1180_Doeblinger_Hauptstrasse_2

Wiener Gürtel – Pressekonferenz, Montag, 23. Jänner 2012

Pressekonferenz der Initiative Denkmalschutz: Wiener Gürtel – Gründerzeitensemble vor Zerstörung

Wien (OTS) – Im Rahmen einer PK wird die Initiative Denkmalschutz über die drohende Zerstörung des Gürtelensembles im Bereich Döblinger Haupstraße 2 am Gürtel sprechen, dem in diesem Abschnitt eine “überdurchschnittliche Bedeutung” zukommt. Weiters wird über den kaum vorhandenen Schutz des Wiener Gürtels als Gesamtes berichtet.

Gast: Dr. Madeleine Petrovic, Buchautorin: “Der Wiener Gürtel, Wiederentdeckung einer Prachtstraße”

Zeit: 9:30 Uhr

Ort: Cafe Latte Grande (bei U6-Station Nußdorfer Str.) Währinger Gürtel 139, 1180 Wien

Rückfragehinweis:
Markus Landerer und Claus Süss
Verein Initiative Denkmalschutz (ZVR-Nr. 049832110)
Tel.: 0699 1024 4216
email:

1210_Leopoldauer Platz 93

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Leopoldau

Stellungnahme zum Planentwurf 7414E, 1210 Wien (Kat.G. Leopoldau)

für das Gebiet Leopoldauer Platz 93 u. 94

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

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Meiergut_Illingau

Meiergut in Schlüßlberg (Pol.Bez. Grieskirchen) droht Abriss

Initiative Denkmalschutz fordert Erhalt des Meiergut in Schlüßlberg

Dem gut erhaltenen Erdpresser-Hof „Moar in da Au“ droht der Abriss

Oberösterreich, Pol. Bez. Grieskirchen – Das urkundlich 1569 erstmals erwähnte Meiergut (Meierhof in der Illingau), auch genannt Erdpresser-Hof „Moar in der Au“, gehörte ursprünglich zum Schloss Schlüßlberg und ist als Bauernhof ein typischer Einspringer, wie es nur mehr wenige in Oberösterreich gibt. Die Gemeinde will jedoch den Abriss und spricht von „Baufälligkeit“. Die Anlage Meierhof, Nebengebäude samt Wagenhütte befindet sich aber in einem sehr guten und erhaltenswürdigen Bauzustand. Die Gemeinde hat sogar schon eine Baubewilligung für einen Wohnungsneubau erteilt. In der Gemeindezeitung (Nr. 10, Nov. 2011, Seite 2) spricht der Bürgermeister fälschlicherweise vom weitgehenden Erhalt des Hofes. Tatsächlich soll die historische Anlage fast gänzlich dem Erdboden gleich gemacht werden.

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1220_Vergaragasse_1-15

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Donaustadt

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7981 im 22. Bezirk, Katastralgemeinde Aspern (Wien-Donaustadt)

für das Gebiet zwischen Pilotengasse, Jasmingasse, Haberlandtgasse, Linienzug 1-2, Linienzug 2-3 (Wimpffengasse), Ehrensteingasse, Siegesplatz, Asperner Heldenplatz, Aspernstraße und Hausfeldstraße.

Einleitung

Die Magistratsabteilung 19 hat bereits 1996 ein Schutzzonenmodell ausgearbeitet, in dem zukünftige Schutzzonenwidmungen im gesamten Stadtgebiet von Wien in Überlegungen standen. Dabei wurde auch der alte Ortskern von Aspern als “Gebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit schutzzonenwürdig” bezeichnet (vgl. Beilage). Leider ist bis heute keine Schutzzone im alten Asperner Ortskern verhängt worden. Ein Versäumnis, das einige Abbrüche von ortsbildprägenden Häusern in den letzten Jahren zur Folge hatte (u.a. den “Oberleuthner-Hof”, vgl. Stellungnahme). Es wird daher dringend angeregt, dass die MA 21 (in Abstimmung mit der MA 19) für das im gegenständlichen Plangebiet nicht beinhaltete Ortskerngebiet Schutzzonenwidmungen vorbereitet werden bzw. Bemühungen seitens der Bezirksvorstehung bzw. – vertretung des 22. Bezirks in diese Richtung Platz greifen, um – vor allem in der Wimpffengasse, Groß-Enzersdorfer Straße und Siegesplatz – die Reste an bedeutenden Häuser des alten Ortskernes in eine Schutzzone aufzunehmen und somit deren Erhalt zu sichern.

