Stellungnahme Planentwurf 8082 Ottakring: Seeböckg., Seitenbergg., 10.4.2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8082, Kat.G. Ottakring, 1160 Wien

Für das Gebiet zwischen Seeböckgasse, Seitenberggasse, Degengasse und Vorortelinie

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Im Plangebiet befinden sich viele gründerzeitliche Bauten mit gut erhaltenen Fassaden (besonders erhaltenswerte Häuser: Wilhelminenstraße 67, Heigerleinstraße 20-22, Seeböckgasse 47).

Schutzzone: Degengasse – Heigerleinstraße – Seitenberggasse

1160  WienEs wird vorgeschlagen für folgende Häuser, die gemeinsam ein zusammenhängendes Ensemble bilden, eine Schutzzone zu widmen: Degengasse 50 bis 56 (Ecke Heigerleinstraße 13 ), sowie für die Häuser Heigerleinstraße 18 bis 34A, Wilhelminenstraße 68 bis 72, Wilhelminenstraße 67 bis 69 (Ecke Heigerleinstraße 23 ). Ebenso die Häuser Seitenberggasse 17 bis 27 (siehe Foto; Ecke Wilhelminenstraße 61 ).

Im Achleitner-Buch davon beschrieben:

  • Heigerleinstraße 20-22 (siehe Foto): Bauherr: Josef Wiesgrill, Entwurf: Wenzel König, 1906 (S. 165)
  • Wilhelminenstraße 67 (=Heigerleinstraße 28 , siehe Foto): Bauherr: Altine Gmeiner, Entwurf und Architekt Josef Schwarz, 1910 (S. 169)

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1220

Anlässlich Hopf-Haus Demo: Verliert die Donaustadt ihr historisches Erscheinungsbild, 4.4.2014

Initiative Denkmalschutz: Verliert die Donaustadt ihr historisches Erscheinungsbild? )

Hopf-Haus: Anlässlich der Demo am 5.4.2014 gegen Abriss

Das einstöckige Hopf-Haus in Wien-Kagran, ein wunderschönes Beispiel für den “Baumeister-Jugendstil” in Transdanubien, soll abgerissen werden und einem 6geschoßigen Wohnungsneubau weichen. Das vom Stadtbaumeister Josef Hopf 1905-06 erbaute Haus zeichnet sich durch seine reizvolle, dekorative Fassade in secessionistischen bzw. Neoempire-Formen aus. Falls die Demonstration morgen, Samstag “Gegen den Abriss des Hopf-Hauses” (5. April, 14-15 Uhr direkt vor dem Hopf-Haus, Donaufelder Straße 241; vgl. Facebook-Gruppe) den geplanten Abriss nicht mehr verhindern kann, sind die Verantwortlichen schnell ausgemacht: Es war wieder einmal die Untätigkeit sowohl der Wiener Stadtregierung als auch der Bezirksvertretung Donaustadt.

Fordert die Untätigkeit von Gemeinde und Bezirk drei Opfer in Kagran?

Diese beiden Institutionen haben es nämlich verabsäumt sich zeitgerecht für den Schutz der historisch wertvollen Häuserzeile an der Donaufelderstraße einzusetzen. 2004/05 wäre der richtige Zeitpunkt dafür gewesen. Damals wurde der aktuell gültige Flächenwidmungs- und Bebauungsplan im Gemeinderat beschlossen (24. Mai 2005; Plandokument 7482). Und der Bezirk Donaustadt hat in seiner Stellungnahme zum Planentwurf, die wesentlichen Einfluss auf den Beschluss im Gemeinderat hat, keinen Wunsch im Sinne der Erhaltung geäußert (mehrheitlicher Beschluss in der Bezirksvertretungssitzung vom 2. Dezember 2004): Es wurde weder eine Schutzzone noch eine niedrigere Bauhöhenwidmung vorgeschlagen, beides wesentliche Instrumente, die den Erhalt gesichert und den Anreiz zum Abriss und Neubau vermieden hätten.

Donaufelderstraße 217 und 219 die nächsten Opfer?

Nach dem Hopf-Haus könnten zwei weitere historische Gebäude in der Donaufelderstraße die nächsten Opfer sein: Beim Haus Donaufelderstraße 217 mit secessionistischem Fassadendekor, prangt aktuell schon ein Werbeplakat für einen Wohnungsneubau, ebenso beim Nachbarhaus aus der gleichen Bauepoche.

