Initiative Denkmalschutz: Rettung für alten Gutshof in Mutters in letzter Sekunde?

Initiative Denkmalschutz: Rettung für alten Gutshof in Mutters in letzter Sekunde?
Bundesdenkmalamt Tirol hat dieser Tage eine Not-Unterschutzstellung ausgesprochen!

Ein altes Bauernhaus mit Kern bis in die frühe Neuzeit hätte in Kürze abgerissen werden sollen!

Vom „Schandfleck schnellstmöglich beseitigen“ spricht der Bürgermeister am 17. Jänner auf Facebook* und zeigt sich erfreut, dass am Vortag der Gemeinderat den Ankauf des alten Gutshofs in der Gemeinde Mutters (oberhalb von Innsbruck), einstimmig beschlossen hat, um die Grundstücksfläche „in eine Wiese umzugestalten“. Doch das alte Bauernhaus, prominent am Eingang ins Ortszentrum gelegen (Kirchplatz 1), wurde nach einem Brand des alten Mesnerhauses 1905 als „Holer Lies‘n Luis Gutshof“ bis 1912 auf der teilweisen Brandruine des Mesnerhauses wiederaufgebaut. Das Gebäude – im Kunstkataster Tirol als „Holerlies Hof“ bezeichnet – geht im Kern vermutlich bis in die frühe Neuzeit zurück (erkennbar u. a. am Torgewände; 15./16. Jh.?). Unser Verein Initiative Denkmalschutz, der sich für den Erhalt gefährdeter Kulturgüter in Österreich einsetzt, hat noch am Sonntag, 19. Jänner das Bundesdenkmalamt vom drohenden Abbruch verständigt, sodass das Denkmalamt Tirol wenige Tage später eine Not-Unterschutzstellung per Mandatsbescheid ausgesprochen hat (gemäß § 57 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) sowie § 1 und § 3 Denkmalschutzgesetz).

Initiative Denkmalschutz: Gemeinde Mutters trägt Verantwortung für historisches Ortsbild

Die Gemeinde Mutters hat selbst eine kulturelle Verantwortung für das baukulturelle Erbe wahrzunehmen (gemäß „SOG“, dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz). Wir bitten die Gemeinde Mutters – insbesondere den Bürgermeister Hansjörg Peer – nach dem vom Bundesdenkmalamt ausgesprochenen Abbruchverbot – von den Plänen der Zerstörung endgültig Abstand zu nehmen, die baukulturelle Verantwortung für den alten Gutshof am Kirchplatz zu übernehmen und diesen nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten zu erhalten. Die Enkelin von Alois Pfurtscheller, des Erbauers des neuen „Holer Lies‘n Luis Gutshof“ (sowie dessen Sohn Alois), Notburga Pfurtscheller hat größte dankbare Freude, dass das Denkmalamt tätig geworden ist. Eine Sanierung wäre wohl nicht nur für die Familien Pfurtscheller, sondern auch für alle Mutterer eine positive Ortsaufwertung für das alte Dorfzentrum. Außerdem empfiehlt die Initiative Denkmalschutz bei künftigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen im Gemeindegebiet von Mutters besondere Rücksicht auf erhaltenswerte Altgebäude zu nehmen und dabei verstärkt das Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz in Bezug auf „Schutzzonen“ (§ 8) und Erklärung zu charakteristischen Gebäuden“ (§ 3) anzuwenden.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer und Claus Süss
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
mobil: 0699 / 1024 4216 sowie 0676 / 740 43 27
www.initiative-denkmalschutz.at

Kontakt Notburga Pfurtscheller, mobil: 0699 / 1117 7933
Foto: „Holer Lies’n Luis Gutshof“ (im Kunstkataster Tirol als „Holerlies Hof“ bezeichnet), Kirchplatz 1, 6162 Mutters (Pol. Bez. Innsbruck-Land), November 2017, Fotograf: Simon Legner, CC BY-SA 4.0, Wikipedia; Direktlink zum Foto: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Mutters_Kirchplatz_1.jpg

* Facebook-Seite der Bürgermeister-Partei „Wir Mutterer“, Posting vom 17.1.2020, 18:05 Uhr, siehe: https://www.facebook.com/wirmutterer

Siehe auch:

Bezirksblätter Tirol vom 17. Jänner 2020:
“Lösung eines alten Problems in Mutters”:
https://www.meinbezirk.at/westliches-mittelgebirge/c-lokales/loesung-eines-alten-problems-in-mutters_a3873483


Initiative Denkmalschutz zu Heumarkt-Gefeilsche ums Weltkulturerbe: Ein unmoralisches Angebot der Stadt Wien an die UNESCO!

