Bregenz

Villa Freudeck/Höll in Bregenz muss erhalten bleiben! 27.09.2016

Initiative Denkmalschutz: Villa Freudeck/Höll in Bregenz muss erhalten werden!

Die Stadt Bregenz wird aufgefordert ihre Verantwortung für das baukulturelle Erbe wahrzunehmen!

Die Villa Freudeck in der Blumenstraße 3 (erbaut ca. 1895; Architekt Georg Baumeister) soll der Spitzhacke zum Opfer fallen. Doch gerade diese Villa ist im Kontext der umgebenden historischen Villen am Ölrain (Stichwort: “Ensemble”) eindeutig erhaltenswert. Dies bestätigt auch das aktuell gültige Räumliche Entwicklungskonzept (REK) aus 2008, das sich die Stadt Bregenz selbst verordnet – respektive beschlossen – hat.

Initiative Denkmalschutz: Die Stadt Bregenz ist für Orts- und Stadtbildschutz verantwortlich!

Die Villa Freudeck (oder “Höll”) in der Blumenstraße 3 ist Teil des 1892-1906 enstandenen Villenensembles des Architekten Georg Baumeister (1852-1927), zu dem die Villa Fünfland (Wolfeggstraße 15, erb. 1892-95), die Villa Wolfegg oder Klaubert (Blumenstraße 1, erb. 1905; steht sogar als Einzeldenkmal unter Denkmalschutz), die Villa Säntis oder Wolfrum (Blumenstraße 2, erbaut 1906) sowie die Villa in der Blumenstraße 5 (ehem. evangelisches Pfarrhaus, heute Methodistenkirche, erb. nach 1903) gehört. Dieses Villenensemble am Ölrain ist im Sinne des Orts- und Stadtbildschutzes als Gesamtes unzweifelhaft erhaltenswert. Und auch im REK 2008 wird ausdrücklich die Erhaltungswürdigkeit der Villen am Ölrain und die Wichtigkeit der Erstellung von entsprechenden Bebauungsplänen zu deren Schutz festgehalten (S. 15). So sind im Kapitel B.5 “Identitätsstiftendes Stadtbild” unter Punkt B.5.1. “Alte, wertvolle Ensembles und Einzelobjekte in ihrem Bestand und Erscheinungsbild schützen” im Konkreten als Maßnahme festgelegt, “Villen und die sie umgebenden Gartenanlagen durch Parkschutz und durch die Erstellung von Bebauungsplänen schützen (Ölrain, Josef-Huter-Straße, Belruptstraße).

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Hitler Geburtshaus vor Zerstörung? Hohe Politik täuscht Öffentlichkeit! 19.09.2016

Hitler Geburtshaus: Hohe Politik täuscht Öffentlichkeit! Enteignung als Vorwand für Zerstörung? Initiative Denkmalschutz fordert Erhalt!

Nun ist es ausgesprochen: “Vollständige Beseitigung” des denkmalgeschützten Adolf Hitler Geburtshauses soll durch geplantes “Enteignungsgesetz” ermöglicht werden!

Wien/Braunau (OTS) – Am 12. Juli war Hitlers Geburtshaus Thema im Ministerrat. Nach diesem sprach Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) “von praktischen Problemen, die sich durch den Denkmalschutz ergäben”, und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) stellte überhaupt gleich fest, dass “das Gebäude aus diesem Grund nicht abgerissen werden könne” (APA). Wissen die Herren nicht wovon sie reden? Kennen die Vertreter der Bundesregierung den eigenen(!) Gesetzesentwurf nicht? Denn in der aktuellen Regierungsvorlage wurde – im Gegensatz zum Begutachtungsentwurf für die Öffentlichkeit – eine eindeutige juristische Klarstellung getroffen: die “vollständige Beseitigung” ist mitumfasst. War somit von langer Hand geplant, die Öffentlichkeit ganz gezielt zu täuschen? Die Chronologie der Ereignisse lässt dies vermuten! (OTS 27.5.: Bundesministerium für Inneres verschweigt den Denkmalschutz-Aspekt. Parlamentskorrespondenz (17.7.): “Auch ein Abriss des Gebäudes kommt (…) in Frage, auf Belange des Denkmalschutzes muss keine Rücksicht genommen werden”.) Die Initiative Denkmalschutz fordert: Würdiges Gedenken an die NS-Schreckensherrschaft und(!) Erhaltung dieses Altstadthauses!

