Stellungnahme Planentwurf 6778E, Wieden: Argentinierstraße, Goldeggasse, 30.5.2014
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 6778E, Kat.G. Wieden, 1040 Wien
Für das Gebiet zwischen Argentinierstraße, Goldeggasse, Mommsengasse und Weyringergasse
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Einleitung: Zur Gewährleistung des Bestandes der historisch erhaltenswerten Bauten im Plangebiet wird vorgeschlagen – neben der Festsetzung einer Schutzzone – für diese sowohl die Höhenwidmung als auch die bebaubare Fläche exakt dem historischen Bestand anzugleichen. Ebenso wird empfohlen die Anzahl der Hauptgeschoße in einer besonderen Bestimmung (“BB”) gemäß dem Bestand festzuschreiben. Dadurch wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Anmerkung: Da in den gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen sowie im aktuellen Planentwurf keine Bestandshöhen angegeben sind, kann in dieser Stellungnahme nur auf augenfällige Differenzen zwischen Bestandshöhe und Widmungshöhe hingewiesen werden.
Gefährdete Bauten: Da kein Objekt im Plangebiet unter Denkmalschutz steht (mit Ausnahme Weyringergasse 16-18) und eine Schutzzone im Plangebiet derzeit fehlt und auch im aktuellen Planentwurf nicht vorgesehen ist, sind alle historischen Bauten im Plangebiet im Bestand gefährdet, da sie rein rechtlich in Bezug auf die Altstadterhaltung problemlos abgerissen werden könnten.
(Anmerkung: Und auch der Gemeindebau Weyringergasse 16-18 ist “nur” vermutlich denkmalschutzwürdig (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz), eine abschließende Prüfung über die Schutzwürdigkeit fehlt)
Es muss erstaunen, dass im aktuellen Planentwurf keine einzige Schutzzonenwidmung vorgesehen ist, zumal die Stadt Wien 1996 das gesamte(!) Plangebiet als „mit hoher Wahrscheinlichkeit schutzwürdig“ ausgewiesen hat (vgl. Schutzzonenplan Wien, Grundlage für die flächendeckende Darstellung künftiger Untersuchungsgebiete; siehe Beilage), und sich auch der Gebäudebestand seit dieser Zeit nur sehr wenig verändert hat. Als erhaltenswerte Bauten werden seitens der Initiative Denkmalschutz folgende Bauten erachtet und daher werden für diese – neben den oben angeführten Empfehlungen – Schutzzonen vorgeschlagen.
1.) Schutzzone: Goldeggasse/Mommsengasse
– Goldeggasse 15-17 sowie Mommsengasse 22 bis 24 (Eckhaus Mommsengasse 22 ident Goldeggasse 15; Anmerkung: die benachbarten aber außerhalb des Plangebietes liegenden Häuser in der Mommsengasse 19 bis 25 und Goldeggasse 14-16 sind ebenso erhaltenswert respektive schutzzonenwürdig, aber derzeit nicht in einer Schutzzone befindlich).
Goldeggasse 15 bis 17 (Mommensengasse 22): Zwei gut erhaltene Gründerzeithäuser, erbaut 1887, mit reicher historistischer Fassadengliederung im Stil der “Neu-Wiener-Renaissance” (Nr. 15 erbaut durch Stadtbaumeister Alois Dworschak, Bauherr A. Ridler und Alois Dworschak, großes Eckhaus mit abgeschrägter Eckachse und eingeschoßigem Eckerker, gerahmt von den einachsigen ortbandgerahmten Seitenrisaliten der Fassaden. Portal mit Hermenpilasterrahmung und gesprengtem Segmentgiebel mit eingestellter Frauenbüste. Zweiteiliges Foyer mit Blendarkadengliederung zwischen korinthischen Pilastern. An den Decken Fresken mit fliegenden Putten zwischen Rosenranken und Palmen.); Weiterlesen