Ressorts: KI, II – Stichworte: Kärnten/Termin/Architektur/Kultur/Politik
AVISO: Rettet das Hotel Wörthersee – Quo vadis Kärntens Kulturgüter? Mo., 8.4.: Kann das neue Denkmalschutzgesetz unser Kulturerbe retten?
Am 20.3. wurde die umfassende Novelle zum Denkmalschutzgesetz im Nationalrat beschlossen. Was bedeutet dies für das Hotel Wörthersee in Klagenfurt und Österreichs Kulturerbe allgemein?
Rettet das Hotel Wörthersee – Quo vadis Kärntens Kulturgüter? DISKUSSIONSVERANSTALTUNG. Anlässlich des Verfalls des „Hotel Wörthersee“ in Klagenfurt wird über den aktuellen Zustand des in der Ostbucht des Wörthersees gelegenen Gründerzeitjuwels und über mögliche Rettungsszenarien diskutiert, dies auch im Kontext weiterer gefährdeter Kulturgüter in Kärnten (z.B. Schloss Waldenstein [Wikipedia] in Wolfsberg ; Schrotturm in Klagenfurt; Gasthaus Pichler in Federaun, Villach; oder die beiden nicht denkmalgeschützten Gebäude Ratsch-Thresl-Hof in Klagenfurt [Lendgasse 4] und das Brunnwirthaus in Grades).
AM PODIUM (u.a.): Sabine Biedermann und Barbara Hofer (Obfrau u. Stv.) vom Verein zur Rettung des Hotels Wörthersee („Ein Ziegel trägt Geschichte“) und Markus Landerer, Obmann der Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich
Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2023/02/Hotel-Woerthersee_2023-01-04_c-Sabine-Biedermann_1958.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2024-04-03 08:30:022024-05-16 00:32:42AVISO: Rettet das Hotel Wörthersee - Quo vadis Kärntens Kulturgüter? Ein Jahr danach
Ortsbildschutz in der Steiermark sanft entschlafen? Landesregierung ist aufgefordert wieder eine Ortsbildschutzoffensive zu starten!
Anlass Irdning (Bezirk Liezen): Ein Biedermeierhaus mitten im Ortszentrum soll abgerissen werden. Initiative Denkmalschutz unterstützt örtliche Bürgerinitiative
Wien (OTS) – Große Aufregung herrscht aktuell in der Obersteiermark. Das im Kern mehrere Jahrhunderte alte Haus am Hauptplatz 9 (vulgo Zinngießer) soll abgerissen werden. Es bildet gemeinsam mit dem historischen Haus Nr. 16 einen markanten Platzabschluss im Zentrum des Ortes. Das Problem: Es fehlt ein Ortsbildschutz. Eine Petition wurde gestartet.
Gemeinden verlieren dramatisch ihr historisches Gesicht
Von 1979 bis 1996 hat die steirische Landesregierung 62 Ortbildschutzgebiete verordnet, danach nur noch fünf, und die letzte davon liegt bereits 10 Jahre zurück! Es ist höchst an der Zeit hier wieder aktiv zu werden. Der Druck auf unser Kulturerbe steigt stetig. Das Bundesdenkmalamt kann nur besonders erhaltenswerte Gebäude unter Denkmalschutz stellen. Für die Erhaltung der steirischen Ortsbilder sind im Besonderen die Landesregierung, aber auch die Gemeinden selbst verantwortlich. Die Landespolitik möge den Fall Irdning zum Anlass nehmen, wieder verstärkt Ortsbildschutzgebiete nach dem steirischen Ortsbildschutzgesetz zu verordnen. Und die Gemeinde
Irdning-Donnersbachtal ist aufgefordert, bei der Landesregierung um eine solche Verordnung zu bitten, den Abriss zu verhindern bzw. eine politische Verhandlungslösung im Sinne der Erhaltung zu erwirken.
Rückfragen & Kontakt:
Markus Landerer 0699/1024 4216 und Claus Süss 0676/740 43 27,
Initiative Denkmalschutz, www.idms.at
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/04/Irnding-9-u-10_2020-04-01_020_a.jpg500800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-04-07 09:08:292020-04-07 09:08:29Ortsbildschutz in der Steiermark sanft entschlafen? Landesregierung ist aufgefordert wieder eine Ortsbildschutzoffensive zu starten!
Initiative Denkmalschutz: Die angekündigte große Bauordnungsnovelle für Wien ist überfällig, um laufende Kulturgutverluste zu verhindern!
Am 9./10. November soll in einer großen Fachenquete über die Änderung der Bauordnung für Wien beraten werden. Das aktuelle Umwidmungsverfahren Oberlaa zeigt den Handlungsbedarf
Wien (OTS) – Die Bauordnungsnovelle vom Frühsommer 2018 war ein wichtiger Meilenstein. Damals sind endlich auch erhaltenswerte historische Gebäude außerhalb von Schutzzonen vor dem Abriss geschützt worden (nachdem jahrzehntelang Schutzzonenerweiterungen sträflich vernachlässigt worden waren; vgl. MA19-Studie aus 1996).