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Kärnten

Historische Tischlerei in Spittal/Drau muss erhalten bleiben! 1. August 2016

Initiative Denkmalschutz: Historische Tischlerei in Spittal an der Drau muss erhalten bleiben!

Vergangene Woche wurde unser Verein von besorgten Bürgern informiert, dass die historischen Tischlereigebäude in der Bernhardtgasse 3-3a abgerissen werden sollen. Am Freitag, den 29. Juli, dem letzten Tag der Stellungnahmefrist, hat unser Verein einen Einspruch gegen den vorliegenden Entwurf Teilbebauungsplan Rathausmarkt I und II abgegeben und die Erhaltung des Tischlereiensembles gefordert.

Initiative Denkmalschutz fordert den morgen, Dienstag, tagenden Stadtrat auf, seine Verantwortung für das historische Stadtbild wahrzunehmen und die Umfahrer-Häuser zu erhalten!

Mittlerweile prüft das Bundesdenkmalamt eine mögliche Unterschutzstellung. Nicht nur diese Bundesbehörde trägt Verantwortung im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Im Sinne des Orts- und Stadtbildes ist jedoch vielmehr die Stadtgemeinde Spittal selbst aufgefordert, ihr historisches Stadtbild und damit ihr lokales Kulturerbe zu bewahren. Die ehem. Tischlerei Emmerich Umfahrer (ursprünglich Ferdinand Brunner) aus der Zeit Anfang des 20. Jh. mit seiner detailreichen Bauplastik stellt unzweifelhaft ein schutzwürdiges Ensemble im Sinne der Altstadterhaltung dar. Daher erwarten wir von den verantwortlichen Politikern in der morgigen Stadtratssitzung ein klares Bekenntnis für den Erhalt und ein Abgehen vom bisherigen Teilbebauungsplan.

Vorgehensweise der Stadtgemeinde zu hinterfragen!

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Hitler Geburtshaus, Braunau: Aufhebung des Denkmalschutzes durch Enteignung? 12. Juli 2016

Hitler Geburtshaus: Aufhebung des Denkmalschutzes durch die Hintertür?
>Initiative Denkmalschutz kritisiert Enteignungsgesetz

Für ein würdiges Gedenken an die schreckliche Zeit des Nationalsozialismus ist Abriss weder nötig noch richtig!

Wien (OTS http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160712_OTS0014) – Heute soll im Ministerrat über den Gesetzesentwurf zur Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15 beraten werden. Jetzt stellt sich heraus, dass es bei der geplanten Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau am Inn nicht nur um die Eigentumsübertragung an die Republik geht, sondern auch -verklausuliert formuliert – um die Aufhebung des Denkmalschutzes (§2: “stehen behördliche Anordnungen zur Erhaltung der darauf errichteten Gebäude, die auf bundesgesetzlichen Grundlagen beruhen, nicht entgegen”). Umso erstaunlicher als sich Bundesminister Wolfgang Sobotka zwar “privat” zu einem möglichen Abbruch geäußert hat, “sein” Bundesministerium für Inneres bei der Ankündigung der Begutachtung aber mit keinem Wort die geplante Aufhebung des Denkmalschutzes erwähnt, der einen solchen Abriss erst ermöglicht (OTS, 27.5. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160527_OTS0091).

Zerstörung des Ensembles Salzburger Vorstadt als Ultima Ratio?

