Initiative Denkmalschutz Wels übergibt 1.582 Unterschriften an Kulturstadtrat
Bürgerinitiative fordert Bezugnahme zur historischen Bausubstanz im Osten des Kaiser-Josef-Platzes
Kulturstadtrat Johann Reindl-Schwaighofer (SPÖ) nahm die Petition der „Initiative Denkmalschutz Wels“ entgegen und versprach diese im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. Die Bürgerinitiative ersucht die Stadt Wels bei der Neugestaltung des Kaiser-Josef-Platzes [KJ] um architektonische Bezugnahme auf die historische Bausubstanz des ehemaligen Bahnhofs der Pferdeeisenbahn.
Das Bahnhofsgebäude (‘Denksteinhaus’) am Kaiser-Josef-Platz in Wels im Jahr 1848, zu sehen die beiden Durchfahrten für die Züge, rechts daneben der 1959 abgerissene Semmelturm, nach einem Aquarell von Frh. von Mandelsloh
Historische Objekte haben eine identitätsstiftende Wirkung für die Stadt und ihre Bewohner*innen. Durch die restlose Entfernung von teilweise jahrhundertealter Bausubstanz und eine Neugestaltung ohne Bezugnahme auf die Vorgängerbauten, bestehe die große Gefahr, dass der Charakter ganzer Häuserensembles zerstört werde, warnt die Bürgerinitiative und nennt Beispiele wie den Bereich des ehemaligen Café Urbann in der Bahnhofstraße oder Neubauten in der Roseggerstraße.
„Gerade auf dem KJ muss mit äußerster Vorsicht vorgegangen werden“, betont Albert Neugebauer [Leiter Zweigstelle Wels der Initiative Denkmalschutz] und ergänzt: „Auch aus touristischer Sicht ist der Ensembleschutz bedeutend für eine historische Stadt wie Wels.
Laut Bürgerinitiative sollte das „Denksteinhaus“, durch das einst die Eisenbahn fuhr, erhalten bleiben. Sei das nicht möglich, wäre zumindest ein architektonischer Bezug zur Eisenbahngeschichte dieses Platzes wünschenswert. Wenn beim Abriss Strukturen der früheren Nutzung zum Vorschein kommen, sollten diese in Neubauten integriert werden.
Das Denksteinhaus, ehemals Teil des Bahnhofs der Pferdeeisenbahn 1836, Foto: 30.11.2020, (c) Albert Neugebauer / Zweigstelle Wels der Initiative Denkmalschutz
Kulturstadtrat Johann Reindl-Schwaighofer würdigt den langen Atem des Vereins „Initiative Denkmalschutz Wels“ und verspricht: „Ich werde die Petition im Rahmen der Möglichkeiten der Stadt Wels unterstützen.“ Um künftig das kulturelle Erbe der Stadt besser schützen zu können, brauche esin Wels Altstadtsatzungen für den Erhalt historischer Bausubstanz, betont er.
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/02/Uebergabe-Unterschriftenliste-iD-Neugebauer_Kulturstadtrat_2021-02.jpg600800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-03-01 00:00:212021-03-01 00:11:47Wels (OÖ): Initiative Denkmalschutz fordert Bezugnahme zur historischen Bausubstanz im Osten des Kaiser-Josef-Platzes
Wien (OTS) – 56,5 Meter hoch soll der gestern präsentierte, neu geplante “Hotelflügel” beim Heumarkt-Projekt werden. Das widerspricht ganz klar den seit 2012/13 bekannten UNESCO-Vorgaben “nicht höher als Bestand” (ca. 40 m). Ganz im Gegenteil: Bereits das Bestandsgebäude Hotel InterCont “stört stark” den Belvedere-Blick. Hier die visuellen Beeinträchtigungen, die bereits vor der Ernennung zum Weltkulturerbe geschehen sind, weiter zu vergrößern, kann unmöglich im Sinne des Welterbes sein. Alle FAKTEN und UNESCO-BESCHLÜSSE:https://initiative-denkmalschutz.at/heumarkt.pdf
Baumassen beim Heumarkt sprengen jeglichen Maßstab
Egal wie man die Baumassen verteilt, die Kubaturen sprengen einfach jeglichen Maßstab. Daher kann nur durch ein “Zurück an den Start” und eine vollständige Neuplanung ein städtebaulich verträgliches Projekt entstehen, meint die Initiative Denkmalschutz.
UNESCO: Für Streichung von “Roter Liste” fehlt jegliche Grundlage
Solange der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7984 rechtsgültig bleibt, sieht die Initiative Denkmalschutz keinerlei Grund, wieso das UNESCO-Welterbekomitee bei seiner nächsten Sitzung im September in Riad jetzt das Welterbe von der “Roten Liste” der gefährdeten Welterbestätten streichen soll. Der Auslöser zur Setzung auf die Rote Liste war ja gerade dieser Beschluss im Gemeinderat 2017, der erst eine Höhenwidmung bis zu ca. 70 m ermöglicht. Solange diese Widmung aufrecht bleibt, bleibt auch das Welterbe gefährdet.
Rückfragehinweis:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433) Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter www.initiative-denkmalschutz.at
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/04/Andreas-Vass_Heumarkt-Visualisierung_Plan-B_kl.png497800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2023-06-29 01:07:322023-06-29 01:07:32Heumarktprojekt neu (Wien) bleibt UNESCO-Welterbe unverträglich!
Initiative Denkmalschutz: Laufend Abrisse denkmalgeschützter Gebäude. Allein zwei in Mariazell seit Nov. 2020. Denkmalreform nötig!
Bundesregierung aufgefordert – wie im Regierungsprogramm beschlossen – Bundesdenkmalamt zu stärken: Mit besserem Denkmalschutzgesetz und Erhaltungspflicht für Eigentümer!
Wien (OTS) – Ende März wurde das “Gasthaus zur steirischen Grenze” im Halltal (Mariazell) für die Öffentlichkeit überraschend dem Erdboden gleichgemacht. Das Problem: Viele Gebäude in Österreich stehen nur “per Verdacht” unter Denkmalschutz (gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz). So kann es geschehen, dass das Denkmalamt “plötzlich” (April 2020) zum Schluss kommt, dieses auf jeden Fall erhaltenswerte Kulturgut entsprächedoch nicht den hohen gesetzlichen Denkmalschutz-Kriterien. Hier wäre eine Denkmalschutz-Reform dringend nötig, einerseits, um die Öffentlichkeit bei diesen Vorgängen frühzeitig informativ einzubinden, andererseits, damitvor der Zerstörung der Denkmalbeirat verpflichtend angehört werden muss (§ 5), so wie im Falle einer Unterschutzstellung per Bescheid (§ 3 DMSG) zwingend vorgeschrieben!
