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Ehem. Wirtschaftsgebäude Schloss Wilheminenberg, Stellungnahme zu Planentwurf 8066, 16.6.2013

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8066, Katastralgemeinde Ottakring, 16. Bezirk Ottakring

Für das Gebiet Savoyenstraße 1-1a

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Im Plangebiet befinden sich in der Savoyenstraße 1 die ehem. Wirtschaftsgebäude des Schlosses Wilheminenberg, die heute das Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie enthalten (FIWI). Der langgestreckte, mehr oder weniger in U-Form angelegte 2geschoßige Baublock mit Fachwerkauflagen im Obergeschoß und verbretterten Zwerchgiebeln wurde um 1900 erbaut (lt. Dehio um 1890, lt. Erläuterungsbericht 1908). Die Gebäude (Grundstücksnummer 213/3) stehen gemäß Verordnung §2a Denkmalschutzgesetz “unter Denkmalschutz”, d. h. eine Wahrscheinlichkeit der Schutzwürdigkeit ist zu erwarten, eine verfahrensmäßige Prüfung des Denkmalschutzstatus durch das Bundesdenkmalamt steht jedoch noch aus (Bescheid fehlt). Im Sinne der Sicherung des Bestandes wird daher vorgeschlagen die äußeren Baufluchtlinien bei den ehem. Wirtschaftsgebäuden wie im aktuell gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan aus 1999 zu belassen. Darüber hinaus mögen zum Innenhof hin ebenso Baufluchtlinien gemäß Bestand ausgewiesen werden. Die im aktuellen Planentwurf vorgesehene großflächige Ausweisung von 50 % Bebaubarkeit (BB1) nimmt keinerlei Rücksicht auf den historischen Bestand und ist daher abzulehnen. Bei einer allfälligen negativen Prüfung durch das Bundesdenkmalamt können die für die Stadt Wien historisch wertvollen ehem. Wirtschaftsgebäude gänzlich abgerissen werden. Es wird daher zusätzlich vorgeschlagen für die ehem. zum Schloss Wilheminenberg gehörenden Wirtschaftsgebäude gemeinsam mit dem außerhalb des Planentwurfs liegenden Schloss in der Savoyenstraße 2 eine Schutzzone auszuweisen. Weiterlesen

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Ottakring (u.a. Hasnerstraße, Hyrtlgasse) – Stellungnahme zu Planentwurf 7469E, 13.6.2013

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7469E, Katastralgemeinde Ottakring, 16. Bezirk Ottakring

Für das Gebiet zwischen Hasnerstraße, Hyrtlgasse, Koppstraße und Ganglbauergasse

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Es wird empfohlen für folgende Gründerzeithäuser eine Schutzzone zu widmen: Koppstraße 58, Hyrtlgasse 19-21 und Ganglbauergasse 20 sowie für Hyrtlgasse 25-29, Hasnerstraße 59-63 und Ganglbauergasse 26-28. Diese Schutzzonenbestimmung erachten wir insbesondere deshalb als wichtig, da durch die im Planentwurf vorgesehene Erhöhung der Bebauungstiefe von 12 auf 14 Meter Trakttiefe neben “Anreize für die Sanierung” auch “Anreize für den Neubau” geschaffen werden sollen (vgl. Erläuterungsbericht Seite 4). Die “Anreize für den Neubau” sollten jedoch bei den genannten Objekten auf Grund der großteils gut erhaltenen streng- bis späthistoristischen Fassadengestaltung hintangehalten werden (vgl. Dehio-Handbuch, Hrsg. Bundesdenkmalamt). Weiterlesen

1140_Linzerstr. 468

Hütteldorf und Hadersdorf, Stellungnahme zu Planentwurf 7986, 6.6.2013

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7986, Katastralgemeinden Hütteldorf und Hadersdorf, 14. Bezirk Penzing

Für das Gebiet zwischen Hüttelbergstraße, Bujattigasse, Wolfersberggasse, Linzer Straße, Samptwandnergasse, Bierhäuselberggasse, Ignaz-Binder-Platz, Bierhäuselberggasse, Anzbachgasse, Grenzweg, Jupiterweg, Saturnweg und Knödelhüttenstraße.

