Klosterneuburg

Kaumberg: Wieder historischer Gasthof vor Abriss ohne Bewilligung durch Denkmalamt? 29.12.2017

Initiative Denkmalschutz: Wieder historischer Gasthof im Bezirk Lilienfeld vor Abriss? Wieder ohne Bewilligung durch Denkmalamt?

Bürgermeister von Kaumberg möchte Gasthaus “Goldener Hirsch” wegen “Gefahr im Verzug” abreißen!

Bereits 2011 wurde im politischen Bezirk Lilienfeld ein denkmalgeschützter historischer Gasthof wegen “Gefahr im Verzug” abgerissen (“Zum Schwarzen Adler”, Gemeinde Türnitz), nun möchte auch der Kaumberger Bürgermeister Michael Wurmetzberger gleiches vollbringen und hat bereits einen Abrissbescheid ausgestellt.

Initiative Denkmalschutz attestiert Befangenheit in Gemeinde – Belohnung durch Vernachlässigung?

2005 hat die Gemeinde Kaumberg das ehemalige Gasthaus “Goldener Hirsch”, zuletzt auch als “Gasthof Rohrer” bekannt, erworben. Seit 2006 steht der Gasthof unter Denkmalschutz. Die Gemeinde hat gemäß Niederösterreichischer Bauordnung (§ 34 Abs. 1) eine Erhaltungsverpflichtung (Vermeidung von Baugebrechen) sowie die Verpflichtung ggf. Baugebrechen zu beheben. Nun will der seit März amtierende Bürgermeister nach 12 jähriger Vernachlässigung und Ausbreitung von Schimmelpilz und Hausschwamm im Namen der Gemeinde “Tabula rasa” machen und den Abriss durchsetzen. Das Pikante daran: Der Bürgermeister hatte als Baubehörde I. Instanz 12 Jahre Zeit die Erhaltungsverpflichtung von seiner eigenen “Marktgemeinde Kaumberg” als Eigentümerin einzufordern. Jetzt möchte der neue Bürgermeister – trotz Denkmalschutz – den Abbruch durchsetzen. Hätte also der Bürgermeister nicht schon Jahre zuvor die Behebung der Baugebrechen des im Gemeindebesitz befindlichen Gasthauses einfordern müssen, bevor sich die Bausubstanz derart verschlechtert, dass sogar mittels “Gefahr im Verzug” argumentiert wird? Soll jetzt diese Vernachlässigung durch Zerstörung eines Denkmals “belohnt” werden? Die Initiative Denkmalschutz fordert daher die Gemeinde Kaumberg auf ihre eigene Verantwortung wahrzunehmen und das geschichtsträchtige Gebäude zu erhalten.

Weiterlesen

1170 Wien

Stellungnahme Planentwurf 8180, Ottakringer Str., Helblingg., Bergsteigg., 09.03.2017

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8180, 17. Bezirk Hernals, Katastralgemeinde Hernals

Für das Gebiet zwischen Ottakringer Straße, Bergsteiggasse, Geblergasse und Helblinggasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Konkret wird vorgeschlagen die Gründerzeithäuser Helblinggasse 5-11, Geblergasse 41 (Ecke Bergsteiggasse 20) sowie das Doppelhaus Bergsteiggasse 14-16 als Schutzzone zu widmen. (Auch der Fachbeirat schlägt in seiner Stellungnahme die Erhaltung des Gründerzeithauses Helblinggasse 5 vor (“soll überprüft werden”), nachdem der Abbruch dieses Objekts auf Grund der geplanten Änderungen der Bebauungsbestimmungen zu erwarten ist; vgl. auch Erläuterungsbericht Seite 5.) Ebenso schutzzonenwürdig ist das Gründerzeit-Eckhaus Ottakringer Straße 48 (Ecke Bergsteiggasse 2). Diese Objekte finden alle im Dehio-Handbuch des Bundesdenkmalamtes Erwähnung. Nach den Abbrüchen der ebenso im Dehio-Handbuch (aus 1996) erwähnten Häusern Bergsteiggasse 4, 6, 18 sowie Helblinggasse 13 wäre dies ein notwendiger und moderater Vorschlag einer Schutzzonenausweisung, auch im Sinne des “Schutzzonenplan Wien” des Magistrats (MA 19?; Grundlagen für die flächendeckende Darstellung künftiger Untersuchungsgebiete, Stand 1996), die das gesamte Plangebiet als “Schutzwürdigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit” ausgewiesen hat.

