1120_Schlöglgasse 18

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Hetzendorf

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7979 im 12. Bezirk, Katastralgemeinde Hetzendorf

Für das Gebiet zwischen Schönbrunner Allee, Edelsinnstraße, Altmannsdorfer Straße, Hetzendorfer Straße, Strohberggasse und Schlöglgasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Hetzendorfer Straße 66 (Handelsakademie). Die Handelsakademie wurde 1898 von Carl Wanitzky erbaut und weist eine gründerzeitliche Fassadengliederung mit turmartigem Mittelrisalit auf. Damit gewährleistet wird, dass das Haus in seiner Außenerscheinung erhalten bleibt, ist die Ausweisung einer Schutzzone notwendig (das Haus steht nicht unter Denkmalschutz). Es wird daher vorgeschlagen die Schule mit der Schutzzone im Bereich Schlöglgasse anzubinden.

Belghofergasse 37: Diese secessionistische Mietvilla mit Fliesenfassade und Lorbeerdekor (erbaut 1907, vgl. Dehio) ist ein rares Beispiel eines Jugendstilhauses dieser Art in Wien. Nur die Widmung ist – wenn man es in seinem Bestand erhalten will – viel zu hoch (W II 10,5 m). Es wird vorgeschlagen die Höhenwidmung dem Bestand exakt anzupassen. Gleiches gilt für die Baufluchtlinien.

Belghofergasse 42: Erhaltenswertes Spätgründerzeithaus (Dehio erwähnt), welches sich derzeit in einem etwas verwahrlosten Zustand befindet. Um den Bestand auch weiterhin zu gewährleisten wird vorgeschlagen dieses 1stöckige Haus (mit Zwerchgiebel) in seiner Höhenentwicklung genau dem Bestand anzupassen (derzeit W II 10,5 m = zu hoch). Zusätzlich sollte auch eine BB-Widmung ähnlich der “BB1” verhängt werden, mit dem Unterschied, dass nur 2 Hauptgeschoße (statt 3) erlaubt sind. Belghofergasse 47-49: Diese ebenerdigen Häuser mit Zwerchgiebel (Schutzzone) mögen in der Höhenwidmung genau dem Bestand angepasst werden (derzeit viel zu hoch gewidmet: “W II 10,5 m”).

Schlöglgasse 8 bis 24 (Schutzzonenentlassung): Aktuell befinden sich diese Häuser noch in einer Schutzzone. Im neuen Planentwurf sollen diese Häuser aus der Schutzzone entlassen werden, was in keiner Weise nachvollziehbar ist. Auch muss in diesem Zusammenhang kritisiert werden, dass die so genannte “Beilage 6″der Magistratsabteilung 19 (zuständig für Schutzzonen) im Rahmen der öffentlichen Auflage nicht publiziert wird. So bleiben wesentliche Motive, warum die Schutzzone in diesem Bereich aufgelöst werden soll, verdeckt. Keinesfalls “handelt” es sich bei den genannten Häusern nur “um Füllobjekte oder Neubauten”, wie es im Erläuterungsbericht auf S. 9 heißt (vgl. auch Schlöglgasse 8, 18, 20).

Schlöglgasse 5-7: Das 1stöckige Haus mit seiner reichen Fassadengliederung (erbaut Anfang 20. Jahrhunderts) ist zu hoch gewidmet (“W I”). Die Höhenwidmung möge genau dem Bestand angepasst werden.Schlöglgasse 8: Für dieses Gründerzeithaus ist im neuen Planentwurf auch keine Schutzzone mehr vorgesehen, obwohl es erhaltenswert ist. Auch hier soll die Schutzzone aufrecht bleiben (und ggf. mit der Schutzzone auf der gegenüberliegenden Straßenseite angebunden werden).

Schlöglgasse 11: Für diese Villa in der Schutzzone ist eine gemeinsame Baufluchtlinie mit dem (uninteressanten) Haus Schlöglgasse 13 im neuen Planentwurf vorgesehen. Wenn auch mit Widmung “o” versehen, ist nicht nachvollziehbar, warum von einer Widmung, die sich an den Baufluchtlinien der Häuser orientiert, abgegangen werden soll. Es wird vorgeschlagen die Baufluchtlinien dem Bestand des Hauses Schlöglgasse 11 genau anzupassen. Auch ist die Widmung zu hoch (“W II 10,5 m”), diese möge dem Bestand genau angepasst werden.Schlöglasse 18: Dass dieses Haus im Heimatstil und Jugendstilnachklang, erbaut 1923 (im Dehio erwähnt) in diesem Planentwurf aus der Schutzzone entlassen werden soll, ist in keiner Weise nachvollziehbar. Es wird vorgeschlagen dieses Haus in der Schutzzone zu belassen (oder bei Wegfall der Schutzzone in diesem Straßenbereich an die Schutzzone im gegenüberliegenden Straßenbereich anzubinden). Auch ist die Höhenwidmung (Bauklasse I, 9 Meter) viel zu hoch und soll daher dem Bestand exakt angepasst werden. Dass die Baufluchtlinien im neuen Planentwurf mit den Bauplätzen der angrenzenden Grundstücke verbunden werden sollen, lässt Schlimmes für den Fortbestand des Hauses befürchten.