Erschwerung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” ein Muss!
Das Problem verlagert sich jetzt jedoch immer mehr auf die “Umgehung” dieser Erhaltungspflicht, durch Nachweis eines angeblich so schlechten Bauzustandes, sodass dann – belegt durch ein Privatgutachten – trotzdem abgerissen werden darf (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung für Wien), auch wenn – wie unlängst in Meidling in der Hohenbergstraße 18 – das Haus wenige Jahre zuvor sogar renoviert wurde. Eine zentrale Rolle bei der Berechnung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” spielt auch der Wiener Altstadterhaltungsfonds, denn sind zu geringe Fördersummen vorhanden, wird ein Altbau allein deswegen quasi als in seinem Bauzustand zu schlecht deklariert.
Pflicht zum guten Bauzustand in Bauordnung nur Makulatur?
Dabei wären die Eigentümer gemäß Gesetz sogar dazu verpflichtet (gemäß § 129 Abs. 2), dass die Bauwerke “in gutem (…) Zustand erhalten werden”. Wie es sein kann, dass dann viel zu oft der schlechte Bauzustand die Begründung für eine Abbruchbewilligung bildet, ist aufklärungs- und auf jeden Fall reformbedürftig.
Kulturerbe braucht Schutz im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan
Zentral für die Erhaltung historischer Gebäude ist auch eine entsprechende, weitgehend bestandsgenaue Flächenwidmung für den Altbau (Ausweisung im Bebauungsplan). Kann größer und höher gebaut werden als das historische Bestandsgebäude, wird der Anreiz es abzureißen deutlich erhöht, und die Geldstrafe für illegale Abrisse wird durch den Widmungsgewinn mehr als kompensiert.
Bürgerbeteiligung/-anhörung bei Flächenumwidmungen ein Witz!
Im Rahmen von Umwidmungsverfahren können Bürger:innen und NGOs, genauso wie die politischen Bezirksvertretungen, Stellungnahmen abgeben (“Anhörungsrecht”). Wer glaubt, der Bezirk vertritt die Interessen der Bürger:innen, der hat sich geirrt. Dies ist in der Bauordnung nicht vorgesehen. So wird jetzt in Oberlaa (10. Bezirk) der Bauausschuss abschließend über den Inhalt der Stellungnahme der Bezirksvertretung Favoriten beraten, ohne alle Stellungnahmen der Bürger:innen kennen zu können (der Bauausschuss tagt, wie so oft, noch vor dem Ende der Stellungnahmefrist am 3.11., 24 Uhr). Dabei hätte die Stellungnahme des Bezirks wesentlichen Einfluss auf den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat. Auch spannend dabei: Fünf Planentwürfe sind gleichzeitig in öffentlicher Auflage, also über ein Gebiet, das mehr als doppelt so groß ist (3,64 km2) wie der 4. Bezirk Wieden. Wie die Bezirksräte ob der schieren Größe der 5 Plangebiete eine fundierte Stellungnahme abgeben können, muss ein Rätsel bleiben.
Der Fachbeirat für Stadtplanung benötigt Ersatzmitglieder
Im Rahmen von Umwidmungsverfahren gibt der “Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung” seine Stellungnahme ab. Doch deklarieren sich immer wieder einzelne Fachbeiratsmitglieder als befangen, sodass ihr Fachbereich (z.B. Raumplanung, Denkmal- oder Verkehrswesen), dann im Umwidmungsverfahren vollkommen fehlt. So geschehen aktuell im Planentwurf Nr. 8262 beim Kurpark Oberlaa.
Die Rahmenbedingungen für den Erhalt historischer Bauten müssen endlich verbessert werden. Das Mietrechtsgesetz diskriminiert Eigentümer von Altbauten (erbaut vor 1945), die denkmalgerechte Restaurierung ist aufwendiger, und schlussendlich können allzu oft die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne Abrisse “fördern”.
Rückfragen & Kontakt:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at
Offzielle OTS-Presseaussendung der Stadt Wien zu den Umwidmungen in Oberlaa (9.9.2022): Südraum Favoriten: Entwicklungskonzept kommt in Umsetzung. Schutz der alten Ortskerne rechtlich fixiert, klimagerechte Entwicklung an Kurbadstraße in öffentlicher Auflage – Zusätzliches Service durch Bürger*innenveranstaltungen: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220909_OTS0074
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/12/default-image.jpg500794IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2022-09-30 09:46:402023-08-14 22:25:05Initiative Denkmalschutz: Angekündigte große Bauordnungsnovelle für Wien ist überfällig. Aktuell Umwidmung Oberlaa
Ressorts: KI, II – Stichworte: Architektur, Tirol, Politik, Recht, Kultur
Initiative Denkmalschutz: Totalbankrott des Denkmalschutzes in Gries am Brenner. Ein Jahr nach Brand noch immer keine Schutzabdeckung
Komplettes Behördenversagen in Tirol, dem auch das neue Denkmalschutzgesetz (ab 1.9.) nichts entgegen setzt. Skandalöse Auskunftsverweigerung durch Bezirksverwaltungsbehörde!
