Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan St. Veit/Hietzing, 22.9.2011
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7985, Kat.G. Unter- und Ober St. Veit (Wien-Hietzing)
für das Gebiet zwischen Franz-Boos-Gasse, Linienzug 1-2, Bezirksgrenze, Linienzug 3-4, Hügelgasse, Auhofstraße, St.-Veit-Gasse, Wittegasse, Linienzug 5-7, Hummelgasse, Hietzinger Hauptstraße, Linienzug 8-11, Hietzinger Hauptstraße, Preindlgasse und Amalienstraße
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Damit diese Schutzzonenwidmung auch wirklich einen guten Schutz vor Abbruch gewährt, ist eine bestandsgenaue Widmung Pflicht (derzeit W I 7,5 m). Es wird daher die bestandsgenaue Widmung vorgeschlagen (ca. W I 3,5 m). Ebenso ist das 1stöckige Haus aus dem Spätbiedermeier in der Auhofstraße 45 (in Schutzzone gelegen) viel zu hoch gewidmet ( W II 10,5 m) und soll daher bestandsgenau gewidmet werden (detto Auhofstraße 43). Weiters wird vorgeschlagen die Schutzzone in der Auhofstraße zu erweitern und die Häuser Auhofstraße 78A bis 78C in die Schutzzone aufzunehmen (Auhofstraße 78A Zitat Dehio: “Erb. 1909-11 von Carl Witzmann. 2geschossiger, sachlich gegliederter Villenbau (…).”). Für die Häuser in der Auhofstraße 78A bis 78C wird vorgeschlagen die Baufluchtlinien exakt an den Bestand anzupassen.”Die Gebäude Auhofstraße ONr. 65-69 sind zweigeschossig und bilden ein Ensemble gründerzeitlicher Vorstadthäuser” (Zitat Erläuterungsbericht, Seite 4). Der Erläuterungsbericht führt auf S. 16 weiter aus, dass “zum Erhalt desselben und im Hinblick auf die Erhaltung des örtlichen Stadtbildes die Bauklasse II mit Beschränkung der zulässigen Gebäudehöhe auf 10,5 m (…) festgesetzt werden” soll. Um die Erhaltung auch wirklich sicher zu stellen, schlägt unser Verein vor für diese Häuser eine Schutzzone festzusetzen. Weiters ist die vorgeschlagene Höhenbeschränkung auf 10,5 m nicht dem Bestand angepasst (sondern deutlich höher). Auch hier soll die bestandsgenaue Widmung vorgesehen werden. Die hier vorgeschlagene Schutzzone Auhofstraße 65-69 soll seine Erweiterung finden in den Häusern Auhofstraße 88 bis 96 (aktuell keine Schutzzone vorgesehen). Bei den Häusern Auhofstraße 96 bis 102, die in den Straßenraum vorspringen, mögen die Baufluchtlinien an den Bestand angepasst werden, um den Erhalt dieses alten Straßenabschnitts zu sichern. Zu prüfen wäre auch, inwieweit für die Häuser Auhofstraße 98 bis 102 die Kriterien für eine Schutzzone erfüllt werden und eine ebensolche festgesetzt werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes
Verein Initiative Denkmalschutz
Streichergasse 5/12, 1030 Wien (ZVR-Nr.: 049832110)
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: 0699 1024 4216
- Dehio Handbuch – Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien X.-XIX. und XXI. bis XXIII. Bezirk. Topographisches Denkmälerinventar, Herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien 1996, Seite 310
- Gerhard Weissenbacher, In Hietzing gebaut, Architektur und Geschichte eines Wiener Bezirkes, Band II, Wien 1998
An die
ergeht in Kopie an:
-
die Bezirksvorstehung Hietzing
- an die Mitglieder des Bauausschusses bzw. an die politischen Parteien im 13. Bezirk