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Für folgende Gebiete wird empfohlen Schutzzonen zu widmen (gemäß § 7 Wiener Bauordnung):

Schutzzonengebiet 1: Linzer Straße 452 bis 454

Die biedermeierliche, denkmalgeschützte ehem. Villa Windisch-Graetz (erbaut 1. Viertel 19. Jh.; jetzt Buddhistisches Zentrum) mit seinem historischen Garten in der Linzer Straße 452 möge gemeinsam mit der gründerzeitlichen Villa in der Linzer Straße 454 (erbaut Ende 19. Jh.) als Schutzzone ausgewiesen und an die der Straße schräg gegenüberliegende Schutzzone (Europahaus, ehem. Miller von Aichholz Schlössel und Garten) in der Linzer Straße 429 angebunden werden. Weiters wird bei den beiden genannten Objekten empfohlen die Baufluchtlinien sowie die Höhenwidmung exakt dem Bestand anzupassen (derzeit ganz allgemein 17 % der Baufläche) sowie in einer Besonderen Bebauungsbestimmung die Anzahl der Hauptgeschoße gemäß Bestand festzulegen. Auf Grund der Bedeutung des historischen Gartens der ehem. Villa Windisch-Graetz möge dieses Grundstück überhaupt von Bebauungswidmungen freigehalten werden (vgl. Eva Berger, Historische Gärten Österreichs, 2004).

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Wilheminenspital (Südost, Flötzersteig), Stellungnahme zu Planentwurf 7880, 25.4.2013

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7880, Katastralgemeinde Ottakring, 16. Bezirk Ottakring

Für das Gebiet zwischen Montleartstraße, Joachimsthalerplatz, Flötzersteig.

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Das Plangebiet (Flötzersteig 2, Joachimsthalerplatz, Ecke Montleartstraße) liegt im südöstlichen Teil des Areals Wihelminenspital und enthält “2- bis 3-geschossigen Gebäude”, die “in der Periode bis 1919 errichtet und in der Zwischenkriegszeit erweitert und ergänzt” wurden (Zitat Erläuterungsbericht, S. 1). Der Verein Initiative Denkmalschutz ist der Auffassung, dass auf Grund der Größe des Neubauprojekts Wilhelminenspital eine Strategischen Umweltprüfung (SUP) gemäß EU-Richtlinie 2001/42/EG durchzuführen ist. Auf Grund des Fehlens der SUP, in der auch gemäß Anhang II Angelegenheiten des kulturellen Erbes zu prüfen und alle Vor- und Nachteile bzw. Umweltauswirkungen abzuwiegen sind, erhebt die Initiative Denkmalschutz Einspruch gegen diesen Planentwurf.

Bild: Wirtschaftsgebäude Wilheminenspital, Flötzersteig (gegenüber Nr. 15-17), 1160 Wien, Fotograf: Erich J. Schimek

Rückfragehinweis:

Markus Landerer und Claus Süss
Verein Initiative Denkmalschutz
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien
www.initiative-denkmalschutz.at

mobil: 0699 / 1024 4216 oder 0676 / 740 43 27
(ZVR-Nr.: 049832110)


Bregenzer Altstadt, Anschlag auf das Stadtbild, 10.04.2013

Bis nach Wien verbreitet sich die Kunde vom Stadtbild zerstörenden Projekt in Bregenz!

Am Deuring-Schlössle in der Oberstadt soll morgen ein weithin sichtbarer, völlig unpassender Anbau genehmigt werden – die Initiative Denkmalschutz zeigt sich schockiert!