Spätestens seit 1996 war die Erhaltenswürdigkeit bekannt!

Bereits 1996 hat die Stadt Wien im Rahmen ihres Schutzzonenmodells Gebiete definiert, die “mit hoher Wahrscheinlichkeit” als schutzzonenwürdig eingestuft werden konnten, darunter waren auch die betroffenen Häuser. Geschehen ist leider – wie man sieht – nichts.

Wann werden Gemeinde und die Bezirke endlich tätig?
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ist das entscheidende Schutzinstrument

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1230

Stellungnahme Planentwurf 8075, Liesing: Endresstraße, Maurer Lange Gasse, Haymogasse, 27. Februar 2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8075, Kat.G. Mauer in Liesing, 1230 Wien

Für das Gebiet zwischen Endresstraße, Linienzug 1-3, (1. Wr. Hochquellenwasserleitung), Alma-König-Weg, Binagasse, Haymogasse, Dreiständegasse und Geßlgasse.

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Es wird vorgeschlagen das ebenerdige Haus Endresstraße 113 (erbaut 1867 mit einer Fassadenadaptierung von Adolf Göbl aus 1901; historistische Fassadengliederung mit dekokrativem Zwerchgiebel) bestandsgenau zu widmen (derzeit im Planentwurf mit W I 7,5 m viel zu hoch gewidmet). Zu überprüfen wäre, ob die bebaubare Fläche im Anschluss an die gartenseitige Fassade vom historischen Bau abgerückt werden kann.
Um den Bestand und die Sicht auf die von der Endresstraße zurück gesetzte späthistorische Villa (Endresstraße 101) zu erhalten, wird einerseits empfohlen die Baufluchtlinien dem Bestand exakt anzupassen und andererseits die im Planentwurf vorgesehene bebaubare Fläche östlich des biedermeierlichen Landhauses Endresstraße 103 nicht zu widmen, sodass die Baufluchtlinie mit der östlichen Außenwand des Hauses Endresstraße 103 abschließt.

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1140 Wien

Stellungnahme zum Planentwurf 8059 (u. a. Linzer Straße, Rosentalgasse), 02.01.2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8059, Kat.G. Hütteldorf in Penzing, 1140 Wien

Für das Gebiet zwischen Pappelstraße, Steinböckengasse, Eichenweg, Heideweg, Heschweg, An der Niederhaid, Dehnegasse, Linzer Straße, Rosentalgasse, Freyenthurmgasse, Hüttelbergstraße, Wegerichgasse, Libellenweg, Stockentenweg, Zyklamengasse, Schmätzerweg, Nachtigallenweg, Ulmenstraße.

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Es wird vorgeschlagen für die Häuser Linzer Straße 392 bis 396 (gemeinsam mit Linzer Straße 381a) eine Schutzzone auszuweisen (gemäß Beilage 1, Antragsentwurf 2, Seite 1, ist auch eine “Festsetzung einer Schutzzone” für Teile dieses Plangebietes vorgesehen, jedoch ist im Planentwurf keine solche ausgewiesen!) . Das Haus Linzer Straße 396 wird selbst im Erläuterungsbericht (S. 3) als “von kunsthistorischer Bedeutung” bewertet und im Dehio (S. 319) folgendermaßen beschrieben: “Erbaut 1904 von M. Markl und F. Müller, secessionistisches Miethaus, überhöhte Seitenachsen mit Erkern, vorgezogene Traufe, floraler Reliefdekor, Gitterbalkons; marmorverkleidetes Vestibül mit Stuckreliefs, Ätzglasfenster” (vgl. auch Achleitner, S. 95). 1140 Wien Dieses Haus und die beiden Nachbarhäuser (aus der gleichen Bauperiode stammend: Linzer Straße 392 mit Gründerzeitdekor, erb. 1887; Linzer Straße 394, erbaut 1901, mit Mittelerker) bilden typische Vertreter von Schutzzonenhäusern in Wien und würden allein oder gemeinsam mit dem der Straße gegenüberliegenden Haus Linzer Straße 381A (erbaut 1902, mit gründerzeitlicher Fassadengliederung; außerhalb des Plangebietes gelegen) eine eigenständige Schutzzone bilden. Zum besseren Schutz wird darüber hinaus vorgeschlagen eine besondere Bebauungsbestimmung (BB) für die genannten Bauten auszuweisen, in denen die Anzahl der existierenden Hauptgeschoße festgesetzt wird.