Wien (OTS) – Morgen, Samstag, den 11. Mai, jährt sich der Brand beim denkmalgeschützten Gasthaus Weißes Rössl in der Gemeinde Gries, und noch immer steht das Dach offen. Somit konnten ganze 12 Monate(!) lang ungehindert Regen, Schnee und Frost dieses Kulturerbe schädigen.
Unfassbar: Intensivpatient wird Intensivstation verwehrt! Die Behörden haben es bis heute nicht geschafft, eine dringend nötige Schutzabdeckung für das schwer beschädigte und offene Dach umzusetzen. Einem im Sterben liegenden Intensivpatienten wird seit einem ganzen Jahr(!) die Aufnahme auf die Intensivstation verwehrt! Was bringt ein Denkmalschutzgesetz, wenn Behörden komplett versagen? Es braucht dringend Nachschärfungen im neuen Denkmalschutzgesetz. Die Parlamentarische Bürgerinitiative “Wirkungsvoller Schutz gefährdeter Kulturgüter” unseres Vereins ist aktuell im Petitionsausschuss in Bearbeitung.
Chronologie des Behördenversagens: Gemäß § 31 Denkmalschutzgesetz hätte die Bezirksverwaltungsbehörde (BVB) bereits bei “Gefahr im Verzug” – also wohl schon unmittelbar nach dem Brand – von sich aus handeln müssen, doch man wartete auf das Bundesdenkmalamt, das erst am 4.10. den formalen Antrag auf Sicherungsmaßnahmen an die BH Innsbruck (zuständige BVB), gestellt hat. Und auch diese kommt kaum in die Gänge, um ein akut gefährdetes Kulturdenkmal zu retten.
Das denkmalgeschützte Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner, Foto: 9. Mai 2024, (c) Initiative Denkmalschutz
Bezirkshauptmannschaft (BH) Innsbruck verweigert Auskunft. Nachdem in den Medien unterschiedliche Angaben zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Sicherungsmaßnahmen zu lesen waren, wollte unser Verein es genau wissen und fragte nach. Doch während das Denkmalamt problemlos das Datum der Antragstellung nannte, weigerte sich die BH Innsbruck, uns das konkrete Datum des Einlanges bei ihr zu nennen.
Initiative Denkmalschutz beeinsprucht Auskunftsverweigerung. Unser Verein hat nun auf unser Auskunftsbegehren vom 2.1. den ablehenden Bescheid vom 12.3. beim Landesverwaltungsgericht Tirol beeinsprucht. Schon vor 10 Jahren hat die Initiative Denkmalschutz in einer ähnlichen Angelegenheit in Wien vor dem Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen.
Wettlauf mit der Zeit. Nach vielversprechenden Medienberichten könnte eine Schutzabdeckung beim Gasthaus Weißes Rössl kurz bevor stehen; doch da der Eigentümer am 6.11. letzten Jahres gemäß § 5 Abs. 7 Denkmalschutzgesetz einen Antrag auf Aufhebung des Denkmalschutzes gestellt hat, ist weiterhin mit dem Schlimmsten zu rechnen!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2024/05/Gasthaus-Weisses-Roessl_Foto-2024-05-10_c-Initiative-Denkmalschutz_837a.jpg570800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2024-05-10 08:15:182024-05-16 00:04:52Initiative Denkmalschutz: Bankrott des Denkmalschutzes in Gries/Brenner - keine Schutzabdeckung nach 1 Jahr
APA-OTS-PRESSEAUSSENDUNG: Stadt Wien gibt desaströses Vorbild ab. Seit 2018 gelten verschärfte Erhaltungsgebote. Nicht so für die Stadt selbst?
Wien (OTS) – 2018 hat die Stadtregierung die Bauordnung novelliert, um einen besseren Schutz für Altbauten außerhalb von Schutzzonen zu erreichen. Kurz vor Inkrafttreten der Novellierung gab es daher noch eine große Abbruchwelle in ganz Wien. Auch die historischen AKH Klinikgebäude (Lazarettgasse 14, 9. Bezirk) standen seit langem auf der Abrissliste des KAV, doch ließ man diese Frist bedenkenlos verstreichen. Könnte es sein, dass man darauf vertraute, man könne es sich „richten“? Seit 2018 unterliegen diese Gebäude nun der neuen Regelung, und wie erwartet hat die zuständige Magistratsabteilung 19 den Bauten Erhaltungswürdigkeit attestiert, sodass sie grundsätzlich erhalten werden müssten. Nach(!) Inkrafttreten der neuen Bauordnung ließ man Schieß- und Sprengübungen im Gebäude zu und die Außenfenster wurden ausgehängt. Alles mit dem Ziel, einen “derart schlechten Bauzustand” zu erreichen (gemäß § 60 (1) d Bauordnung), um doch noch die Abbruchbewilligung zu erwirken? Dieser Tage wurde mit dem Abriss begonnen und die Baupolizei (MA 37) bestätigte jetzt die Abbruch- Genehmigung für die ehemalige I. Medizinische (Interne) Klinik.