Die Bregenzer Altstadt, die Oberstadt, überragt weithin sichtbar die Stadt Bregenz und wird von der ehemaligen, über Jahrhunderte überformten Stadtmauer noch weitgehend eingefasst. Gerade an der Stadtbild prägenden Schauseite zur unteren Stadt und zum Bodensee hin soll nun ein Küchenzubau samt Lift an die erhaltene Stadtmauer der Oberstadt bzw. des Deuringschlössles angebaut werden. Eine Bauverhandlung ist für morgen, Donnerstag, angesetzt. Der Verein Initiative Denkmalschutz, der sich für bedrohte Kulturgüter in ganz Österreich einsetzt, zeigt sich entsetzt! Unglaublich, dass die Vorarlberger Landesregierung die Erweiterung der Küche durch (u.a. einen Stahlcontainer für Leergut!) an dieser prominenten Schauseite des Deuring-Schlössles über das Interesse des Stadtbildschutzes gestellt und den Flächenwidmungsplan der Stadt Bregenz genehmigt hat, zumal es sich beim Erhalt des Ortsbildes um “überörtliche Interessen” handelt (§ 21 Abs. 6 Vorarlberger Raumplanungsgesetz). Wer trägt dafür die Verantwortung? – Die Initiative Denkmalschutz fordert eine Rückwidmung (§ 27 Abs. 2a)!

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Neulerchenfeld, Stellungnahme zu Planentwurf 8026, 4.4.2013

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8026 im 16. Bezirk, Katastralgemeinde Neulerchenfeld

Für das Gebiet zwischen Lerchenfelder Gürtel, Gablenzgasse, Liebhartsgasse, Koppstraße, Ludo-Hartmann-Platz und Koppstraße.

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Zunächst möchten wir unsere Verwunderung Ausdruck verleihen, dass im aktuellen Planentwurf keine einzige Schutzzone vorgesehen ist, obwohl sich noch nicht wenige historisch wertvolle Gründerzeitbauten im Ensemble befinden. Die Initiative Denkmalschutz regt daher an über folgende Gebiete Schutzzonen auszuweisen:

Schutzzonengebiet 1.: Lerchenfelder Gürtel 1-7 und 11-17, Koppstraße 1-3, Hippgasse 1-11, 4-12 , 17 und 18 sowie Herbstraße 1-3, 7-9 und 2. Das Ensemble besteht aus Gründerzeitbauten zumeist aus der Zeit zwischen 1870-1895 mit z.T. gut erhaltener stark gegliederter Gründerzeitfassaden.

Schutzzonengebiet 2.: Gablenzgasse 8-18, insbesondere das späthistoristische Eckhaus Gablenzgasse 18 (ident mit Neumayrgasse 1, erb. 1894) ist erhaltenswert.

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Stellungnahme zur Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes

Entwurf eines Bundesgesetzes zur Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G 2000) und Aufhebung des Umweltsenatsgesetzes zur Anpassung an die Verwaltungsgerichtsbarkeit

GZ: BMLFUW-UW.1.4.2/0008-V/1/2013

Verein Initiative Denkmalschutz nimmt zu obigem Ministerialentwurf wie folgt Stellung:

Grundsätzlich: Der gegenständliche Gesetzesentwurf wurde am 1. März 2013 dem Parlament und den zur Begutachtung auserwählten Behörden und Dienststellen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften, NGO’s und Vereinigungen unter Setzung einer Frist für die Abgabe allfälliger Stellungnahmen bis zum 12. März 2012 übermittelt. Abgesehen davon, dass sich unter den Adressaten keine einzige Bürgerinitiative befand, ist die Bestimmung einer derart kurzen Frist für eine allfällige Stellungnahme von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere in Hinblick auf den beabsichtigten Regelungsinhalt, dessen Vollzugsauswirkungen die konkreten und vitalen Lebensumstände vieler nachhaltig betreffen sowie auf die Schwierigkeit, vom Gesetzesentwurf innert kurzer Zeit Kenntnis zu erlangen, geradezu als gewollter Ausschluss der Meinung ebendieser Betroffenen zum Gesetzesvorhaben anzusehen.

