Stellungnahme Planentwurf 8138, Lainz u. Speising, 05.03.2015
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7654E, Kat.G. Ober St. Veit in Hietzing, Wien
Für das Gebiet zwischen Hofwiesengasse, Speisinger Straße, Verbindungsbahn, Versorgungsheimstraße, Lainzer Straße und Chrudnergasse
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Einleitung: Zur Gewährleistung des Bestandes der historisch erhaltenswerten Bauten im Plangebiet wird vorgeschlagen – neben der Festsetzung einer Schutzzone – für diese sowohl die Höhenwidmung als auch die bebaubare Fläche exakt dem historischen Bestand anzugleichen. Ebenso wird empfohlen die Anzahl der Hauptgeschoße in einer besonderen Bestimmung (“BB”) gemäß dem Bestand festzuschreiben. Dadurch wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Anmerkung: Da in den gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen sowie im aktuellen Planentwurf keine Bestandshöhen angegeben sind, kann in dieser Stellungnahme nur auf augenfällige Differenzen zwischen Bestandshöhe und Widmungshöhe hingewiesen werden.
Begrüßt wird die neuerliche Festsetzung der Schutzzone im Bereich Chrudnergasse 2 bis 18, Lainzer Straße 164 bis 170 sowie Versorgungsheimstraße 1-3.
Ebenso begrüßt wird die beabsichtigte Reduzierung der Höhenwidmungen in der Chrudnergasse 12 bis 18 von aktuell “W I” (= 9 m) auf “W I 4,5”, wiewohl wir unsererseits eine Höhenwidmung im Bereich Chrudnergasse 12 bis 18 (vgl. Foto 1) von etwa 3,5 bis 4 Meter als besser geeignet vorschlagen, um den historischen Charakter des Straßenzuges authentischer bewahren zu können. Erfreulich ist auch die beabsichtigte Anpassung der Bauflächen- und Höhenwidmung weitgehend auf den Bestand beim Objekt Lainzer Straße 155 (Ecke Chrudnergasse 2).
Im Bereich der ebenerdigen Häuser Lainzer Straße 166 und 168 (vgl. Foto 2) möge die Höhenwidmung der Straßentrakte dem Bestand exakt angepasst werden. Im aktuellen Planentwurf ist eine zu hohe, d.h. nicht bestandsgenaue Widmung vorgesehen. (7,5 Meter statt etwa 4 m Bestand). Die im aktuellen Planentwurf vorgesehene Erhöhung der Widmung hinter den beiden Straßentrakten von 4,5 m aktuell auf 6,5 m wird unsererseits abgelehnt. Ebenso mögen die Hofwidmungen der beiden genannten Objekte Bezug nehmen auf Bestandsgebäude, deren Begrenzungen mit den Baufluchtlinien zusammenfallen sollten.
Wie schon in unserer Stellungnahme zum Planentwurf 7734E vom 26. Mai 2011 nachzulesen (vgl. http://www.idms.at/index.php/meldungen-nach-bundesland/meldungen-wien/id-stellungnahmen-wien/162-wien1130/279-stellungnahme-zum-entwurf-flaechenwidmungs-und-bebauungsplan-speising ), plädieren wir nachdrücklich für eine Ausweisung der Speisinger Straße als Schutzzone. Was für den alten Ortskern von Lainz recht ist (vgl. Erläuterungsbericht S. 8 “Zur Erhaltung des örtlichen Stadtbildes sollen die Gebäude des alten Ortskernes von Lainz” (…) als “Schutzzone vorgeschlagen werden.”), sollte auch für den historisch gewachsenen Ortskern von Speising billig sein, zumal noch zahlreiche, für den Ortskern strukturtypische eingeschoßige Straßentrakte erhalten sind. In diesem Sinne plädieren wir im aktuellen Planentwurf für die Objekte Speisinger Straße 5-9 (vgl. Foto 3) eine Ausweisung als Schutzzone. Die Bauhöhenwidmung möge bei den genannten Bauten dem Bestand exakt angepasst werden, da diese derzeit viel zu hoch (“W I”, also 9 m) vorgesehen ist. Zur unversehrten Erhaltung des Hauses Speisinger Straße 5 möge auf das im Planentwurf vorgesehene ausgeschnittene Eck verzichtet werden (“zwecks Erzielung einer eindeutigen triangulären Form des Dreiecksplatzes”, wie es im Erläuterungsbericht auf S.13 heißt).
Es wird angeregt im Bereich der Versorgungsheimstraße 5 bis 13 (vgl. Foto 4) eine Schutzzonenerweiterung zu prüfen. Auf jeden Fall mögen die ebenerdigen Gebäude bestandsgenau gewidmet werden (im aktuellen Planentwurf mit “W I 7,5m” viel zu hoch vorgesehen; vgl. auch unsere Stellungnahme zum Planentwurf 7859 vom 9. Juni 2011, siehe: http://www.idms.at/index.php/meldungen-nach-bundesland/meldungen-wien/id-stellungnahmen-wien/162-wien1130/280-stellungnahme-zum-entwurf-flaechenwidmungs-und-bebauungsplan-lainz ). Die im Hof (hinteren Bereich) der genannten Häuser vorgesehene Erhöhung der Bauwidmung auf 6,5 m (von aktuell 4,5 m) wird abgelehnt. Hinter den Straßentrakten möge die Höhenwidmung weitgehend dem Bestand angepasst und höhere Widmungen vermieden werden, um die historisch gewachsene heterogene Siedlungsstruktur erhalten zu können.
Zu prüfen wäre, ob die gewachsene Struktur und Substanz der ebenerdigen Häuser Hofwiesengasse 8-12 (vgl. Foto 5) erhalten werden könnte.
Abschließend wird vorgeschlagen für die beabsichtigte Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Foto 1: Chrudnergasse 12-18
Foto 2: Lainzer Straße 164-170
Foto 3: Speisingerstraße 5-9
Foto 4: Versorgungsheimstraße 1-11
Foto 5: Hofwiesengasse 10-12
Alle Fotos: Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
In dieser Stellungnahme erwähnte Objekte alphabetisch aufgezählt: Chrudnergasse 2, Chrudnergasse 12, Chrudnergasse 14, Chrudnergasse 16, Chrudnergasse 18, Hofwiesengasse 8, Hofwiesengasse 10, Hofwiesengasse 12, Lainzer Straße 155, Lainzer Straße 166, Lainzer Straße 168, Speisinger Straße 5, Speisinger Straße 7, Speisinger Straße 9, Versorgungsheimstraße 5, Versorgungsheimstraße 7, Versorgungsheimstraße 9, Versorgungsheimstraße 11, Versorgungsheimstraße 13.
Markus Landerer und Claus Süss im Namen des Vorstandes Initiative Denkmalschutz Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter- Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X. bis XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Wien 1996
- Robert Messner, Topographie von Alt-Wien, IV. Teil. Die Wieden im Vormärz. Historisch-topographische Darstellung der südwestlichen Vorstädte und Vororte Wiens auf Grund der Katastralvermessung, Wien 1975
Markus Landerer und Claus Süss
Initiative Denkmalschutz
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