Letzte Hoffnung für die historische Kinderklinik (erb. 1909-1911)?
Das historische Gebäude der Kinderklinik, direkt gegenüber dem Lazarettgassenweg (aus der gleichen Bauzeit und ebenso vom berühmten Ringstraßenarchitekten Emil von Förster entworfen), ist weiterhin akut gefährdet. Unser Verein hofft, dass unsere laufende Petition “Rettet die historischen AKH-Kliniken!”, die vor kurzem vom Ausschuss in Behandlung genommen wurde, noch ein Umdenken bewirkt.
“Vorbild” Stadt Wien? Weitere Abrisskandidaten im 13./14. Bezirk
Lese-Tipp: Georg Scherer, “AKH – Die historischen Kliniken des Wiener Allgemeinen Krankenhauses. Zwei bedeutende Werke des Ringstraßen-Architekten Emil von Förster sind akut gefährdet, nicht zuletzt, weil sie seit 1987 nicht mehr unter Denkmalschutz stehen”: in: “Denkma[i]l Nr. 26 / November 2019”, Seite 3-7 (siehe: https://www.initiative-denkmalschutz.at/zeitschrift).
Ältere Presseaussendungen der Initiative Denkmalschutz:
10. Mai 2019, APA-OTS-Presseaussendung Initiative Denkmalschutz: Historische Klinikgebäude beim AKH vor Abriss. Petition zur Rettung gestartet: www.wien.at/petition/online
Nach Bauordnungsnovelle 2018: Stadt Wien bei Erhaltungspflicht wieder schlechtes Vorbild für private Hauseigentümer? https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190510_OTS0010
Initiative Denkmalschutz: Heutige Fachenquete zur Bauordnungsnovelle in Wien muss neue Weichen für den Erhalt des Kulturerbes stellen!
“Wirtschaftliche Abbruchreife” als Totengräber des Wiener Kulturerbes. Auch die Seele der Stadt, das Innere der Altstadthäuser, gehört neu in den Erhaltungs-Fokus genommen.
Wien (OTS) – Heute und morgen findet die Fachenquete zur geplanten Bauordnungsnovelle 2023 im Wiener Rathaus statt. Da die Initiative Denkmalschutz nicht eingeladen wurde und auch, trotz Nachfrage, nicht daran teilnehmen darf, möchten wir hier das Wichtigste darlegen:
“Wirtschaftliche Abbruchreife” als Totengräber des Kulturerbes!
Viel zu leicht können wertvolle Altbauten trotz Erhaltungspflicht abgerissen werden. Die Begründung “wirtschaftliche Abbruchreife” öffnet hier Tür und Tor, da auch der Wiener Altstadterhaltungsfonds sich außer Stande sieht, die immer höher werdenden und schwer nachvollzieh- und nachprüfbaren Fehlbeträge auszugleichen. So wurde beispielsweise im März 2022 für das klar erhaltenswerte, um 1830/40 erbaute Spätbiedermeierhaus (mit frühhistoristischer Fassade) in der Gentzgasse 4 in Währing trotz Schutzzone eine Abbruchbewilligung erteilt. Für das um 1870 erbaute Gründerzeithaus in der Pötzleinsdorfer Straße 90 wurde unlängst mit einem Gutachten (“wirtschaftliche Abbruchreife”) ein Abbruchansuchen gestellt (ebenso in Schutzzone). Noch schlimmer trifft es Häuser, die zwar gemäß Bauordnungsnovelle 2018 auch außerhalb von Schutzzonen geschützt sein sollen, bei denen aber der Altstadterhaltungsfonds erst gar keine finanziellen Mittel bereitstellt. So unlängst geschehen beim 1931 erbauten Haus in der Hofwiesengasse 29 (Hietzing); dem Vernehmen nach mit der Begründung, weil sich das Gebäude in keiner Schutzzone befindet (und auch in absehbarer Zeit nicht befinden wird).
Die Seele der Stadt besteht auch aus dem Gebäudeinneren!
Viele zum Teil sehr wertvolle Wand-, Fenster- und Stiegenhaus- Gestaltungen finden sich auch im Gebäudeinneren von Altbauten. Doch nur die Außenfassaden sind gemäß Bauordnung schützenswert (und auch dann nur, wenn diese vom öffentlichen Straßenraum aus sichtbar sind, vgl. Abriss der Baldia-Villa im Hütteldorfer Cottage 2020). Und auch das Bundesdenkmalamt kann gemäß limitiertem Denkmalschutzgesetz nur sehr eingeschränkt den in seiner Gesamtheit erhaltenswerten Baubestand unter Schutz stellen. Aus diesem Grund konnte auch problemlos das Jugendstil-Stiegenhaus im ehemaligen Leiner-Kaufhaus in der Mariahilfer Straße 18 2021 abgerissen werden. Jetzt im Oktober wurde im Stiegenhaus des Gründerzeithauses Streichergasse 5 (3. Bezirk) der aus der Erbauungszeit 1893 gut erhaltene, sehr dekorative historische Terrazzo-Boden brutal herausgeschlagen und ohne ersichtlichen Grund zerstört. Damit hat das Haus einen wesentlichen Teil seiner inneren Seele verloren. Sehr viel an Innerem wurde in den letzten Jahrzehnten, ohne Rücksicht auf deren Erhaltungswürdigkeit zerstört. Auch hier gehört die Bauordnung entsprechend nachgeschärft, wenn man kein “potemkinsches Dorf” Wien erzeugen will. Weitere Forderungen unseres Vereins sind in der OTS vom 30.9. nachzulesen.
