Neubauprojekt Rathausstraße 1 zu hoch! – “Steffl-Blick” bedroht, 1. April 2015
Neubauprojekt Rathausstraße 1 zu hoch!
Initiative Denkmalschutz kritisiert Sichtverschlechterung auf “Steffl”
Der Blick von der Josefstädter Straße wurde für den geplanten Neubau in Bezug auf das historische Stadtbild als besonders bedeutend eingestuft. Nun musste die Initiative Denkmalschutz bei der Infoveranstaltungen letzte Woche jedoch feststellen, dass sich gerade diese Sichtachse durch das geplante Neubauprojekt verschlechtern wird. Die erlaubte Baufluchtlinie entlang der – für den Josefstädter-Straßen-Blick so bedeutenden – Stadiongasse wird zwar – so wie beim bestehenden “Glaspalast” (Architekt Harry Glück) gemäß aktuell gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan eingehalten, jedoch soll die Bauhöhe hier an der Gebäudekante um 4,74 Meter (!) überschritten werden! Diese Erhöhung der Traufenkante ist aber nur möglich, wenn eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird.
Initiative Denkmalschutz: Keine Ausnahmegenehmigung gemäß § 69 Bauordnung! Bezirk Innere Stadt und Josefstadt sind aufgefordert zu handeln!
Da der Bauplatz sowohl im 1. als auch – zu einem geringen Teil – im 8. Bezirk zu liegen kommt, und die Bewilligung für den Neubau nur mittels § 69 Ausnahmegenehmigung erfolgen kann, müssen sich beide Bezirk damit befassen. “Dem Bauausschuss der örtlich zuständigen Bezirksvertretung obliegt als Behörde[!] die Entscheidung” über eine solche Abweichung von den Bebauungsbestimmungen” (vgl. § 133 Abs. 1 Bauordnung für Wien). Somit sind die politischen Vertreter des Bezirks die eigentlichen Entscheidungsträger, ob eine solche Traufkanten-Höhenüberschreitungen um 4,05 bis 4,95 Metern erteilt wird oder nicht. Die Initiative Denkmalschutz fordert daher die Bauauschüsse der beiden Bezirke auf, eine solche nicht zu gewähren.