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1220_Anton-Sattler-Gasse-99-105

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Kagran

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7996, Kat.G. Kagran

für das Gebiet zwischen Schrickgasse, Meißnergasse, Meißauergasse, Wagramer Straße, Czernetzplatz und Linienzug 1-10

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

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1140_Hofjägerstraße 1

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Penzing

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7920 im 14. Bezirk Penzing, Kat. G. Auhof und Weidlingau

für das Gebiet zwischen Wientalstraße, Linienzug 1-4, Wolfgang-Pauli-Gasse, Zimbagasse, Johann-Schorsch-Gasse, Bezirksgrenze zum 13. Bezirk und Hofjägerstraße (Linienzug 5-8), Hofjägerstraße, Mühlbergstraße, Linienzug 9-10, Hauptstraße und Josef-Palme-Platz

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Das Haus in der Hofjägerstraße 1 ist ein sehr gut erhaltenes Villengebäude mit Fachwerk vermutlich aus der 2. Hälfte des 19. Jh. Unbestätigten Informationen zufolge soll dieses Haus auch im Zusammenhang mit dem ehem. Gartenpalais Huldenberg (auch Huldenberg- oder Lederer-Schlössel genannt) gestanden haben. Das Gartenpalais stand in der Mühlbergstraße 7-9 und wurde 1715 erbaut, im 19. Jh. umgestaltet und schließlich 1971/72 im Zuge des Neubaus der “Stadt des Kindes” abgebrochen. Das Objekt in der Hofjägerstraße 1 mit seinem reich geschnitzten Fachwerkdekor ist unzweifelhaft erhaltenswert und bildet in seiner Art einen seltenen Vertreter in Wien. Es wird daher vorgeschlagen das Objekt bestandsgenau zu widmen, sowohl was die Baufluchtlinien, als auch die Höhenwidmung betrifft, um Spekulation und einen möglichen Abriss vorzubeugen. Der derzeitige Bebauungsplan für diesen Bereich (teils “G”, teils “W I 7.5m o”) nimmt überhaupt keine Rücksicht auf dieses wertvolle Gebäude.

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Engerthstraße 151

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Leopoldstadt, 9.6.2011

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7673E, Leopoldstadt

für das Gebiet zwischen Handelskai, Weschelstraße, Engerthstraße und Holubstraße

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Die ehem. Maschinenfabrik “Donauwerke” Ernst Krause & Co. in der Engerthstraße 151 (Ecke Weschelstraße 3) wurde 1904/05 vom Architekt Heinrich Adam erbaut (Ausführung: Georg Parthilla). Die Straßenfront wird bestimmt durch eine dreischiffige, basilikale Halle mit einer zarten Eisenkonstruktion, seitlich befinden sich Galerien mit hochliegenden Fensterbändern. Derzeit ist die Fabrik Bauklasse IV gewidmet, also viel höher als der Bestand.

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Speisinger Straße 7-23

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Speising, 26.5.2011

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7734E im 13. Bezirk, Katastralgemeinde Speising

für das Gebiet zwischen Speisinger Straße, Linienzug 1-2, Hofwiesengasse und Feldkellergasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Das Plangebiet zählt zum alten Ortskern von Speising und weist in der Speisinger Straße noch zahlreiche, für den Ortskern strukturtypische eingeschoßige Straßentrakte auf. Da es sich auch um den historisch gewachsenen Ortskern von Speising handelt, wird in diesem Bereich – auch im Hinblick auf eine anzustrebende, künftige Schutzzonenwidmung auf der gegenüberliegenden Seite der Speisinger Straße – für die Häuser Speisinger Straße Nr. 7 bis 31 sowie für den “Speisinger Hof” in der Hofwiesengasse 38 bis 44 (Wohnhausanlage, erbaut 1913, bestehend aus zwei großen, 3geschoßigen Baukörpern mit secessionistisch-geometrisierendem Dekor) eine Schutzzone vorgeschlagen. Weiters wird vorgeschlagen für die beabsichtigte Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

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3021_Krumpoeckgasse_3_Villa-Seewald_2008_Initiative-Denkmalschutz

Denkmalschutz-Skandal in Pressbaum! – Jugendstilvilla Seewald ein Opfer der Politik?

Initiative Denkmalschutz: Denkmalschutz-Skandal in Pressbaum! Jugendstilvilla Seewald ein Opfer der Politik?

St. Pölten (OTS) – 2007 wurde die 1898 erbaute Villa Seewald in Pressbaum (Krumpöckgasse 3) als ein “sehr seltener Vertreter der für die Cottagebewegung charakteristischen Landhausarchitektur” (Zitat Bundesdenkmalamt) unter Denkmalschutz gestellt. Mit dem “Karfreitagsbescheid” des Bundesministeriums für Kunst und Kultur vom 22. April wurde jetzt der Denkmalschutz überraschend aufgehoben.

Bescheid überprüfen: Appell an Bürgermeister und Landeshauptmann

Noch 2010 hat sich der Denkmalbeirat, ein Gremium facheinschlägiger Wissenschafter zur Beratung des Bundesdenkmalamtes – auch unter Berücksichtigung der Gebäudeschäden – klar für die Beibehaltung des Denkmalschutzes ausgesprochen.

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1220_Hausfeldstr-noerdl-Nr.-226_Wirtschaftsgebaeude

ID-Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Breitenlee

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (MA 21 B – Plan Nr. 7905) im 22. Bezirk, Kat. G Breitenlee

für das Gebiet zwischen Rautenweg, Schukowitzgasse, Linienzug 1-3, Schukowitzgasse, Stadlbreiten, An der Neurisse, Breitenleer Straße und Linienzug 4-5

Wien, den 16. März 2011

An die Bezirksvorstehung von Donaustadt
An die Mitglieder des Bauausschusse der Bezirksvertretung Donaustadt

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dies gilt inbesondere für Gebäude in Schutzzonen. Dadurch wird auch am ehesten kein Anreiz für Abbruch und Neubau gegeben.

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