Der Gasthof zur steirischen Grenze im Halltal (Halltal Nr. 64), Foto: März 2013, (c) Peter Lauppert, CC BY-SA 3.0 AT, Wikipedia
Ehemaliges Hotel Marienwasserfall im November 2020 abgerissen
Noch schlimmer die Vorgängebeim seit 2002 denkmalgeschützten ‘Hotel Marienwasserfall’ in der Grünau. Dieses Gebäude wurde durch jahrelanges Verfallenlassen so schwer durch Schnee und Wassereinbruch beschädigt, sodass es im Juni 2020 aus dem Denkmalschutz entlassen und im November abgerissen wurde (nur das Wandbild bleibt erhalten).
Das Hotel Marienwasserfall in Mariazell kurz vor dem Abriss (Adresse: In der Grünau 1), Foto: Oktober 2020, (c) Fred Lindmoser (Mariazellerland Blog; https://www.mariazellerland-blog.at)
Forderung: Erhaltungspflicht und Anreize für Denkmal-Eigentümer
Warum ist das so einfach möglich? Weil für den Eigentümer keine Erhaltungspflicht im Denkmalschutzgesetz vorgesehen ist. Österreich ist eines der letzten Europaratsmitglieder, das die „Konvention von Granada“ (1985) noch immer nicht ratifiziert hat, sodass Eigentümer ihre Denkmäler weitgehend konsequenzlos verfallen lassen dürfen. Diese Erhaltungspflicht ist eine langjährige Forderung unseres Vereins, wobei die Umsetzung mit mehr Anreizen für die Erhaltung, Sanierung und Restaurierung einhergehen muss (z.B. steuerlich).
Abbrüche: Auch ein Versagen der Bundesländer und Gemeinden!
Der Abriss des Zinngießerhauses am westlichen Abschlusses des Hauptplatzes in Irdning (Gemeinde Irdning-Donnersbachtal), Foto: 6. April 2021, (c) Gundula Uray
Rückfragen & Kontakt:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42) Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter www.initiative-denkmalschutz.at
1090 Wien
– Bescheid des Bundesdenkmalamtes (Teilweise Aufhebung des Denkmalschutzes) vom 12. Juni 2020: In der Grünau 1, ehem. Hotel Marienwasserfall, Verfahren gemäß § 5 Abs. 7 Denkmalschutzgesetz (GZ: 2020-0.344.551)
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert werden soll (Bauordnungsnovelle 2023)
Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Allgemein: Transparenz und Informationszugang
Die Initiative Denkmalschutz fordert Transparenz und Informationszugang für alle Bürger sowie Parteistellung für NGOs in allen baurechtlichen Verfahren ein, die das öffentliche Interesse im Sinne der Stadtbilderhaltung und des Kulturgüterschutzes betreffen. Weiters eine bürgerfreundlichere und extensivere Handhabung bzw. allfällige Novellierung des Wiener Auskunftspflichtgesetzes in dieser Hinsicht. Im Zweifel sind die Bestimmungen dieses Gesetzes zu Gunsten des um Auskunft Ersuchenden anzuwenden (vgl. Petition der Initiative Denkmalschutz: „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 2; eingebracht am 21. August 2013).
Ad § 1 Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne, Abs. 2 (Ziele):
– Zeile 16
Die Formulierung „Schutz der UNESCO-Welterbestätten in ihrem außergewöhnlichen universellen Wert“ erachtet unser Verein Initiative Denkmalschutz als zu allgemein gehalten (vgl. unsere Stellungnahme aus 2021), ergänzt werden soll daher: „gemäß UNESCO-Welterbe Konvention (UNESCO Convention Concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage) sowie der dazugehörigen offiziellen Managementpläne der Welterbestätten. Ausschluss von Hochhausprojekten/-bebauungen in Kern- und Pufferzonen der UNESCO-Welterbestätten.“
– Zeile 18 (Ergänzung)
Es möge Zeile 18 ergänzt werden: „Schutz und Erhalt von Kulturgütern und Kulturlandschaften im Sinne der Denkmal-, Orts- und Stadtbildpflege (insbesondere hinsichtlich denkmalschutzrelevante Aspekte).“
Begründung: Allzu oft wird bei Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungspläne und insbesondere der Bebauungspläne viel zu wenig Rücksicht genommen auf denkmalschutzrelevante Aspekte, sodass z.B. durch überdimensionierte Bebauungspläne Anreize für nachteilige bauliche Überformungen, Abbrüche oder schwere visuelle Beeinträchtigungen von denkmalgeschützter bzw. kulturhistorisch bedeutender Bausubstanz geschaffen werden.
ad § 2 Abs. 5 Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
– Digitalisierung und Rechtsverbindlichkeit
Es möge die öffentliche Auflage „Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne“online eine Rechtsverbindlichkeit erhalten (Begründung: Es ist nicht nur einmal vorgekommen, dass wichtige Beilagen (z.B. Unterlagen zur Umweltprüfung) erst verspätet online veröffentlicht wurden). Ebenso möge das Amtsblatt endlich online veröffentlicht werden (wie in vielen anderen Gemeinden, Beispiel: „Elektronisches Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg“). Ebenso möge der online abrufbare Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Rechtsverbindlichkeit erhalten.
– Frist Abgabe Stellungnahmen Bürger_innen sowie der örtlichen Bezirksvertretung
Unser Verein Initiative Denkmalschutz – der bekanntermaßen seit seiner Gründung 2008 Dutzende Stellungnahmen abgegeben hat – fordert, die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sowie der jeweiligen örtlichen Bezirksvertretung zu Änderungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne aufeinander zeitlich abzustimmen. D.h. es wäre zu garantieren, dass die örtliche Bezirksvertretung erst nach Ende der öffentlichen Auflagefrist ihre Stellungnahme beschließt. Dabei wäre zusätzlich darauf zu achten, dass alle im Rahmen der öffentlichen Auflagefrist abgegebenen Stellungnahmen auch den jeweiligen Bauausschussmitgliedern der Bezirke – vor ihrer abschließenden ‘Vorberatung zur Abgabe der Bezirksstellungnahme’ in ihrer Bauausschusssitzung – zur Kenntnis gebracht werden, um diese ggf. inhaltlich in die Bezirksstellungnahme einfließen lassen zu können. All dies wäre in der Bauordnung rechtsverbindlich festzulegen. Die Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sollen hierbei auch im Originaltext den Bauausschussmitgliedern der Bezirke übermittelt werden, und nicht (nur) in einer verkürzten, potenziell sinnveränderten „Zusammenfassung“, wie es derzeit manchmal geschieht. Die Änderung der Bauordnung vom Dezember 2018 (LGBl. Nr. 69/2018 ) hat – mit einer Verkürzung der Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen von drei auf zwei Monate – diese Problematik noch weiter verschärft. Auch die qualitative Unterscheidung zwischen “wesentlichen” und “unwesentlichen” Abänderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen – wie damals beschlossen – möge aus oben genannten Gründen ebenso rückgängig gemacht werden. Denn diese Unterscheidung öffnet einer gewissen Willkür, was als “wesentlich” und “unwesentlich” zu gelten hat, Tür und Tor (so könnten auch heikle Gebiete in mehrere kleine “unwesentliche” Änderungen aufgesplittet werden), was die Rechte der Bürger noch mehr reduziert (Fristverkürzung für die Bürgerinnen und Bürger auf vier Wochen, Verkürzung der Frist für die Bezirke auf einen Monat; keine Möglichkeit mehr des Studiums der Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung, weil eine solche Fachbeiratsstellungnahme in diesem Fall gar nicht mehr verfasst wird).
