- Fotos des Bestandsgebäudes (“Glaspalast”) von Architekt Harry Glück (Erich J. Schimek), siehe: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157633806116188/
Rückfragehinweis:
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vereins Initiative Denkmalschutz
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: 0699 1024 4216 und 0676 / 740 43 27