Initiative Denkmalschutz zu Heumarkt-Gefeilsche ums Weltkulturerbe: Ein unmoralisches Angebot der Stadt Wien an die UNESCO!

Neuer Vizekanzler und Kulturminister Werner Kogler ist jetzt verpflichtet Recht im Sinne des Regierungsprogrammes umzusetzen

Wien (OTS) – Ein echtes Danaergeschenk: Wenn ICOMOS und UNESCO jetzt nachgeben, haben sie gänzlich ihre Glaubwürdigkeit verspielt. Der vom Heumarkt-Koordinator Ernst Woller (SPÖ) am 20.12. im Gemeinderat überraschend vorgestellte “Kompromiss”, um den gefährdeten Welterbe-Titel doch noch zu retten, lautet vereinfacht zusammengefasst so: Entweder stimmt die UNESCO einer Höherentwicklung der Heumarkt Hotelscheibe zu (was die UNESCO seit 2012/13 ausschließt, vgl.: http://www.idms.at/unesco/unesco-heumarkt.pdf), oder die Stadt Wien bewilligt das bereits gewidmete, noch größere Hochhausprojekt mit 66,3 Meter. Die Stadt hat mit dem Beschluss des Flächenwidmungsplanes 2017, im Wissen, dass dieser gegen die UNESCO Welterbe-Richtlinien verstößt, nicht nur einen eklatanten Rechtsbruch begangen, sondern sich dem Investor gänzlich ausgeliefert.

Stadt Wien muss UNESCO-Vorgaben ohne Wenn und Aber umsetzen!

Liegt es daran, dass Investor Tojner vielleicht 2014 die Wahrheit gesprochen und damals zum möglichen Verlust des Weltkulturerbe-Status gemeint hat: “Die UNESCO wird sich aufregen, ja. Aber die Stadt Wien hat das Commitment gegeben, das umzusetzen” (Wirtschaftsblatt, 4.6.2014). Tojner scheint nun den Widmungsgewinn ins Trockene gebracht zu haben, wenn Woller erklärt, dass Tojner nach der Bauverhandlung am 18.12. jetzt “Rechts­sicherheit hat, dass er innerhalb der nächsten vier Jahre dieses Projekt realisieren kann oder könnte. Und mit diesem Ergebnis in der Tasche ist der Projektentwickler Michael Tojner bereit ein alternatives Projekt auszuarbeiten gemeinsam mit der Stadt Wien, gemeinsam mit der UNESCO und ICOMOS”. Die Initiative Denkmalschutz fordert die Stadt Wien auf, die UNESCO-Vorgabe “nicht höher als Bestand” umzusetzen, zumal sie bereits 2006 den Ausschluss von Hochhäusern im Welterbe akzeptierte.

Kulturminister Werner Kogler ist jetzt verpflichtet zu handeln!

“Verbindlichmachung ausgewiesener Objekte und Regionen des UNESCO-Weltkulturerbes im österreichischen Rechtskanon” (S.47), “Klares Bekenntnis zum und Einsatz für das österreichische UNESCO-Weltkulturerbe” (S.183)”, heißt es im Regierungsprogramm. Dieser schaurigen Schmierenkomödie müsste nun die Bundesregierung endlich ein Ende setzen und einschreiten, denn sie hat nicht nur die Möglichkeit, sondern sogar die Verpflichtung(!) zu handeln, um das UNESCO‐Welterbe „Historisches Zentrum von Wien” vor Verunstaltung und Verlust des Prädikates zu retten. Der als UNESCO-Vertragspartner zuständige Kulturminister Werner Kogler muss(!) jetzt gemeinsam mit Staatssekretärin Ulrike Lunacek die erforderlichen Maßnahmen treffen (gemäß Bundesverfassungs-Gesetz Art. 16 Abs. 4).