Begründung: Die in die Bezirksvertretung gewählten Mandatare sollen die politischen Interessen der Bevölkerung im Bezirk nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. Sie sind mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut und können die Stellungnahmen der Bürger und NGOs besonders gut beurteilen. Daher wäre es zielführender, wenn die Bezirksvertreter diese Stellungnahmen in ihren eigenen Stellungnahmen berücksichtigen können. Dies ist aber nur dann gewährleistet, wenn die öffentliche Auflagefrist abgewartet wird. Die Stellungnahme der Bezirksvertretung bildet eine sehr wichtige Grundlage für den Gemeinderatsbeschluss und hat wesentlichen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Gemeinderäte. Stellungnahmen der Bürger haben, wenn sie in die Bezirksstellungnahme einfließen, viel größere Aussichten, im Gemeinderatsbeschluss indirekt berücksichtigt zu werden. Dies wäre ein erster Schritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Wien ernster zu nehmen, zumal sich die Stadt Wien 1996 mit dem Beitritt zur Charta von Aalborg sogar verpflichtet(!) hat, die Bürger „an den lokalen Entscheidungsprozessen“ zu beteiligen. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, bereits vor Ende der öffentlichen AuflagefristStellungnahmen der Bezirksvertretung abschließend zu beraten und zu beschließen, stößt hingegen viele Bürger vor den Kopf. Wenn nicht einmal die Bezirkspolitiker Interesse an der Meinung der Bürgerinnen und Bürger haben, warum sollte dann der Gemeinderat größeres Interesse an einzelnen Stellungnahmen zeigen?
Aus Sicht der Initiative Denkmalschutz wäre es unbedingt notwendig, dass auch entsprechende Ersatzmitglieder der einzelnen Fachbereiche dauerhaft bestellt werden. Beim Fachmann auf dem „Gebiet des Denkmalwesens“ wäre es wichtig, dass eines der beiden (Ersatz-/)Mitglieder nicht gleichzeitig eine Funktion im Bundesdenkmalamt innehat, um mögliche Befangenheiten weitgehend auszuschließen.
Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass sich einzelne Fachexperten für befangen erklären, sodass das entsprechende Fachgebiet in der Fachbeiratsstellungnahme keinerlei Berücksichtigung finden kann. So geschehen schon mehrfach beim Experten auf dem Gebiet des Denkmalwesens (Beispiel: Planentwurf Nr. 8139, 1. Fachbeiratsstellungnahme aus 2016; denkmalgeschütztes, ehemaliges Otto Wagner Spital Areal am Steinhof im 14. Bezirk; Plandokument Nr. 8048 aus 2017, denkmalgeschütztes Spital beim Elisabethinenkloster an der Landstraßer Hauptstraße 4a im 3. Bezirk), aber auch auf dem Gebiet der Raumplanung (Beispiel: Plandokument 8177 aus 2016, Laxenburger Straße 244-256 im 23. Bezirk).
ad § 60 Abs. 1 lit. d: Abbruch von Bauwerken
Grundsätzlich erkennen wir die Bemühungen zur Verhinderung des allzu leichten Erlangens der Abbruchbewilligungen auf Grund von „wirtschaftlicher Abbruchreife“ („wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen“) an, doch erachten wir die hier im Gesetzesentwurf vorliegenden Formulierungen als zu lückenhaft. Diese öffnen wieder allzu leicht Tür und Tor für erleichterte Abbruchbewilligungen. Bei der Formulierung„schuldhafte Vernachlässigung“ möge auf jeden Fall das Wort „schuldhaft“ gestrichen werden (im Textentwurf zweimal erwähnt). Bei den „Rechtsnachfolgerinnen oder Rechtsnachfolger“ möge der „Wenn“-Teilsatz gestrichen werden; denn bei dessen „Unkenntnis“ der (schuldhaften) Vernachlässigung hätten es die Rechtsnachfolgerinnen und -nachfolger wieder deutlich leichter, eine „wirtschaftliche Abbruchreife“ zu erlangen.
Die Ableitung der Erhaltungswürdigkeit der Bauwerke (Vorliegen des „öffentlichen Interesses“) auf das alleinige Kriterium der „Wirkung auf das örtliche Stadtbild“ zu reduzieren, greift viel zu kurz. Das heißt, nicht die baukulturelle Bedeutung des historischen Bauwerks ist für die Erhaltung von Relevanz, sondern ausschließlich „seine Wirkung auf das örtliche Stadtbild“. So kann es vorkommen, dass kulturell erhaltenswerte Altbauten abgerissen werden dürfen, allein weil diese vom öffentlichen Straßengrund aus nicht sichtbar sind (mit dieser Begründung durfte die Baldia-Villa im Hütteldorfer Cottage (Freyenthurmgasse 16, 1140 Wien) im Herbst 2020 abgerissen werden, vgl. iD-Bericht (30.11.2020): Hütteldorfer Cottage (Wien): Verwaltungsgericht bestätigt Villenabbruch) bzw. Erkenntnis des Verwaltungsgericht Wien (26.8.2020, GZ: VGW-111/078/7881/2019-9, Seite 13 ff.). Diese Erhaltungswürdigkeit gehört um die Kriterien der geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung des Objektes (aus lokaler oder regionaler Sicht) in der Bauordung für Wien erweitert. In diesem Sinne möge dann auch das Innere der Gebäude mitumfasst sein (Stiegenhäuser, Gänge, Türen, Fenster etc.), ähnlich dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 § 3 Abs 3.
Begründung: Immer öfter werden ganze Gründerzeitbauten vollständig entkernt, obwohl die innere Baustruktur und -gestaltung klar erhaltungswürdig ist.
Weiters wird angeregt, dass die Prüfung hinsichtlich Erhaltungswürdigkeit („Bestätigung des Magistrats“; MA 19), die bisher auf vor dem Stichtag 1.1.1945 errichtete Bauten beschränkt ist, auch bei Bauten der Nachkriegszeit und der Moderne zur Anwendung kommt. Als Diskussionvorschlag wird hier die verpflichtende Verständigung des Bundesdenkmalamtes durch die Baupolizei (MA 37) bei Einlangen eines Ansuchens um Abbruchbewilligung und bei vorliegen gewisser Qualitätsmerkmale (Niederschlag in der Fachliteratur, Stellungnahmen von einschlägigen Fachorganisationen u.ä.) eingebracht, damit entweder das Bundesdenkmalamt selbst das Objekt unter Denkmalschutz stellen kann bzw. gemeinsam mit diesem (oder gemeinsam mit dem Vertreter des Denkmalwesens im Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe; vgl. § 3 Bauordnung) den Wert des Gebäudes für die Stadt Wien beurteilt (aus lokaler und regionaler Sicht erhaltenswert) und dann ggf. die Stadt Wien selbst den Schutz für dieses Objekt ausspricht.
