Bauernhaus vulgo Mang – 1000 Jahre alte Geschichte vernichtet, 29. Juli 2014
Eines der geschichtlich ältesten ländlichen Bauwerke der Steiermark abgerissen
Murau (Bezirk). Vor wenigen Tagen wurde der historische Bauernhof – just als die zuständigen Beamten samt deren Urlaubsvertreter im Bundesdenkmalamt Steiermark nicht erreichbar sind – abgerissen. Zuvor bemühte sich das Denkmalamt um eine Unterschutzstellung, der Bescheid wurde aufgehoben. Aus unerfindlichen Gründen wurde dieser Bescheid jedoch nicht saniert.
Bauernhaus vulgo Mang – (Bau-)Geschichtliche Bedeutung
Das mächtige Bauernhaus, vulgo Mang (auch Freithofer-Hof genannt), in der Gemeinde St. Peter am Kammersberg im Ortsteil Althofen (Nr. 20), der geschichtlich auf einen karolingischen Großhof (Königshof) des 9. Jh. zurückgeht, von dem sich letztlich auch der Ortsname ableitet, prägte bis vor kurzem das Ortsbild. Es handelte sich damit um eines der geschichtlich ältesten ländlichen Bauwerke der Steiermark. Das Gebäude wies bemerkenswerte mittelalterliche Bausubstanz mit zahlreichen gotischen Baudetails auf. Ende letzter Woche (24./25. Juli) wurde das geschichtsträchtige Gebäude dem Erdboden gleichgemacht. Es war wohl kein Zufall, dass zu diesem Zeitpunkt die leitenden Beamten im Bundesdenkmalamt (Landeskonservatorat Steiermark) auf Urlaub waren.
Bundesdenkmalamt mühte sich um Unterschutzstellung
Bereits im Mai vorigen Jahres hatte das Denkmalamt erfahren, dass das Bauernhaus abgerissen werden soll und verhängte daraufhin wegen “Gefahr in Verzug” eine sofortige Unterschutzstellung mittels Mandatsbescheids (§ 57 AVG), d. h. das Ermittlungsverfahren wurde nachgereicht. Im September schließlich erließ das Bundesdenkmalamt einen endgültigen Bescheid, gegen den berufen wurde. Mit Spruch vom 23. Juni 2014 wurde dieser Bescheid vom zuständigen Bundesverwaltungsgericht aus Formalgründen aufgehoben, da der Mandatsbescheid vom 10. Mai 2013 in der Hektik des Dienstschlusses an einem Freitag Nachmittag nicht mehr ordnungsgemäß mit einer (elektronischen) Amtssignatur versehen werden und damit nicht rechtskonform zugestellt werden konnte.
Wieso unterblieb die Sanierung des Bescheides, sodass Abbruch ermöglicht wurde?