Hallein

Abriss Wolf Dietrich-Berghaus am Dürrnberg – Eine Kulturschande für Salzburg, 16.3.2015

Abriss Wolf Dietrich-Berghaus am Dürrnberg – Eine Kulturschande für Salzburg, 16.3.2015

Initiative Denkmalschutz: Abriss Wolf-Dietrich Berghaus in Hallein

Eine Kulturschande für ein Kulturland wie Salzburg

Letzte Woche (11. März) wurde mit dem Abbruch des 1597/98 erbauten Wolf-Dietrich Berghauses begonnen. Mit großem Unverständnis nimmt der Verein Initiative Denkmalschutz den Abriss dieses Salinengebäudes am Dürrnberg bei Hallein wahr. Unglaublich, welche Kulturgüter in Salzburg unter den Augen der Politik und Behörden vernichtet werden! Das Wolf Dietrich-Berghaus im Raingraben (Riesenschmiedstraße 5), ein über 400 Jahre altes Bauwerk aus der Hochblüte des Salzabbaues, das dem Bundesland seinem Namen gab, weist sogar noch Werksteingewände (Adneter Marmor) in spätgotischer Formensprache auf und stellt ein wichtiges Dokument des erzbischöflich-salzburgischen Salzabbaus dar (in der ältesten Halleiner Stadtansicht von 1632 ist das Wolfdietrich-Berghaus bereits dargestellt). Trotz der jahrzehntelangen Vernachlässigung (zuletzt wurde das Dach 1982 neu eingedeckt) wies das einstöckige Haus mit Krüppelwalmdach eine erstaunlich gute Bausubstanz auf. Auch wenn das Gebäude gerade der Spitzhacke zum Opfer fällt, gilt dem ehemaligen Landtagpräsidenten und Historiker Dr. Michael Neureiter Dank und Anerkennung. Er war die einzig wahrnehmbare Stimme im Land, die sich für die Rettung dieses bedeutenden bergbaugeschichtlichen Kulturdenkmals eingesetzt hat.

Gefahrenzone und kein Denkmalschutz

Hallein Nach der Einstellung des Salzabbaues 1989 wurde der Reingraben als “Rote Zone” ausgewiesen, wodurch das Bundesdenkmalamt letztes Jahr – als die Abbruchabsichten bekannt wurden – von einer Unterschutzstellung abgesehen hat. Unser Verein kann die zurückhaltende Position des Bundesdenkmalamtes nicht nachvollziehen. Man hätte das zweifellos schutzwürdige Gebäude auf jeden Fall unter Denkmalschutz stellen und sich danach gemeinsam der Problematik Hochwasserschutz annehmen sollen! Mildernde Umstände bilden die völlige Aushungerung des Denkmalamtes durch die Bundespolitik, wie Rechnungshof und parlamentarische Anfragebeantwortungen schonungslos aufzeigen. Warum das Land Salzburg und die Stadt Hallein sich nicht eher des Baujuwels angenommen hat, bleibt ein Rätsel. Mit ein wenig gutem Willen hätte man sicher Wege zur Rettung finden können.

Weltkurort Bad Gastein das nächste Opfer?

Seit über 10 Jahren verfällt im weltberühmten Pongauer Kurort Bad Gastein das denkmalgeschützte historische Ortszentrum: Das Badeschloss (Straubingerplatz 4; brannte im März 2013), das Hotel Straubinger (Straubingerplatz 2), das ehem. Kurhotel Austria (Kaiser Franz Josef-Straße 1), das k. k. Postamt (Straubingerplatz 3). Hier ist nun die Politik endlich aufgefordert, wirkungsvolle Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Wann wacht die Landespolitik endlich auf und ergreift selbst die Initiative, anstatt das Bundesdenkmalamt mit seinen viel zu geringen Ressourcen und Möglichkeiten allein zu lassen? Die herausragende Bedeutung dieses Gebäudeensembles für das Land Salzburg ist mehr als offensichtlich.