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1230

Endresstraße, Klavierfabrik Parttart, Morpurgo, Stellungnahme Planentwurf 8116, 17. Juni 2016

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8116, 23. Bezirk Liesing, Katastralgemeinde Atzgersdorf

Für das Gebiet zwischen Atzgersdorfer Straße, Ziedlergasse, Hödlgasse, Scherbangasse, Kirchenplatz, Endresstraße, Gatterederstraße, Ludwig-Kirschner-Gasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Endresstraße 2, Haus Morpurgo: “Urkundlich 1411 genannt, gilt das Anwesen als einstiger Sitz der Atzgersdorfer Herrschaft” (Zitat Berger). “Erb. um 1800 vermutlich unter Einbeziehung eines bar[ocken]. Vorgängerbaus. 2geschossiger blockhafter Bau mit Walmdach, schlichte Gliederung durch Ecklisenen, Gesimse und Plattenparapete; im Stiegenhaus nachträglich eingemauertes Büstenrelief des Stauferkaisers Friedrich II. (bez.)., A. 19. Jh. Weitläufiger, A. 19. Jh., angelegter Garten mit Kastanienallee, in Einfriedungsmauer korbbogige Einfahrt zwischen Kantpfeilern mit Vasenaufsätzen [Foto]; Ruine eines neogot. Gartenpavillons” (Zitat Dehio).
Es wird vorgeschlagen für das ebenerdige Gebäude westlich der Einfahrt die Baufluchtlinien exakt dem Bestand anzupassen, sodass die Einfahrtstor unverbaut erhalten bleiben kann. Im aktuellen Planentwurf ist vorgesehen die beiden Gebäudetrakte baulich zu verbinden (“BB3”). Auch wird vorgeschlagen für das 1stöckige Gebäude (Ecke Scherbangasse) die Höhenwidmung exakt dem Bestand anzupassen (scheint mit 9 Meter etwas zu hoch gewidmet).

Endresstraße 16: Im Dehio erwähnt: “2-3 geschossige späthistoristisch-secessionistische Miethäuser und Villen mit Fassadendekor: … Nr. 16 …” Soll in der Höhe bestandsgenau gewidmet werden (scheint mit 9 Meter etwas zu hoch gewidmet).

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1230

Inzersdorf: Hochwassergasse, Stellungnahme Planentwurf 7403E, 17. Juni 2016

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7403E, 23. Bezirk Liesing, Katastralgemeinde Inzersdorf

Für das Gebiet zwischen Hochwassergasse, Neilreichgasse und Liesingbach

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Hochwassergasse 24: Es wird empfohlen für das vor 1820 erbaute, ebenerdige Haus – als eines der wenigen überkommenen Dokumente der dörflichen Siedlung Inzersdorf – bestandsgenau zu widmen um seine Erhaltung zu sichern. (im Dehio erwähnt: “Vereinzelt Restbestände der dörflichen eingeschossigen Verbauung mit Zwerchhöfen M. 18.- M. 19. Jh.”). Im Erläuterungsbericht (S. 2) wird das Haus als “seit längerem leerstehend” bezeichnet.

1230 Hochwassergasse 31: Dieses von außen fast unscheinbar wirkende Haus mit kräftigem Kranzgesims und zwei bemerkenswerten blechernen Dachgaupen in (neo)barocker Formensprache weist im Kern ältere Bausubstanz auf (zumindest vor 1820). Hier möge ebenso eine bestandsgenaue Widmung vorgenommen werden, d.h. der Hofbereich möge nicht als Baufläche gewidmet und die Höhenwidmung entsprechend reduziert werden.

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1230

Inzersdorf: Hochwassergasse, Stellungnahme Planentwurf 7403E, 17. Juni 2016

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7403E, 23. Bezirk Liesing, Katastralgemeinde Inzersdorf

Für das Gebiet zwischen Hochwassergasse, Neilreichgasse und Liesingbach

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Hochwassergasse 24: Es wird empfohlen für das vor 1820 erbaute, ebenerdige Haus – als eines der wenigen überkommenen Dokumente der dörflichen Siedlung Inzersdorf – bestandsgenau zu widmen um seine Erhaltung zu sichern. (im Dehio erwähnt: “Vereinzelt Restbestände der dörflichen eingeschossigen Verbauung mit Zwerchhöfen M. 18.- M. 19. Jh.”). Im Erläuterungsbericht (S. 2) wird das Haus als “seit längerem leerstehend” bezeichnet.

