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ID-Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7765, 7767 und 7849 – Wiener Hauptbahnhof

Wiener Hauptbahnhof, Stellungnahme Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7765, 7767 und 7849

Da das Wiener Hauptbahnhofprojekt im vorliegenden Planentwurf eine Beeinträchtigung des UNESCO-Weltkulturerbegebietes “Historisches Zentrum von Wien” erwarten lässt (insbesondere in  Bezug auf den unmittelbaren Nahbereich, dem in der Kernzone liegenden Schloss Belvedere samt Park), wird empfohlen vorerst von einer Beschlussfassung abzusehen. Zuvor ist – auch im Sinne der städtebaulichen Denkmalpflege – die Meinung des  “Internationalen Rat für Denkmalpflege”, dem Beratungsgremium der UNESCO in Weltkulturerbefragen, zu hören und mit diesem bzw. der UNESCO die Planungen abzustimmen. Es ist nämlich nicht bekannt, ob das geplante Projekt in der vorliegenden Form durch ICOMOS bzw. der UNESCO akzeptiert werden kann.

In diesem Zusammenhang ist auch die von der Stadt Wien in Auftrag gegebene “Visual Impact Study”  (Gesamtkoordination Manfred Wehdorn) von besonderer Bedeutung, die die visuellen Beeinträchtigungen in Bezug auf das Weltkulturerbe untersucht. Da diese Studie seitens der Stadt Wien unter Verschluss gehalten wird, wird es dem Bürger verunmöglicht sich ein objektives Bild zu machen. Es wird vorgeschlagen, dass die Studie noch vor (!) der Behandlung im Planungsausschuss (und damit auch vor Beschlussfassung im Gemeinderat) der Öffentlichkeit in ihrer Gesamtheit(!) präsentiert wird. Die im Erläuterungsbericht zu findende Formulierungen wie: “Hochhäuser sollen den Bereich auch aus größerer Entfernung im Stadtraum erlebbar machen.” (Seite 10), bestärken diese Notwendigkeit.

Nach einer rechtsgültigen Beschlussfassung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes  machen nachträgliche Prüfungen von zur Einreichung gelangenden Hochhausprojekten und deren mögliche Beeinträchtigungen des Weltkulturerbes kaum mehr Sinn (wie im Erläuterungsbericht Seite 6 vorgeschlagen), da dann Rechtsansprüche auf Bauhöhen gegeben sind. Weiters heißt es im Erläuterungsbericht auf Seite 8: “Durch die Ausweisung von Hochhhäusern und die Setzung eines städtebaulichen Schwerpunkts soll die (…) gestalterische Akzentuierung des Areals gewährleistet werden. Dabei sind die Anforderungen des Weltkulturerbes zu berücksichtigen.” Wie die Anforderungen an das Weltkulturerbe lauten, geht aus dem Erläuterungsbericht leider nicht hervor.

In diesem Sinne schließen wir uns auch der Expertin  auf dem Gebiet des Denkmalwesens (Mag.arch. Elisabeth Hudritsch) an: “Die Vorlage einzelner Plandokumente Plan Nr. 7765, 7767 und 7849 betreffend Bebauungsplan zum Gesamtprojekt Hauptbahnhof lassen keine umfassende Beurteilung zu. Für eine ernsthafte Betrachtung der städtebaulichen Neuordnung wäre die Gesamtplanung mit den angrenzenden zum Teil bauhistorisch sensiblen Bereichen im Modell bzw. an Hand entsprechender Darstellungen zu präsentieren.”

In ihrer Dimension bedenklich scheinen insbesondere die Gebäudehöhen des Gebäudeblocks an der Ecke Wiedner Gürtel Arsenalstraße, die Höhe des in der Front der Arsenalstraße auskragenden Gebäudeteils und die Höhe der Blöcke entlang 6628 und 6622.