Krems: Bresche ins UNESCO-Welterbe Wachau? Stadt Krems beabsichtigt Abriss in Schillerstraße 2-4 zu bewilligen! Denkmalamt muss handeln!

APA-OTS-Presseaussendung Initiative Denkmalschutz, 30.3.2020

Krems: Bresche ins UNESCO-Welterbe Wachau? Stadt Krems beabsichtigt Abriss in Schillerstraße 2-4 zu bewilligen! Denkmalamt muss handeln! Forderung nach Erhalt der beiden über 150 Jahre alten Häuser! Initiative Denkmalschutz unterstützt örtliche Bürgerinitiative

Wien (OTS) – Noch 1999 galten im Denkmalamt die frühhistoristischen Häuser in der Schillerstraße – zentrale Achse zwischen der Kremser Innenstadt und der Altstadt von Stein sowie in der Kernzone(!) des Welterbes gelegen – als schutzwürdig. Jetzt, nachdem die Wachau im Jahr 2000 zum Weltkulturerbe erklärt wurde, plötzlich nicht mehr?

Denkmalamt muss Not-Unterschutzstellung aussprechen!

Das Bundesdenkmalamt ist berechtigt, eine sofort gültige Unterschutzstellung auszusprechen (Mandatsbescheid gemäß § 57 AVG). Dies ist wohl die wirkungsvollste und vielleicht auch die letzte Möglichkeit, den Abbruch so kurzfristig zu verhindern.

Nach großen Versäumnissen: Stadt Krems ist jetzt gefordert!

Die Stadt Krems kann gemäß NÖ Raumordnungsgesetz (NÖ ROG 2014) eigene Schutzzonenwidmungen verordnen. Es ist höchst an der Zeit, dass die Stadt Krems endlich ihre eigene Verantwortung wahrnimmt und den „historisch erhaltungswürdigen Baubestand“ in der gesamten Stadt überprüft und ggf. unter Schutz stellt (§ 30 Abs. 2 Z. 1; § 31 Abs. 8). Unabhängig davon besteht – wie woanders erfolgreich geschehen – für Bürgermeister und Stadtverantwortliche die Möglichkeit, mittels politischer Verhandlungen den Eigentümer vom Abbruch abzubringen.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer 0699/1024 4216 und Claus Süss 0676/740 43 27
Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

Ältere iD-Berichte:

Kremser Schillerstraße: Welterbebeirat nicht gegen Abriss (7.3.2020): Die beiden Gebäude Schillerstraße 2-4 liegen in der Kernzone des UNESCO-Welterbes Wachau, trotzdem sollen die Häuser einem Neubauprojekt weichen, denn die Häuser stehen nicht unter Denkmalschutz und befinden sich in keiner Schutzzone. Jetzt hat auch der Welterbebeirat keine Einwände gegen einen möglichen Abriss geäußert. (Der Welterbebeirat setzt sich aus drei stimmberechtigten Mitgliedern zusammen: Mag. Ruth Pröckl, Bundeskanzleramt, als „State Party“ zuständig für das Welterbe in Österreich; Mag. Martin Grüneis, Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kunst und Kultur, sowie Mag. Roman Janacek, Region Wachau, Bürgermeister der Gemeinde Bergern. Quelle: https://www.weltkulturerbe-wachau.at/weltkulturerbe-wachau/management). NÖN-Artikel weiterlesen (2.3.2020): https://www.noen.at/krems/krems-beirat-gibt-gruenes-licht-fuer-bauprojekt-krems-bauprojekt-schillerstrasse-194746759. Gleichzeitig wird 20 Jahre Welterbestatus Wachau gefeiert. NÖN-Artikel weiterlesen (7.3.2020): https://www.noen.at/krems/20-jahr-jubilaeum-wachau-feiert-welterbe-status-krems-welterbe-wachau-194751180. +++ Älterer iD-Bericht (12.2.2020): Noch 1999 hat das Bundesdenkmalamt den Abschnitt bei der Schillerstraße 2-4 für Denkmalschutzwürdig erachtet. Doch eine aktuelle Überprüfung seitens des Denkmalamtes ergab jetzt, dass die Bedeutung die Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens nicht rechtfertigt. Jetzt liegt der Ball wieder bei der Stadt Krems, denn diese könnte Schutzzonen verordnen, doch auch eine solche könnte zu spät kommen für diese beiden Häuser. NÖN-Artikel (12.2.2020) weiterlesen: https://www.noen.at/krems/ball-liegt-nun-bei-stadt-kremser-schillerstrasse-denkmalamt-haelt-sich-zurueck-krems-bundesdenkmalamt-schutzzone-bau-190749297 +++ iD-Bericht (7.2.2020): Stadt Krems entdeckt Schutzzone, für Schillerstraße zu spät? Aktueller Anlassfall Schillerstraße 2-4: In der Bevölkerung wächst die Sorge um den historischen Baubestand in Krems. Eine Entwicklung, die nun die Politik zum Handeln zwingt. Die Schutzzone ist als Möglichkeit für Gebäude entdeckt worden, die – wenn sie nicht unter Denkmalschutz stehen – vor einen möglichen Abriss gerettet werden können. Einen Sündenbock für die Bedrohung historischer Gebäude durch Bauträger hat die Opposition übrigens im Gestaltungsbeirat der Stadt Krems gefunden, dessen Mitglieder mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP neu bestellt wurde. NÖN-Artikel weiterlesen (7.2.2020): https://www.noen.at/krems/historischer-baubestand-krems-entdeckt-die-schutzzone-krems-bauen-schutzzone-reinhard-weitzer-denkmalschutz-189462151. +++Weitere Medienberichte in der NÖN: “Schillerstraße: Anrainer proben Aufstand wegen Bauprojekt” (21.1.2020): https://www.noen.at/krems/krems-anrainer-proben-aufstand-wegen-bauprojekt-krems-bauprojekt-streit-richard-scholter-185792288 ; “Leserbrief: Schillerstraße braucht Schutzzone” (27.1.2020): https://www.noen.at/leserbriefe/leserbrief-schillerstrasse-braucht-schutzzone-krems-leserbrief-187630700; “Schillerstraße: Suche nach Kompromiss wegen Bauprojekt” (30.1.2020): https://www.noen.at/krems/krems-suche-nach-kompromiss-wegen-bauprojekt-krems-reinhard-resch-bauprojekt-187651797.