1230 Hochwassergasse 31: Dieses von außen fast unscheinbar wirkende Haus mit kräftigem Kranzgesims und zwei bemerkenswerten blechernen Dachgaupen in (neo)barocker Formensprache weist im Kern ältere Bausubstanz auf (zumindest vor 1820). Hier möge ebenso eine bestandsgenaue Widmung vorgenommen werden, d.h. der Hofbereich möge nicht als Baufläche gewidmet und die Höhenwidmung entsprechend reduziert werden.

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1020 Wien

Gaußplatz, Obere Augartenstraße: Stellungnahme Planentwurf 8179, 9. Juni 2016

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8179, 2. Bezirk Leopoldstadt, Katastralgemeinde Leopoldstadt

Für das Gebiet zwischen Gaußplatz (Bezirksgrenze), Obere Augartenstraße, Scholzgasse und Obere Donaustraße

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Ebenso möge die Anzahl der Hauptgeschoße mit einer besonderen Bestimmung (BB) exakt dem Bestand angepasst werden. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Empfehlung einer Schutzzonenausweisung

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Einladung Pressekonferenz: Hochhausprojekt Wr. Eislaufverein, Dienstag, 10. Mai 2016

Hochhausprojekt Wiener Eislaufverein: Bruch des UNESCO-Welterbevertrages und des EU-Gemeinschaftsrechts?

++ Bauordnung für Wien: Mangelnde Öffentlichkeitsbeteiligung unionsrechtswidrig? ++
++ Droht Österreich nächste EU-Vertragsverletzungsklage? ++
++ Hochhauspolitik der Stadt Wien: Wien bald kein Weltkulturerbe mehr? ++
++ Die Stadt Wien ignoriert die Empfehlungen des UNESCO-Beratungsgremiums ++

Einladung zur Pressekonferenz zum Download.

Foto/Visualisierung: Prof. Martin Kupf

 

 

Ort: Cafe Landtmann, Universitätsring 4, 1010 Wien

Zeit: 9:30 Uhr

Die Stadt Wien beabsichtigt, in der zweiten Jahreshälfte 2016 den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan für den 1. und 3. Wiener Gemeindebezirk (Kernzone Welterbeareal) abzuändern und dort ausdrücklich Widmungen für die Errichtung eines ca 75 m hohen Wohnturmes sowie die Aufstockung des Hotels Intercontinental vorzusehen. Bekannt ist dieses Vorhaben als das Projekt „HOTEL INTERCONTINENTAL / WIENER EISLAUFVEREIN“. Zur Veranschaulichung der Problematik und der verheerenden Auswirkungen auf das Wiener Stadtbild, verweisen wir auf die beiliegende Fotomontage.

Die Weichen für diesen enormen Eingriff in das Stadtbild des historischen Zentrums von Wien hat die Stadt Wien bereits gestellt: Ende 2014 hat der Wiener Gemeinderat das neue Hochhauskonzept erlassen, mit dem die AUSSCHLUSSZONEN FÜR HOCHHÄUSER im Wiener Welterbeareal aufgehoben wurden.

Da das „Historische Zentrum von Wien“ seit dem Jahr 2001 WELTKULTURERBE ist, würde die Errichtung von Hochhäusern im Bereich des derzeitigen Hotels Intercontinental einen massiv störenden Eingriff in dieses Weltkulturerbe darstellen. Dies bestätigte auch ICOMOS, der Internationale Rat für Denkmalpflege, der als Beratungsgremium der UNESCO im November 2015 eine Mission in Wien durchführte und in seinem Bericht die massive GEFÄHRDUNG DES WELTKULTURERBES WIEN durch die geplanten Vorhaben feststellte.

Die Stadt Wien ignorierte jedoch die Empfehlungen von ICOMOS und beharrt nach wie vor auf ihrer neuen Hochhauspolitik.

Derartiges verantwortungsloses Verhalten kann den Verlust des „Historischen Zentrums von Wien“ als Weltkulturerbe zur Folge haben.