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer 0699/1024 4216 und Claus Süss 0676/740 43 27
Initiative Denkmalschutz, www.initiative-denkmalschutz.at

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Initiative Denkmalschutz: Kulturgutverlust in Horner Tuchmachersiedlung. Abriss in der wahrscheinlich ältesten Arbeitersiedlung Österreichs

Raabser Straße 3, Horn, Niederösterreich

Kleinhaus in der Tuchmachersiedlung Horn, Raabser Straße 3, Foto Sept. 2018

Dieses Wochenende wurde mit dem Abriss eines der originärsten Gebäude in der „ältesten Tuchmachersiedlung Niederösterreichs“ begonnen [Anm. 1]. Nach Bau der Tuchmanufaktur 1647 ließ der Herrschaftsbesitzer Ferdinand Sigmund Graf Kurz 1652 bis 1658 im Norden der mittelalterlichen Horner Altstadt für die Tuchmacherfamilien dreißig Kleinhäuser samt Wallfahrtskapelle in der Raabser Straße errichten. Es sind eingeschoßige giebelständige Kleinhäuser mit Satteldach, die durch ein Portal mit dem Nachbarhaus verbunden sind. Die meisten Häuser, teils umgebaut und verändert, gehen auch heute noch im Kern auf diese Kurz‘sche Gründung zurück. Nun wurde gerade eines der weitgehend original erhaltenen Gebäude begonnen abzureißen, das Haus Raabser Straße 3. Denn keines dieser Häuser steht unter Denkmalschutz, nur die Kapelle ist geschützt.

Initiative Denkmalschutz: Wertvolles Dokument aus Frühzeit der Industriealisierung verloren

Oliver Fries bezeichnet die Tuchmachersiedlung als „wahrscheinlich erste Industriesiedlung Österreichs“. Sie ist damit sogar um 100 Jahre älter als die Industriegeschichtlich hochbedeutende niederösterreichische Arbeitersiedlung Nadelburg in Lichtenwörth (1747-1756), die laut Wehdorn/Georgeacopol-Winischhofer „zweifellos zu den ältesten, noch weitgehend einheitlich erhaltenen Anlagen dieser Art in Europa“ zählt. [Anm. 2]

Stadt Horn und Bundesdenkmalamt sind gefordert

Nachdem bereits 2017 das gut erhaltene Haus Raabser Straße 25 abgerissen wurde [Anm. 3], ist nicht nur das Bundesdenkmalamt gefordert jetzt rasch dieses besonders alte und seltene Industriezeugnis unter Denkmalschutz zu stellen, sondern auch die Stadt Horn muss handeln und hat dabei die wahrscheinlich noch größere kulturelle Verantwortung zu tragen. Denn die Stadt ist gemäß Niederösterreichischem Raumordnungsgesetz 2014 auch für denjenigen „historisch erhaltungswürdigen Baubestand“ verantwortlich (vgl. § 30 Abs. 2 Z. 1 sowie § 31 Abs. 8 NÖ ROG 2014), den das Bundesdenkmalamt gemäß strengen Vorgaben im Denkmalschutzgesetz vielleicht nicht unter Denkmalschutz stellen kann (aus diesen Gründen hat beispielsweise die Stadt Wien bereits seit 1972 Schutzzonen gewidmet). Die Stadt Horn kann also gemäß NÖ ROG eigene Schutzzonenwidmungen verordnen, die einen Abbruch untersagen können, gleichzeitig wären aber auch maßgeschneiderte und möglichst bestandsgenaue Bebauungspläne notwendig. Gerade in den letzten Jahren haben nicht wenige niederösterreichische Gemeinden erkannt, dass sie selbst im Sinne des Ortsbildschutzes aktiv werden müssen und haben eigene Schutzzonenverordnungen erlassen (z.B. Baden bei Wien, Klosterneuburg) oder bereiten solche vor (St. Pölten).

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[1] Zitat Stadler, Seite 369
[2] Zitat, Wehdorn/Georgeacopol-Winischhofer, Seite 188
[3] Oliver Fries, Seite 142

FOTOS: Oliver Fries, 1.12.2019 sowie 29.09.2018

HISTORISCHE ANSICHT der Tuchmachersiedlung siehe: https://www.meinbezirk.at/horn/c-lokales/die-horner-tuchmachersiedlung_a3445683#gallery=default&pid=19603626

FOTO Wallfahrtskapelle (Altöttinger Kapelle, unter Denkmalschutz), siehe:
http://www.sagen.at/fotos/showphoto.php/photo/57458/size/big/cat/ (vgl. Denkmalliste Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Horn_(Nieder%C3%B6sterreich)).

Quellen:

– Gerhard Stadler, Das industrielle Erbe Niederösterreichs. Geschichte- Technik – Architektur. Wien – Köln – Weimar 2006, Seite 369f.

– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Band: Niederösterreich nördlich der Donau, Wien, 1990, Seite 461

– Oliver Fries, Die Tuchmachersiedlung in Horn (Niederösterreich) – Wohnen und Verlagsarbeit in der Öttinger Vorstadt, in: Jahrbuch für Hausforschung, Band 69: Die neuen Häuser in den neuen Städten und Dörfern. Neuerungen im Hausbau unter dem Einfluss der Landesherren und ihrer Baumeister zwischen 1650 und 1830 (Bericht über die Tagung des Arbeitskreises für Hausforschung e. V. in Schwerin vom 3. bis 7. Oktober 2018), Arbeitskreis für Hausforschung e. V., Petersberg 2019, Seite 139-146

– Manfred Wehdorn, Ute Georgeacopol-Winischhofer, Baudenkmäler der Technik und Industrie in Österreich, Band 1: Wien, Niederösterreich, Burgenland, Wien – Köln- Weimar 1984, S. 188f. (Nadelburg in Lichtenwörth)


Emmersdorf

Emmersdorfer Stadel muss erhalten werden, 23. 10. 2018

Initiative Denkmalschutz: Emmersdorfer Stadel muss erhalten werden!
Der Klagenfurter Stadtsenat möchte heute den Abriss beschließen

Seit vielen Jahren verlottert der im Eigentum der Stadt Klagenfurt befindliche Stadel des Schlosses Emmersdorf in Klagenfurt-Wölfnitz. Noch vor wenigen Jahren befürwortete Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz, damals noch als Vizebürgermeisterin, die Erhaltung des Stadels, doch seit kurzem scheint alles anders zu sein und jetzt soll es sehr schnell gehen. „Speed kills“. Cui bono?

Stadt Klagenfurt hat baukulturelle Verantwortung zu tragen!

Nicht alles, was nicht denkmalgeschützt ist, ist nicht erhaltenswert. Auch wenn das Bundesdenkmalamt keine Unterschutzstellung erwägt, tragen Land Kärnten und insbesondere die Stadt Klagenfurt Verantwortung für ihr baukulturelles Erbe (nicht umsonst gibt es das Kärntner Ortsbildpflegegesetz oder eigene Schutzzonen-Verordnungen wie z.B. in Wien, dort auch für Einzelobjekte). Der Emmersdorfer Stadel aus der Mitte des 19. Jh. (vielleicht auch älter) ist ein inzwischen selten gewordener Typus eines Stadels mit Ziegelgittern, der ein argrarisches Kulturdenkmal von lokaler Bedeutung darstellt.

Ist die Stadt Klagenfurt ihrer eigenen Erhaltungspflicht nicht nachgekommen?

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Gänserndorf

Synagoge Gänserndorf: Trotz Denkmalschutz vor Abriss? 16. Aug. 2018

Synagoge in Gänserndorf trotz Denkmalschutz kurz vor Abriss? Bürgermeister forciert weiter Abbruch schlicht für einen “Parkplatz”!

Initiative Denkmalschutz: Ausgerechnet der Obmann des Kulturausschusses im Landtag möchte seltene bauliche Reste jüdischer Synagogenbaukultur Niederösterreichs zerstören!

Wien (OTS) – Mit der Behauptung “Einsturzgefahr” könnte der Bürgermeister und Landtagsabgeordnete René Lobner (ÖVP) sein lang gehegtes Ziel doch noch erreichen und die ehemalige Synagoge samt Rabbinerhaus abreißen lassen (NÖN, 9.8.). Zuvor hatte das Denkmalamt seine Abrisspläne durchkreuzt und mittels Eilverfahren beide Gebäude vorläufig unter Denkmalschutz gestellt. Das Bundesdenkmalamt attestiert den Gebäuden trotz ihrer starken Veränderungen einen “bedeutsamen dokumentarischen geschichtlichen Charakter”, vor allem als äußerst rarer Typus aus Kombination Synagoge und Rabbinerhaus.

Versucht Bürgermeister letztes Schlupfloch im Gesetz zu nützen?

Nur mit dem Nachweis “Gefahr im Verzug” darf der Bürgermeister die im Eigentum der Gemeinde befindlichen Gebäude ohne Zustimmung des Bundesdenkmalamtes abbrechen. Dies setzt voraus, dass “Gefahr für höherwertige Rechtsgüter besteht, vor allem bei Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen”, was mit “Einsturzgefahr” bei leerstehenden und vor Zutritt gesperrten Gebäuden allein kaum zutreffen wird.