Change.org-Petition und Demo (Sa., 11.1.): Gegen den Abriss der Gründerzeithäuser Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41 im Zuge des U5-Baus

Change.org-Petition und Demo (Sa., 11.1.) gegen den Abriss der Gründerzeithäuser Elterleinplatz 8 und Währinger Gürtel 41 im Zuge des U5-Baus

Architekturrebellion Österreich und die Initiative Denkmalschutz laden zur Versammlung am Elterleinplatz ein, um gegen die geplanten Abrisse der historischen Gebäude Elterleinplatz 8 (17. Bezirk) und Währinger Gürtel 41 (18. Bezirk) durch die Wiener Linien zu protestieren (vgl. Presseaussendung vom 9.12.). Durch diese Abrisse im Zuge des U5-Baus wird nicht nur unnötig das historische Stadtbild Wiens und die Grätzlstruktur empfindlich gestört, sondern es werden ohne Not gut funktionierende und vermietete Wohn- und Geschäftsflächen abgerissen.

Online-Petition für die Erhaltung unterzeichnen:

https://chng.it/crk5FzT2Lm

Demonstration Treffpunkt: Samstag, 11. Jänner, 10:30 Uhr, Elterleinplatz 8 (beim Alszauberbrunnen), 1170 Wien

Mit der Demonstration wollen wir dagegen ein Zeichen setzen: Für den Schutz unseres baukulturellen Erbes, mehr Transparenz seitens der Wiener Linien und eine städtebauliche Lösung, die den U-Bahnbau in das historische Stadtbild nahtlos und respektvoll eingliedert, statt Ensembles zu zerreißen. Partizipation ist notwendig, um das Bewusstsein in der Bevölkerung für diese Abrisse zu schärfen, wurden die Abrisse doch eigentlich bis diesen Sommer trotz der sonst reichlichen Informationen zum U5 Bau de facto von Seiten der Stadt und Wiener Linien verschleiert. Die technische Möglichkeit zum Erhalt der betroffenen Gebäude bzw. derer Fassaden bestünde mit Rückblick auf die zahlreichen Stationen der Wiener U-Bahn in Bestandsgebäude sicher, doch sind weitere Informationen und Erwägungen zum Abriss für die Bevölkerung nicht zugänglich.

Im Zuge der Demonstration haben wir auch parallel eine Change.org-Petition gestartet, da eine Petition nach Landesgesetz vom zuständigen Magistrat der Stadt Wien mit einer fadenscheinig anmutenden Begründung abgelehnt wurde. Damit wollen wir aufzeigen, dass sowohl EinwohnerInnen als auch BesucherInnen Wiens das Stadtbild nicht egal ist !