Rückfragen & Kontakt:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433), Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2022/11/Gentzg-4_Initiative-Denkmalschutz_ML_c-2022-10-30_9391.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2022-11-09 10:03:212023-08-14 22:28:27Presseaussendung: Heutige Fachenquete zur Bauordnungsnovelle in Wien muss neue Weichen für den Erhalt des Kulturerbes stellen!
Anlässlich der Podiumsdiskussion “SOS Michaelerplatz” am Mittwoch, 19. Juni 2024 im Palais Pálffy hat unser Verein Initiative Denkmalschutz eine Petition gestartet, die nach längerer rechtlicher Prüfung, heute am 3. Juli endlich auf der Petitionsplattform der Stadt Wien freigeschaltet (“freigegeben”) wurde:
Petition “Michaelerplatz – Für eine Kulturerbe verträgliche Platz- und Freiraumgestaltung in Wien”
Die aktuelle Baustelle zur „klimafitten“ Umgestaltung des Michaelerplatzes stößt auf breiten Widerstand, denn dadurch wird ein für die Stadt Wien so wertvolles historisches Platzensemble visuell schwerwiegend gestört. Die Initiative Denkmalschutz und die hier Unterzeichnenden fordern die Stadt Wien auf, die Umbauarbeiten sofort zu stoppen bzw. die Umgestaltung zu unterlassen und ein eigenes Freiraumgestaltungskonzept für Wien zu entwickeln, das das historische Stadtbild stärker berücksichtigt.
„Sima/Figl: Baustart für zukunftsfitte Gestaltung am historischen Michaelerplatz. 9 Bäume, Pflanzbeete und ein kühlendes Wasserspiel mit 52 Bodendüsen – Umgestaltung im Einklang mit Denkmalschutz [sic] bringt Begrünung, Begegnungszone und barrierefreie Oberfläche,“ heißt es am 22.4.2024 in einer APA-OTS-Presseaussendung der Stadt Wien (vgl. www.ots.at).
Doch der Denkmalbeirat beim Bundesdenkmalamt (Wahrnehmungsbericht vom 22.4.2024; vgl. www.bda.at) spricht sich „mit aller gebotenen Deutlichkeit gegen die bevorstehende Umgestaltung des Wiener Michaelerplatzes aus. (…) würde [doch] das subtile und zugleich labile Gleichgewicht dieses einzigartigen über Jahrhunderte geprägten städtischen Platzraums, der seine Wirkung aus dem Zusammenspiel der ihn umgebenden historischen Bauten bezieht, durch die geplanten Maßnahmen schwerwiegend gestört, die architektonische und städtebauliche Wirkung regelrecht zerstört.“ (Der Denkmalbeirat ist ein Gremium gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz, dessen Mitglieder vom Kulturminister ernannt werden, und dessen Fachleute sowohl das Bundesministerium, als auch das Denkmalamt in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege beraten.)
Und auch der „Offene Brief zur Erhaltung des Michaelerplatzes an Bürgermeister Dr. Michael Ludwig“vom 25.4.2024, unterzeichnet von mittlerweile über 400 Personen und Institutionen, insbesondere von Fachleuten aus dem Bereich der Architektur, Kunstgeschichte sowie Denkmalpflege (vgl. www.oegfa.at) zeigt den breiten Widerstand dieser Umgestaltung. Darin heißt es u.a.: „Die urbanistische Bedeutung des Michaelerplatzes lässt sich eben nicht auf eine Sichtachse vom Kohlmarkt auf das Michaelertor reduzieren, wie dies in den offiziellen Verlautbarungen seitens der Stadt Wien suggeriert wird – wohl wissend, dass die Bepflanzung mit Bäumen einen gravierenden Eingriff an diesem Ort darstellen wird. Je nachdem, ob man den Platz vom Kohlmarkt, aus der Herrengasse, der Schauflergasse oder durch das Michaelertor der Hofburg betritt, eröffnen sich unterschiedliche stadträumliche Perspektiven, entstehen neue Bilder, wird der urbane Raum auf andere Weise erlebbar. Diese Eindrücke würden durch die geplanten Interventionen empfindlich gestört. Die geplante Neugestaltung des Platzes bedroht seine städtebauliche Wirkung und fügt dem historischen Ensemble gravierenden Schaden zu.“
Die Problematik mit der so genannten „Zustimmung“ durch das Bundesdenkmalamt besteht darin, dass es keinen wirkungsvollen Umgebungsschutz im Denkmalschutzgesetz (§ 7) gibt, somit ist es zumeist keine „Zustimmung“, sondern nur die Abwesenheit der Möglichkeit, eine solche Umgestaltung zu untersagen, wenn nicht die denkmalgeschützten Objekte/Flächen selbst baulich verändert werden. Auf dem Michaelerplatz (Grundstücksnr. 1667) stehen jedoch „nur“: 1.) die Platzgestaltung des Michaelerplatzes durch Architekt Hans Hollein (“kreisförmige Plattform“ mit „archäologischem Sichtfenster” ohne die gepflasterte Straße, die die Plattform umgrenzt); 2.) die archäologische Fundstelle selbst; sowie 3.) die historischen Beleuchtungskörper unter Denkmalschutz.