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Bahnhofensemble in Rekawinkel zerstört – ehem. Hotel Kühnel, 12.3.2015

Bahnhofensemble in Rekawinkel zerstört – ehem. Hotel Kühnel

Für das Gebiet zwischen Hofwiesengasse, Speisinger Straße, Verbindungsbahn, Versorgungsheimstraße, Lainzer Straße und Chrudnergasse

Initiative Denkmalschutz: Bahnhofensemble in Rekawinkel zerstört

Großer kultureller Verlust für die Gemeinde Pressbaum im Wienerwald

Der Bahnhof Rekawinkel besitzt eines der ganz wenigen Aufnahmsgebäude in Österreich, die noch aus der Frühzeit des Eisenbahnbaus (1856-1858) erhalten geblieben ist und vorbildlich restauriert wurde. Gleich neben dem Aufnahmsgebäude wurde – wie für Bahnhöfe damals üblich – entsprechende Infrastruktur für Eisenbahnreisende geschaffen. Dieses Hotel Kühnel wurde jetzt vor wenigen Tagen abgerissen, sodass das Ensemble gründerzeitlicher Bahnhof mit Bahnhofshotel zerstört wurde. Ursprünglich 1881 als Gasthaus errichtet, wurde das spätere Hotel Kühnel 1891 erweitert (Baumeister Franz Ginner). Die lang gestreckte, zweigeschoßige Fassade war von dreiachsigen Giebelrisaliten gegliedert und durch übergiebelte und gerade verdachte Fenster mit Putzparapeten akzentuiert. Seitlich befand sich ein Rohziegel-Werkstatt mit Wagenunterstand. Eine Inschrift am Gebäude lautete: “HÔTEL und CAFFÊ RESTAURATION Franz Kühnel”.

Die Initiative Denkmalschutz fordert Gemeinden und Land Niederösterreich auf aktiv für das kulturelle Erbe einzutreten

Seit vielen Jahren ist das Hotel Kühnel (Hauptstraße 13) unter den Augen der verantwortlichen Politiker und Behörden verfallen. Die Initiative Denkmalschutz zeigt sich enttäuscht, dass weder Politiker noch zuständige Behörden sich dem Erhalt dieses einzigarten Ensembles in Österreich angenommen hatten.

Foto 1: Linie29, CC BY-SA 4.0, Wikipedia (Quelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hotel_K%C3%BChnel_Rekawinkel_001.JPG;
weiteres Foto: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hotel_K%C3%BChnel_Rekawinkel_002.JPG Foto 2: während des Abbruchs am 8. März 2015, Fotografin: Doris Franziska Sander

Quellen:

  • Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Niederösterreich südlich der Donau, Teil 2 M bis Z (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Horn-Wien 2003, S.1747
  • Dieter Halama, Das obere Wiental in alten Ansichten, Band 1, 2003
  • Manfred Wehdorn, Ute Georgeacopol-Winischhofer, Baudenkmäler der Technik und Industrie in Österreich, Band 1: Wien, Niederöstereich, Burgenland, Wien-Köln-Graz 1984, S. 218f.
  • http://de.wikipedia.org/wiki/Pressbaum

Markus Landerer und Claus Süss
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
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Österreich / Austria
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Hallein

Einspruch gegen Bebauungsplan, Wittgenstein-Villa (“Fischer-Villa”) in Oberalm bei Hallein, 05.03.2015

Einspruch gegen Bebauungsplan, Wittgenstein-Villa (“Fischer-Villa”) in Oberalm bei Hallein, 05.03.2015

Einspruch gegen Bebauungsplan „Oberalm Süd und Bogenmühle Teil B“ – “Fischer-Villa”

In der so genannten Fischer-Villa (Fischer-Villa-Straße 6) hat der österreichische Philosoph Ludwig Wittgenstein (1889–1951) im Sommer 1918 – auf Fronturlaub bei seinem Onkel Paul Wittgenstein (1842–1928) – seiner epochalen Schrift „Tractatus logico philosophicus“ die endgültige Fassung verliehen. Die ehem. Sommerfrische-Villa ist nicht denkmalgeschützt, muss aber als erhaltenwürdiges, kulturgeschichtlich außergewöhnliche Gebäude eingestuft werden.

Deshalb erhebt der Verein Initiative Denkmalschutz, der sich für den Erhalt gefährdeter Kulturgüter in Österreich einsetzt, Einspruch gegen den geänderten Bebauungsplan „Oberalm Süd und Bogenmühle Teil B“.