Für die Beurteilung von erhaltenswerten Bauwerken, ob deren „Bauzustand derart schlecht ist“ möge ausschließlich ein (am besten öffentlich einsehbares) Amtssachverständigengutachten zulässig sein (so wie derzeit die Beurteilung der Erhaltungswürdigkeit der Gebäude in Bezug auf die „Wirkung auf das örtliche Stadtbild“ ausschließlich durch die Magistratsabteilung 19 erfolgt). Die Erfahrung hat gezeigt, dass Privatgutachter allzu leicht in einen gewissen Interessenskonflikt mit ihren Auftraggebern geraten, die ja diese Gutachter auch bezahlen. Privatgutachten können aber als ergänzende Information herangezogen werden.
Anmerkung nebenbei: Gleichzeitig zu berücksichtigen ist aber auch, dass der Wiener Altstadterhaltungsfonds gut dotiert sein muss („Einbeziehung von öffentlichen Förderungen“), ansonsten werden die Abbruchbewilligungen weiterhin allzu leicht zu erlangen sein.
ad § 69 Abweichungen von Vorschriften des Bebauungsplanes
Abs. 1 Zeile 5: Bei: „der Schutz der UNESCO-Welterbestätten in ihrem außergewöhnlichen universellen Wert nicht beeinträchtigt wird.“ Hier möge ergänzt werden: „auch nicht in kleinem Umfang“. Begründung: Erfahrungsgemäß werden als Kriterium für die Störung des Welterbes nur (sehr) große Beeinträchtigungen als solche anerkannt.
ad § 70a: Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren
Die Einreichungen der Bauvorhaben mögen verpflichtend im Amtsblatt veröffentlicht werden (und das Amtsblatt selbst ebenso verpflichtend elektronisch/online; vgl. diese Stellungnahme bzgl. § 2 Abs. 5 „Digitalisierung und Rechtsverbindlichkeit“), damit die Anrainer ihre Rechte wahrnehmen können, was bei einem vereinfachten Verfahren wie beim § 70 a besonders wichtig wäre.
ad § 81: Gebäudehöhe und Gebäudeumrisse; Bemessung
Es wird vorgeschlagen, dass der oberste Abschluss des Daches, sofern der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, grundsätzlich(!) nicht höher als 4,5 m sein soll (und nicht zum Teil bis 7,5 m); dies betrifft Absatz 1-3. Die Art der Giebelfächenberechnung soll für alle Bauweisen gelten (also auch für Gruppen- und geschlossene Bauweise). Insbesondere im Hinblick auf die historischen, alten Ortskerne in den Vororten wäre dies von großer Bedeutung.
ad § 129 Benützung und Erhaltung der Gebäude, vorschriftswidrige Bauwerke
Abs. 2: Das Verhindern des „Verfallenlassens“ ist das Um und Auf für einen wirkungsvollen Schutz des historischen Baubestandes der Stadt. Warum die aktuell gültige Bestimmung: „Der Eigentümer (jeder Miteigentümer) hat dafür zu sorgen, dass die Bauwerke (Gärten, Hofanlagen, Einfriedungen u. dgl.) in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften dieser Bauordnung entsprechendem Zustand erhalten werden.“ oftmals so wenig Wirkung erzielt hat, entzieht sich unserer Kenntnis. Es wird daher jede Verbesserung zur Verhinderung des Verfallenlassens begrüßt; so wie jetzt im vorliegenden Gesetzesentwurf eine Dokumentationspflicht der Instandhaltungsmaßnahmen in einem Bauwerksbuch. Wichtig ist jedoch gleichzeitig, abschreckende Strafbestimmungen vorzusehen, wenn diese Dokumentationspflicht bzw. die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen unterlassen werden. Es wird eine begleitende Evaluierung dieser Bestimmung angeregt, um die Wirksamkeit dieser Bestimmung in einer späteren Bauordnungsnovelle gegebenfalls nochmals deutlich erhöhen zu können.
Weiters wird nachdrücklich angeregt, die Erhaltungspflicht auf das Innere der Gebäude auszudehnen. In diesem Sinne mögen dann auch die Stiegenhäuser, Gänge, Türen, Fenster usw. mitumfasst sein, ähnlich dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 § 3 Abs 3 (vgl. diese Stellungnahme zu § 60 Abs. 1 lit. d.)
ad § 135: Baustrafen
Grundsätzliches Ziel muss sein: Verschärfung von Strafen und darüber hinausgehende Sanktionen bei Bauordnungswidrigkeiten zum Zweck einer tatsächlich abschreckenden Wirkung (wie die Wiederherstellung eines zerstörten Hauses), statt Geldstrafen in der Höhe von „Beträgen aus der Portokasse“. Die vorliegende Bauordnungsnovelle wäre daher die beste Gelegenheit, insbesondere in Anbetracht der seit längerem anhaltenden hohen Inflation, die Geldstrafen sehr deutlich(!) anzuheben.
Es wird angeregt, dass Gebäude, die verbotener Weise ganz oder teilweise abgebrochen wurden, die Behörde dem Eigentümer des ehemaligen Bauwerkes zur Wiederherstellung des früheren Zustandes aufzutragen hat (soweit dies möglich). Vor Erlassung eines solchen Aufrages ist erforderlichenfalls ein Gutachten der Magistratsabteilung 19 einzuholen (analog dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021, § 4 Abs. 2 „Verbot des Abbruchs charakteristischer Gebäude“).
In der aktuell gültigen Bauordnung für Wien betragen die Geldstrafen im Abs. 1 „bis zu 50.000 Euro“; im Abs. 2 (Zeile 2) aktuell „bis zu 100.000 Euro“ sowie Abs. 3 (Zeile 2) „bis zu 300.000 Euro“.
Unser Verein Initiative Denkmalschutz erachtet die Geldstrafen insbesondere in solchen Fällen für viel zu gering, wenn mit dem Neubau nicht nur eine sehr große Baukubatur erzielt werden kann, sondern auch das restriktive Mietrecht für Altbauten vor 1945 nicht mehr gilt (letzteres eigentlich so gut wie immer der Fall). Daher wäre eine Geldstrafe von z.B. mindestens 400.000 Euro bis zu 4 Mio. € anzustreben. Unbedingtes Ziel muss es sein, dass die Summen abschreckend sind. Auch möge die Einschränkung auf „Vorsatz“ unbedingt aus dem Gesetz gestrichen werden (so wie im Gesetz § 135 Abs. 3 Zeile 2 bei Vorsatz die Mindeststrafe auch nur 30.000 Euro beträgt). Ein Vorsatz ist nur sehr schwer nachzuweisen und bietet daher ein Leichtes, der Schärfe des Gesetzes zu entgehen. Ebenso möge diese Schärfe des Gesetzes auch für § 135 Abs. 2 Zeile 1 gelten bzgl. Veränderung ohne Bewilligung von Gebäuden, die in Schutzzonen liegen (gemäß § 60 Abs. 1 lit. e: „Änderungen an Gebäuden in Schutzzonen, die die äußere Gestaltung, den Charakter oder den Stil eines Gebäudes beeinflussen.“). Auch im Hinblick auf das oftmalige (absichtliche) Verfallen lassen wäre eine Verschärfung im Sinne des Stadtbildschutzes und der Altstadterhaltung von besonders großer Bedeutung. (vgl. auch Petition „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 5 (eingebracht am 21. August 2013).