IKG – Israelitische Kultusgemeinde hat Abriss nie zugestimmt!

Noch immer behauptet der Bürgermeister, die IKG habe dem Abriss vor Jahren zugestimmt. Dies ist nicht richtig, wie es aus einem Schreiben aus der IKG an die Initiative Denkmalschutz hervorgeht.

Erhaltung der Synagoge Gänserndorf Kulturaufgabe des Landes NÖ

Die Synagoge in der Bahnstraße 60 wurde 1889 vom Architekten Jakob Modern erbaut und 1908 um das Rabbinerhaus erweitert. Unabhängig davon, ob die Bauten den strengen Denkmalschutzkriterien entsprechen werden, hat das Land Niederösterreich, und insbesondere der Bürgermeister von Gänserndorf, eine Kulturverantwortung wahrzunehmen. Besonders tragisch, wenn ausgerechnet der NÖ-Kulturausschuss-Obmann hier ein besonders verheerendes Beispiel für das Land abgeben würde.

Rückfragen & Kontakt:
Markus Landerer und Claus Süss, Initiative Denkmalschutz, mobil: 0699/1024 4216 und 0676/740 43 27, www.initiative-denkmalschutz.at

Foto: Synagoge Gänserndorf, Initiative Denkmalschutz

Original APA-OTS-Presseaussendung:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180816_OTS0010

Gries am Brenner

Gries am Brenner: Eigentümer will spätgotisches Haus retten, Bürgermeister fordert Abriss!

Kuriosum zum Europäischen Kulturerbejahr 2018: Eigentümer will spätgotisches Haus retten, doch Tiroler Bürgermeister fordert Abriss!

Initiative Denkmalschutz fordert Land Tirol und den Bund auf zu vermitteln, um dem Eigentümer bei seinem vorbildlichen Einsatz für unser österreichisches Kulturerbe zu unterstützen

Wien (OTS) – In der Gemeinde Gries am Brenner wurde nach einem Steinschlag 2011 ein großräumiges Sperrgebiet mit Betretungsverbot erlassen, darunter auch für das alte spätgotische Widum (Pfarrhaus). Ein Jahr später hat die Baubehörde sogar „Einsturzgefahr“ attestiert und wegen “Gefahr in Verzug“ einen Abbruchbescheid für das Widum erlassen, doch schien die Gemeinde jahrelang keine Eile mit der Umsetzung zu haben. Auch vom Betretungsverbot wurden vielfache Ausnahmen erlassen, nicht jedoch für den seit 2016 neuen Eigentümer des Widums im Ortsteil Lueg (Nr. 216), der es restaurieren will.

Mittlerweile hat das Bundesdenkmalamt das geschichtsträchtige, im Kern aus der Mitte des 15. Jh. stammende Gebäude unter Denkmalschutz gestellt, doch Bürgermeister Karl Mühlsteiger (Offene Gemeindeliste) pocht weiterhin auf Abriss und hat beim Bundesverwaltungsgericht den Bescheid beeinsprucht, eine Entscheidung ist in Bälde zu erwarten.

Mehr Eigentümerwertschätzung statt Kulturvernichtungsförderung!

Österreich ist eines der letzten Europaratsmitglieder, das die „Konvention von Granada“ (1985) noch immer nicht ratifiziert hat, sodass Eigentümer ihre Denkmäler weitgehend konsequenzlos verfallen lassen dürfen. Umso schlimmer, wenn die Politik stattdessen engagierten Denkmaleigentümern Prügel vor die Füße wirft. Nach dem Abriss des kulturhistorisch bedeutenden, im Kern aus dem Mittelalter stammenden Gasthauses in Lueg (Nr. 210) vor wenigen Jahren, bleibt umso mehr zu hoffen, dass zumindest dieses Baujuwel gerettet wird. Bei gutem Willen aller Akteure sollte eine Lösung gefunden werden.