  • Die Erweiterung der „Fischer-Villa“ in ein Doppelhaus hätte zur Folge, dass historisch bedeutsame Baustruktur zerstört würde.
  • Die Beseitigung alten Baumbestandes würde sich negativ auf die Lebensqualität vor Ort auswirken.
  • Die geplanten Maßnahmen würden die solitäre Stellung der Fischer-Villa mit ihrem charakteristischen Kranz mächtiger Bäume vernichten.

Unser Verein fordert daher die Erhaltung und Restaurierung des bestehenden Bestandes im Hinblick auf die Nutzung als „Europäischen Erinnerungsort für lebendige Kultur“.

Foto: Wittgenstein-Villa (“Fischer-Villa”), Stefan Zenzmaier

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1130 Wien

Stellungnahme Planentwurf 7318E, Cottagegasse, Gentzgasse, 05.03.2015

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7318E, Kat.G. Währing, 1180 Wien

Für das Gebiet zwischen Cottagegasse, Hofstattgasse und Gentzgasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Es wird vorgeschlagen für das gesamte Plangebiet, das durch seine viergeschoßige gründerzeitliche Blockrandbebauung gekennzeichnet ist, eine Schutzzone auszuweisen. Bereits 1996 wurde dieses Gebiet von der Magistratsabteilung 19 mit hoher Wahrscheinlichkeit als schutzzonenwürdig befunden (vgl. “Schutzzonenmodell Wien” ), und sonst hat es – bis auf den bedauerlichen Abbruch Cottagegasse 6 / Ecke Hofstattgasse 9 (Gasthaus “Sanfter Heinrich” bzw. “Das Cottage”) in jüngster Zeit (vgl. Fotoserie: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157629297696963/ ) – kaum nachteilige Veränderungen der historistischen Gründerzeithäuser gegeben: Haus Gentzgasse 64-66 (historistische Fassadengliederung teilweise erhalten, gründerzeitliche Struktur im Inneren), Cottagegasse 2 (Ecke Gentzgasse 68; vgl. Foto 1; Eckturm, Fassade abgeschlagen, erhaltene gründerzeitlicher Dekor und Gestaltung im Inneren), Cottagegasse 4 (vgl. Foto 2; reiche späthistoristische Fassadengliederung), Hofstattgasse 7 (vgl. Foto 3; secessionistische Fassadengliederung). Insbesondere auch im Hinblick auf die gründerzeitliche Häuserzeile gegenüber der Cottagegasse 2-6 (die Häuser Cottagegasse 1 bis 7 wurden um 1890/1900 erbaut und zeichnen sich durch barockisierende und zum Teil üppige neomanieristische Formensprache aus), die sich zwar außerhalb des Plangebietes befindet, jedoch unzweifelhaft schutzzonenwürdig ist und ein gemeinsam geschütztes Straßenensemble bilden könnte, ist eine Schutzzonenwidmung angebracht. Ebenso wird empfohlen für das Plangebiet die Anzahl der Hauptgeschoße in einer besonderen Bestimmung (“BB”) gemäß dem Bestand festzuschreiben. Dadurch wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

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1210 Wien

Stellungnahme Planentwurf 8117, Gaswerk Leopoldau, 18.09.2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8117, Kat.G. Leopoldau in Floridsdorf, 1210 Wien

Für das Gebiet zwischen Pfendlergasse, Jürgenssenweg, Rosenblattgasse, Tauschekgasse, Felmayergasse und Richard-Neutra-Gasse.

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Im Plangebiet befindet sich das ehem. Gaswerk Leopoldau (Pfendlergasse 1), das neben dem Simmeringer Gaswerk die ehemals größte Gaswerk-Erzeugung Wiens darstellte. Erbaut 1909-1912 von den Architekten Georg Köhler, Georg Löwitsch und Friedrich Dietz von Weidenberg weist die Anlage ein “bemerkenswertes Ensemble von Wohn- Verwaltungsgebäuden, Betriebs- und Magazinhallen” auf (Dehio). Im Gelände des Gaswerks befinden sich aktuell 17 unter Denkmalschutz stehende Objekte.

