Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Favoriten
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7768 im 10. Bezirk, Katastralgemeinde Favoriten
für das Gebiet zwischen Wiedner Gürtel (Bezirksgrenze), Karl-Popper-Straße, Canettistraße, Arsenalstraße (Bezirksgrenze), Alfred-Adler-Straße, Linienzug 1-2, Alfred-Adler-Straße, Karl-Popper-Straße, Gerhard-Bronner-Straße, Linienzug 3-5 und Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
In der 35. Sitzung des Welterbekomitees in Paris (19.-29. Juni 2011) wurde in der Entscheidung (35 COM 7B.84) der Vertragsstaat Österreich ersucht, eine Monitoring Mission zu unternehmen, um die Gestalteigenschaften des Hauptbahnhofprojekts auf die Welterbeverträglichkeit zu beurteilen, insbesondere im Hinblick auf
- die vorgeschlagenen Änderungen in der Gestaltung des Hauptbahnhof Wien
- die möglichen Auswirkungen der neuen Entwicklungen auf diese Eigenschaften.
- die Integrität der Blickbeziehungen innerhalb der wichtigen Standorte auf diese Gestalteigenschaften.
- Wurde das Welterbezentrum im Vorfeld der öffentlichen Auflage des gegenständlichen Planentwurfs informiert und um Stellungnahme gebeten?
- Warum wurde die schon 2010 von der UNESCO verlangte Analyse aller(!) Blickbeziehungen zu und von den Bereichen des Welterbes, die eine Einschränkung des Wertes nach sich ziehen könnten, noch immer nicht erstellt?
- Warum wurde noch kein Versuch unternommen, den Einfluss der nächtlichen Beleuchtung der Neubauten auf das Welterbe darzustellen und in den Genehmigungsverfahren anzusprechen, wie dies sowohl von den Gutachtern der initialen Visual Impact Study Jänner 2010 als auch von der UNESCO gefordert wurde?
- In der Nachbesserung der Visual Impact Study 2011 wurden die durch Sichtbeziehungen deutlich belasteten Flächen dargestellt.Warum wurden die in diesem Bereich von der UNESCO verlangten Darstellungen des Blickes aus den Fenstern der Österreichischen Galerie im Oberen und Unteren Belvedere, sowie die Sichtbeziehungen nach Süden über den großen Teich von der Rampe zum Oberen Belvedere und von der Kapellentür nicht dargestellt und in Bezug auf die Belastung durch die vorgesehenen Höhenwidmungen analysiert?
- Da in den Erläuterungen auch kein Hinweis auf die (im Bericht der Sitzung Juni 2011 Paris des World Heritage Committee der UNESCO verlangte) Einladung der UNESCO zu einem gemeinsamen Komitee mit ICOMOS für eine Beobachtungsmission vor der Veränderung der Flächenwidmung zu erkennen ist – und somit eine akute Gefährdung des Welterbestatus der Wiener Innenstadt durch diese Widmungen unterstellt werden muss – lehnen wir als Verein diesen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanentwurf entschieden ab und fordern die Erfüllung der Vorgaben der UNESCO vor einer neuerlichen öffentlichen Auflage des Planentwurfs und eine Zurücknahme der Vorlage an den Gemeinderat in dieser unfertigen Form.
Schlussfolgerung: Im Erläuterungsbericht zum Planentwurf heißt es richtigerweise: *Sind die Anforderungen des Weltkulturerbes, die sich vorrangig aus der sensiblen Blickbeziehung vom Unteren zum Oberen Belvedere ergeben, zu berücksichtigen.” (Seite 10). Es wird daher eindringlich empfohlen von der Beschlussfassung des Planentwurfs vorläufig abzusehen, solange all die offenen Fragen nicht geklärt sind und von der UNESCO bzw. ICOMOS die Weltkulturebeverträglichkeit nicht festgestellt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes
Verein Initiative Denkmalschutz
Streichergasse 5/12, 1030 Wien (ZVR-Nr.: 049832110)
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: 0699 1024 4216