1170  Wien Weiterlesen

Bregenz

Villa Freudeck/Höll in Bregenz muss erhalten bleiben! 27.09.2016

Initiative Denkmalschutz: Villa Freudeck/Höll in Bregenz muss erhalten werden!

Die Stadt Bregenz wird aufgefordert ihre Verantwortung für das baukulturelle Erbe wahrzunehmen!

Die Villa Freudeck in der Blumenstraße 3 (erbaut ca. 1895; Architekt Georg Baumeister) soll der Spitzhacke zum Opfer fallen. Doch gerade diese Villa ist im Kontext der umgebenden historischen Villen am Ölrain (Stichwort: “Ensemble”) eindeutig erhaltenswert. Dies bestätigt auch das aktuell gültige Räumliche Entwicklungskonzept (REK) aus 2008, das sich die Stadt Bregenz selbst verordnet – respektive beschlossen – hat.

Initiative Denkmalschutz: Die Stadt Bregenz ist für Orts- und Stadtbildschutz verantwortlich!

Die Villa Freudeck (oder “Höll”) in der Blumenstraße 3 ist Teil des 1892-1906 enstandenen Villenensembles des Architekten Georg Baumeister (1852-1927), zu dem die Villa Fünfland (Wolfeggstraße 15, erb. 1892-95), die Villa Wolfegg oder Klaubert (Blumenstraße 1, erb. 1905; steht sogar als Einzeldenkmal unter Denkmalschutz), die Villa Säntis oder Wolfrum (Blumenstraße 2, erbaut 1906) sowie die Villa in der Blumenstraße 5 (ehem. evangelisches Pfarrhaus, heute Methodistenkirche, erb. nach 1903) gehört. Dieses Villenensemble am Ölrain ist im Sinne des Orts- und Stadtbildschutzes als Gesamtes unzweifelhaft erhaltenswert. Und auch im REK 2008 wird ausdrücklich die Erhaltungswürdigkeit der Villen am Ölrain und die Wichtigkeit der Erstellung von entsprechenden Bebauungsplänen zu deren Schutz festgehalten (S. 15). So sind im Kapitel B.5 “Identitätsstiftendes Stadtbild” unter Punkt B.5.1. “Alte, wertvolle Ensembles und Einzelobjekte in ihrem Bestand und Erscheinungsbild schützen” im Konkreten als Maßnahme festgelegt, “Villen und die sie umgebenden Gartenanlagen durch Parkschutz und durch die Erstellung von Bebauungsplänen schützen (Ölrain, Josef-Huter-Straße, Belruptstraße).

Weiterlesen

Hitler Geburtshaus vor Zerstörung? Hohe Politik täuscht Öffentlichkeit! 19.09.2016

Hitler Geburtshaus: Hohe Politik täuscht Öffentlichkeit! Enteignung als Vorwand für Zerstörung? Initiative Denkmalschutz fordert Erhalt!

Nun ist es ausgesprochen: “Vollständige Beseitigung” des denkmalgeschützten Adolf Hitler Geburtshauses soll durch geplantes “Enteignungsgesetz” ermöglicht werden!

Wien/Braunau (OTS) – Am 12. Juli war Hitlers Geburtshaus Thema im Ministerrat. Nach diesem sprach Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) “von praktischen Problemen, die sich durch den Denkmalschutz ergäben”, und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) stellte überhaupt gleich fest, dass “das Gebäude aus diesem Grund nicht abgerissen werden könne” (APA). Wissen die Herren nicht wovon sie reden? Kennen die Vertreter der Bundesregierung den eigenen(!) Gesetzesentwurf nicht? Denn in der aktuellen Regierungsvorlage wurde – im Gegensatz zum Begutachtungsentwurf für die Öffentlichkeit – eine eindeutige juristische Klarstellung getroffen: die “vollständige Beseitigung” ist mitumfasst. War somit von langer Hand geplant, die Öffentlichkeit ganz gezielt zu täuschen? Die Chronologie der Ereignisse lässt dies vermuten! (OTS 27.5.: Bundesministerium für Inneres verschweigt den Denkmalschutz-Aspekt. Parlamentskorrespondenz (17.7.): “Auch ein Abriss des Gebäudes kommt (…) in Frage, auf Belange des Denkmalschutzes muss keine Rücksicht genommen werden”.) Die Initiative Denkmalschutz fordert: Würdiges Gedenken an die NS-Schreckensherrschaft und(!) Erhaltung dieses Altstadthauses!