Weiters wird empfohlen für die Häuser Rosentalgasse 14 und Rosentalgasse 19 bestandsgenaue Widmungen sowohl in Bezug auf die Bauhöhe, als auch in Bezug auf die bebaubare Fläche auszuweisen.

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1200 Wien

Stellungnahme zum Planentwurf 7103E (Kindergarten Kapaunplatz 10), 14.11.2013

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7103E, Kat.G. Brigittenau

Für das Gebiet zwischen Kapaunplatz und Aignerstraße

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Auf dem kleinen Plangebiet befindet sich am Kapaunplatz 10 der (§ 2a) denkmalgeschützte Kindergarten „Friedrich Wilhelm Fröbel“, der von der bekannten und u.a. auf die Errichtung von Kindergärten spezialisierten Architektin Margarete Schütte-Lihotzky 1950-1952 erbaut wurde. “Der Bau spiegelt den Willen der Stadtregierung, den sozialpädagogischen Niedergang der totalitären Ära des Nationalsozialismus zu überwinden und die Ideen der Zwanzigerjahre neuerlich aufleben zu lassen und sie weiter zu entwickeln.” (Zitat Docomomo). Laut Erläuterungsbericht soll südlich dieses Hauptbaues eine zusätzliche bebaubare Fläche verordnet werden, um einen “Erweiterungsspielraum” (S.4) zu schaffen. Wieso dafür so eine umfassende Ausweitung der Baufläche bis zur Aignerstraße erfolgen muss, zumal nur beabsichtigt ist einen “kleinräumigen Neubau an Stelle des bestehenden provisorischen Objekts” (S. 3; südl. des Hauptbaues) zu errichten, bleibt unklar.

Im Sinne der Erhaltung des denkmalgeschützten Bestandes wird empfohlen die Baufluchtlinien des Hauptbaues (aus 1950-52) möglichst dem Bestand genau anzupassen und die Höhenwidmung auf Bestand zu reduzieren (derzeit mit Bauklasse I viel höher gewidmet). Für den “beabsichtigten Erweiterungsspielraum” möge dazu abgesetzt(!) eine kleinere bebaubare Fläche geschaffen werden. Dies gewährleistet nicht nur die Sicherung des denkmalgeschützten Hauptbaues, sondern dient auch der visuellen Lesbarkeit des architekturgeschichtlich bedeutenden Kindergartens.
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Wolfsberger Schloßberg

Erscheinungsbild Wolfsberger Schlossberg, 22.10.2013

Initiative Denkmalschutz, Presseaussendung Kärnten, 22. Oktober 2013

Initiative Denkmalschutz: Das Erscheinungsbild des Wolfsberger Schlossberges muss erhalten bleiben

Der Gemeinderat will übermorgen einen Bebauungsplan beschließen, der “das einzigartige Erscheinungsbild des Schlosses” zerstören würde.

Am kommenden Donnerstag beabsichtigt der Gemeinderat der Stadt Wolfsberg einen integrierenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan zu beschließen, der den umstrittenen Neubau der so genannten Schlossbergsiedlung auf den Schüßlergründen ermöglichen soll. Der Verein Initiative Denkmalschutz appelliert eindringlich an die Gemeinderatsmitglieder den Beschluss auszusetzen und von einer Bebauung des Wolfsberger Schlossberges abzusehen.

Gemeinde hat die Verpflichtung den Erhalt des historischen Ortsbildes zu wahren!

Das Areal, das von einer historischen Wehrmauer umsäumt ist, liegt in dem sehr sensiblen Bereich zwischen der historisch schützenswerten Wolfsberger Altstadt und dem Schlossberg samt denkmalgeschützten Schloss von Henckel von Donnersmarck: auf der Festungsterrasse aus dem 14./15. Jh westlich des ebenso denkmalgeschützten Paurischen Hauses (Schloßstraße 1). Gemäß dem Kärntner Ortsbildpflegegesetz (K-OBG, § 1) hat die Gemeinde für die “Pflege des erhaltenswerten Ortsbildes zu sorgen”.

Ortsbildpflegekommission und Naturschutzabteilung haben sich klar gegen jegliche Verbauung ausgesprochen!