Eine weitere Forderung der Initiative Denkmalschutz lautet: Informationsfreiheit für Bürger, die wirksam gewordenen Sanktionen zu erfahren (Beispiel: Illegaler Abbruch in Neustift am Walde 58 im Jahr 2007. Auskunft dazu wurde unserem Verein verwehrt. Vgl. auch OTS „Baupolizei stellt illegale Abbrucharbeiten in Schutzzone ein!“ vom 17. April 2007).
Abschließend scharf kritisiert werden muss, dass die laufende Begutachtungszeit dieses Gesetzesentwurfs in der Haupturlaubzeit erfolgt ist (28. Juni bis 8. August 2023; am 30. Juni begannen die langen Schul-Sommerferien).
Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Initiative Denkmalschutz Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2014/03/paragraph.jpg800800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2023-08-08 23:20:162023-11-18 23:47:51Wien: Stellungnahme zur Bauordnungsnovelle 2023
Linz Sintstraße: Initiative Denkmalschutz zur Arbeitersiedlung: Teilabriss wäre Bankrotterklärung des Denkmalschutzes in Österreich!
Noch 2012 war Zerstörung dieser Zwischenkriegs-Moderne für Denkmalamt wegen Einzigartigkeit und Geschlossenheit undenkbar!
Wien (OTS) – Heutewollen die neuen Eigentümer der denkmalgeschützten Arbeiterhäuserkolonie, die GWG (Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH)sowie Strabag Real Estate die weitere Zukunft der Anlage in der Sintstraße 3-37 (Lustenau/Industriegebiet-Hafen) präsentieren und beabsichtigen dabei offenbar den Teilabriss, obwohl das Bundesdenkmalamt in einem langen Unterschutzstellungsverfahren 2006-2012 gerade die Wichtigkeit der gesamten Erhaltung der 1927-31 vom bekannten und für Linz prägenden Architekten und StadtbaudirektorCurt Kühne erbauten Anlage betont hatte (14-seitiger Bescheid).
Will jetzt Eigentümer Denkmalamt vor vollendete Tatsachen stellen?
Im Februar wurden – in einem streng geheimen Verfahren, abseits der Öffentlichkeit und ohne Kenntnis des Bundesdenkmalamtes (BDA)! – Vorbereitungen zum Abriss von sieben der 18 denkmalgeschützten Arbeiterwohnhäuser getroffen, indem man bereits am 8.2.2021 eine Einladung zur Abgabe von Bewerbungsunterlagen für Architekturleistungen, Wohnbebauung Sintstraße 3-37 ausgegeben hat. Darin wird behauptet, dass es bereits eine Absprache mit dem BDA gäbe, dass der Abriss der Häuser Sintstraße 3 und 5 im Norden sowie Sintstraße 27-37 im Süden seitens des BDA als “denkmalverträglich eingestuft”wird! Nach Rücksprache im BDA seitens der Initiative Denkmalschutz (19.4.) wusste man davon nichts und sprach hingegen von “vielen Falschmeldungen”, die “kursieren”, denn es wurde auch noch kein Antrag auf Veränderung gemäß § 5 Denkmalschutzgesetz gestellt.
Vor Bankrotterklärung des Denkmalschutzes in Österreich?
Im Rahmen des Unterschutzstellungsverfahrens hat der beim BDA angesiedelte Denkmalbeirat 2011 die Sanierbarkeit aller Gebäude bestätigt. Seitdem wird sich die Bausubstanz kaum verbessert haben. Will man den Eigentümer jetzt auch noch dafür belohnen, dass er nichts in die Bausubstanz investiert hat, und einem Teilabriss doch noch zustimmen? Wenn die STRABAG die Anlage nicht schützen will, dann soll sie diese weiterverkaufen, es gäbe genug interessierte Käufer, die die Arbeiterhäuser komplett sanieren wollen. Offenbar geht es aber nur um reine Profitmaximierung, zum Schaden des österreichischen Kulturerbes. Dieser Fall ist beispielhaft für den maroden Zustand des Denkmalschutzes in Österreich. Wann werden endlichnachhaltige Reformen seitens der Bundesregierung unternommen? Oder will man sich ernsthaft mit dieser skandalösen Bankrotterklärung zufrieden geben? Die Initiative Denkmalschutz fordert – wie auch das Denkmalamt 2012 – die Gesamterhaltung der denkmalgeschützten Arbeitersiedlung.
Rückfragehinweis:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42) Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.idms.at
OTS: Ressorts: CI, KI – Stichworte: Architektur/Immobilien/Bundesregierung/Oberösterreich/Kultur
Die Arbeiterwohnhäuser zeigen am risalitartig ausgebildeten Stiegenhaus einen expressionistischen Dekor in Form von Klinkerverkleidungen an den wesentlichen Bauteilen, Foto: Lorenz Potocnik
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österrreichs: Oberösterreich, Band II: Linz, Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt, Horn/Wien 2009, Seite 363
Österreichische Kunsttopographie, Band LV: Die profanen Bau- und Kunstdenkmäler der Stadt Linz, III. Teil: ‘Außenbereiche, Urfahr, Ebelsberg’, Horn 1999, Seite 247
Andrea Bina und Lorenz Potocnik (Hrsg.), Architektur in Linz, 1900-2011, Wien 2012, Seite 75
Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band I: ‘Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg’, Salzburg und Wien 1980, Seite 177
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/04/2021-04-14_Potocnik-Sintstrasse_Luft_7-Haeuser_Abriss_markiert_a.jpg549800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-06-14 09:18:142021-06-14 09:21:30Linz Arbeitersiedlung Sintstraße (OÖ) Initiative Denkmalschutz: Teilabriss wäre Bankrotterklärung des Denkmalschutzes in Österreich!
Anlässlich Abrissbeginn Rösselmühle letzten Montag:
Initiative Denkmalschutz fordert besseren Schutz für das industrielle Baukulturerbe in Graz. Wird nun ein alter Gemeinderatsantrag endlich ernst genommen? Die neue Grazer Stadtregierung ist gefordert!