Wir haben daher NAMENS UND AUFTRAGS DER INITIATIVE DENKMALSCHUTZ, dem unabhängigen Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich, Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, einen offenen Brief an die in der Wiener Politik zuständigen Personen gerichtet, in dem wir die STADT WIEN AUFFORDERN, den EMPFEHLUNGEN VON ICOMOS FOLGE ZU LEISTEN und ihre absurde Hochhauspolitik abzuändern.

GLEICHZEITIG VERSTÄNDIGTEN WIR auch die EUROPÄISCHE KOMMISSION, dass die Bestimmungen der Wiener Bauordnung, wonach bei der sog. STRATEGISCHEN UMWELTPRÜFUNG (Richtlinie 2001/42/EG), die bei besonders sensiblen Stadtprojekten durchzuführen ist, lediglich die Wiener Umweltanwaltschaft ein Mitwirkungsrecht hat, GEGEN DAS UNIONSRECHT VERSTOSSEN. Österreich droht damit die nächste Vertragsverletzungsklage vor dem Gerichtshof der EU in Luxemburg.

Bei der Pressekonferenz werden wir Ihnen die beiden erwähnten Schreiben an die Stadt Wien sowie an die Europäische Kommission präsentieren und erläutern, wobei wir auch die beiden Bundespräsidentschaftskandidaten aufgefordert haben, sich zum Thema „Hochhäuser in der Wiener Innenstadt“ und „Gefährdung des Historischen Zentrums von Wien als Weltkulturerbe“ IM RAHMEN DES WAHLKAMPFS um das Amt des Bundespräsidenten der Republik Österreich zu äußern.

Wir möchten Sie daher zu unserer PRESSEKONFERENZ, die dem Thema „Hochhausprojekt Wien Eislaufverein: Bruch des UNESCO-Welterbevertrages und des EU-Gemeinschaftsrechts?“ gewidmet wird, herzlich einladen.

Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten, weil dieses Thema uns allen, die um die Zukunft Wiens als Weltkulturerbe besorgt sind, nicht fremd bleiben sollte.

Für weitere Fragen steht Ihnen Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List unter der Telefonnummer 0664 / 427 64 65 gerne zur Verfügung.

LIST RECHTSANWALTS GMBH ( www.ralist.at)
INITIATIVE DENKMALSCHUTZ ( www.idms.at), Mitglied beim Verein Aktion 21 – pro
Bürgerbeteiligung ( www.aktion21.at)


1030 Wien

Weißgerberviertel (u. a. Hetzgasse 8), Stellungnahme Planentwurf 7975, 6. Mai 2016

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7975, 3. Bezirk Landstraße, Katastralgemeinde Landstraße

für das Gebiet zwischen Hintere Zollamtsstraße, Bezirksgrenze zum 2. Bezirk (Donaukanal), Rotundenbrücke, Rasumofskygasse, Marxergasse, Blattgasse, Kegelgasse, Seidlgasse, Marxergasse, Markthallenbrücke, Obere Viaduktgasse und Hetzgasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Der Verein begrüßt die im Planentwurf vorgesehenen Erweiterungen der Schutzzone, gleichzeitig wird vorgeschlagen noch folgende Häuser in die Schutzzone aufzunehmen (vgl. Plan anbei, vorgeschlagene Schutzonenerweiterung in oranger Farbe flächig hinterlegt):
Adamsgasse 2, 4, 3, 5
Dampfschiffstraße 8-8A, 18-20
Hetzgasse 3A bis 9, 13
Lorbeergasse 3
Löwengasse 2, 2A und 2B
Matthäusgasse 8-14 sowie 7, 11-13
Obere Viaduktgasse 28
Obere Weißgerberstraße 7-7a, 10-12, 14, 17, 19, 22
Radetzkygasse 24-26 und 25-27
Untere Viaduktgasse 2, 5, 9, 13
Untere Weißgerberstraße 6, 10, 7-11
Weißgerberlände 10
Weiters ist beim Objekt Untere Viaduktasse 2 der Vorschlag bzgl. Bebauungsplan zu beachten, siehe dort.

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