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1150

ehem. Kaiserin Elisabeth-Spital, Stellungnahme zu Planentwurf 8053

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8053, Katastralgemeinde Rudolfsheim, 15. Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus

Für das Gebiet zwischen Kardinal-Rauscher-Platz, Huglgasse, Felberstraße und Holochergasse,

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Bestand, Architektur und Baugeschichte

Das Plangebiet ist ident mit dem Areal des ehem. Kaiserin Elisabeth-Spitals (von 1890 bis 2012 in Betrieb; 1888 bis 1891 als Kaiser Franz Joseph-Krankenhaus bezeichnet) und war eine weitläufige späthistoristische Anlage im Pavillonsystem. Von der ursprünglichen Anlage blieben nach der Aufhebung des Denkmalschutzes (§ 2a Denkmalschutzgesetz) im Jahr 2011 und den darauf folgenden umfangreichen Abrissen im heurigen Jahr nur mehr der südlich der Goldschlagstraße bestehende Teil erhalten: der Bettina-Stiftungspavillon (Felberstraße 66-76; erbaut: 1894-96) sowie die beiden identen, flankierenden Bauten Pavillon 4 im Westen (Holochergasse 2; ursprünglich Wohnhaus für die geistlichen Pflegerinnen mit Spitalskapelle; erbaut 1896/97) sowie im Osten das Wohnhaus/Verwaltungsgebäude für Beamte und Diener (Huglgasse 1; 1899-1900). Die Architektur, insbesondere die Fassadenentwürfe stammen von Eugen Sehnal, die Bauleitung hatte Franz Berger über und das Raumprogramm erstellte Friedrich Schauta.

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Linzer Eisenbahnbrücke

Linzer Eisenbahnbrücke Denkmalschutzaufhebung – Herr Landeshauptmann bitte melden! 16.8.2013

Herr Landeshauptmann bitte melden! Sprechen auch Sie sich für den Abriss der Linzer Eisenbahnbrücke aus?

Initiative Denkmalschutz zu Linzer Eisenbahnbrücke:

Oberösterreich, Linz – Noch bis etwa nächster Woche(?) hat der Oberösterreichische Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer (ÖVP) Zeit den Bescheid des Bundesdenkmalamtes zu beeinspruchen. Leider hat er bis heute keine öffentliche Stellungnahme abgegeben.

Während sich langsam die Vorgänge rund um die Denkmalschutzaufhebung des einzigartigen technischen Denkmals der Linzer Eisenbahnbrücke zu einem veritablen Skandal entwickeln, bleibt der Landeshauptmann von Oberösterreich verdächtig still. Nachdem sich in der Stadt Linz die SPÖ, FPÖ und Grüne für den Abriss der denkmalgeschützten Eisenbahnbrücke ausgesprochen haben, liegt jetzt die ganze Hoffnung auf der Position der Landes-ÖVP (die Stadt-ÖVP spricht sich – nur vermeintlich(?) – für den Erhalt der Eisenbahnbrücke aus). Der Landeshauptmann ist die einzige Partei im Denkmalschutzverfahren, die sich (noch?) nicht dezitiert für den Abriss ausgesprochen hat. Währenddessen verdichten sich die Indizien, dass sich der Denkmalbeirat ganz klar für den Erhalt der Eisenbahnbrücke ausgesprochen hat. Warum weicht nun das Denkmalamt von der Meinung des Denkmalbeirates ab? Unser Verein Initiative Denkmalschutz will keine Spekulationen anstellen, sondern endlich die Fakten auf den Tisch! – Wann wird endlich die Bevölkerung und damit die Öffentlichkeit sich ein sachliches Bild von der Angelegenheit machen dürfen, und warum verschanzt man sich hinter das Amtsgeheimnis, gerade in einer Angelegenheit, die sich im “öffentlichen Interesse” befindet? – Herr Landeshauptmann bitte melden!

Foto: NeoUrfahraner/Wikipedia

Rückfragehinweis:

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Mobil: 0699 1024 4216
ZVR-Nr. 049832110

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Linzer Eisenbahnbrücke

Linzer Eisenbahnbrücke – Denkmalschutzaufhebung durch Bundesdenkmalamt, 9. 8. 2013

Initiative Denkmalschutz zu Denkmalschutzaufhebung Linzer Eisenbahnbrücke:

Landeshauptmann Pühringer ist aufgefordert die Entscheidung des Bundesdenkmalamtes zu beeinspruchen!

