ID-Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Schloss und Schlosspark Gainfarn in Bad Vöslau
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum geplanten Flächenwidmungs- und Bebauungsplan für Schloss und Schlosspark Gainfarn in Bad Vöslau
Flächenwidmungsplan: Plan Nr. 3 (KG Gainfarn) Parz. Nr. 1/1 (T), 2 (T), 323 (T), 3360 (T)
Bebauungsplan: Plan Nr. 4 (KG Gainfarn) Parz. Nr. 1/1 (T), 2 (T), 323 (T), 3360 (T)
Der Verein Initiative Denkmalschutz hat – nach einem am 23. Oktober durchgeführten Lokalaugenschein – folgende Stellungnahme gegenüber dem Bauamt der Stadtgemeinde Bad Vöslau abgegeben:
Im Plangebiet liegt das Schloss Gainfarn samt Schlosspark. Das Schloss wurde 1816 unter Verwendung älterer Bauteile errichtet, 1929 ergänzt und nach 1955 als Schule adaptiert. Der ursprünglich barocke Garten wurde nach 1800 um etwa das drei- bis vierfache erweitert und durchgehend im „englischen Stil“ als Landschaftsgarten mit verästeltem Wegenetz und weiten Wiesenflächen mit Gehölzen ausgestaltet.
Der Landschaftsgarten hat sich beinahe in seiner gesamten Größe erhalten und ist bis heute im Gelände – trotz Verwahrlosung und Adaptierungen in den Nachkriegsjahrzehnten (wie bei zahllosen historischen Gärten in Österreich geschehen) – deutlich in der Vegetation spürbar und im Gelände ablesbar. Somit ist die untrennbare Einheit Schloss und Schlosspark als Kulturdenkmal Schlossanlage (-ensemble) bis heute im Wesentlichen erhalten geblieben und als Einheit im Sinne der Denkmal- und Ortsbildpflege schützenswert. Gerade in der Gartendenkmalpflege ist es üblich, deutlich sensiblere Maßstäbe als in der Baudenkmalpflege anzulegen, da die Natur einem ständigen Wandel unterliegt.