Einleitung: Zur Gewährleistung des Bestandes der historisch erhaltenswerten Bauten im Plangebiet wird vorgeschlagen – neben der Festsetzung einer Schutzzone – für diese sowohl die Höhenwidmung als auch die bebaubare Fläche exakt dem historischen Bestand anzugleichen. Ebenso wird empfohlen bei (ehem.) Wohngebäuden die Anzahl der Hauptgeschoße in einer besonderen Bestimmung (“BB”) gemäß dem Bestand festzuschreiben. Dadurch wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Empfehlungen im Detail:

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Bauernhaus vulgo Mang – 1000 Jahre alte Geschichte vernichtet, 29. Juli 2014

Eines der geschichtlich ältesten ländlichen Bauwerke der Steiermark abgerissen

Murau (Bezirk). Vor wenigen Tagen wurde der historische Bauernhof – just als die zuständigen Beamten samt deren Urlaubsvertreter im Bundesdenkmalamt Steiermark nicht erreichbar sind – abgerissen. Zuvor bemühte sich das Denkmalamt um eine Unterschutzstellung, der Bescheid wurde aufgehoben. Aus unerfindlichen Gründen wurde dieser Bescheid jedoch nicht saniert.

Bauernhaus vulgo Mang – (Bau-)Geschichtliche Bedeutung

Das mächtige Bauernhaus, vulgo Mang (auch Freithofer-Hof genannt), in der Gemeinde St. Peter am Kammersberg im Ortsteil Althofen (Nr. 20), der geschichtlich auf einen karolingischen Großhof (Königshof) des 9. Jh. zurückgeht, von dem sich letztlich auch der Ortsname ableitet, prägte bis vor kurzem das Ortsbild. Es handelte sich damit um eines der geschichtlich ältesten ländlichen Bauwerke der Steiermark. Das Gebäude wies bemerkenswerte mittelalterliche Bausubstanz mit zahlreichen gotischen Baudetails auf. Ende letzter Woche (24./25. Juli) wurde das geschichtsträchtige Gebäude dem Erdboden gleichgemacht. Es war wohl kein Zufall, dass zu diesem Zeitpunkt die leitenden Beamten im Bundesdenkmalamt (Landeskonservatorat Steiermark) auf Urlaub waren.

Bundesdenkmalamt mühte sich um Unterschutzstellung

Bereits im Mai vorigen Jahres hatte das Denkmalamt erfahren, dass das Bauernhaus abgerissen werden soll und verhängte daraufhin wegen “Gefahr in Verzug” eine sofortige Unterschutzstellung mittels Mandatsbescheids (§ 57 AVG), d. h. das Ermittlungsverfahren wurde nachgereicht. Im September schließlich erließ das Bundesdenkmalamt einen endgültigen Bescheid, gegen den berufen wurde. Mit Spruch vom 23. Juni 2014 wurde dieser Bescheid vom zuständigen Bundesverwaltungsgericht aus Formalgründen aufgehoben, da der Mandatsbescheid vom 10. Mai 2013 in der Hektik des Dienstschlusses an einem Freitag Nachmittag nicht mehr ordnungsgemäß mit einer (elektronischen) Amtssignatur versehen werden und damit nicht rechtskonform zugestellt werden konnte.

Wieso unterblieb die Sanierung des Bescheides, sodass Abbruch ermöglicht wurde?

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1140 Wien

Stellungnahme Planentwurf 8063E, Penzing: Linzer Straße, Bergmillergasse, 4. Juni 2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8059, Kat.G. Hütteldorf in Penzing, 1140 Wien

Für das Gebiet zwischen Keißlergasse, Bergmillergasse, Christine-Enghaus-Weg, Linzer Straße, Stockhammerngasse, Helene-Odilon-Gasse und Weinfeldweg

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Einleitung: Zur Gewährleistung des Bestandes der historisch erhaltenswerten Bauten im Plangebiet wird vorgeschlagen – neben der Festsetzung einer Schutzzone – für diese sowohl die Höhenwidmung als auch die bebaubare Fläche exakt dem historischen Bestand anzugleichen. Ebenso wird empfohlen die Anzahl der Hauptgeschoße in einer besonderen Bestimmung (“BB”) gemäß dem Bestand festzuschreiben. Dadurch wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Anmerkung: Da in den gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen sowie im aktuellen Planentwurf keine Bestandshöhen angegeben sind, kann in dieser Stellungnahme nur auf augenfällige Differenzen zwischen Bestandshöhe und Widmungshöhe hingewiesen werden.