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Jahn-Kaserne, Korneuburg

Jahn-Kaserne Korneuburg, Presseaussendung

Stadt Korneuburg: Entsetzen über Abrisspläne der Jahn-Kaserne

Initiative Denkmalschutz zeigt sich entsetzt über Abrisspläne der “Jahn-Kaserne” in Korneuburg

Verein Initiative Denkmalschutz – Presseaussendung

Die städtebaulich prägende Anlage der ehem. Kaiser Franz Joseph Kaserne soll einer “bestmöglichen Verwertung” zum Opfer fallen

Ein aktives Mitglied unseres Vereins machte uns auf den geplanten Abriss der im Historismus errichteten Kasernenanlage in der Wiener Straße 36 (Ecke Jahnstraße 2) aufmerksam. Die ursprüngliche Kaiser Franz Joseph Infanterie Kaserne stellt einen typischen Vertreter der immer seltener werdenden Gattung einer Kasernenanlage aus der Monarchie dar und wurde 1882 von den beiden k u. k. Hofbaumeistern Franz Oblbricht und Ferdinand Dehm (und Tomaschek) erbaut. Nach dem Ende der Monarchie wurde die Kaserne in ein Zinshaus umgebaut und verfel in den letzten Jahren immer mehr. Nach einer Ausschreibung des Stadtentwicklungsfonds Korneuburg (SEFKO) im letzten Sommer soll die Kaserne nun einem Wohnbauprojekt der Wohnbaugenossenschaft “Frieden” weichen.

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Leopoldstadt, Stellungnahme zu Planentwurf 7475E, 21.2.2013

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7475E, 2. Bezirk Leopoldstadt

Für das Gebiet zwischen Ausstellungsstraße, Präuscherplatz, Perspektivstraße, Nordportalstraße und Messeplatz, Katastralgemeinde Leopoldstadt

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Im Plangebiet befindet sich in der Ausstellungsstraße 44 (Ecke Max-Koppe-Gasse) gleich bei der U2-Haltestelle Messe-Prater eine Polizeistation. Die Zweckwidmung Polizei besitzt dieser ein- bis 2stöckige Gründerzeitbau bereits seit seiner Erbauungszeit im Jahr 1900 (Tafel im Gebäudeinneren: “Erbaut im Jahre MCM unter dem k.k. Polizeipräsidenten Johann Habrda durch die k.k. Dikasterial-Gebaüde-Direction”). Der historistische, 2stöckige Hauptbaukörper zeichnet sich durch seine Sichtziegel in den beiden oberen Stockwerken, die Eckquadergliederung und den seichten Mittelrisalit mit seinem dominanten Dreiecksgiebelfeld aus. Die verputzte Erdgeschoßzone ist horizontal genutet und die Fenster weisen in allen drei Geschoßen profilierte Rahmen sowie gerade Fensterverdachungen im 1. Stock auf.

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Informationspflicht statt Amtsgeheimnis, Presseaussendung

Informationspflicht statt Amtsgeheimnis, VwGH-Beschwerde

Informationspflicht statt Amtsgeheimnis – Initiative Denkmalschutz legte gestern Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein

Verein Initiative Denkmalschutz – Presseaussendung

Wien (OTS, www.ots.at) – Politik und Medien sind sich einig: Eine Abkehr von beamteter Geheimniskrämerei ist das Gebot der Stunde. Nichts könnte dies besser demonstrieren als die jüngste Entscheidung des Wiener Berufungssenats. In dieser wurde die Beantwortung der simplen Frage nach der Frist, die der Bezirksvertretung für die Stellungnahme zu einem Flächenwidmungsplanentwurf eingeräumt worden war, abgelehnt.

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