Foto: Initiative Denkmalschutz

Original APA-OTS-Pressemeldung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180606_OTS0012

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OÖ

Hitler Geburtshaus: Initiative Denkmalschutz forder Erhaltung statt tiefgreifende Veränderung, 10. April 2018

Hitlers Geburtshaus in Braunau: Initiative Denkmalschutz fordert Erhaltung des Altstadthauses statt tiefgreifende Veränderung

Keine denkmalbehördliche Bewilligung für baulichen Eingriff mehr nötig. Denkmalamt mittels Enteignungsgesetz ausgeschaltet

Wien (OTS) – „Wir müssen dem Haus die Optik nehmen“, wird der zuständige Sektionschef im Innenministerium, Hermann Feiner im Kurier zitiert (6.4.). Wie künftig auf die Bedeutung des Ortes hingewiesen werden soll, soll mittels Architektenwettbewerb geklärt werden.

Denkmalamt entmachtet: sogar Komplettabriss theoretisch möglich

Kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen, wurde mit dem im Nationalrat beschlossenen Enteignungsgesetz (Dez. 2016) auch dem Bundesdenkmalamt jegliche Möglichkeit genommen, Eingriffe in die Bausubstanz zu untersagen, wenn diese “der dauerhaften Unterbindung der Pflege, Förderung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts oder eines bejahenden Gedenkens an den Nationalsozialismus” dienen. Sogar ein Komplettabriss wäre hier “mitumfasst” (“vollständige Beseitigung des Geburtshauses von Adolf Hitler”, Zitat aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage). Doch auch ein starker “optischer Eingriff” würde das gut erhaltene Altstadtensemble in der Salzburger Vorstadt schwer beschädigen.

Initiative Denkmalschutz fordert von Bundesminister für Inneres, Herbert Kickl (FPÖ) die umfassende Erhaltung

Zwischen Denkmalschutz und einem Gedenkort, der sich auf NS-Täter und die NS-Schreckensherrschaft bezieht, muss kein Widerspruch existieren. Die Initiative Denkmalschutz schließt sich daher dem Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) Austria an, der das aus dem 17. Jh. stammende Haus als “authentischen Erinnerungsort der Aufklärung und Entmystifizierung nationalsozialistischer Ideologie bewahrt und einer entsprechenden Nutzung zugeführt” sehen will. Das Konzept von Andreas Maislinger für ein “Haus der Verantwortung” scheint in diesem Sinne beispielsweise besonders geeignet.

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OÖ

“Kulturstadt” Salzburg plant radikale Schrumpfkur für historischen Althausbestand. iD schockiert, 21.02.2018

“Kulturstadt” Salzburg plant radikale Schrumpfkur für historischen Althausbestand – Verein Initiative Denkmalschutz schockiert

Über 1/4 der Gebäude außerhalb der Altstadt sollen aus dem Erhaltungsgebot fallen. Morgen tagt der Planungsausschuss. Initiative Denkmalschutz fordert Einbindung der Öffentlichkeit!

Wien (OTS) – Unter dem Vorwand der besseren Überprüfbarkeit der Erhaltungsgebote hat die Stadt Salzburg eine Studie bei “Terra Cognita” in Auftrag gegeben, in der jetzt 305 der 1.159 überprüften historischen Gebäude aus dem Erhaltungsgebot fallen sollen (§ 59 Salzburger Raumordnungsgesetz 2009). Besonders kritisiert werden müssen die dazu völlig ungeeigneten Kriterien zur Beurteilung der Erhaltenswürdigkeit, die dem kulturhistorischen Wert der Gebäude keinesfalls gerecht werden. Warum soll z.B. eine “nicht wahrnehmbare Bauflucht” in Bezug zum Bebauungsplan(!) ein negatives Kriterium darstellen? Sollte dies nicht viel mehr zum Anlass genommen werden, die Baufluchtlinien wieder dem historischen Bestand anzupassen, um diesen besser zu schützen? Auch die kolportierte Chimäre der Vorteile (effektiverer Schutz für die verbleibenden Gebäude) löst sich bei näherer Betrachtung des Grundsatz-Amtsberichts (29.12.2017) in Rauch auf, denn in diesem zeigt die Magistratsabteilung 5 (Raumplanung und Baubehörde) schonungslos auf, dass auch die “Reduzierung der Gesamtzahl an Erhaltungsgeboten nicht dazu führen wird, dass die Zahl der Abbruchansuchen sinkt” (S.13), sondern dies schlicht zu einer schnöden “Verwaltungsvereinfachung” führen wird (S.15). Daher fordert die Initiative Denkmalschutz die Einbindung der Öffentlichkeit und eine Diskussion über die völlig unzureichenden Bewertungsmaßstäbe.

