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Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Alsergrund

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7950 im 9. Bezirk, Kat. G. Alsergrund

für das Gebiet zwischen Widerhofergasse, Nußdorfer Straße, Alserbachstraße, Boltzmanngasse, Linienzug a-b und Widerhoferplatz

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dies gilt insbesondere für Gebäude in Schutzzonen. Dadurch wird auch am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau hintangehalten.

Ob die bestandsgenaue Widmung im vorliegenden Planentwurf eingehalten wird, konnte unser Verein beim Lokalaugenschein in Ermangelung genauer vorliegender Daten bzw. Messgeräte nicht im Detail überprüfen. Auf jeden Fall zu hoch gewidmet (nicht bestandsgenau) sind die Gründerzeithäuser Boltzmanngasse 19 und 21 (Ecke Alserbachstraße 12) sowie Nußdorfer Straße 18 (siehe Fotos 1-2). Ebenso scheint das Haus Boltzmanngasse 11 zu hoch gewidmet (siehe Foto 3; erbaut 1864, strenghistoristischer Bau mit Erkern in der Beletage). Bei den genannten Objekten wird vorgeschlagen die Höhenwidmung deutlich zu reduzieren und diese dem Bestand anzupassen, was insbesondere für das Eckhaus Alserbachstraße 12 (Boltzmanngasse 21) von besonderer Bedeutung ist, da es sich hierbei um ein stadtbildprägendes Eckhaus handelt, welches durch seine Fernwirkung – in der Alserbachstraße von Julius-Tandler-Platz aus kommend – noch zusätzliche Prägnanz erfährt.

Wie im Erläuterungsbericht (S. 8) richtigerweise ausgeführt, stellen die Häuser im Hofbereich der Liegenschaft Alserbachstraße 4-4A ein “besonders erhaltenswertes Biedermeierensemble” aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts dar (siehe Foto 4; auch hier gilt die bestandsgenaue Widmung einzuhalten). Um die Sichtmöglichkeit auf dieses Biedermeierensemble zu erhalten, damit dieses erlebbar bleibt, wird vorgeschlagen entsprechende Freiflächen im Hofbereich zu widmen, die den freien Blick auf das Biedermeierensemble großteils gewährleisten können. Es wird daher gefordert von der derzeit vorgesehenen, flächenmäßig massiven Baulandwidmung (GBGV I 4,5 m) abzusehen.

Abschließend wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile (insbesondere zur Erhaltung der Dachlandschaft) in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes
Verein Initiative Denkmalschutz
Streichergasse 5/12, 1030 Wien (ZVR-Nr.: 049832110)
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: 0699 1024 4216

Beilagen:
Foto 1: Alserbachstraße 12, Ecke Boltzmanngasse 21
Foto 2: Nußdorferstraße 18
Foto 3: Boltzmanngasse 11
Foto 4: Alserbachstraße 4-4A, Hoftrakte

Quelle:
Dehio-Handbuch – Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien II. bis IX. und XX. Bezirk, Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt, Wien 1993

 


An die
Magistratsabteilung 21 A
Stadtteilplanung und Flächennutzung Innen-West
Rathausstraße 14-16
1010 Wien

ergeht in Kopie an:

  • die Bezirksvorstehung Alsergrund
  • an die Mitglieder des Bauausschusses bzw. an die politischen Parteien im 9. Bezirk

 

Stellungnahme als PDF pdfreaders.org