Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Josefstadt
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7877 im 8. Bezirk, Katastralgemeinde Josefstadt
Für das Gebiet zwischen Pfeilgasse, Tigerpark, Lerchengasse, Pfeilgasse, Strozzigasse, Lerchenfelder Straße und Lerchenfelder Gürtel
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
SCHUTZZONENERWEITERUNGEN
Es wird vorgeschlagen im Bereich Blindengasse die Häuser Nr. 2 bis 10sowie Nr. 1A, 3 und 7-9 in die Schutzzone aufzunehmen. Die Blindengasse 4ist ein strenghistoristisches Gründerzeithaus (erb. 1873), Blindengasse 6 ein strenghistoristisches, erb. 1878 und Blindengasse 8ein frühhistoristisches mit additiver Fassadengliederung (erb. 1860). Das Haus Blindengasse 3 (= Lerchenfelder Gürtel 48) wurde 1882 von Jakob Modern erbaut und weist eine bemerkenswerte altdeutsche Fassade mit großer Mittelnische, gotisierender Attika, Giebel und Türmchen sowie sparsamen Ornament- und Maskendekor auf. Das ebenso bemerkenswerte Geschäftsportal steht sogar unter Denkmalschutz und wurde 1927 erbaut (mit Marmorsäulen und -pilastern, die vier holzvertäfelte Auslagenräume fassen. Eingangstür mit figürlichem Art-deco-Dekor, Einrichtung mit Holztreppen und Schränken). Das Haus Blindengasse 7-9 (= Lerchenfelder Gürtel 52-54 bzw. Pfeilgasse 55) wurde 1911 von Hans Schneider erbaut und besitzt ein marmorverkleidetes Foyer und Mosaikdekor). Diese Schutzzone soll weitergeführt werden über das Haus Blindengasse 10 (= Pfeilgasse 53; Gründerzeithaus mit abgeschlagener Fassade) zu den Häusern Pfeilgasse 51 (Gründerzeithaus mit späthistoristischem Fassadendekor) und Nr. 47-49. Die Pfeilgasse 47-49wird auch als Dr. Kronawetter-Hof bezeichnet und steht unter Denkmalschutz. Der Kronawetter-Hof wurde 1925-26 von M. Otto Kuntschik erbaut (Gesimsgliederung mit klassizierender Ornamentik, im Foyer Marmorbüste Ferdinand Kronawetter von Michael Drobil.
Die im Planentwurf vorgeschlagene Schutzzone in der Stolzenthalergassemöge auch um die frühhistoristischen Häuser Nr. 6-10 erweitert werden. Stolzenthalergasse 6 erbaut 1866, Stolzenthalergasse 8 erbaut 1858, Stolzenthalergasse 10 erbaut 1859 (Fassadierung um 1910). Darin Aufnahme in die Schutzzone finden soll auch der so genannte Luigard-Hof in der Pfeilgasse 35. Dieser Hof wurde 1909 von Johann Miedel erbaut. Das Erdgeschoß besitzt verkachelte Pilaster. Weiters zeichnet sich das Haus durch einen reichen Empiredekor und figurale Reliefs aus. Über dem Portal Sandsteinfiguren Gutenberg und Senefelder von H. Scherz, Traufgitter, bemerkenswertes verkacheltes Foyer, originale Hängelampe.
Die Häuser Pfeilgasse 19 bis 23 sollen ebenso Aufnahme in die Schutzzone finden. Pfeilgasse 21 , Pfeilgasse 23 sowie das Haus Pfeilgasse 19 (= Tigergasse 17) sind drei Gründerzeithäuser mit späthistoristischer Fassadengliederung. In der Tigergasse sollte auch das Gründerzeithaus Tigergasse 10 an die Schutzzone der gegenüberliegenden Straßenseite angehängt werden.