Daher fordern die Initiative Denkmalschutz sowie die hier Unterzeichnenden, die Umgestaltung des Michaelerplatzes sofort zu stoppen respektive zu unterlassen, sowie die Neuerstellung bzw. Adaptierung der Freiraumkonzepte und des UNESCO-Managementplans speziell für die historischen und für das Stadtbild bedeutenden Plätze und Freiräume in Wien, insbesondere für das Gebiet des „Historischen Zentrums von Wien”.
PS: Das Podiumsgespräch “SOS Michaelerplatz” fand am Mittwoch, 19. Juni 2024, um 18:30 Uhr im Palais Pálffy, Josefsplatz 6, 1010 Wien statt.
Podiumsgespräch mit Maria Auböck, Elise Feiersinger, Andreas Lehne und Boris Podrecca
Moderation: Andreas Nierhaus
Die massive internationale Kritik an der Umgestaltung des Michaelerplatzes hat gravierende Mängel im Umgang mit dem historischen Stadtraum Wiens offengelegt: Auf Initiative einer privaten Gruppe, ohne einen Wettbewerb auszuschreiben und ohne die Öffentlichkeit einzubeziehen, soll eines der künstlerisch und historisch bedeutendsten Platzensembles Wiens umgestaltet werden. Die Stadt Wien übernimmt den allergrößten Teil der kolportierten acht Millionen Gesamtkosten, weigert sich aber, die Pläne zu veröffentlichen. Vorgesehen sind Wasserspiele und Baumpflanzungen, deren Auswirkung auf den Platzraum anhand der bisher bekannten Renderings nicht seriös überprüft werden können.
Die Initiative SOS Michaelerplatz, die sich auf die Unterstützung eines großen Teiles der einschlägig interessierten Zivilgesellschaft berufen kann, ist der Meinung, dass mit dem baulichen Erbe Wiens nicht auf derart leichtfertige Weise umgegangen werden kann und fordert einen sofortigen Baustopp und eine Nachdenkpause. Noch ist es nicht zu spät.
In einem hochrangig besetzten Podiumsgespräch sollen gemeinsam mit dem Publikum alternative Perspektiven einer Umgestaltung des Michaelerplatzes erörtert werden – auch als Auftakt zu einer längst überfälligen öffentlichen Diskussion über die Zukunft des historischen Stadtraums in Zeiten des Klimawandels.
Maria Auböck, Landschaftsarchitektin, Präsidentin der Zentralvereinigung der Architekt*innen für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Elise Feiersinger, Architektin, Kritikerin und Übersetzerin, Vorstandsmitglied der ÖGFA
Andreas Lehne, Kunsthistoriker
Andreas Nierhaus, Kunsthistoriker
Boris Podrecca, Architekt
(Anmeldung und) Rückfragen:
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2024/07/2024-04-22-c-zoomvp-at-2.jpg533800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2024-07-03 22:58:592024-08-22 00:58:00Petition Michaelerplatz - Für eine Kulturerbe verträgliche Platz- und Freiraumgestaltung in Wien
Bundesministerium unterdrückt Kommissionsbericht. Die de facto Denkmalschutzaufhebung muss rückgängig gemacht werden!
Wien (OTS) – Nach der letztwöchigen Allparteien-Entscheidung der Stadtgemeinde Braunau, den Mahnstein vor Hitlers Geburtshaus zu belassen, ist das Konzept der “Neutralisierung” wohl endgültig gescheitert. Es war aber ohnehin zum Scheitern verurteilt, denn ExpertInnen und Wissenschafter geben der “Kontextualisierung” ganz klar den Vorrang (Abteilungsleiter im Bundesdenkmalamt Friedrich Dahm im ‘Journal Panorama’, Ö1 Radio am 7.7. zu Denkmalschutz: “Bewahrung und Kontextualisierung”), zuletzt Ljiljana Radonić (Österr. Akademie der Wissenschaften) im Radio auf Ö1 gestern um 13 Uhr, Expertin für Erinnerungspolitik und Gedächtnistheorie zu Hitlers Geburtshaus: “Der Versuch einer Neutralisierung dieses Ortes, der muss scheitern”.