Rückblende in das Jahr 2014: Im Grazer Gemeinderat wurde ein Antrag mit dem Titel “Rechtzeitige Maßnahmen bei industriellen Baudenkmälern” einstimmig angenommen. Wesentlicher Bestandteil des Antrags war die 1270 erstmals erwähnte Rösselmühle (Oeverseegasse 1), deren Zukunft anlässlich ihrer Schließung einige mit Sorgen sahen. Aber es ging auch darum “ähnliche Objekte bzw. Gebiete in Graz zu identifizieren”, um ein „Maßnahmenpaket“ zu erarbeiten, „welches in Zukunft eine Grundlage darstellt, um künftig (…) rechtzeitig Lösungen zu forcieren, die Bezug auf den industriellen Charakter des Entwicklungsgebietes und dessen Bestand nehmen.”
2014: Zustimmung aller Parteien für besseren Schutz des industriellen Erbes in Graz
Alle Parteien, stimmten dem Antrag zu. Der damalige ÖVP-Gemeinderat Klaus Frölich von der Regierungspartei verwies darauf, dass es da nicht “nichts gäbe” sondern das Institut für Baukunst, Denkmalpflege und Kunstgeschichte der TU Wien, das an der Inventarisierung der technischen industriellen Baudenkmäler Österreichs arbeite. Der Antragsteller Philip Pacanda (Piratenpartei; nicht mehr im Gemeinderat vertreten), unterstrich dennoch die Dringlichkeit mit dem Kommentar “es ist wichtig, dass man da frühzeitig einfach eingreife, bevor irgendwas passiert, und wir dann nachher dasitzen und sagen, jetzt ist es abgerissen, hätten wir vorher was gemacht.”
2023: … trotzdem kein besserer Schutz in Sicht
Wie stellt sich die Situation jetzt im Jahr 2023 dar? Es ist etwas passiert, aber leider nicht im Sinne des Antrags: Die Rösselmühle ist Anfang April abgebrannt; Abbrucharbeiten wurden vorgestern begonnen. Auch die letzten Bestände des Kleingewerbes um den Dietrichsteinplatz wurden trotz Widerspruchs der Altstadtkommission 2020/21 abgerissen (Pawlatschenhaus mit Schlosserei; Schörgelgasse 6 / Kopernikusgasse 4). Und auch das bedeutende Industriedenkmal „ehemalige Lederstampfe und Fahrradfabrik von Johann Puch“ (Karlauer Straße 46) wird bald Geschichte sein, eine Abbruchbewilligung liegt bereits vor.
Initiative Denkmalschutz: Neue Grazer Stadtregierung ist endlich gefordert zu Handeln
Mittlerweile gibt es eine neue Stadtregierung (KPÖ/Grüne/SPÖ). Wird sie sich an den einstimmig angenommenen Gemeinderatsantrag erinnern? Wird sie die Expertise der Altstadtkommission ernster nehmen? Wird sie dafür sorgen, weitere Objekte zu identifizieren und Lösungen zu forcieren, die Bezug auf den Bestand nehmen? Die Initiative Denkmalschutz fordert, nicht nur den Geist des Antrages zu beklatschen, sondern endlich auch Taten zu setzen und hofft, dass spätestens mit dem (teilweisen?) Verlust der Rösselmühle ein Weckruf durch die Stadtregierung geht, und man sich aktiv der Intention des Antrags annimmt.
Interessant ist auch, dass der damalige ÖVP-Gemeinderat Frölich auf ein Institut an der TU Wien verwiesen hat. Die offizielle Beantwortung des Antrags durch das Stadtplanungsamt hat wiederum ergeben, dass die Stadtplanung nicht die nötigen Ressourcen habe, „die Anregung wird daher gern an die in Frage kommenden Universitäten und Fachhochschulen weitergegeben.“ An der TU Graz hätte es damals noch ein “Institut für Stadt- und Baugeschichte” gegeben; es wurde mittlerweile in “Institut für Entwerfen im Bestand und Denkmalpflege” umbenannt (2019). Zeigen die aktuellen Vorfälle nicht, wie wichtig es anhand des aktuellen Baugeschehens wäre, dass man sich auch in Graz für die Politik wahrnehmbar wissenschaftlich mit dem Bestand beschäftigt? Wird hier die aktuelle Struktur der Anforderung gerecht?
Rückfragehinweis:
Markus Landerer und DI Dr. Alexander Schmiderer Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
mobil: 0699 / 1024 4216 und 0664 / 750 545 42
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
Heumarkt-Hochhausprojekt: UNESCO-Managementplan Entwurf weiterer Schritt zum Welterbe-Verlust? Morgen, 9.11. im Gemeinderatsausschuss! Initiative Denkmalschutz fordert Vorab-Veröffentlichung und bezweifelt mögliche Akzeptanz durch das UNESCO-Welterbekomitee!
Wien (OTS) – Morgen, Dienstag, 9.11. fällt die Entscheidung im Gemeinderatsausschuss für Stadtplanung, ob der vorliegende Managementplan-Entwurf, der seit vielen Jahren von der UNESCO eingefordert wird, in der Gemeinderatssitzung am 25. November in dieser Form beschlossen wird (vgl. OTS 2.11.), dies unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit, kritischer Bürger und vieler NGOs (nur eine kleine kritische Fachöffentlichkeit durfte als Feigenblatt an einer Enquete am 6. Mai teilnehmen). Was langsam durchsickert ist, dass eine eher schwache Hochhaus-Ausschlusszone nur für den 1. Bezirk ‘Innere Stadt’ vorgesehen ist, aber nicht für die gesamte Kernzone des Weltkulturerbes “Historisches Zentrum von Wien”. Somit wird ein in Höhe und Baumasse überdimensioniertes Heumarktprojekt (3. Bezirk), das den Kriterien des Welterbevertrages widerspricht, offensichtlich weiterhin von der Stadt Wien forciert. Die Initiative Denkmalschutz fordert vor Beschlussfassung im Gemeinderat die Veröffentlichung dieses Managementplan-Entwurfs, eine breite, öffentliche Diskussion, sowie Auskunft, ob dieser von der UNESCO überhaupt akzeptiert werden kann, und schließt sich vollinhaltlich der gestrigen Kritik der Initiative Stadtbildschutz an.
Bundesregierung muss endlich rechtliche Schritte ergreifen!
Da Wien offensichtlich weiterhin uneinsichtig bleibt und nicht alle Maßnahmen zur Durchsetzung des Welterbeübereinkommens (BGBl.Nr.60/1993) setzt, muss der zuständige grüne Bundesminister für Kultur, Werner Kogler (Staatssekretärin Andrea Mayer) gemäß Bundesverfassungsgesetz Art. 16 Abs. 4, die Zuständigkeit an sich ziehen und selbst die erforderlichen Maßnahmen treffen. Dass dies nicht nur möglich, sondern die ÖVP-Grüne Bundesregierung dazu sogar verpflichtet(!) ist, zeigt die umfassende Rechtsanalyse vom Juristen Dr. Helmut Hofmann im Sonderheft Nr. 2 der Initiative Denkmalschutz: “Wien und sein Welterbe – die rechtliche und verfassungsrechtliche Situation” (Mai 2019) (sinngemäß äußerte sich auch Verfassungsrechtler em. o. Univ.-Prof. Dr. Theo Öhlinger).