Im Plangebiet befinden sich 2 unter Denkmalschutz stehende Objekte (Linzer Straße 417 und 419), diese sind jedoch “nur” vermutlich(!) denkmalschutzwürdig (gemäß § 2a (Bundes-)Denkmalschutzgesetz), eine abschließende Prüfung über die Schutzwürdigkeit fehlt.

Die historisch erhaltenswerten Objekte, bei denen oben angeführte Vorschläge umgesetzt werden sollen, sind:

Linzer Straße 415 (in Schutzzone gelegen), 3geschoßiges späthistoristisches Eckhaus mit zeittypischem, gut erhaltenen Fassadendekor, erbaut 1911 von Matthäus Bohdal. Die bestehende Geschoßanzahl soll im Bebauungsplan festgeschrieben werden (“BB”).

Kindergarten in der Linzer Straße 417 (in Schutzzone gelegen; vermutlich denkmalschutzwürdig, § 2a Denkmalschutz). Ein einstöckiger, breit gelagerter, leicht geknickter traufständiger Bau mit genutetem Erdgeschoß, im 1. Stock mit Lünetten über den Fenstern. gartenseitig verglaste Holzveranda aus dem 4. Viertel des 19. Jahrhunderts. Hier mögen die Baufluchtlinien dem Bestand exakt angeglichen sowie die bestehende Geschoßanzahl in einer besonderen Bebauungsbestimmung festgeschrieben werden (“BB”). Die geplante Höhenwidmung (Bauklasse II = 12 Meter) ist augenfällig zu hoch, diese soll ebenso dem Bestand exakt angepasst werden.

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Stellungnahme Planentwurf 8082 Ottakring: Seeböckg., Seitenbergg., 10.4.2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8082, Kat.G. Ottakring, 1160 Wien

Für das Gebiet zwischen Seeböckgasse, Seitenberggasse, Degengasse und Vorortelinie

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Im Plangebiet befinden sich viele gründerzeitliche Bauten mit gut erhaltenen Fassaden (besonders erhaltenswerte Häuser: Wilhelminenstraße 67, Heigerleinstraße 20-22, Seeböckgasse 47).

Schutzzone: Degengasse – Heigerleinstraße – Seitenberggasse

1160  WienEs wird vorgeschlagen für folgende Häuser, die gemeinsam ein zusammenhängendes Ensemble bilden, eine Schutzzone zu widmen: Degengasse 50 bis 56 (Ecke Heigerleinstraße 13 ), sowie für die Häuser Heigerleinstraße 18 bis 34A, Wilhelminenstraße 68 bis 72, Wilhelminenstraße 67 bis 69 (Ecke Heigerleinstraße 23 ). Ebenso die Häuser Seitenberggasse 17 bis 27 (siehe Foto; Ecke Wilhelminenstraße 61 ).

Im Achleitner-Buch davon beschrieben:

  • Heigerleinstraße 20-22 (siehe Foto): Bauherr: Josef Wiesgrill, Entwurf: Wenzel König, 1906 (S. 165)
  • Wilhelminenstraße 67 (=Heigerleinstraße 28 , siehe Foto): Bauherr: Altine Gmeiner, Entwurf und Architekt Josef Schwarz, 1910 (S. 169)

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1220

Anlässlich Hopf-Haus Demo: Verliert die Donaustadt ihr historisches Erscheinungsbild, 4.4.2014

Initiative Denkmalschutz: Verliert die Donaustadt ihr historisches Erscheinungsbild? )

