Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Lainz/Lainzerstraße, 9.6.2011
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7859, Kat.G. Lainz (Wien-Hietzing)
für das Gebiet zwischen Titlgasse, Lainzer Straße, Linienzug 1-5, Verbindungsbahn, Versorgungsheimstraße, Waldvogelstraße Jagdschloßgasse und Linienzug 6-15
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dies gilt insbesondere für Gebäude in Schutzzonen. Dadurch wird auch am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Weiters wird vorgeschlagen in folgenden Bereichen die Schutzzone zu erweitern und somit erhaltenswerte Objekte in die Schutzzone aufzunehmen: Die Gründerzeitvilla mit Eckturm und reich gegliederter Dachlandschaft in der Jagdschlossgasse 15, das mächtige Gründerzeithaus mit secessionistischem Dekor in der Steinlechnergasse 2 bis 4 (=Jagdschlossgasse 7), sowie die Häuser Steinlechnergasse 6 bis 10 (für den Bereich Steinlechnergasse 6 bis 10 liegt ein Widmungsänderungsansuchen vor!). Für die genannten Häuser wäre ebenso eine bestandsgenaue Widmung für den weiteren Erhalt wichtig. Bei der Gründerzeitvilla in der Jagdschlossgasse 15 sowie bei der Steinlechnergasse 8 sollen die Baufluchtlinien dem Bestand angepasst werden . Ebenso soll die Höhenwidmung bestandsgenau festgelegt werden, was insbesondere für das Haus Steinlechnergasse 8, das im Planentwurf viel zu hoch gewidmet ist, wichtig wäre.
In der Veitingergasse, Hummelgasse, Titlgasse und Sebastian-Brunner-Gasse wird empfohlen die Baufluchtlinien exakt dem Baubestand anzupassen, was im derzeitigen Planentwurf nicht vorgesehen ist.
Weiters wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
Abschließend muss bemängelt werden, dass die im Erläuterungsbericht auf Seite 13 erwähnte “Beilage 6” im Rahmen der öffentlichen Auflage nicht publiziert wird. So bleiben wesentliche Motive für die Festsetzung des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes verdeckt (insbesondere der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 bzgl. Schutzzone).
Mit freundlichen Grüßen
Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes
Verein Initiative Denkmalschutz
Streichergasse 5/12, 1030 Wien (ZVR-Nr.: 049832110)
www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: 0699 1024 4216
Beilagen:
Foto 1: Steinlechnergasse 2-4
Foto 2: Steinlechnergasse 10-8
Foto 3: Jagdschlossgasse 15
An die
ergeht in Kopie an:
-
die Bezirksvorstehung Hietzing
- an die Mitglieder des Bauausschusses bzw. an die politischen Parteien im 13. Bezirk