Hier Online-Petition unterzeichnen: https://chng.it/crk5FzT2Lm

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme bzw Berichterstattung!

Mag. Stephan Erath, Für Architekturrebellion Österreich
https://www.instagram.com/architekturrebellion_austria
mobil: 0681 / 8113 70 46

Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz
https://www.initiative-denkmalschutz.at
mobil: 0699 / 1024 4216

Initiative Denkmalschutz: Rettung für alten Gutshof in Mutters in letzter Sekunde?

Initiative Denkmalschutz: Rettung für alten Gutshof in Mutters in letzter Sekunde?
Bundesdenkmalamt Tirol hat dieser Tage eine Not-Unterschutzstellung ausgesprochen!

Ein altes Bauernhaus mit Kern bis in die frühe Neuzeit hätte in Kürze abgerissen werden sollen!

Vom „Schandfleck schnellstmöglich beseitigen“ spricht der Bürgermeister am 17. Jänner auf Facebook* und zeigt sich erfreut, dass am Vortag der Gemeinderat den Ankauf des alten Gutshofs in der Gemeinde Mutters (oberhalb von Innsbruck), einstimmig beschlossen hat, um die Grundstücksfläche „in eine Wiese umzugestalten“. Doch das alte Bauernhaus, prominent am Eingang ins Ortszentrum gelegen (Kirchplatz 1), wurde nach einem Brand des alten Mesnerhauses 1905 als „Holer Lies‘n Luis Gutshof“ bis 1912 auf der teilweisen Brandruine des Mesnerhauses wiederaufgebaut. Das Gebäude – im Kunstkataster Tirol als „Holerlies Hof“ bezeichnet – geht im Kern vermutlich bis in die frühe Neuzeit zurück (erkennbar u. a. am Torgewände; 15./16. Jh.?). Unser Verein Initiative Denkmalschutz, der sich für den Erhalt gefährdeter Kulturgüter in Österreich einsetzt, hat noch am Sonntag, 19. Jänner das Bundesdenkmalamt vom drohenden Abbruch verständigt, sodass das Denkmalamt Tirol wenige Tage später eine Not-Unterschutzstellung per Mandatsbescheid ausgesprochen hat (gemäß § 57 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) sowie § 1 und § 3 Denkmalschutzgesetz).

Initiative Denkmalschutz: Gemeinde Mutters trägt Verantwortung für historisches Ortsbild

Die Gemeinde Mutters hat selbst eine kulturelle Verantwortung für das baukulturelle Erbe wahrzunehmen (gemäß „SOG“, dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz). Wir bitten die Gemeinde Mutters – insbesondere den Bürgermeister Hansjörg Peer – nach dem vom Bundesdenkmalamt ausgesprochenen Abbruchverbot – von den Plänen der Zerstörung endgültig Abstand zu nehmen, die baukulturelle Verantwortung für den alten Gutshof am Kirchplatz zu übernehmen und diesen nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten zu erhalten. Die Enkelin von Alois Pfurtscheller, des Erbauers des neuen „Holer Lies‘n Luis Gutshof“ (sowie dessen Sohn Alois), Notburga Pfurtscheller hat größte dankbare Freude, dass das Denkmalamt tätig geworden ist. Eine Sanierung wäre wohl nicht nur für die Familien Pfurtscheller, sondern auch für alle Mutterer eine positive Ortsaufwertung für das alte Dorfzentrum. Außerdem empfiehlt die Initiative Denkmalschutz bei künftigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen im Gemeindegebiet von Mutters besondere Rücksicht auf erhaltenswerte Altgebäude zu nehmen und dabei verstärkt das Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz in Bezug auf „Schutzzonen“ (§ 8) und Erklärung zu charakteristischen Gebäuden“ (§ 3) anzuwenden.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer und Claus Süss
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
mobil: 0699 / 1024 4216 sowie 0676 / 740 43 27
www.initiative-denkmalschutz.at

Kontakt Notburga Pfurtscheller, mobil: 0699 / 1117 7933
Foto: „Holer Lies’n Luis Gutshof“ (im Kunstkataster Tirol als „Holerlies Hof“ bezeichnet), Kirchplatz 1, 6162 Mutters (Pol. Bez. Innsbruck-Land), November 2017, Fotograf: Simon Legner, CC BY-SA 4.0, Wikipedia; Direktlink zum Foto: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Mutters_Kirchplatz_1.jpg

* Facebook-Seite der Bürgermeister-Partei „Wir Mutterer“, Posting vom 17.1.2020, 18:05 Uhr, siehe: https://www.facebook.com/wirmutterer

Siehe auch:

Bezirksblätter Tirol vom 17. Jänner 2020:
“Lösung eines alten Problems in Mutters”:
https://www.meinbezirk.at/westliches-mittelgebirge/c-lokales/loesung-eines-alten-problems-in-mutters_a3873483


Initiative Denkmalschutz zu Heumarkt-Gefeilsche ums Weltkulturerbe: Ein unmoralisches Angebot der Stadt Wien an die UNESCO!