Erwartbare UVP-Pflicht: Weiterer Stolperstein für Heumarkt-Projekt
Mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15.10.2021 wurde die ao. Revision der WertInvest gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 15.7.2021 endgültig zurückgewiesen (GZ: Ra 2021/05/0153). Der ursprüngliche Feststellungsbescheid der Wiener Landesregierung, mit welchem eine UVP-Pflicht verneint wurde, ist damit beseitigt und außer Kraft getreten. Somit bleibt offen, ob das Heumarktprojekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss; eine UVP-Pflicht scheint jedoch sehr wahrscheinlich!
Rückfragen & Kontakt:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at
Älterer iD-Bericht (26.6.2021):
Gefährdetes Welterbe Wien (u. Heumarkt): Streichung von ‘Roter Liste’ 2022? Divergierende Interpretationen gibt es derzeit zur aktuell (22. Juni) veröffentlichten “Draft Decision” der bevorstehenden UNESCO-Welterbe-Komitee Sitzung
100 Jahre Denkmalschutzgesetz – Der Abriss zweier denkmalgeschützter Bauernhäuser in Breitstetten (NÖ) als Fanal für die Denkmalpflege!
Initiative Denkmalschutz klagt an: Völlig zahnloser Denkmalschutz am Beispiel der Gemeinde Leopoldsdorf im Marchfeld (Niederösterreich)! Die Politik muss handeln!
Wien (OTS) – Am 29./30. November feiert das Bundesdenkmalamt “100 Jahre österreichisches Denkmalschutzgesetz” mit einem Festvortrag und einer Tagung, doch zu Feiern gibt es wahrlich wenig. Allzu viele Denkmäler in Österreich verfallen straffrei und konsequenzenlos. Dieser Tage wurden zwei einzigartige Bauernhäuser (Breitstetten Nr. 16 und Nr. 17) abgerissen, obwohl diese seit 1980 per Bescheid unter Denkmalschutz standen. Jahrzehntelang konnte man dem langsamen Verfall zusehen (große Löcher im Dach sind spätestens seit 2011 dokumentiert), doch seitens der Behörden ist quasi nichts geschehen. Das Denkmalamt hat jahrelang ausschließlich eine einvernehmliche Lösung mit dem Eigentümer gesucht. Obwohl eine Übernahme der kompletten Kosten der Sicherungsmaßnahmen in Aussicht gestellt wurde, hat der Eigentümer dies abgelehnt. Ein Antrag des Denkmalamtes an die Bezirksverwaltungsbehörde (§ 31 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz), um diese Sicherungsmaßnahmen auch rechtlich durchzusetzen, ist unterblieben, sodass die Gebäude quasi straffrei verfallen konnten. Auch die örtliche Baubehörde hat offenbar tatenlos zugesehen, obwohl die Erhaltungspflicht (§ 34 NÖ Bauordnung) nicht eingehalten wurde. Erst jetzt – nach mehrfachen Beschwerden aus der Bevölkerung – ist die Baubehörde aktiv geworden und hat am 8. August einen Abbruchauftrag erteilt, also eine Verpflichtung zum Abbruch (§ 35 Abs. 2 NÖ Bauordnung), weil festgestellt wurde, dass die “Bausubstanz komplett einsturzgefährdet ist” und “Gefahr im Verzug” besteht. Am 20. Oktober wurde der Denkmalschutz aufgehoben (§ 5 Abs. 7 Denkmalschutzgesetz), sodass mit dem Abriss Anfang November begonnen werden konnte.
Bundesregierung gefordert. Neues Denkmalschutzgesetz in Kürze in Begutachtung! Vortrag am 23.11. der Initiative Denkmalschutz in Graz
Nächster Verlust: Gh. Weißes Rössl in Gries am Brenner in Tirol?
Am 11. Mai brannte am denkmalgeschützten Gasthaus “Weißes Rössl” das Dach. Bis heute – ein halbes Jahr nach dem Brand(!) – fehlt beim im Kern spätgotischen Gasthaus noch immer eine Schutzabdeckung. Der Regen setzt dem Gebäude immer mehr zu. Und bald kommt der Schnee …
Rückfragen & Kontakt:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42), Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2023/11/Breitstetten-16-17_kurz-vor-Abriss_2023_5735_a2.jpg450800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2023-11-14 10:11:042023-12-03 23:57:20100 Jahre Denkmalschutzgesetz - Abriss in Breitstetten (NÖ) als Fanal für die Denkmalpflege!
Hotel Wörthersee (Klagenfurt) nach gestrigem Brand: Bundespolitik ist gefordert, endlich ein Exempel zur Denkmalrettung zu statuieren!
Initiative Denkmalschutz fordert energisches Eingreifen seitens des Kulturministeriums gemeinsam mit dem Bundesdenkmalamt.
Wien (OTS) – Viel zu oft werden denkmalgeschützte Bauten einfach verfallen gelassen. Nach Bränden und anderen Unglücksfällen werden diese dann allzu leicht abgerissen (z.B. Brauereigebäude Guggenthal bei Salzburg heuer im August). Auch das denkmalgeschützte Hotel Wörthersee (Stadt Klagenfurt, Villacher Straße 338) verfällt seit vielen Jahren zusehends (erbaut 1891-1897 von Architekt Wilhelm Heß). Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Eigentümer kein allzu großes Interesse am Erhalt der historischen Bausubstanz zeigt, zumal auch die Absicherung weitgehend ungenügend erfolgt ist. Gestern hat es nun gebrannt und die Bausubstanz wurde weiter geschädigt. Ob das gestrige Feuer zufällig, fahrlässig oder absichtlich erfolgte, keinesfalls dürfen sich daraus Vorteile ziehen lassen.
Bundesministerium für Kultur und Bundesdenkmalamt sind gefordert!
Unser Verein Initiative Denkmalschutz, der sich insbesondere für die Rettung gefährdeter Kulturgüter einsetzt, fordert die Bundespolitik auf, endlich ein sichtbares Zeichen zur Rettung gefährdeter Kulturgüter zu setzen und den dafür extra eingerichteten Denkmalfonds mit Leben zu füllen. Gemäß § 33 Denkmalschutzgesetz gibt es diesen Denkmalfonds, der “insbesondere zur Rettung von unter Denkmalschutz stehenden (…) Objekten, die unmittelbar vom Verfall (…) bedroht sind”, eingerichtet wurde und vom Ministerium verwaltet wird. Bundesminister Werner Kogler (Grüne) sowie die Staatssekretärin für Kultur Andrea Mayer sind – gemeinsam mit dem Bundesdenkmalamt – daher jetzt gefordert, endlich ein Exempel zu statuieren, um nicht ein weiteres trauriges Beispiel eines Anreizsystems für ein konsequenzenloses Verfallenlassen unseres Baukulturerbes zu zeigen.