Neutralisierung: Politisches, nicht wissenschaftliches Konzept!
Das Konzept der “Neutralisierung” war von Anfang an ein rein politischer Wunsch, die Wissenschaft wurde nur als Feigenblatt vorgeschoben. Denn wenn man den Kommissionsbericht “Zum historisch korrekten Umgang mit dem Geburtshaus Adolf Hitlers” aufmerksam liest, war quasi die “Neutralisierung” – keine “Assoziierung mit der Person Hitlers” – die wesentliche Vorgabe an die WissenschafterInnen.
Transparenz? Fehlanzeige! Ministerium hüllt sich in Schweigen
Sektionschef Hermann Feiner (BMI) spricht in der Pressekonferenz am 2. Juni von “größtmöglicher Transparenz” und sagt, ein weiterer Kommissionsbericht zum Thema “Umgang mit historisch belasteten Örtlichkeiten” sei “veröffentlicht”(!) worden. Auf Nachfrage bleibt dieser Bericht unter Verschluss und wird als “internes Dokument” des Bundesministerium für Inneres (BMI) bezeichnet, “welches nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist”! Keine Chance die Wissenschaftlichkeit dieses Neutralisierungs-Konzepts also irgendwoher ableiten zu können!
Bundesdenkmalamt “begeistert”? – Eine reine Chimäre!
Juryvorsitzender Robert Wimmer bei der Pressekonferenz am 2. Juni: “Der Denkmalschutz war begeistert”. Doch diese Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage, denn das Denkmalamt wurde im Enteignungsgesetz eiskalt ausgeschaltet. Unter dem Vorwand der Verhinderung des NS-Gedenkens wurde dem Denkmalamt jegliche Behördenfunktion entzogen, nur ein Beraterstatus blieb im Wettbewerbsverfahren zur Umgestaltung.
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Markus Landerer 0699/1024 4216 und Claus Süss 0676/740 43 27,
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Bisherige Presseaussendungen der Initiative Denkmalschutz:
10. April 2018, APA-OTS Hitlers Geburtshaus in Braunau: Initiative Denkmalschutz fordert Erhaltung des Altstadthauses statt tiefgreifende Veränderung
Keine denkmalbehördliche Bewilligung für baulichen Eingriff mehr nötig. Denkmalamt mittels Enteignungsgesetz ausgeschaltet https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180410_OTS0006
19. September 2016, APA-OTS Hitler Geburtshaus: Hohe Politik täuscht Öffentlichkeit! Enteignung als Vorwand für Zerstörung? Initiative Denkmalschutz fordert Erhalt!
Nun ist es ausgesprochen: “Vollständige Beseitigung” des denkmalgeschützten Adolf Hitler Geburtshauses soll durch geplantes “Enteignungsgesetz” ermöglicht werden! https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160919_OTS0008
12. Juli 2016, APA-OTS Hitler Geburtshaus: Aufhebung des Denkmalschutzes durch die Hintertür? Initiative Denkmalschutz kritisiert Enteignungsgesetz
Für ein würdiges Gedenken an die schreckliche Zeit des Nationalsozialismus ist Abriss weder nötig noch richtig! https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160712_OTS0014
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2020/06/Braunau_Hitlerhaus_1_Wikipedia_Thomas-Ledl_CC-BY-SA-4.0.jpg655800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2020-07-17 10:03:592021-08-04 17:40:56Hitlers Geburtshaus: "Neutralisierung muss scheitern". Initiative Denkmalschutz: Erhaltung und Kontextualisierung 'State of the Art'
Linz / Initiative Denkmalschutz: Appell an Gestaltungsbeirat, klares Bekenntnis zur Erhaltung der Arbeitersiedlung Sintstraße abzugeben!
Nach der offenkundigen Kapitulation des Bundesdenkmalamtes tagt heute der Linzer Gestaltungsbeirat. Letzte Chance um Zerstörung der einzigartigen Zwischenkriegszeit-Moderne zu verhindern?
Wien (OTS) – Noch 2012 betonte das Bundesdenkmalamt (BDA) in seinem Unterschutzstellungsbescheid (S. 11) die Wichtigkeit der Erhaltung der Gesamtanlage(!) der 1927-31 erbauten Hafenarbeitersiedlung (“eine Auswahl bzw. Einschränkung der Unterschutzstellung auf einzelne Häuser ist aus denkmalpflegerischer Sicht nicht vertretbar”!). Und auch der beim BDA angesiedelte Denkmalbeirat hat die Sanierbarkeit der Gesamtanlage klar bestätigt. Doch wider jeder Aussage knickte das Denkmalamt ein und erlaubt nun offenbar den Teilabriss. Daher appelliert unser Verein Initiative Denkmalschutz an den Linzer Gestaltungsbeirat, der in seiner heutigen Sitzung das Projekt behandelt, sich klar und nachdrücklich für die Erhaltung der vom bekannten und für Linz prägenden Architekten und Stadtbaudirektor Curt Kühne erbauten Gesamtanlage (Sintstraße 3-37 / Lustenau) auszusprechen! (Vgl. auch unsere Presseaussendung vom 14.06.2021).