Initiative Denkmalschutz zu Heumarkt-Gefeilsche ums Weltkulturerbe: Ein unmoralisches Angebot der Stadt Wien an die UNESCO!

Neuer Vizekanzler und Kulturminister Werner Kogler ist jetzt verpflichtet Recht im Sinne des Regierungsprogrammes umzusetzen

Wien (OTS) – Ein echtes Danaergeschenk: Wenn ICOMOS und UNESCO jetzt nachgeben, haben sie gänzlich ihre Glaubwürdigkeit verspielt. Der vom Heumarkt-Koordinator Ernst Woller (SPÖ) am 20.12. im Gemeinderat überraschend vorgestellte “Kompromiss”, um den gefährdeten Welterbe-Titel doch noch zu retten, lautet vereinfacht zusammengefasst so: Entweder stimmt die UNESCO einer Höherentwicklung der Heumarkt Hotelscheibe zu (was die UNESCO seit 2012/13 ausschließt, vgl.: http://www.idms.at/unesco/unesco-heumarkt.pdf), oder die Stadt Wien bewilligt das bereits gewidmete, noch größere Hochhausprojekt mit 66,3 Meter. Die Stadt hat mit dem Beschluss des Flächenwidmungsplanes 2017, im Wissen, dass dieser gegen die UNESCO Welterbe-Richtlinien verstößt, nicht nur einen eklatanten Rechtsbruch begangen, sondern sich dem Investor gänzlich ausgeliefert.

Stadt Wien muss UNESCO-Vorgaben ohne Wenn und Aber umsetzen!

Liegt es daran, dass Investor Tojner vielleicht 2014 die Wahrheit gesprochen und damals zum möglichen Verlust des Weltkulturerbe-Status gemeint hat: “Die UNESCO wird sich aufregen, ja. Aber die Stadt Wien hat das Commitment gegeben, das umzusetzen” (Wirtschaftsblatt, 4.6.2014). Tojner scheint nun den Widmungsgewinn ins Trockene gebracht zu haben, wenn Woller erklärt, dass Tojner nach der Bauverhandlung am 18.12. jetzt “Rechts­sicherheit hat, dass er innerhalb der nächsten vier Jahre dieses Projekt realisieren kann oder könnte. Und mit diesem Ergebnis in der Tasche ist der Projektentwickler Michael Tojner bereit ein alternatives Projekt auszuarbeiten gemeinsam mit der Stadt Wien, gemeinsam mit der UNESCO und ICOMOS”. Die Initiative Denkmalschutz fordert die Stadt Wien auf, die UNESCO-Vorgabe “nicht höher als Bestand” umzusetzen, zumal sie bereits 2006 den Ausschluss von Hochhäusern im Welterbe akzeptierte.

Kulturminister Werner Kogler ist jetzt verpflichtet zu handeln!

“Verbindlichmachung ausgewiesener Objekte und Regionen des UNESCO-Weltkulturerbes im österreichischen Rechtskanon” (S.47), “Klares Bekenntnis zum und Einsatz für das österreichische UNESCO-Weltkulturerbe” (S.183)”, heißt es im Regierungsprogramm. Dieser schaurigen Schmierenkomödie müsste nun die Bundesregierung endlich ein Ende setzen und einschreiten, denn sie hat nicht nur die Möglichkeit, sondern sogar die Verpflichtung(!) zu handeln, um das UNESCO‐Welterbe „Historisches Zentrum von Wien” vor Verunstaltung und Verlust des Prädikates zu retten. Der als UNESCO-Vertragspartner zuständige Kulturminister Werner Kogler muss(!) jetzt gemeinsam mit Staatssekretärin Ulrike Lunacek die erforderlichen Maßnahmen treffen (gemäß Bundesverfassungs-Gesetz Art. 16 Abs. 4).