Weiterlesen

Kärnten

Historische Tischlerei in Spittal/Drau muss erhalten bleiben! 1. August 2016

Initiative Denkmalschutz: Historische Tischlerei in Spittal an der Drau muss erhalten bleiben!

Vergangene Woche wurde unser Verein von besorgten Bürgern informiert, dass die historischen Tischlereigebäude in der Bernhardtgasse 3-3a abgerissen werden sollen. Am Freitag, den 29. Juli, dem letzten Tag der Stellungnahmefrist, hat unser Verein einen Einspruch gegen den vorliegenden Entwurf Teilbebauungsplan Rathausmarkt I und II abgegeben und die Erhaltung des Tischlereiensembles gefordert.

Initiative Denkmalschutz fordert den morgen, Dienstag, tagenden Stadtrat auf, seine Verantwortung für das historische Stadtbild wahrzunehmen und die Umfahrer-Häuser zu erhalten!

Mittlerweile prüft das Bundesdenkmalamt eine mögliche Unterschutzstellung. Nicht nur diese Bundesbehörde trägt Verantwortung im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Im Sinne des Orts- und Stadtbildes ist jedoch vielmehr die Stadtgemeinde Spittal selbst aufgefordert, ihr historisches Stadtbild und damit ihr lokales Kulturerbe zu bewahren. Die ehem. Tischlerei Emmerich Umfahrer (ursprünglich Ferdinand Brunner) aus der Zeit Anfang des 20. Jh. mit seiner detailreichen Bauplastik stellt unzweifelhaft ein schutzwürdiges Ensemble im Sinne der Altstadterhaltung dar. Daher erwarten wir von den verantwortlichen Politikern in der morgigen Stadtratssitzung ein klares Bekenntnis für den Erhalt und ein Abgehen vom bisherigen Teilbebauungsplan.

Vorgehensweise der Stadtgemeinde zu hinterfragen!

Weiterlesen

Hitler Geburtshaus, Braunau: Aufhebung des Denkmalschutzes durch Enteignung? 12. Juli 2016

Hitler Geburtshaus: Aufhebung des Denkmalschutzes durch die Hintertür?
>Initiative Denkmalschutz kritisiert Enteignungsgesetz

Für ein würdiges Gedenken an die schreckliche Zeit des Nationalsozialismus ist Abriss weder nötig noch richtig!

Wien (OTS http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160712_OTS0014) – Heute soll im Ministerrat über den Gesetzesentwurf zur Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15 beraten werden. Jetzt stellt sich heraus, dass es bei der geplanten Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau am Inn nicht nur um die Eigentumsübertragung an die Republik geht, sondern auch -verklausuliert formuliert – um die Aufhebung des Denkmalschutzes (§2: “stehen behördliche Anordnungen zur Erhaltung der darauf errichteten Gebäude, die auf bundesgesetzlichen Grundlagen beruhen, nicht entgegen”). Umso erstaunlicher als sich Bundesminister Wolfgang Sobotka zwar “privat” zu einem möglichen Abbruch geäußert hat, “sein” Bundesministerium für Inneres bei der Ankündigung der Begutachtung aber mit keinem Wort die geplante Aufhebung des Denkmalschutzes erwähnt, der einen solchen Abriss erst ermöglicht (OTS, 27.5. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160527_OTS0091).

Zerstörung des Ensembles Salzburger Vorstadt als Ultima Ratio?

Weiterlesen

1230

Endresstraße, Klavierfabrik Parttart, Morpurgo, Stellungnahme Planentwurf 8116, 17. Juni 2016

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8116, 23. Bezirk Liesing, Katastralgemeinde Atzgersdorf