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Klosterneuburg

Kaumberg: Wieder historischer Gasthof vor Abriss ohne Bewilligung durch Denkmalamt? 29.12.2017

Initiative Denkmalschutz: Wieder historischer Gasthof im Bezirk Lilienfeld vor Abriss? Wieder ohne Bewilligung durch Denkmalamt?

Bürgermeister von Kaumberg möchte Gasthaus “Goldener Hirsch” wegen “Gefahr im Verzug” abreißen!

Bereits 2011 wurde im politischen Bezirk Lilienfeld ein denkmalgeschützter historischer Gasthof wegen “Gefahr im Verzug” abgerissen (“Zum Schwarzen Adler”, Gemeinde Türnitz), nun möchte auch der Kaumberger Bürgermeister Michael Wurmetzberger gleiches vollbringen und hat bereits einen Abrissbescheid ausgestellt.

Initiative Denkmalschutz attestiert Befangenheit in Gemeinde – Belohnung durch Vernachlässigung?

2005 hat die Gemeinde Kaumberg das ehemalige Gasthaus “Goldener Hirsch”, zuletzt auch als “Gasthof Rohrer” bekannt, erworben. Seit 2006 steht der Gasthof unter Denkmalschutz. Die Gemeinde hat gemäß Niederösterreichischer Bauordnung (§ 34 Abs. 1) eine Erhaltungsverpflichtung (Vermeidung von Baugebrechen) sowie die Verpflichtung ggf. Baugebrechen zu beheben. Nun will der seit März amtierende Bürgermeister nach 12 jähriger Vernachlässigung und Ausbreitung von Schimmelpilz und Hausschwamm im Namen der Gemeinde “Tabula rasa” machen und den Abriss durchsetzen. Das Pikante daran: Der Bürgermeister hatte als Baubehörde I. Instanz 12 Jahre Zeit die Erhaltungsverpflichtung von seiner eigenen “Marktgemeinde Kaumberg” als Eigentümerin einzufordern. Jetzt möchte der neue Bürgermeister – trotz Denkmalschutz – den Abbruch durchsetzen. Hätte also der Bürgermeister nicht schon Jahre zuvor die Behebung der Baugebrechen des im Gemeindebesitz befindlichen Gasthauses einfordern müssen, bevor sich die Bausubstanz derart verschlechtert, dass sogar mittels “Gefahr im Verzug” argumentiert wird? Soll jetzt diese Vernachlässigung durch Zerstörung eines Denkmals “belohnt” werden? Die Initiative Denkmalschutz fordert daher die Gemeinde Kaumberg auf ihre eigene Verantwortung wahrzunehmen und das geschichtsträchtige Gebäude zu erhalten.

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1170 Wien

Stellungnahme Planentwurf 8180, Ottakringer Str., Helblingg., Bergsteigg., 09.03.2017

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8180, 17. Bezirk Hernals, Katastralgemeinde Hernals

Für das Gebiet zwischen Ottakringer Straße, Bergsteiggasse, Geblergasse und Helblinggasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Konkret wird vorgeschlagen die Gründerzeithäuser Helblinggasse 5-11, Geblergasse 41 (Ecke Bergsteiggasse 20) sowie das Doppelhaus Bergsteiggasse 14-16 als Schutzzone zu widmen. (Auch der Fachbeirat schlägt in seiner Stellungnahme die Erhaltung des Gründerzeithauses Helblinggasse 5 vor (“soll überprüft werden”), nachdem der Abbruch dieses Objekts auf Grund der geplanten Änderungen der Bebauungsbestimmungen zu erwarten ist; vgl. auch Erläuterungsbericht Seite 5.) Ebenso schutzzonenwürdig ist das Gründerzeit-Eckhaus Ottakringer Straße 48 (Ecke Bergsteiggasse 2). Diese Objekte finden alle im Dehio-Handbuch des Bundesdenkmalamtes Erwähnung. Nach den Abbrüchen der ebenso im Dehio-Handbuch (aus 1996) erwähnten Häusern Bergsteiggasse 4, 6, 18 sowie Helblinggasse 13 wäre dies ein notwendiger und moderater Vorschlag einer Schutzzonenausweisung, auch im Sinne des “Schutzzonenplan Wien” des Magistrats (MA 19?; Grundlagen für die flächendeckende Darstellung künftiger Untersuchungsgebiete, Stand 1996), die das gesamte Plangebiet als “Schutzwürdigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit” ausgewiesen hat.

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