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer 0699/1024 4216 und Claus Süss 0676/740 43 27
Initiative Denkmalschutz, www.initiative-denkmalschutz.at

APA-OTS-Presseaussendung im Original: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200109_OTS0013

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | DES0001


Initiative Denkmalschutz: Kulturgutverlust in Horner Tuchmachersiedlung. Abriss in der wahrscheinlich ältesten Arbeitersiedlung Österreichs

Raabser Straße 3, Horn, Niederösterreich

Kleinhaus in der Tuchmachersiedlung Horn, Raabser Straße 3, Foto Sept. 2018

Dieses Wochenende wurde mit dem Abriss eines der originärsten Gebäude in der „ältesten Tuchmachersiedlung Niederösterreichs“ begonnen [Anm. 1]. Nach Bau der Tuchmanufaktur 1647 ließ der Herrschaftsbesitzer Ferdinand Sigmund Graf Kurz 1652 bis 1658 im Norden der mittelalterlichen Horner Altstadt für die Tuchmacherfamilien dreißig Kleinhäuser samt Wallfahrtskapelle in der Raabser Straße errichten. Es sind eingeschoßige giebelständige Kleinhäuser mit Satteldach, die durch ein Portal mit dem Nachbarhaus verbunden sind. Die meisten Häuser, teils umgebaut und verändert, gehen auch heute noch im Kern auf diese Kurz‘sche Gründung zurück. Nun wurde gerade eines der weitgehend original erhaltenen Gebäude begonnen abzureißen, das Haus Raabser Straße 3. Denn keines dieser Häuser steht unter Denkmalschutz, nur die Kapelle ist geschützt.

Initiative Denkmalschutz: Wertvolles Dokument aus Frühzeit der Industriealisierung verloren

Oliver Fries bezeichnet die Tuchmachersiedlung als „wahrscheinlich erste Industriesiedlung Österreichs“. Sie ist damit sogar um 100 Jahre älter als die Industriegeschichtlich hochbedeutende niederösterreichische Arbeitersiedlung Nadelburg in Lichtenwörth (1747-1756), die laut Wehdorn/Georgeacopol-Winischhofer „zweifellos zu den ältesten, noch weitgehend einheitlich erhaltenen Anlagen dieser Art in Europa“ zählt. [Anm. 2]

Stadt Horn und Bundesdenkmalamt sind gefordert

Nachdem bereits 2017 das gut erhaltene Haus Raabser Straße 25 abgerissen wurde [Anm. 3], ist nicht nur das Bundesdenkmalamt gefordert jetzt rasch dieses besonders alte und seltene Industriezeugnis unter Denkmalschutz zu stellen, sondern auch die Stadt Horn muss handeln und hat dabei die wahrscheinlich noch größere kulturelle Verantwortung zu tragen. Denn die Stadt ist gemäß Niederösterreichischem Raumordnungsgesetz 2014 auch für denjenigen „historisch erhaltungswürdigen Baubestand“ verantwortlich (vgl. § 30 Abs. 2 Z. 1 sowie § 31 Abs. 8 NÖ ROG 2014), den das Bundesdenkmalamt gemäß strengen Vorgaben im Denkmalschutzgesetz vielleicht nicht unter Denkmalschutz stellen kann (aus diesen Gründen hat beispielsweise die Stadt Wien bereits seit 1972 Schutzzonen gewidmet). Die Stadt Horn kann also gemäß NÖ ROG eigene Schutzzonenwidmungen verordnen, die einen Abbruch untersagen können, gleichzeitig wären aber auch maßgeschneiderte und möglichst bestandsgenaue Bebauungspläne notwendig. Gerade in den letzten Jahren haben nicht wenige niederösterreichische Gemeinden erkannt, dass sie selbst im Sinne des Ortsbildschutzes aktiv werden müssen und haben eigene Schutzzonenverordnungen erlassen (z.B. Baden bei Wien, Klosterneuburg) oder bereiten solche vor (St. Pölten).

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[1] Zitat Stadler, Seite 369
[2] Zitat, Wehdorn/Georgeacopol-Winischhofer, Seite 188
[3] Oliver Fries, Seite 142

FOTOS: Oliver Fries, 1.12.2019 sowie 29.09.2018

HISTORISCHE ANSICHT der Tuchmachersiedlung siehe: https://www.meinbezirk.at/horn/c-lokales/die-horner-tuchmachersiedlung_a3445683#gallery=default&pid=19603626

FOTO Wallfahrtskapelle (Altöttinger Kapelle, unter Denkmalschutz), siehe:
http://www.sagen.at/fotos/showphoto.php/photo/57458/size/big/cat/ (vgl. Denkmalliste Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Horn_(Nieder%C3%B6sterreich)).