Denkmalschutzgesetz vor Novelle – aktiver Denkmalschutz gefordert!
Gemäß aktuell gültigem Denkmalschutzgesetz gibt es bedauerlicher Weise keinen “aktiven Denkmalschutz”, d.h. der Eigentümer kann zumeist folgenlos die Bausubstanz verfallen lassen. Es fehlt die Ratifizierung der Konvention von Granada aus 1985, ein sehr wichtiges Übereinkommen des Europarates zum Schutz des architektonischen Erbes, in der die unbedingte Erhaltungspflicht für den Eigentümer vorgeschrieben ist. Österreich ist einer der letzten Staaten, der diese Konvention noch immer nicht ratifiziert hat! Diese Ratifizierung muss endlich im Zuge der im Juli angekündigten Änderung des Denkmalschutzgesetzes erfolgen. Bis dahin ist die Bundespolitik gefordert, entsprechende Geldmittel in die Hand zu nehmen. Dies ist wohl die letzte Chance, die historische Bausubstanz des Hotels zu retten, wenn der Eigentümer selbst nicht dazu bereit ist.
Auch die Stadt Klagenfurt wird aufgerufen, eine mögliche Ersatzvornahme zur Rettung des Hotels Wörthersee zu prüfen.
Rückfragehinweis:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at
5MIN Heute Nachmittag: Großes Feuer in Wörtherseehotel ausgebrochen. Klagenfurt – Gleich mehrere Klagenfurter Feuerwehren und die FF Krumpendorf waren heute Nachmittag im Einsatz wegen eines Brandes im alten und baufälligen Hotel Wörthersee: https://www.5min.at/202112460248/hotel-am-woerthersee-steht-in-flammen
Krone Einsatz in Ostbucht: Brand im desolaten Klagenfurter Ex-Hotel gelöscht. Dunkler Rauch ist am Nachmittag vom ehemaligen Hotel Wörthersee in Klagenfurt aufgestiegen.: https://www.krone.at/2579316
15. Juli 2021, Krone Fotoserie zeigt: So steht es um das Schlosshotel Wörthersee. Eine Fotoserie zeigt den Verfall des denkmalgeschützten Gebäudes. Das Dach hat Löcher, Zwischendecken sind verfault und teils abgestürzt. Eine Rettung, auch nur von Teilen, scheint längst aussichtslos.: https://www.krone.at/2462375
5. Juli 2021, ORF
Kompromisslösung für Hotel Wörthersee. Beim einsturzgefährdeten Hotel Wörthersee in Klagenfurt könnte eventuell der Denkmalschutz aufgeweicht werden. Als Kompromiss könnten nur die Außenflanken und ein Holzturm im Originalzustand bleiben, hieß es am Montag nach einem Lokalaugenschein: https://kaernten.orf.at/stories/3111437
5. Juli 2021, Krone
Vertreter entsetzt: „Beim Hotel Wörthersee ist Gefahr in Verzug“. Bei einem Lokalaugenschein des Hotel Wörthersee zeigten sich Vertreter des Bundesdenkmalamtes, des Denkmalbeirates, der Stadt, Investoren, Baufirmen über den desolaten Zustand des Gebäudes entsetzt: https://www.krone.at/2454546
5. Juli 2021, 5 Min Kompromiss gefunden? Letzte Chance für Hotel Wörthersee: “Es ist Gefahr in Verzug”. Unter der Leitung von Bürgermeister Christian Scheider fand heute mit Experten ein Lokalaugenschein beim Hotel Wörthersee vor Ort statt. Alle Anwesenden zeigten sich entsetzt über den Zustand des altehrwürdigen Hotels: https://www.5min.at/202107396936/letzte-chance-fuer-hotel-woerthersee-es-ist-gefahr-in-verzug
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/07/Hotel-Woerthersee_iD_3262a.jpg506800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2021-12-13 09:20:152021-12-13 10:08:14Hotel Wörthersee Klagenfurt (Ktn): Nach Brand - Bundespolitik gefordert Exempel zu statuieren
Wien (OTS) – Über das letzte Wochenende spitzte sich die Lage beim denkmalgeschütztem Gasthaus Weißes Rössl in Tirol dramatisch zu. Schneemassen drangen in das seit einem Brand am 11. Mai offene Dach ein. Verzweifelte Bewohner:innen von Gries verständigten sogar die Polizei, um endlich die lang ersehnte Schutzabdeckung einzufordern, jedoch ohne Erfolg, es wurde auf den Bürgermeister von Gries am Brenner als Baubehörde verwiesen. Das Bundesdenkmalamt hat erst fünf Monate nach dem Brand einen Antrag auf Sicherungsmaßnahmen bei der Bezirksverwaltungsbehörde gestellt (§ 31 Denkmalschutzgesetz). Jetzt ist die Bezirksverwaltungsbehörde Innsbruck-Land am Zug, die schon allein wegen “Gefahr im Verzug” von sich aus hätte handeln müssen!
Haben Eigentümer und Raiffeisenbank überhaupt Interesse am Erhalt?
Der private Eigentümer hat im Februar dieses Jahres ein Pfandrecht mit bis zu € 1,3 Mio. für die Raiffeisenbank Matrei am Brenner im Grundbuch eintragen lassen. Nun stellt sich die Frage: Haben der Eigentümer (Politiker und Gemeinderat in Gries) und Raiffeisenbank überhaupt ein ernsthaftes Interesse an der Erhaltung dieses Kulturerbes, wenn bis jetzt keine Schutzabdeckung erfolgt ist?
Politik gefordert, Denkmalamt mit mehr Ressourcen auszustatten!
Das Bundesdenkmalamt ist personell offensichtlich deutlich unterbesetzt. Vielfach sind die sehr engagierten Mitarbeiter mit der Arbeit im Rückstand (vgl. Rechnungshofbericht aus 2017). Allein ein neues Denkmalschutzgesetz ohne Aufstockung der Personalressourcen ist daher schwer vorstellbar! Eine umfassende Reform ist dringend nötig!
Das Gasthaus Weiße Rössl im Gries am Brenner mit schwer beschädigtem Dach nach Brand am 11. Mai 2023. Seit sieben Monaten(!) fehlt jegliche Schutzabdeckung, Foto: 3. Dezember 2023, (c) Initiative Denkmalschutz
Rückfragehinweis:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Verein Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, www.idms.at
OTS Ressorts: KI, CI – Stichworte: Architektur, Parlament, Kultur, Recht, Bundesregierung
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2023/12/Gasthaus-Weisses-Roessl_Gries-am-Brenner_Foto-2023-12-03_c-Initiative-Denkmalschutz_162147_a.jpg450800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2023-12-04 08:30:302024-04-05 23:13:13Gries am Brenner: Denkmalschutz ohne Schutz. Abdeckung fehlt!