Schlöglgasse 20: hier gilt ähnliches wie bei Schlöglgasse 11. Auch für dieses Haus ist die Herausnahme aus der Schutzzone aus nicht nachvollziebaren Gründen im Planentwurf vorgesehen. Es wird vorgeschlagen dieses Haus – gemeinsam mit der Schlöglgasse 18 – in der Schutzzone zu belassen.

Schlöglgasse 25 (Strohbergg. 19): Dieses ebenerdige Eckhaus zur Strohberggasse (Kern Biedermeierzeit?, Frühgründerzeit?) liegt in der Schutzzone, aber der Bebauungsplan ignoriert dieses Gebäude in seinem Bestand völlig. Die Baufluchtlinien sind dem Bestand auch nicht annähernd angepasst. Auch Die Höhenwidmung (7,5 m) ist für dieses Gebäude, wenn es seine historische Prägung behalten soll, zu hoch um möge daher dem Bestand (ca. 3,5 m) angepasst werden.

Schlöglgasse 26: Bis vor wenigen Jahren war dieses Haus noch existent und im Dehio beschrieben (erbaut um 1920/30er Jahre). Nun ist es abgerissen. Im Planentwurf ist vorgesehen den Bauplatz in der Schutzzone zu belassen, dafür soll er jetzt höher gewidmet werden (anstatt “W I 7,5 m” nun “W I” vorgehen). Es wäre interessant zu erfahren, wie es zum Abriss des Hauses kam (war es nicht schutzwürdig?) und ob hier gleichsam als Belohung für den Abriss eine Höherwidmung vorgesehen ist.

Schönbrunner Allee 41-43: Diese beiden Häuser sind richtiger Weise wieder für die Schutzzone vorgeschlagen. Im Planentwurf ist vorgesehen, dass der Hintertrakt des Hauses 43 eine Bauwidmung bekommt (die Baufluchtlinie soll dem Bestand angepasst werden), was grundsätzlich positiv zu sehen ist. Haus Nr. 41 soll nun jedoch – an der Anschlussstelle – auch eine größere Widmung im hinteren Gartenbereich erhalten, obwohl hier kein Objekt vorhanden ist. Wenn hier eine zusätzliche Widmung vorgesehen ist, dann sollte im Abgleich dazu der Innenhofbereich des Hauses 41 als Grünfläche gewidmet werden (dies wäre auch dem Eigentümer somit leicht zumutbar). Ansonsten ist zu befürchten, dass dieser zusätzliche Widmungsgewinn ausgenutzt wird und in der Folge auch der Innenhof des Gebäudes aus der Biedermeier-, Frühgründerzeit zum Opfer fällt.Strohberggasse (allg.): Im Verlauf der Strohberggasse zwischen Hetzendorfer Straße und Schlöglgasse befinden sich noch viele ein- bis zweigeschoßige Bauten aus der Biedermeier- und Frühgründerzeit. Es wäre zu überlegen, ob nicht dieser Straßenzug im Nahbereich des Ortskerns von Hetzendorf dieses Gepräge behalten und die Widmung entsprechend niedrig angesetzt werden soll (im Planentwurf ist “W II” vorgesehen). An der aktuellen Baustelle Strohberggasse 31 kann man die Veränderungen, die eine hohe Widmung mit sich bringt, sehr gut ansehen.

Strohberggasse 21: Dieses ebenerdige Haus aus der Biedermeierzeit (?; mit seinem kräftigem Kranzgesims und seinen Fensterfaschen) sollte auch an die angrenzende Schutzzone angebunden werden.

Thunhofgasse 4: 1stöckige Mietvilla (Dehio), zu hohe Widmung (W II 10,5 m). Diese soll dem Bestand angepasst werden.

Thunhofgasse 10: Ebenerdige Mietvilla (Dehio), Widmung W II 10,5 m viel zu hoch. Diese soll dem Bestand angepasst werden. Weiters wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.Abschließend muss bemängelt werden, dass die im Erläuterungsbericht auf Seite 8 erwähnte “Beilage 6” im Rahmen der öffentlichen Auflage nicht publiziert wird. So bleiben wesentliche Motive für die Festsetzung des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes verdeckt.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes
Verein Initiative Denkmalschutz
Streichergasse 5/12, 1030 Wien
(ZVR-Nr.: 049832110)
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: 0699 1024 4216

Beilagen:

Literatur:
  • Dehio Handbuch – Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X.-XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk. Topographisches Denkmälerinventar, Herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien 1996
  • Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/1, Wien 1.-12. Bezirk, 1990

An die

Magistratsabteilung 21 A
Rathausstraße 14-16
1010 Wien

ergeht in Kopie an:

  • die Bezirksvorstehung Meidling
  • an die Mitglieder des Bauausschusses bzw. an die politischen Parteien im 12. Bezirk