Quellen:

– Gerhard Stadler, Das industrielle Erbe Niederösterreichs. Geschichte- Technik – Architektur. Wien – Köln – Weimar 2006, Seite 369f.

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Band: Niederösterreich nördlich der Donau, Wien, 1990, Seite 461

– Oliver Fries, Die Tuchmachersiedlung in Horn (Niederösterreich) – Wohnen und Verlagsarbeit in der Öttinger Vorstadt, in: Jahrbuch für Hausforschung, Band 69: Die neuen Häuser in den neuen Städten und Dörfern. Neuerungen im Hausbau unter dem Einfluss der Landesherren und ihrer Baumeister zwischen 1650 und 1830 (Bericht über die Tagung des Arbeitskreises für Hausforschung e. V. in Schwerin vom 3. bis 7. Oktober 2018), Arbeitskreis für Hausforschung e. V., Petersberg 2019, Seite 139-146

– Manfred Wehdorn, Ute Georgeacopol-Winischhofer, Baudenkmäler der Technik und Industrie in Österreich, Band 1: Wien, Niederösterreich, Burgenland, Wien – Köln- Weimar 1984, S. 188f. (Nadelburg in Lichtenwörth)


Emmersdorf

Emmersdorfer Stadel muss erhalten werden, 23. 10. 2018

Initiative Denkmalschutz: Emmersdorfer Stadel muss erhalten werden!
Der Klagenfurter Stadtsenat möchte heute den Abriss beschließen

Seit vielen Jahren verlottert der im Eigentum der Stadt Klagenfurt befindliche Stadel des Schlosses Emmersdorf in Klagenfurt-Wölfnitz. Noch vor wenigen Jahren befürwortete Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz, damals noch als Vizebürgermeisterin, die Erhaltung des Stadels, doch seit kurzem scheint alles anders zu sein und jetzt soll es sehr schnell gehen. „Speed kills“. Cui bono?

Stadt Klagenfurt hat baukulturelle Verantwortung zu tragen!

Nicht alles, was nicht denkmalgeschützt ist, ist nicht erhaltenswert. Auch wenn das Bundesdenkmalamt keine Unterschutzstellung erwägt, tragen Land Kärnten und insbesondere die Stadt Klagenfurt Verantwortung für ihr baukulturelles Erbe (nicht umsonst gibt es das Kärntner Ortsbildpflegegesetz oder eigene Schutzzonen-Verordnungen wie z.B. in Wien, dort auch für Einzelobjekte). Der Emmersdorfer Stadel aus der Mitte des 19. Jh. (vielleicht auch älter) ist ein inzwischen selten gewordener Typus eines Stadels mit Ziegelgittern, der ein argrarisches Kulturdenkmal von lokaler Bedeutung darstellt.

Ist die Stadt Klagenfurt ihrer eigenen Erhaltungspflicht nicht nachgekommen?

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Gänserndorf

Synagoge Gänserndorf: Trotz Denkmalschutz vor Abriss? 16. Aug. 2018

Synagoge in Gänserndorf trotz Denkmalschutz kurz vor Abriss? Bürgermeister forciert weiter Abbruch schlicht für einen “Parkplatz”!

Initiative Denkmalschutz: Ausgerechnet der Obmann des Kulturausschusses im Landtag möchte seltene bauliche Reste jüdischer Synagogenbaukultur Niederösterreichs zerstören!

Wien (OTS) – Mit der Behauptung “Einsturzgefahr” könnte der Bürgermeister und Landtagsabgeordnete René Lobner (ÖVP) sein lang gehegtes Ziel doch noch erreichen und die ehemalige Synagoge samt Rabbinerhaus abreißen lassen (NÖN, 9.8.). Zuvor hatte das Denkmalamt seine Abrisspläne durchkreuzt und mittels Eilverfahren beide Gebäude vorläufig unter Denkmalschutz gestellt. Das Bundesdenkmalamt attestiert den Gebäuden trotz ihrer starken Veränderungen einen “bedeutsamen dokumentarischen geschichtlichen Charakter”, vor allem als äußerst rarer Typus aus Kombination Synagoge und Rabbinerhaus.

Versucht Bürgermeister letztes Schlupfloch im Gesetz zu nützen?