Rückfragehinweis:
Markus Landerer (0699/1024 4216) und DI Dr. Alexander Schmiderer (0664/750 545 42) Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter www.idms.at
OTS: Ressorts: CI, KI – Stichworte: Architektur, Immobilien, Politik, Oberösterreich, Kultur
Die Arbeiterwohnhäuser zeigen am risalitartig ausgebildeten Stiegenhaus einen expressionistischen Dekor in Form von Klinkerverkleidungen an den wesentlichen Bauteilen, Foto: Lorenz Potocnik
Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österrreichs: Oberösterreich, Band II: Linz, Topographisches Denkmälerinventar, Hrsg. Bundesdenkmalamt, Horn/Wien 2009, Seite 363
Österreichische Kunsttopographie, Band LV: Die profanen Bau- und Kunstdenkmäler der Stadt Linz, III. Teil: ‘Außenbereiche, Urfahr, Ebelsberg’, Horn 1999, Seite 247
Andrea Bina und Lorenz Potocnik (Hrsg.), Architektur in Linz, 1900-2011, Wien 2012, Seite 75
Friedrich Achleitner, Österreichische Architektur im 20. Jahrhundert, Band I: ‘Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg’, Salzburg und Wien 1980, Seite 177
https://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2021/04/2021-04-14_Potocnik-Sintstrasse_Luft_7-Haeuser_Abriss_markiert_a.jpg549800IDM_adminhttps://www.initiative-denkmalschutz.at/images/2019/10/Logo-IDMS-.pngIDM_admin2023-02-06 07:45:552023-08-14 22:31:48Linz / Initiative Denkmalschutz: Appell an Gestaltungsbeirat, klares Bekenntnis zur Erhaltung der Arbeitersiedlung Sintstraße abzugeben!
Initiative Denkmalschutz: Abriss Scharfrichterhaus in Salzburg zeigt Komplettversagen der Politik im Kulturgüterschutz!
Die Stadtpolitik glänzte durch Unfähigkeit. Land Salzburg soll Raumordnungsgesetz verbessern!
Salzburg/Wien (OTS) — Der Abriss des geschichtsträchtigen Henkerhauses in Salzburg-Gneis seit Montag, 19.8. ist der traurige Endpunkt eines langen Versagens der Stadtpolitik. Unfähig, eine wirksame Raumordnungsvereinbarung 2011 mit dem Eigentümer abzuschließen (jetzt zeigt sie sich plötzlich als rechtlich “zahnlos”), hatte der Eigentümer nur die “feste Absicht” ausdrücken müssen, das Gebäude in der Neukommgasse 26 zu erhalten (und bekam im Gegenzug dafür woanders Widmungsgewinne!). Ebenso zeigte sich die Stadt unfähig, einen Bebauungsplan für das historische Kulturdenkmal zu erlassen, mit dem ein Erhaltungsgebot ausgesprochen werden hätte können. Daher erwartet sich unser Verein von der Stadtpolitik, dass die Fläche nun auch weiterhin als Grünland ausgewiesen bleibt (alles andere wäre nach dem Abriss eine Verhöhnung). Auch ist die Stadt Salzburg nun gefordert, den historischen Häuserbestand in der Stadt auf erhaltungswürdige Gebäude zu untersuchen, die bis heute ohne Bebauungsplan sind, um dies nachzuholen und Erhaltungsgebote auszusprechen.
Land Salzburg soll Raumordnungsgesetz überarbeiten!
Unverständlich, dass im § 59 Salzburger Raumordnungsgesetz (S-ROG) ein vorhandener Bebauungsplan Voraussetzung ist, um “charakteristische Bauten” mit einem Erhaltungsgebot belegen zu können. Es wird daher nachdrücklich eine Änderung des Gesetzes angeregt, damit – ähnlich wie in Wien – auch ohne Bebauungsplan ein Erhaltungsgebot verhängt werden kann.
22 Jahre zugewartet – auch Bundesdenkmalamt versagte
Besonders bedauerlich ist, dass das Denkmalamt das Scharfrichterhaus aus dem (17.?/) 18. Jh. nicht unter Denkmalschutz gestellt hat, obwohl es sich bereits 2002 und 2013 damit befasst hatte (und sich das Gebäude 2013 noch in einem “relativ guten baulichen Zustand” befand). Jetzt – wen wundert’s nach 22 Jahren? – soll der Bauzustand dafür zu schlecht sein …
Rückfragen & Kontakt
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, DI Dr. Alexander Schmiderer, tel. 0664/750 545 42 https://www.idms.at
OTS Stichwörter: Architektur, Kultur, Politik, Recht, NGOs, Kunst & Kultur, Stadtplanung, Raumordnung, Denkmalpflege, Ortsbildschutz
Ressorts: Kultur Österreich, Chronik Österreich
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