Hochhausprojekt Wiener Eislaufverein: Bruch des UNESCO-Welterbevertrages und des EU-Gemeinschaftsrechts?
++ Bauordnung für Wien: Mangelnde Öffentlichkeitsbeteiligung unionsrechtswidrig? ++
++ Droht Österreich nächste EU-Vertragsverletzungsklage? ++
++ Hochhauspolitik der Stadt Wien: Wien bald kein Weltkulturerbe mehr? ++
++ Die Stadt Wien ignoriert die Empfehlungen des UNESCO-Beratungsgremiums ++
Einladung zur Pressekonferenz zum Download.
Foto/Visualisierung: Prof. Martin Kupf
Ort: Cafe Landtmann, Universitätsring 4, 1010 Wien
Zeit: 9:30 Uhr
Die Stadt Wien beabsichtigt, in der zweiten Jahreshälfte 2016 den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan für den 1. und 3. Wiener Gemeindebezirk (Kernzone Welterbeareal) abzuändern und dort ausdrücklich Widmungen für die Errichtung eines ca 75 m hohen Wohnturmes sowie die Aufstockung des Hotels Intercontinental vorzusehen. Bekannt ist dieses Vorhaben als das Projekt „HOTEL INTERCONTINENTAL / WIENER EISLAUFVEREIN“. Zur Veranschaulichung der Problematik und der verheerenden Auswirkungen auf das Wiener Stadtbild, verweisen wir auf die beiliegende Fotomontage.
Die Weichen für diesen enormen Eingriff in das Stadtbild des historischen Zentrums von Wien hat die Stadt Wien bereits gestellt: Ende 2014 hat der Wiener Gemeinderat das neue Hochhauskonzept erlassen, mit dem die AUSSCHLUSSZONEN FÜR HOCHHÄUSER im Wiener Welterbeareal aufgehoben wurden.
Da das „Historische Zentrum von Wien“ seit dem Jahr 2001 WELTKULTURERBE ist, würde die Errichtung von Hochhäusern im Bereich des derzeitigen Hotels Intercontinental einen massiv störenden Eingriff in dieses Weltkulturerbe darstellen. Dies bestätigte auch ICOMOS, der Internationale Rat für Denkmalpflege, der als Beratungsgremium der UNESCO im November 2015 eine Mission in Wien durchführte und in seinem Bericht die massive GEFÄHRDUNG DES WELTKULTURERBES WIEN durch die geplanten Vorhaben feststellte.
Die Stadt Wien ignorierte jedoch die Empfehlungen von ICOMOS und beharrt nach wie vor auf ihrer neuen Hochhauspolitik.
Derartiges verantwortungsloses Verhalten kann den Verlust des „Historischen Zentrums von Wien“ als Weltkulturerbe zur Folge haben.
Wir haben daher NAMENS UND AUFTRAGS DER INITIATIVE DENKMALSCHUTZ, dem unabhängigen Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich, Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, einen offenen Brief an die in der Wiener Politik zuständigen Personen gerichtet, in dem wir die STADT WIEN AUFFORDERN, den EMPFEHLUNGEN VON ICOMOS FOLGE ZU LEISTEN und ihre absurde Hochhauspolitik abzuändern.
GLEICHZEITIG VERSTÄNDIGTEN WIR auch die EUROPÄISCHE KOMMISSION, dass die Bestimmungen der Wiener Bauordnung, wonach bei der sog. STRATEGISCHEN UMWELTPRÜFUNG (Richtlinie 2001/42/EG), die bei besonders sensiblen Stadtprojekten durchzuführen ist, lediglich die Wiener Umweltanwaltschaft ein Mitwirkungsrecht hat, GEGEN DAS UNIONSRECHT VERSTOSSEN. Österreich droht damit die nächste Vertragsverletzungsklage vor dem Gerichtshof der EU in Luxemburg.
Bei der Pressekonferenz werden wir Ihnen die beiden erwähnten Schreiben an die Stadt Wien sowie an die Europäische Kommission präsentieren und erläutern, wobei wir auch die beiden Bundespräsidentschaftskandidaten aufgefordert haben, sich zum Thema „Hochhäuser in der Wiener Innenstadt“ und „Gefährdung des Historischen Zentrums von Wien als Weltkulturerbe“ IM RAHMEN DES WAHLKAMPFS um das Amt des Bundespräsidenten der Republik Österreich zu äußern.
Wir möchten Sie daher zu unserer PRESSEKONFERENZ, die dem Thema „Hochhausprojekt Wien Eislaufverein: Bruch des UNESCO-Welterbevertrages und des EU-Gemeinschaftsrechts?“ gewidmet wird, herzlich einladen.
Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten, weil dieses Thema uns allen, die um die Zukunft Wiens als Weltkulturerbe besorgt sind, nicht fremd bleiben sollte.
Für weitere Fragen steht Ihnen Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List unter der Telefonnummer 0664 / 427 64 65 gerne zur Verfügung.
LIST RECHTSANWALTS GMBH ( www.ralist.at)
INITIATIVE DENKMALSCHUTZ ( www.idms.at), Mitglied beim Verein Aktion 21 – pro
Bürgerbeteiligung ( www.aktion21.at)