Nur mit dem Nachweis “Gefahr im Verzug” darf der Bürgermeister die im Eigentum der Gemeinde befindlichen Gebäude ohne Zustimmung des Bundesdenkmalamtes abbrechen. Dies setzt voraus, dass “Gefahr für höherwertige Rechtsgüter besteht, vor allem bei Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen”, was mit “Einsturzgefahr” bei leerstehenden und vor Zutritt gesperrten Gebäuden allein kaum zutreffen wird.

IKG – Israelitische Kultusgemeinde hat Abriss nie zugestimmt!

Noch immer behauptet der Bürgermeister, die IKG habe dem Abriss vor Jahren zugestimmt. Dies ist nicht richtig, wie es aus einem Schreiben aus der IKG an die Initiative Denkmalschutz hervorgeht.

Erhaltung der Synagoge Gänserndorf Kulturaufgabe des Landes NÖ

Die Synagoge in der Bahnstraße 60 wurde 1889 vom Architekten Jakob Modern erbaut und 1908 um das Rabbinerhaus erweitert. Unabhängig davon, ob die Bauten den strengen Denkmalschutzkriterien entsprechen werden, hat das Land Niederösterreich, und insbesondere der Bürgermeister von Gänserndorf, eine Kulturverantwortung wahrzunehmen. Besonders tragisch, wenn ausgerechnet der NÖ-Kulturausschuss-Obmann hier ein besonders verheerendes Beispiel für das Land abgeben würde.

Rückfragen & Kontakt:
Markus Landerer und Claus Süss, Initiative Denkmalschutz, mobil: 0699/1024 4216 und 0676/740 43 27, www.initiative-denkmalschutz.at

Foto: Synagoge Gänserndorf, Initiative Denkmalschutz

Original APA-OTS-Presseaussendung:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180816_OTS0010

Gries am Brenner

Gries am Brenner: Eigentümer will spätgotisches Haus retten, Bürgermeister fordert Abriss!

Kuriosum zum Europäischen Kulturerbejahr 2018: Eigentümer will spätgotisches Haus retten, doch Tiroler Bürgermeister fordert Abriss!

Initiative Denkmalschutz fordert Land Tirol und den Bund auf zu vermitteln, um dem Eigentümer bei seinem vorbildlichen Einsatz für unser österreichisches Kulturerbe zu unterstützen

Wien (OTS) – In der Gemeinde Gries am Brenner wurde nach einem Steinschlag 2011 ein großräumiges Sperrgebiet mit Betretungsverbot erlassen, darunter auch für das alte spätgotische Widum (Pfarrhaus). Ein Jahr später hat die Baubehörde sogar „Einsturzgefahr“ attestiert und wegen “Gefahr in Verzug“ einen Abbruchbescheid für das Widum erlassen, doch schien die Gemeinde jahrelang keine Eile mit der Umsetzung zu haben. Auch vom Betretungsverbot wurden vielfache Ausnahmen erlassen, nicht jedoch für den seit 2016 neuen Eigentümer des Widums im Ortsteil Lueg (Nr. 216), der es restaurieren will.

Mittlerweile hat das Bundesdenkmalamt das geschichtsträchtige, im Kern aus der Mitte des 15. Jh. stammende Gebäude unter Denkmalschutz gestellt, doch Bürgermeister Karl Mühlsteiger (Offene Gemeindeliste) pocht weiterhin auf Abriss und hat beim Bundesverwaltungsgericht den Bescheid beeinsprucht, eine Entscheidung ist in Bälde zu erwarten.

Mehr Eigentümerwertschätzung statt Kulturvernichtungsförderung!

Österreich ist eines der letzten Europaratsmitglieder, das die „Konvention von Granada“ (1985) noch immer nicht ratifiziert hat, sodass Eigentümer ihre Denkmäler weitgehend konsequenzlos verfallen lassen dürfen. Umso schlimmer, wenn die Politik stattdessen engagierten Denkmaleigentümern Prügel vor die Füße wirft. Nach dem Abriss des kulturhistorisch bedeutenden, im Kern aus dem Mittelalter stammenden Gasthauses in Lueg (Nr. 210) vor wenigen Jahren, bleibt umso mehr zu hoffen, dass zumindest dieses Baujuwel gerettet wird. Bei gutem Willen aller Akteure sollte eine Lösung gefunden werden.