Für das Gebiet zwischen Atzgersdorfer Straße, Ziedlergasse, Hödlgasse, Scherbangasse, Kirchenplatz, Endresstraße, Gatterederstraße, Ludwig-Kirschner-Gasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Endresstraße 2, Haus Morpurgo: “Urkundlich 1411 genannt, gilt das Anwesen als einstiger Sitz der Atzgersdorfer Herrschaft” (Zitat Berger). “Erb. um 1800 vermutlich unter Einbeziehung eines bar[ocken]. Vorgängerbaus. 2geschossiger blockhafter Bau mit Walmdach, schlichte Gliederung durch Ecklisenen, Gesimse und Plattenparapete; im Stiegenhaus nachträglich eingemauertes Büstenrelief des Stauferkaisers Friedrich II. (bez.)., A. 19. Jh. Weitläufiger, A. 19. Jh., angelegter Garten mit Kastanienallee, in Einfriedungsmauer korbbogige Einfahrt zwischen Kantpfeilern mit Vasenaufsätzen [Foto]; Ruine eines neogot. Gartenpavillons” (Zitat Dehio).
Es wird vorgeschlagen für das ebenerdige Gebäude westlich der Einfahrt die Baufluchtlinien exakt dem Bestand anzupassen, sodass die Einfahrtstor unverbaut erhalten bleiben kann. Im aktuellen Planentwurf ist vorgesehen die beiden Gebäudetrakte baulich zu verbinden (“BB3”). Auch wird vorgeschlagen für das 1stöckige Gebäude (Ecke Scherbangasse) die Höhenwidmung exakt dem Bestand anzupassen (scheint mit 9 Meter etwas zu hoch gewidmet).

Endresstraße 16: Im Dehio erwähnt: “2-3 geschossige späthistoristisch-secessionistische Miethäuser und Villen mit Fassadendekor: … Nr. 16 …” Soll in der Höhe bestandsgenau gewidmet werden (scheint mit 9 Meter etwas zu hoch gewidmet).

Weiterlesen

1230

Inzersdorf: Hochwassergasse, Stellungnahme Planentwurf 7403E, 17. Juni 2016

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7403E, 23. Bezirk Liesing, Katastralgemeinde Inzersdorf

Für das Gebiet zwischen Hochwassergasse, Neilreichgasse und Liesingbach

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Hochwassergasse 24: Es wird empfohlen für das vor 1820 erbaute, ebenerdige Haus – als eines der wenigen überkommenen Dokumente der dörflichen Siedlung Inzersdorf – bestandsgenau zu widmen um seine Erhaltung zu sichern. (im Dehio erwähnt: “Vereinzelt Restbestände der dörflichen eingeschossigen Verbauung mit Zwerchhöfen M. 18.- M. 19. Jh.”). Im Erläuterungsbericht (S. 2) wird das Haus als “seit längerem leerstehend” bezeichnet.

1230 Hochwassergasse 31: Dieses von außen fast unscheinbar wirkende Haus mit kräftigem Kranzgesims und zwei bemerkenswerten blechernen Dachgaupen in (neo)barocker Formensprache weist im Kern ältere Bausubstanz auf (zumindest vor 1820). Hier möge ebenso eine bestandsgenaue Widmung vorgenommen werden, d.h. der Hofbereich möge nicht als Baufläche gewidmet und die Höhenwidmung entsprechend reduziert werden.

Weiterlesen

1230

Inzersdorf: Hochwassergasse, Stellungnahme Planentwurf 7403E, 17. Juni 2016

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7403E, 23. Bezirk Liesing, Katastralgemeinde Inzersdorf

Für das Gebiet zwischen Hochwassergasse, Neilreichgasse und Liesingbach

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Hochwassergasse 24: Es wird empfohlen für das vor 1820 erbaute, ebenerdige Haus – als eines der wenigen überkommenen Dokumente der dörflichen Siedlung Inzersdorf – bestandsgenau zu widmen um seine Erhaltung zu sichern. (im Dehio erwähnt: “Vereinzelt Restbestände der dörflichen eingeschossigen Verbauung mit Zwerchhöfen M. 18.- M. 19. Jh.”). Im Erläuterungsbericht (S. 2) wird das Haus als “seit längerem leerstehend” bezeichnet.

1230 Hochwassergasse 31: Dieses von außen fast unscheinbar wirkende Haus mit kräftigem Kranzgesims und zwei bemerkenswerten blechernen Dachgaupen in (neo)barocker Formensprache weist im Kern ältere Bausubstanz auf (zumindest vor 1820). Hier möge ebenso eine bestandsgenaue Widmung vorgenommen werden, d.h. der Hofbereich möge nicht als Baufläche gewidmet und die Höhenwidmung entsprechend reduziert werden.

Weiterlesen

1020 Wien

Gaußplatz, Obere Augartenstraße: Stellungnahme Planentwurf 8179, 9. Juni 2016

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8179, 2. Bezirk Leopoldstadt, Katastralgemeinde Leopoldstadt

Für das Gebiet zwischen Gaußplatz (Bezirksgrenze), Obere Augartenstraße, Scholzgasse und Obere Donaustraße

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Empfehlung einer Schutzzonenausweisung

Weiterlesen