In der Lerchengasse mögen auch die Häuser 3 bis 15 sowie Nr. 4, 6, 6A, 10 und 18 als Schutzzone gewidmet werden. Lerchengasse 3-5, erbaut 1900 von Oskar Marmorek (Erker und Giebelgliederung, neoklassizistischer Dekor in den Formen der Wiener Werkstätte, jedoch verändert). Lerchengasse 4, 6, 7, 9 und 11 späthistoristische Gründerzeithäuser. Lerchengasse 10 (steht unter Denkmalschutz) wurde 1898 erbaut von Eduard Prandl, üppiger, späthistoristischer, z.T. secessionistischer Fassadendekor. Lerchengasse 18 (= Pfeilgasse 13) “Zum weißen Engel” wurde 1727 erbaut, mit bemerkenswerter Fassade von 1903 von F. Kreuz und P. Erhart, secessionistischer Dekor in den Formen der Otto-Wagner-Schule.
Ebenso wird vorgeschlagen das Gründerzeithaus Pfeilgasse 5 (mit späthistoristischer Fassadengliederung) in eine Schutzzone aufzunehmen, da auch die außerhalb des Plangebietes befindlichen nahe gelegenen Häuser Pfeilgasse 14-16 schutzzonenwürdig sind und u.a. mit diesem eine Schutzzone bilden kann.
Die Häuser Strozzigasse 15 bis 19 sollen auch Aufnahme in eine Schutzzone finden. Die beiden Gründerzeithäuser Strozzigasse 15 und Strozzigasse 17 weisen eine späthistoristische Fassadengliederung (mit Erkern, Giebeln) auf. Letzteres in altdeutschen Formen, Foyer, Nische mit Antikenkopie. Das Haus Strozzigasse 19 (= Pfeilgasse 1) wird auch als Haus “Zur schönen Laterne” bezeichnet. Es wurde 1772 erbaut (mit aus dem 19. Jh. stammender strenghistoristischer Neorenaissancefassade, rechteckiger Hof mit Pawlatschen).
Es wird angeregt auch die Häuser Lerchenfelder Straße 156 bis 162(letzteres = Blindengasse 2) in die Schutzzone aufzunehmen. Die beiden Häuser Lerchenfelder Straße 156 und 158 wurden 1860 erbaut, und weisen eine frühhistoristisch additive Fassadengliederung auf, langgestreckte Höfe, bei Lerchenfelder Straße 158 palaisartiges Stiegenhaus mit Figurennischen (Sekundärverwendung), Figuren um 1800 (zitiert aus Dehio, 1993).
BAUFLUCHTLINIEN
Grundsätzlich wird vorgeschlagen bei Häusern in Schutzzonen die Baufluchtlinien genau dem Bestand anzupassen, was aber im Planentwurf leider kaum Berücksichtigung findet (wie z.B. bei den hofseitigen Fassadenflächen entlang der Lerchenfelder Straße).
HÖHENWIDMUNGEN
Grundsätzlich wird vorgeschlagen bei Häusern in Schutzzonen die Höhenwidmungen genau dem Bestand anzupassen, um das überkommene Stadtbild zu erhalten und Anreize für Abbruch und Neubau zu vermeiden. Insbesondere zu hoch gewidmet im Plangebiet sind: Blindengasse 6-8, Lerchenfelder Straße 58, 70-72 und 158; Lerchengasse 18 (unter Denkmalschutz), Strozzigasse 3 (unter Denkmalschutz) und 19.
Weiters wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes
Verein Initiative Denkmalschutz
Streichergasse 5/12, 1030 Wien (ZVR-Nr.: 049832110)
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: 0699 1024 4216
Beilagen:
Foto 1: Blindengasse 3
Foto 2: Lerchengasse 10
Foto 3: Strozzigasse 19
Foto 4: Pfeilgasse 35
- Dehio Handbuch – Die Kunstdenkmäler Österreichs, Wien II.-IX. und XX. Bezirk. Topographisches Denkmälerinventar, Herausgegeben vom Bundesdenkmalamt, Wien 1993
- Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band III/1, Wien 1.-12. Bezirk, Salzburg und Wien, 1990
An die
ergeht in Kopie an:
-
die Bezirksvorstehung Josefstadt
- an die Mitglieder des Bauausschusses bzw. an die politischen Parteien im 8. Bezirk