Foto: Initiative Denkmalschutz

Original APA-OTS-Pressemeldung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180606_OTS0012

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OÖ

Hitler Geburtshaus: Initiative Denkmalschutz forder Erhaltung statt tiefgreifende Veränderung, 10. April 2018

Hitlers Geburtshaus in Braunau: Initiative Denkmalschutz fordert Erhaltung des Altstadthauses statt tiefgreifende Veränderung

Keine denkmalbehördliche Bewilligung für baulichen Eingriff mehr nötig. Denkmalamt mittels Enteignungsgesetz ausgeschaltet

Wien (OTS) – „Wir müssen dem Haus die Optik nehmen“, wird der zuständige Sektionschef im Innenministerium, Hermann Feiner im Kurier zitiert (6.4.). Wie künftig auf die Bedeutung des Ortes hingewiesen werden soll, soll mittels Architektenwettbewerb geklärt werden.

Denkmalamt entmachtet: sogar Komplettabriss theoretisch möglich

Kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen, wurde mit dem im Nationalrat beschlossenen Enteignungsgesetz (Dez. 2016) auch dem Bundesdenkmalamt jegliche Möglichkeit genommen, Eingriffe in die Bausubstanz zu untersagen, wenn diese “der dauerhaften Unterbindung der Pflege, Förderung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts oder eines bejahenden Gedenkens an den Nationalsozialismus” dienen. Sogar ein Komplettabriss wäre hier “mitumfasst” (“vollständige Beseitigung des Geburtshauses von Adolf Hitler”, Zitat aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage). Doch auch ein starker “optischer Eingriff” würde das gut erhaltene Altstadtensemble in der Salzburger Vorstadt schwer beschädigen.

Initiative Denkmalschutz fordert von Bundesminister für Inneres, Herbert Kickl (FPÖ) die umfassende Erhaltung

Zwischen Denkmalschutz und einem Gedenkort, der sich auf NS-Täter und die NS-Schreckensherrschaft bezieht, muss kein Widerspruch existieren. Die Initiative Denkmalschutz schließt sich daher dem Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) Austria an, der das aus dem 17. Jh. stammende Haus als “authentischen Erinnerungsort der Aufklärung und Entmystifizierung nationalsozialistischer Ideologie bewahrt und einer entsprechenden Nutzung zugeführt” sehen will. Das Konzept von Andreas Maislinger für ein “Haus der Verantwortung” scheint in diesem Sinne beispielsweise besonders geeignet.

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OÖ

“Kulturstadt” Salzburg plant radikale Schrumpfkur für historischen Althausbestand. iD schockiert, 21.02.2018

“Kulturstadt” Salzburg plant radikale Schrumpfkur für historischen Althausbestand – Verein Initiative Denkmalschutz schockiert

Über 1/4 der Gebäude außerhalb der Altstadt sollen aus dem Erhaltungsgebot fallen. Morgen tagt der Planungsausschuss. Initiative Denkmalschutz fordert Einbindung der Öffentlichkeit!

Wien (OTS) – Unter dem Vorwand der besseren Überprüfbarkeit der Erhaltungsgebote hat die Stadt Salzburg eine Studie bei “Terra Cognita” in Auftrag gegeben, in der jetzt 305 der 1.159 überprüften historischen Gebäude aus dem Erhaltungsgebot fallen sollen (§ 59 Salzburger Raumordnungsgesetz 2009). Besonders kritisiert werden müssen die dazu völlig ungeeigneten Kriterien zur Beurteilung der Erhaltenswürdigkeit, die dem kulturhistorischen Wert der Gebäude keinesfalls gerecht werden. Warum soll z.B. eine “nicht wahrnehmbare Bauflucht” in Bezug zum Bebauungsplan(!) ein negatives Kriterium darstellen? Sollte dies nicht viel mehr zum Anlass genommen werden, die Baufluchtlinien wieder dem historischen Bestand anzupassen, um diesen besser zu schützen? Auch die kolportierte Chimäre der Vorteile (effektiverer Schutz für die verbleibenden Gebäude) löst sich bei näherer Betrachtung des Grundsatz-Amtsberichts (29.12.2017) in Rauch auf, denn in diesem zeigt die Magistratsabteilung 5 (Raumplanung und Baubehörde) schonungslos auf, dass auch die “Reduzierung der Gesamtzahl an Erhaltungsgeboten nicht dazu führen wird, dass die Zahl der Abbruchansuchen sinkt” (S.13), sondern dies schlicht zu einer schnöden “Verwaltungsvereinfachung” führen wird (S.15). Daher fordert die Initiative Denkmalschutz die Einbindung der Öffentlichkeit und eine Diskussion über die völlig unzureichenden Bewertungsmaßstäbe.

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