Hopf-Haus: Anlässlich der Demo am 5.4.2014 gegen Abriss

Das einstöckige Hopf-Haus in Wien-Kagran, ein wunderschönes Beispiel für den “Baumeister-Jugendstil” in Transdanubien, soll abgerissen werden und einem 6geschoßigen Wohnungsneubau weichen. Das vom Stadtbaumeister Josef Hopf 1905-06 erbaute Haus zeichnet sich durch seine reizvolle, dekorative Fassade in secessionistischen bzw. Neoempire-Formen aus. Falls die Demonstration morgen, Samstag “Gegen den Abriss des Hopf-Hauses” (5. April, 14-15 Uhr direkt vor dem Hopf-Haus, Donaufelder Straße 241; vgl. Facebook-Gruppe) den geplanten Abriss nicht mehr verhindern kann, sind die Verantwortlichen schnell ausgemacht: Es war wieder einmal die Untätigkeit sowohl der Wiener Stadtregierung als auch der Bezirksvertretung Donaustadt.

Fordert die Untätigkeit von Gemeinde und Bezirk drei Opfer in Kagran?

Diese beiden Institutionen haben es nämlich verabsäumt sich zeitgerecht für den Schutz der historisch wertvollen Häuserzeile an der Donaufelderstraße einzusetzen. 2004/05 wäre der richtige Zeitpunkt dafür gewesen. Damals wurde der aktuell gültige Flächenwidmungs- und Bebauungsplan im Gemeinderat beschlossen (24. Mai 2005; Plandokument 7482). Und der Bezirk Donaustadt hat in seiner Stellungnahme zum Planentwurf, die wesentlichen Einfluss auf den Beschluss im Gemeinderat hat, keinen Wunsch im Sinne der Erhaltung geäußert (mehrheitlicher Beschluss in der Bezirksvertretungssitzung vom 2. Dezember 2004): Es wurde weder eine Schutzzone noch eine niedrigere Bauhöhenwidmung vorgeschlagen, beides wesentliche Instrumente, die den Erhalt gesichert und den Anreiz zum Abriss und Neubau vermieden hätten.

Donaufelderstraße 217 und 219 die nächsten Opfer?

Nach dem Hopf-Haus könnten zwei weitere historische Gebäude in der Donaufelderstraße die nächsten Opfer sein: Beim Haus Donaufelderstraße 217 mit secessionistischem Fassadendekor, prangt aktuell schon ein Werbeplakat für einen Wohnungsneubau, ebenso beim Nachbarhaus aus der gleichen Bauepoche.

Spätestens seit 1996 war die Erhaltenswürdigkeit bekannt!

Bereits 1996 hat die Stadt Wien im Rahmen ihres Schutzzonenmodells Gebiete definiert, die “mit hoher Wahrscheinlichkeit” als schutzzonenwürdig eingestuft werden konnten, darunter waren auch die betroffenen Häuser. Geschehen ist leider – wie man sieht – nichts.

Wann werden Gemeinde und die Bezirke endlich tätig?
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ist das entscheidende Schutzinstrument

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1230

Stellungnahme Planentwurf 8075, Liesing: Endresstraße, Maurer Lange Gasse, Haymogasse, 27. Februar 2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8075, Kat.G. Mauer in Liesing, 1230 Wien

Für das Gebiet zwischen Endresstraße, Linienzug 1-3, (1. Wr. Hochquellenwasserleitung), Alma-König-Weg, Binagasse, Haymogasse, Dreiständegasse und Geßlgasse.

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Es wird vorgeschlagen das ebenerdige Haus Endresstraße 113 (erbaut 1867 mit einer Fassadenadaptierung von Adolf Göbl aus 1901; historistische Fassadengliederung mit dekokrativem Zwerchgiebel) bestandsgenau zu widmen (derzeit im Planentwurf mit W I 7,5 m viel zu hoch gewidmet). Zu überprüfen wäre, ob die bebaubare Fläche im Anschluss an die gartenseitige Fassade vom historischen Bau abgerückt werden kann.
Um den Bestand und die Sicht auf die von der Endresstraße zurück gesetzte späthistorische Villa (Endresstraße 101) zu erhalten, wird einerseits empfohlen die Baufluchtlinien dem Bestand exakt anzupassen und andererseits die im Planentwurf vorgesehene bebaubare Fläche östlich des biedermeierlichen Landhauses Endresstraße 103 nicht zu widmen, sodass die Baufluchtlinie mit der östlichen Außenwand des Hauses Endresstraße 103 abschließt.

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