Oberösterreich, Linz – Nach dem gestrigen Bekanntwerden, dass der Denkmalschutz für die Linzer Eisenbahnbrücke aufgehoben werden soll, ist nun der Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer am Zug und aufgefordert die 14tägige Einspruchfrist gegen den Bescheid des Bundesdenkmalamtes zu nutzen und gegen diesen zu berufen. Von allen anderen Parteien wie die ÖBB, die die Denkmalschutzaufhebung betreiben, und die Stadt Linz, die sich öffentlich gegen die Erhaltung ausgesprochen hat, sind wohl keine Einsprüche zu erwarten. Besondere Brisanz kommt in diesem Zusammenhang der Stellungnahme des Denkmalbeirates zu, der die Sachlage zu prüfen hatte. Dieses Gremium ist vor einer Bewilligung zur Zerstörung eines Denkmals zu hören (§ 5 Abs. 5 Denkmalschutzgesetz/DMSG).

Inititiative Denkmalschutz fordert Transparenz und Offenlegung des Denkmalbeiratsprotokolls

Unser Verein fordert die sachliche, öffentliche Diskussion über die Erhaltungsmöglichkeit der Linzer Eisenbahnbrücke, insbesondere da die Erhaltung von Kulturgut “im öffentlichen Interesse” gelegen ist. Gemäß Verordnung über den Denkmalbeirat (BGBl. II Nr. 572/2003) kann der Denkmalbeiratsbericht veröffentlicht werden (§ 13 Abs. 3). Wenn es stimmt, dass der Denkmalbeirat für die Erhaltung der Linzer Eisenbahnbrücke eingetreten ist, dann hat die Öffentlichkeit ein Recht zu erfahren, wieso das Bundesdenkmalamt (BDA) hier zu einer anderen Entscheidung gekommen ist, insbesondere als dem Denkmalbeirat eine wesentliche Hilfestellung zur Entscheidungsfindung des Denkmalamtes zukommt. Absolute Transparenz ist das Gebot der Stunde.

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1160

Ehem. Wirtschaftsgebäude Schloss Wilheminenberg, Stellungnahme zu Planentwurf 8066, 16.6.2013

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 8066, Katastralgemeinde Ottakring, 16. Bezirk Ottakring

Für das Gebiet Savoyenstraße 1-1a

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Im Plangebiet befinden sich in der Savoyenstraße 1 die ehem. Wirtschaftsgebäude des Schlosses Wilheminenberg, die heute das Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie enthalten (FIWI). Der langgestreckte, mehr oder weniger in U-Form angelegte 2geschoßige Baublock mit Fachwerkauflagen im Obergeschoß und verbretterten Zwerchgiebeln wurde um 1900 erbaut (lt. Dehio um 1890, lt. Erläuterungsbericht 1908). Die Gebäude (Grundstücksnummer 213/3) stehen gemäß Verordnung §2a Denkmalschutzgesetz “unter Denkmalschutz”, d. h. eine Wahrscheinlichkeit der Schutzwürdigkeit ist zu erwarten, eine verfahrensmäßige Prüfung des Denkmalschutzstatus durch das Bundesdenkmalamt steht jedoch noch aus (Bescheid fehlt). Im Sinne der Sicherung des Bestandes wird daher vorgeschlagen die äußeren Baufluchtlinien bei den ehem. Wirtschaftsgebäuden wie im aktuell gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan aus 1999 zu belassen. Darüber hinaus mögen zum Innenhof hin ebenso Baufluchtlinien gemäß Bestand ausgewiesen werden. Die im aktuellen Planentwurf vorgesehene großflächige Ausweisung von 50 % Bebaubarkeit (BB1) nimmt keinerlei Rücksicht auf den historischen Bestand und ist daher abzulehnen. Bei einer allfälligen negativen Prüfung durch das Bundesdenkmalamt können die für die Stadt Wien historisch wertvollen ehem. Wirtschaftsgebäude gänzlich abgerissen werden. Es wird daher zusätzlich vorgeschlagen für die ehem. zum Schloss Wilheminenberg gehörenden Wirtschaftsgebäude gemeinsam mit dem außerhalb des Planentwurfs liegenden Schloss in der Savoyenstraße 2 eine Schutzzone auszuweisen. Weiterlesen